News Balkonkraftwerke: Bundestag beschließt Rechtsanspruch für Mieter

Simanova schrieb:
Einfach dran schrauben, die meisten Vermieter sehen ihre Mietobjekte genau 2 mal, zur Übernahme/Bau und zur Übergabe/Abriss. Ich würde da gar nicht um Erlaubnis fragen. Hat die nicht zu intessieren, was man privat macht, solange es keine baulichen Veränderungen nach sich zieht.
Ist ja nicht immer der Vermieter der da nörgelt. Meist irgendwelche Nachbarn/Eigentümer andere Wohnungen.
Die nerven dann den Vermieter
 
d3nso schrieb:
ch bin Vermieter und finde die Entscheidung gut. Weis nicht warum hier immer gleich von Entmündigung gelabert wird.
Aus ideologischen Gründen. Klimaschutz doof, Erneuerbare doof, BKW doof.
Bei unserer letzten Eigentümerversammlung wurde schon darüber gesprochen. Ca. 30 Vermieter anwesend und Balkonkraftwerke waren da bereits Thema. Niemand hatte ein Problem damit, dass Mieter dieses Recht bekommen könnten, es wurden lediglich Details und Eventualitäten besprochen.
Einige hier scheinen wirklich in Feindschaft mit ihrem Mieter zu leben, der sich per Waffengewalt in das Mietobjekt gebracht hat und nun nicht akzeptierbare Forderungen stellt.
Mal davon ausgegangen der Mieter kümmert sich darum und das BKW wird ordnungsgemäß angebracht, wen juckt's?
Ergänzung ()

Rainbowprincess schrieb:
WEIL NÄMLICH privat vermietende Menschen oft in der selben Immobilie leben und dort dann alles nochmal ganz anders aussieht.
Und wenn du auf deinen Balkon gehst und das Balkonkraftwerk deines Mieters gegenüber siehst, triggert dich das....weil? Was hat denn am Vermietern vorher Spaß gemacht, was durch diesen Rechtsanspruch nun genommen wird?
 
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Tsu schrieb:
Eine Klage ist nicht „sich mit jemandem anlegen“. Irgendwie muss eine Lösung herbeigeführt werden, wenn sich zwei Parteien, auf Augenhöhe und nicht im Feudalen Verhältnis oder so, nicht einigen können. Und sei es, weil eine Seite etwas falsches glauben will. Das ist die zivilisierte Art, wie sie unsere Gesellschaft vorsieht.
Das ist sehr wohl "anlegen", wenn ein Mieter mir gegenüber mein freiwilliges Entgegenkommen nicht Wertschätzt. Wenn ich bei den Mieterhöhungen, der anderen Vermieter nicht mitmache, Dinge wie Glasfaser zustimme (was ich auch nicht muss) und teilweise Dinge Einbaue, die ebenfalls auf freiwilliger Basis sind wie zuletzt Lade Stationen für Elektrofahrzeuge oder Schallschutzfenster auf Wunsch des Mieters, dann ist das nicht zivilisiert, sondern einfach frech.
@Stanzlinger so kompliziert sind Mieterhöhungen nicht und wie bereits erwähnt Kündigungen auch nicht. Natürlich hat letzteres seine Frist.
Stanzlinger schrieb:
Zur Not wird halt Schimmel gezüchet. Ich bin nun selbst Eigentümer und war lange Mieter und nie konnte eine Erhöhung bei mir durchgesetzt werden. Mit jeder Erhöhung folgte eine Kürzung meinerseits, so das ich immer weniger zahlte ^^
Wer Schimmel züchtet, wird fristlos gekündigt. Gerade in Neubauwohnungen ist das nicht viel zu schwer nachzuvollziehen. Miet kürzungen gibt es bei mir nicht, gibt es Mängel werden diese sofort von professionellen Firmen gelöst, alternativ folgt eben die Kündigung, so schwer ist es nicht. Wenn man als Vermieter nicht auf die Einnahmen der Mietwohnungen angewiesen ist, braucht man sich das Leben nicht unnötig schwer machen. Meine Wohnungen stehen leer, bevor ich mich mit einem Mieter rum ärgern muss. Aber sowas ist ja eh unwahrscheinlich, da ich mir nicht vorstellen kann, dass einer der Mieter wegen kleinen Balkonkraftwerken so einen ärger machen will
 
