Microsoft klagt gegen indische Website
Wie die Website
Fossbytes berichtet, richtet sich die Klage von Microsoft gegen den indischen Betreiber der ebenfalls indischen Tech-Website
Beebom.
Also von einer Klage lese ich da nichts. Das einzige, was Microsoft gemacht hat ist einen DMCA Takedown Request zu stellen, der akzeptiert wurde.
Wer den Ablauf nicht kennt:
a) Stellt ein Rechteinhaber fest, dass ein Onlineinhalt seine Rechte verletzt, so kann er einen Takedown Request an den Provider stellen. Dieser prüft den (mehr oder weniger Sorgsam) und falls dieser nicht als unberechtigt identifiziert werden kann wird der Inhalt offline genommen.
b) Derjenige, der den Inhalt eingestellt hat kann sich entscheiden. Reagiert er nicht, so erkennt er die Forderung als berechtigt an und die Sache ist erledigt und der Inhalt bleibt offline. Schadensersatzansprüche wie aus dem deutschen Abmahngesetzt sind hier nicht vorgesehen. Es kann nur indirekte Folgen geben wie ein gesperrter Account beim Provider nach 3 Verstößen. Das ist jedoch das Hausrecht des Providers.
c) Falls derjenige der den Inhalt eingestellt hat der Ansicht ist, dass die Forderung unberechtigt ist (Provider hat schlampig geprüft oder konnte gewisse Dinge nicht wissen (z.B. ein erworbenes Nutzungsrecht), so kann er einen DMCA Counter Request stellen, indem er erklärt, dass der Inhalt rechtens ist. Der Provider leitet nun die persönlichen Daten an den Rechteinhaber weiter.
d) Der Rechteinhaber steht nur vor der Möglichkeit: Entweder er reagiert nicht bzw. zieht den Request zurück. Dann wird der Inhalt nach 2 Wochen wiederhergestellt. Damit ist die Sache erledigt.
Oder er reicht Klage gegen denjenigen ein, der den Inhalt online gestellt hat und leitet eine Bestätigung an den Provider weiter, der Inhalt bleibt gesperrt bis das Gericht zu einem Ergebnis kommt.
Im Fall von Windows 11 ist all das nicht passiert.
Eine Klage hätte es erst gegeben wenn:
.) Beebom einen Counter Request erstellt hätte (was aber ziemlich blöd wäre, da es ja offensichtlich ist)
UND
.) Microsoft sich dazu entschließt tatsächlich Klage einzureichen (was schon eher wahrscheinlich ist)