Brötchenesser
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PeterMaier1712 schrieb:Verschwommen Fotos?
Hab ich auch immer nach dem 5. Bier.
Ich wusste, dass es nicht an mir liegt
sind dann deine eingebauten Kameras im Kopf auch austauschbar
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PeterMaier1712 schrieb:Verschwommen Fotos?
Hab ich auch immer nach dem 5. Bier.
Ich wusste, dass es nicht an mir liegt
Mit Kulanz hat das nichts zu tun. Es liegt hier ein Sachmangel vor, zu dessen Behebung der Hersteller gesetzlich verpflichtet ist.estros schrieb:Apple ist, wie du selbst erlebt hast, äußerst kulant, mit solchen Klauseln schützt man sich jedoch gegen Missbrauch.
DonMürmel schrieb:Gott, wenn ich dieses gebashe und dummgelaber wieder lese wird einem anders obenrum.
[...]
ice-breaker schrieb:Es geht da nicht darum, dass du ein perfektes iPhone haben musst, Dellen, Kratzer, Sprünge sind denen vollkommen egal solange sie das Gerät noch reparieren können ohne es weiter kaputt zu machen, denn dann müsste Apple dir den durch sie enstandenen Schaden ersetzen -> ein Neugerät geben.
Zero2Cool schrieb:Apple behebt das Kamera-Problem nur, wenn das iPhone in einem Zustand ist wo der Kamera-Austausch auch funktioniert.
Und genau aus diesem Grund haben Apple-Nutzer solch einen schlechten Ruf und werden oft als Schafe bezeichnet.iSight2TheBlind schrieb:@Lyle
Nehmen wir einfach mal an dein 6 Plus liegt in zwei Teilen in der Schublade, weil du irgend nen Bendgate-Rekord brechen wolltest.
Warum sollte Apple jetzt kostenlos den oberen Teil deiner 6 Plus-Überreste aufbrechen um darin eine Kamera zu tauschen, die dummerweise trotzdem keine Verbindung mehr zum Prozessor hat, weil der in der anderen Hälfte deines Gerätes ist?
[...]
Paah, dann würde der Typ mit dem zweigeteilten 6 Plus auch Geld bekommen und das wäre echt lächerlich.
Böse Zungen könnten behaupten dass meine Sig vielleicht gar nicht so Offtopic ist wie sie scheint.iSight2TheBlind schrieb:Apple-Nutzern einen schlechten Ruf und die Rolle als Schaf attestieren, dann aber so ne Signatur haben...
Das langt. Oder welches Gericht würde akzeptieren, dass alle defekten Kameras einfach umgetauscht werden, aber da wo die Reparatur teurer als sonst ist, urplötzlich der User selbst dafür verantwortlich ist. Hat quasi aus Versehen einen Herstellungsfehler mit schlechter Handhabung nachgeahmt, so ein Ungeschick auch.iSight2TheBlind schrieb:Dein Beispiel mit den Kameramodulsammlern ist übrigens für'n Popo, denn Apple sagt nicht dass ALLE iPhone 6 Plus aus dem Zeitraum einen Defekt haben, sondern dass bestimmte Chargen aus dem Zeitraum einen Defekt haben könnten.
Apple gesteht es ein, alleine dadurch dass sie Austausch anbieten und Seriennummern checken. Es wäre ein arger Zufall dass ein Handy aufgrund von Gewalteinwirkung einen Produktionsfehler nachamt, und auch noch im markierten SN Bereich liegt.iSight2TheBlind schrieb:Kameramodul ein Fabrikationsfehler ist und nicht dieses unbedeutende Detail, dass dein iPhone mal unsanft den Boden geküsst hat.
GTR schrieb:dieses sinnlose gebashe über apple. die teuersten smartphones stellt derzeit samsung her und bietet für diese nur einen Bruchteil des Supports an. Also mal die Füße still halten.
Mich kostet die Einrichtung eines Android Gerätes 3 mal soviel wie ein Apple Gerät was so läuft wie ich mir das vorstelle ohne custom geflashe oder rumgetrickse.
Man geht ja heute immer davon aus das Arbeitszeit nichts kostet die man benötigt wenn man so ein Gerät einrichtet.
iSight2TheBlind schrieb:Und dass das Gerät unreparierbar wurde liegt in dem Fall ja nicht an Apple sondern am Nutzer, der "unsachgemäß" damit umgegangen ist.
facepoop schrieb:Ich habe einen Kaufvertrag abgeschlossen für eine Ware, wie sie beworben wurde
iSight2TheBlind schrieb:@Christi
Man muss Defekte bei Apple mal ganz realistisch betrachten: 1-3% von allen ausgelieferten Produkten aller Firmen (die im Massenmarkt agieren) haben Defekte.
Deshalb beispielsweise auch der Aufschrei bei irgendwelchen Defekten zum Release der Playstation 4, auch wenn das ganz normale Probleme waren und kein Serienfehler wie der RROD.