Die ganzen rumheulenden Vermieter hier im Forum müssen wohl grauenhafte Mieter haben, anders kann ich mir das nicht erklären :schluck: :D
 
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bart1983 schrieb:
Wer haftet wenn so ein Modul im 3.Stock abreißt und Jemanden auf dem Bordstein erschlägt bzw. dauerhaft verletzt?
Haftet dann der Vermieter?
Wieso sollte er? Der Mieter hat es angebracht, der Mieter (oder je nach Situation seine Versicherung) haftet dafür. Wenn der Mieter deine Bude unter Wasser setzt, weil er irgendeinen Blödsinn beim Anschließen der Waschmaschine macht, dann haftet auch erstmal er dafür.

Ich verstehe nicht, warum hier immer so getan wird, als ob die Befestigung eines BKW den Mietern plötzlich völlig ungewöhnliche Rechte einräumen würde oder ein ungewöhnliches Risiko für den Vermieter bedeuten. Ein Mieter durfte auch bisher schon Löcher in die Innenwände Bohren - wenn er dabei Wasser oder Stromkabel abohrt muss auch er sich darum kümmern, dass der Schaden gefixed wird und bei Auszug muss er die Löcher wieder Zumachen.

All das ist und war völlig normal, aber bei der Ästhetik der Außenfassade ist scheinbar bei manchen eine Heilige rote Linie überschritten - auch wenn der Grund noch so sinnvoll ist.
 
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Ben_computer_Ba schrieb:
Wenn mir jetzt jemand blöd kommen will, mit so einem Balkonkraftwerk, kann er sich entweder die Kündigung abholen oder sich auf eine nette Mieterhöhung einstellen.
Wenn ein Mieter den Wunsch äußert, ein BKW zu installieren und mit dem Vermieter die Konditionen klären möchte, ist das also ein "mir blöd kommen"? Komm mal von deinem hohen Ross runter! Gutsherrenmentalität...

Ben_computer_Ba schrieb:
Optisch sehen die Teile einfach scheiße aus,
Bei vielen hässlichen Balkongeländern wäre es auch eine optische Verbesserung. ;-)

Zudem kann es dir doch bei den Wohnungen abseits deines eigenen Hauses völlig egal sein. Vielleicht sieht das die Nachbarschaft deiner Mieter sogar anders und begrüßt den "modernen" Look gegenüber der jetzigen Fassade.

Ben_computer_Ba schrieb:
der nutzen ist nur gering,
Kann dir als Vermieter auch egal sein. Wenn der Mieter einen Nutzen sieht (oder evtl. sogar errechnet hat), muss er wohl kaum den Vermieter von dem Nutzen überzeugen.

Ben_computer_Ba schrieb:
Bei einer Kündigung können die Mieter gerne klagen, hat schon mal ein Mieter gemacht, habe ich kein Problem mit, ich werde nicht verlieren.
Ist es nicht ziemlich arrogant, zu glauben, dass man vor Gericht nicht verlieren kann, nur weil man schonmal (mit einem anderen Sachverhalt und nach alter Rechtslage) gewonnen hat?
 
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Exit666 schrieb:
Wenn der Mieter das in Eigenregie montiert, es fällt runter, wer haftet?
Stellst du diese Frage auch, wenn's um einen Sonnenschirm auf dem Balkon geht? Wenn der nicht richtig befestigt wird kann er bei Wind auch jemandem auf den Kopf fallen.
Ergänzung ()

Kuristina schrieb:
Davon träumst du. 🙂 Du darfst sie nutzen, mehr aber auch nicht.
Du kannst dich selber als "Besitzer" sehen, ist mir egal. Eigentümer (und damit der echte Besitzer^^) bleibt natürlich der Vermieter.
Ich glaube du solltest noch mal ganz dringend den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz nachschlagen.
 
