Da ich wie bereits erwähnt bei 3/5 Wohnungen die Miete seit 2020 nicht erhöht habe, kann ich diese sehr wohl (in maßen) erhöhen, bei den anderen beiden Wohnungen ist auch noch Spielraum. Außerdem sind vier der Wohnungen Neubauten die nach
§ 556f nicht unter die Mietpreisbremse fallen ^^. Bei einer Kündigung können die Mieter gerne klagen, hat schon mal ein Mieter gemacht, habe ich kein Problem mit, ich werde nicht verlieren.
Aber wie gesagt, abgesehen von diesen Balkonkraftwerken stehe ich absolut gut zu den Mietern, wenn die sich deswegen mit mir anlegen wollen, können die das machen, aber so schätze ich sie absolut nicht ein, vorallem eben da ich aktuell unterdurchschnittliche Miete verlange und ansonsten nahezu alles genehmige.