Piecemaker schrieb:
Mit Aufklärung und Angeboten.
Die Frage bleibt, wie viel solche Angebote ausrichten können. Ich denke, berechtigte und begründete Verdachtsfälle müssen auch im Internet verfolgt werden dürfen. Man darf bei der Debatte auch nicht vergessen, dass viele Straftaten eben deshalb online initiiert werden, weil dort bislang kaum Kontrolle stattfindet.
Piecemaker schrieb:
Im Park oder auf einer Party passieren ebenfalls Straftaten.
Im Park oder auf Partys ist man aktuell aber wesentlich weniger anonym als im Netz. Nach Straftaten in belebten Umgebungen stehen naturgemäß oft erst einmal viele Personen unter Verdacht oder sind Zeugen. Und genau da bräuchte man online weit weniger Aufwand, um eindeutige Identitäten herauszufinden. Wenn man solche Vergleiche zieht, muss man auch zugestehen, dass es den Behörden gestattet sein muss, Personen anhand ihrer Online-Daten zu identifizieren. Schon das ist heute kaum möglich, weil anders als im realen Leben Informationen im Netz einfach gelöscht werden können und dürfen.
Piecemaker schrieb:
Ein client side scanning, oder Chatkontrolle, ist aber genau das. Es wird permanent ein Teil deines Privatlebens durchleuchtet, was zu einem weiterführenden Problem führt.
Absolut und ich habe ja auch geschrieben, dass ich die Entscheidung gut finde, Verschlüsselungen intakt zu lassen. Andererseits vergisst man bei der Debatte um den Schutz des Einzelnen gerne, dass es ein
gesellschaftliches Interesse an der Verfolgung von Straftaten gibt. Wenn also Verschlüsselungen, quasi wie der verschlossene Briefumschlag, vom Fernmeldegeheimnis geschützt bleiben, muss man sich wenigstens mal mit der Frage auseinandersetzen, wo die Strafverfolgung dann ansetzen darf. Das ist im Kompromiss durch die Eingrenzung auf bestimmte Gruppen und das Vorliegen eines Verdachtes gegeben. Es werden also nur die Clients angezapft, die ohnehin aufgefallen sind.
Piecemaker schrieb:
Nach was gescannt wird und was genau eine Straftat darstellt, bestimmt "der Staat". Nicht nur Gesetze können sich falsch entwickeln, sondern auch der Staat selbst.
Das ist kein sonderlich gutes Argument, immerhin gibt es das BGB bspw. seit 1896 und es galt auch während Zeiten, in denen keiner von uns gerne gelebt hätte. Ein Gesetz nicht (weiter) zu entwickeln, weil man Angst vor seinem Missbrauch hat, dient nur den Kriminellen. Im verlinkten Artikel steht ja auch, dass die Erfassung so vieler Unschuldiger nicht im Sinne der Strafverfolgungsbehörden ist. Ich kann da keinen Widerspruch zur im Artikel vorgeschlagenen Regelung erkennen.