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estros schrieb:
Leitung über die Gummilippe des Fensters führen darf ich zumindest nicht.
Es gibt dünne Durchführungen mit MC4 Stecker. Wechselrichter dann innen an die Steckdose
 
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Cohen schrieb:
Wenn ein Mieter den Wunsch äußert, ein BKW zu installieren und mit dem Vermieter die Konditionen klären möchte, ist das also ein "mir blöd kommen"?
Nein, natürlich nicht. Der Mieter kann natürlich den Wunsch äußern, dann werde ich ihm aber ganz normal sagen, dass ich das nicht möchte. Gut ist, das Thema sollte dann vom Tisch sein, will der Mieter das dann nicht akzeptieren, ist es ein "mir blöd kommen"
Cohen schrieb:
Gutsherrenmentalität...
Hat damit nichts zu tun, freiwilliges Entgegenkommen meinerseits den Mietern gegenüber, lässt natürlich auch Raum für das erwarten, dass die Mieter meine Aussage akzeptieren, ohne da jetzt zu klagen, zumindest solange, wie es um kleine Dinge wie Balkonkraftwerken geht.
Cohen schrieb:
Bei vielen hässlichen Balkongeländern wäre es auch eine optische Verbesserung. ;-)
Mag sein, bei meinen Neubau Wohnungen aber sicherlich nicht. Alte geländer halten das häufig nicht einmal unbedingt aus.
Cohen schrieb:
Zudem kann es dir doch bei den Wohnungen abseits deines eigenen Hauses völlig egal sein. Vielleicht sieht das die Nachbarschaft deiner Mieter sogar anders und begrüßt den "modernen" Look gegenüber der jetzigen Fassade.
Warum sollte es mir egal sein, wie mein Eigentum aussieht bzw. damit umgegangen wird?
Cohen schrieb:
Kann dir als Vermieter auch egal sein. Wenn der Mieter einen Nutzen sieht (oder evtl. sogar errechnet hat), muss er wohl kaum den Vermieter von dem Nutzen überzeugen.
Er muss mich für die Genehmigung überzeugen
Cohen schrieb:
Ist es nicht ziemlich arrogant, zu glauben, dass man vor Gericht nicht verlieren kann, nur weil man schonmal (mit einem anderen Sachverhalt und nach alter Rechtslage) gewonnen hat?
Ich bin ja im Recht, von daher ist es nicht arrogant zu glauben, vor Gericht im Zweifelsfall zu gewinnen. Ich achte ja darauf, im Recht zu sein, von daher mache ich mir wenig Sorgen. War bis jetzt vier Mal an einem Gerichtsprozess beteiligt, bis jetzt vier Mal den Prozess gewonnen;) war zwar nur einmal ein Prozess gegen einen Mieter, aber wäre da aber trotzdem zuversichtlich.
 
Ben_computer_Ba schrieb:
Gerade in Neubauwohnungen ist das nicht viel zu schwer nachzuvollziehen. Miet kürzungen gibt es bei mir nicht, gibt es Mängel werden diese sofort von professionellen Firmen gelöst, alternativ folgt eben die Kündigung, so schwer ist es nicht. Wenn man als Vermieter nicht auf die Einnahmen der Mietwohnungen angewiesen ist, braucht man sich das Leben nicht unnötig schwer machen. Meine Wohnungen stehen leer, bevor ich mich mit einem Mieter rum ärgern muss. Aber sowas ist ja eh unwahrscheinlich, da ich mir nicht vorstellen kann, dass einer der Mieter wegen kleinen Balkonkraftwerken so einen ärger machen will
Selbst "Straßenlärm" kann zur Mietminderung führen, also etwas was der Vermieter nicht abstellen kann. Man muss nur kreativ sein

https://www.kostenlose-urteile.de/A...rechtigt-zu-einer-Mietminderung.news14531.htm
 
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In meinem Mietvertrag steht:

Anbringung gestattet unter der Vorraussetzung:
Nachweisliche Installation von einer Fachfirma nach externer Statikprüfung eines unabhängigen Gutachters.
Inbetriebnahme nach Abnahme durch einen zertifizierten Elektro Fach Betrieb.

