UNDERESTIMATED
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- März 2012
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Seh ich genauso.
"Geht auch ohne."
Und um deiner Panik vorzubeugen: Eine Ausnahmegenehmigung ist IMMER und wirklich IMMER an Auflagen geknüpft. Daher darfst du ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass diese Dinger auch regelmäßig gewartet und inspiziert werden müssen. Aber es ist auch da wie überall: Technisches Versagen ist dennoch mit einzurechnen und nicht im vorn herein ausschliessbar.
Die Frage die mich ja immer quält ist, was unsere Politik oder unser Rechtssystem macht.
Müssen erst ein paar der Apparate auf Kindergärten fallen damit sies verbieten oder ein Terrorist die Steuerung übernehmen um Kraftwerke damit anzugreifen oder begreift das System vorher, dass die Apparate nur einem einzigen Zweck dienen und der Unsinn nur einem zugute kommt: Dem noch höheren Profit der sowieso schon (dank Steuer"hinterziehung") zu reichen Dienstleister (Bsp. Amazon), welche diese Drohnen benutzen möchten.
Eines steht nämlich heute schon fest, der der nicht zahlt wenn son Ding auf zb. einen Kindergarten wegen eines Technischen Fehlers fällt: Der Konzern, welcher diese Apparate einsetzt. Da ist im besten Falle noch die Versicherung dran und die wird sich das Geld vom Techniker wiederholen, der irgendwas falsch gewartet hat, Arbeitsgesetz hin oder her, einer wird haftbar gemacht und der Konzern an sich ganz sicher nicht.
Daher: Nö, die Apparate gehören verboten - mit Ausnahme für Gegenden wo keinerlei Schaden für Zivilpersonen zu erwarten ist oder die Warscheinlichkeit derart gering ist, dass man damit rechnen kann - Beispiel wie eben schon gesagt: Die Notfallversorgung mit Arzneimitteln einer Insel.
Dass das Ding ins Wasser klatscht und dabei ein Boot trifft ist so unwarscheinlich, wie dass sich der Bootsführer verschluckt und eh gestorben wäre.
Über bewohnten Gebieten aber gehören diese Dinger nicht. Gegenargument wäre jetzt, wieviele Postbedienstete schonmal jemanden überfahren haben, aber damit muss man eben leben - allerdings ist auch das ist einkalkuliert.
"Geht auch ohne."
Und um deiner Panik vorzubeugen: Eine Ausnahmegenehmigung ist IMMER und wirklich IMMER an Auflagen geknüpft. Daher darfst du ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass diese Dinger auch regelmäßig gewartet und inspiziert werden müssen. Aber es ist auch da wie überall: Technisches Versagen ist dennoch mit einzurechnen und nicht im vorn herein ausschliessbar.
Die Frage die mich ja immer quält ist, was unsere Politik oder unser Rechtssystem macht.
Müssen erst ein paar der Apparate auf Kindergärten fallen damit sies verbieten oder ein Terrorist die Steuerung übernehmen um Kraftwerke damit anzugreifen oder begreift das System vorher, dass die Apparate nur einem einzigen Zweck dienen und der Unsinn nur einem zugute kommt: Dem noch höheren Profit der sowieso schon (dank Steuer"hinterziehung") zu reichen Dienstleister (Bsp. Amazon), welche diese Drohnen benutzen möchten.
Eines steht nämlich heute schon fest, der der nicht zahlt wenn son Ding auf zb. einen Kindergarten wegen eines Technischen Fehlers fällt: Der Konzern, welcher diese Apparate einsetzt. Da ist im besten Falle noch die Versicherung dran und die wird sich das Geld vom Techniker wiederholen, der irgendwas falsch gewartet hat, Arbeitsgesetz hin oder her, einer wird haftbar gemacht und der Konzern an sich ganz sicher nicht.
Daher: Nö, die Apparate gehören verboten - mit Ausnahme für Gegenden wo keinerlei Schaden für Zivilpersonen zu erwarten ist oder die Warscheinlichkeit derart gering ist, dass man damit rechnen kann - Beispiel wie eben schon gesagt: Die Notfallversorgung mit Arzneimitteln einer Insel.
Dass das Ding ins Wasser klatscht und dabei ein Boot trifft ist so unwarscheinlich, wie dass sich der Bootsführer verschluckt und eh gestorben wäre.
Über bewohnten Gebieten aber gehören diese Dinger nicht. Gegenargument wäre jetzt, wieviele Postbedienstete schonmal jemanden überfahren haben, aber damit muss man eben leben - allerdings ist auch das ist einkalkuliert.