Es waren zwar nur 3% der Geräte defekt [...]
Cool Master schrieb:So ich hab mir mal ein Termin geben lassen und werde auf ein neues iPhone bestehen, weil ich das Top Model mit 128 GB habe. Mal schauen was Apple dazu sagt.
Lyle schrieb:EDIT EDIT:
@ Narsail
Boah, wie EKELHAFT. Da kommst hier zu hohem Roß mit der moralischen Großkeule und wirfst dabei einen anders gelagerten Fall mit dem aktuellen zusammen. Ist ja widerlich. Es geht hier darum, dass vom Hersteller bereits eingestanden wurde, dass ein Defekt vorliegen kann (und ich glaube noch immer, dass keine der eingeschickten Kameras manuell geprüft wird - werden alle sofort gewechselt imo) - entsprechend gehe ich davon aus, dass alle eingeschickten Kameras gewechselt (und somit implizit als defekt erachtet) werden. Wie oft gab es doch gleich den Fall, dass eine Smartphonekamera nach einem Stuz zwar noch funktioniert, aber nun plötzlich die typisch unscharfen Bilder macht?
Hui, es schaudert mich. Schau doch beim nächsten Mal nicht nur selber in den Spiegel, sondern vor allem sorgfälltig in die Diskussion hier sowie in den Link, den Du hier so selbstgefällig präsentierst. Ansätze auf moralischer Ebene sind wirklich das letzte in Foren. Meh.
Narsail schrieb:Nope, der Sachverhalt ist ganz einfach. Diese Austauschaktion läuft innerhalb der Gewährleistung ab.
Inhalt
Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert, bzw. Einzelteile austauscht/austauschen lässt (Nachbesserung) oder eine neue Sache liefert (Nachlieferung). Liegen die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches vor, so hat der Käufer die Wahl, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangt. Sofern dies unverhältnismäßig wäre (§ 439 Abs. 3 BGB), kann der Verkäufer die Nacherfüllung ablehnen. Grundsätzlich ist der Käufer an seine Wahl nicht gebunden, solange der Verkäufer noch nicht nacherfüllt hat.
Kosten
Die Kosten für die Nacherfüllung hat ausschließlich der Verkäufer gemäß § 439 Abs. 2 BGB zu tragen. Sofern Kosten für den Ein- oder Ausbau entstehen, hat der Verkäufer auch diese zu tragen. Bei Waren wie Fliesen oder Baumaterial können die Kosten für den Einbau neuer und den Ausbau mangelhafter Ware den Wert bei weitem übersteigen. In solchen Fällen darf der Anspruch auf Kostenersatz laut EuGH auf einen „angemessenen Betrag“ beschränkt werden. Was angemessen ist, müssen die Gerichte im Einzelfall klären.
Ausschluss
Der Nacherfüllungsanspruch kann ausgeschlossen sein.
1. Ausschluss wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung
Die Pflicht zur gewählten Art der Nacherfüllung entfällt, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich ist. Sind beide Formen der Nacherfüllung unmöglich, kann der Käufer fristlos zurücktreten oder mindern.
Umstritten ist, ob auch beim Stückkauf die Nachlieferung einer mangelfreien Sache möglich ist. Der BGH vertritt den Standpunkt, eine Nachlieferung beim Stückkauf komme dann in Betracht, wenn nach der Vorstellung der Parteien die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden könne. Dies sei regelmäßig beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht der Fall, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen sei.
2. Ausschluss wegen Unverhältnismäßigkeit
Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung bei unverhältnismäßigem Aufwand verweigern. Dann muss er die verbleibende Art der Nacherfüllung vornehmen, wenn er den Kaufvertrag erfüllen möchte. Zum Beispiel kann sich der Autoverkäufer auf die Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung eines neuen KFZ berufen, wenn lediglich eine Glühbirne beim gelieferten Neuwagen defekt ist. Kann sich der Verkäufer auch bei der verbleibenden Art der Nacherfüllung auf Unverhältnismäßigkeit berufen, so kann der Käufer ohne Fristsetzung zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
hallo7 schrieb:Wo steht das?
Ich würde sagen, Apple muss hier Nacherfüllung und nicht seine Gewährleistung erfüllen.
Hier mal die Erklärung dafür, inklusive Ausschlussregelung lt. Wikipedia
Narsail schrieb:Ganz einfache Sache:
Unsachgemäße Behandlung -> keine Garantie
Und Unsachgemäße Behandlung kann bei einem Gewährleistungsfall auch als Ursache für den Schaden angeführt werden. In den ersten 6 Monaten wird es schwieriger für den Herstellern da dieser es beweisen muss. Danach ist der Käufer am Zug. Wahrscheinlich ist dieser Beweis aber teurer als nen Reparatur der Sturz Schäden.