Und damit hat sich das Thema für mich erledigt
 
Ben_computer_Ba schrieb:
Dinge Einbaue, die ebenfalls auf freiwilliger Basis sind wie zuletzt Lade Stationen für Elektrofahrzeuge oder Schallschutzfenster auf Wunsch des Mieters
Das sind keine Leistungen auf „freiwilliger Basis“. Es sei denn du meinst, nicht der Mieter sondern du hast die Firmen mit der Umsetzung beauftragt (z.B. weil du meinst, die besser als der Mieter einschätzen zu können – oder sowas).

In der Tat lädt das zur Frage ein, warum nicht von Anfang an Schallschutzfenster vorhanden waren; und warum der Mieter erst tätig werden musste.

Bei den Wallboxen gibt es auch seit Dezember 2020 Anspruch. In Details z.B. bestätigt im Juni 2023 durch Urteil des LG München, so dass sonst der Mieter hätte montieren lassen können, wenn du ihm nicht zuvor gekommen wärest. [1]

---
Im großen und ganzen bestätigen die Vermieter unter den Foristen hier die gängigen Vorurteile.

[1] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-14161?hl=true
 
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Kann ich dann als Vermieter denn Mietvertrag fristgerecht kündigen, weil hier der abgeschlossene Mietvertrag mit dem Mieter vor 15 Jahren nicht mehr zur aktuellen Gesetzeslage konform ist.
 
Rainbowprincess schrieb:
Das Haus/die Wohnung ist und bleibt Eigentum von jemand anderem
Du musst dein Haus nicht vermieten, wenn dir die Gesetzeslage nicht zusagt. Easy.
 
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s0undjan schrieb:
Und wenn du auf deinen Balkon gehst und das Balkonkraftwerk deines Mieters gegenüber siehst, triggert dich das....weil? Was hat denn am Vermietern vorher Spaß gemacht, was durch diesen Rechtsanspruch nun genommen wird?
was andere mit ihrem haus machen ist mir schnuppe.

Weil es immer schwerer wird Herr über sein Eigentum zu bleiben, sollte man sich dazu entscheiden, zu vermieten.
Es geht mir auch gar nicht um pauschale Verbote. Man kann immer miteinander reden. Nur wird es immer schwieriger, berechtige Bedenken als Verbotsgrund durchzusetzen.

Backfisch schrieb:
Du musst dein Haus nicht vermieten, wenn dir die Gesetzeslage nicht zusagt. Easy.
Ich weiß. Habe ich weiter oben auch geschrieben, dass einem die freude daran genommen wird und man dann lieber aufhört damit. Nur heulen dann wieder alle rum wegen Wohnungsnot, ohne zu begreifen, weshalb (private) Vermieter damit aufhören.
 
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Firefly2023 schrieb:
Geht gar nicht! Es ist MEIN EIGENTUM und ICH entscheide, wer da was randengelt oder nicht! BKWs sind eh Geldverschwendung! Dagegen wird sich hoffentlich gewehrt!
Ergänzung ()


hoffentlich!
He? Ohne zu Bohren etc ist es doch egal? Geldverschwendung? Kannst du uns bitte die Erleuchtung schenken die du hinter der Aussage versteckst?

Bin selbst Eigentümer und kämpfe seit 1,5 Jahren das ich eines anbringen darf. Energiewende hast du schon Mal gehört?
 
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Stanzlinger schrieb:
Selbst "Straßenlärm" kann zur Mietminderung führen, also etwas was der Vermieter nicht abstellen kann. Man muss nur kreativ sein

https://www.kostenlose-urteile.de/A...rechtigt-zu-einer-Mietminderung.news14531.htm
Dein verlinkter Artikel beruht auf einem Fall, bei dem nachträglich eine Autobahn-Zufahrt vor entsprechender Mietwohnung gebaut wurde. Sofern sich der Lärmpegel nach Abschluss des Mietvertrages nicht signifikant erhöht, gibt es kein Recht für eine Mietminderung. Außerdem wäre selbst bei dem von dir verlinkten fall, ein Einbau von Schallschutzfenster der Klasse iv möglich, eine Mietminderung wäre dann nicht mehr rechtens.
Tsu schrieb:
Das sind keine Leistungen auf „freiwilliger Basis“. Es sei denn du meinst, nicht der Mieter sondern du hast die Firmen mit der Umsetzung beauftragt (z.B. weil du meinst, die besser als der Mieter einschätzen zu können – oder sowas).
Das sind sehr wohl Leistungen auf freiwilliger Basis, wenn ich ihnen das kostenlos einbauen lassen oder wo bin ich als Vermieter gezwungen sämtliche Kosten für das einbauen von Elektro Ladestationen oder Schallschutzfenster zu übernehmen?
Tsu schrieb:
In der Tat lädt das zur Frage ein, warum nicht von Anfang an Schallschutzfenster vorhanden waren; und warum der Mieter erst tätig werden musste.
Weil diese eigentlich nicht unbedingt nötig sind. Der Lautstärke Pegel in der Wohnung war nicht ungewöhnlich hoch, der Mieter lediglich etwas lärm empfindlicher, da ich selbst im eigenen Haus auch überall auf Schallschutzfenster setze, war es für mich nachvollziehbar, das der Wunsch aufkam. Ein umsetzen des Wunsches vollständiger kosten Übernahme meinerseits war aber absolut freiwillig.
Tsu schrieb:
Bei den Wallboxen gibt es auch seit Dezember 2020 Anspruch. In Details z.B. bestätigt im Juni 2023 durch Urteil des LG München, so dass sonst der Mieter hätte montieren lassen können, wenn du ihm nicht zuvor gekommen wärest. [1]
Mag sein, nie mit befasst, da es für mich klar ist, dass so etwas auf Wunsch angebracht wird. Aufjedenfall bin ich nicht verpflichtet, diese Anlage dem Mieter kostenlos anbringen zu lassen, das ich für alle Kosten aufgekommen bin, ist absolut freiwillig.
 
Sapphire Fan schrieb:
He? Ohne zu Bohren etc ist es doch egal? Geldverschwendung? Kannst du uns bitte die Erleuchtung schenken die du hinter der Aussage versteckst?

Bin selbst Eigentümer und kämpfe seit 1,5 Jahren das ich eines anbringen darf. Energiewende hast du schon Mal gehört?
😂Energiewende…. Hast du oben gesehen was ich geschrieben habe? Wahrscheinlich nicht.
 
Ich bin kein Vermieter, aber zu oft kommt es mir in den letzten Jahren so vor als kommt die Sicht der Vermieter kaum noch vor. Es ist grundsätzlich das Eigentum eines Anderen der dafür viel Geld bezahlt hat und in der Regel weiterhin bezahlt (private Vermieter machen 2/3 aus) und man liest hier häufig die sollen sich nicht so anstellen und es wird ja wieder abgeschraubt.
Beispiel: Bei klassischen Geländern die durchlässig sind (Stäbe) gibt es da z.B. aus meiner Sicht schon etwas mehr zu beachten und zwar auf längere Zeit gesehen. Das wäre zum einen die Kontaktkorrosion die entstehen kann und die dauernd wechselnde Windlast. Es dürfte einen Unterschied für so ein Geländer machen ob der Wind und gerade die Böen (auch ganz leichte) auf knapp 4qm treffen und es schwingen lassen (incl. der Wirbel die dahinter entstehen) oder der Wind einfach durchgeht und sich mal Leute anlehnen.
 
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