Thunfischsalat
Lieutenant
- Registriert
- März 2012
- Beiträge
- 794
Alles lupenreine Demokraten hier.
Wieso bezeichnest du staatliches Handeln einer Behörde als Verbrechen? Du redest wahrscheinlich auch von Staatswillkür und "Verbrecher Staat Deutschland" wenn ein Straftäter (KV oder Diebstahl oder sonstwas) verhaftet wird.
Aam nächsten Tag: Bitte bitte Herr Polizist, nehmen sie seine Personalien auf, er hat mit seinem Einkaufwagen mein Auto berührt.
Klingt nach dem rechten/linken Gebluber was wir seit Jahrzehnten haben.
"Leute nehmt die Waffen in die Hand. Nutzt den Art. 20(4) GG." (interpretiertes Zitat) Toll haut er einen Artikel raus, aber interpretiert diesen vollkommen falsch.
Nenn mir mal ohne zu googeln die Artikel (mit Absatz und Satz) der Handlungsfreiheit, der Berufsfreiheit und die Vorschriften bei einer Freiheitsentziehung!
Oder was steht in Artikel 1 (3), 20 (3) und 38 (1) GG?
Abseits von dem: Immunität und Indemnität schützen übrigens Politiker vor Leuten wie dich.
Ihr brabbelt immer nur etwas nach was euch in "Alternativen Nachrichten" abseits der "gelenkten Mainstream Nachrichten" oder YouTube Videos vorgeplappert wird nach.
Selber mit der Materie beschäftigt ihr euch nicht.
B2T:
Ist mal wieder so ne Sache eine Behörde ohne Gesetz ins Leben zu rufen. Denn ohne Gesetz läuft erstmal nötsch.
Wahrscheinlich soll, bis das Gesetz durch ist, alles bereit stehen um dann nicht viel Zeit zu verschenken.
Ist wahrscheinlich wie TNM bereits sagte: Eine zentrale Stelle um Know-How zu sammeln, zu verwalten und anzuwenden.
Das erleichtert auch die Kontrolle dieser Eingriffe. Wenn man stattdessen 19 Polizeien und 3 Geheimdienste kontrollieren müsste. Mit der Geheimhaltung der Kontrolle ist es bei einer Behörde wahrscheinlich auch einfacher, als bei den Geheimdiensten.
So kontrolliert auch die Stelle auch das Handeln der Polizeien: Ohne Fall darf die Polizei nicht anfragen und ohne konkreten Fall handelt Zitis nicht.
leipziger1979 schrieb:Man schafft also eine kriminelle Behörde die Verbrechen begeht ? [...]
Wieso bezeichnest du staatliches Handeln einer Behörde als Verbrechen? Du redest wahrscheinlich auch von Staatswillkür und "Verbrecher Staat Deutschland" wenn ein Straftäter (KV oder Diebstahl oder sonstwas) verhaftet wird.
Aam nächsten Tag: Bitte bitte Herr Polizist, nehmen sie seine Personalien auf, er hat mit seinem Einkaufwagen mein Auto berührt.
boncha schrieb:Sehne ich mich nach dem Tag, an dem diese Verbrecher in den Knast wandern.
Fragt sich nur, ob wir das mit Wahlen, oder nur per Umsturz hinbekommen. Die Ereignisse der letzten Jahre lassen letzeres vermuten.
[...]
Wer das Volk hintergeht wird dafür büsen. Sie werden ihre Quittung noch bekommen.
Klingt nach dem rechten/linken Gebluber was wir seit Jahrzehnten haben.
"Leute nehmt die Waffen in die Hand. Nutzt den Art. 20(4) GG." (interpretiertes Zitat) Toll haut er einen Artikel raus, aber interpretiert diesen vollkommen falsch.
Nenn mir mal ohne zu googeln die Artikel (mit Absatz und Satz) der Handlungsfreiheit, der Berufsfreiheit und die Vorschriften bei einer Freiheitsentziehung!
Oder was steht in Artikel 1 (3), 20 (3) und 38 (1) GG?
Abseits von dem: Immunität und Indemnität schützen übrigens Politiker vor Leuten wie dich.
Ihr brabbelt immer nur etwas nach was euch in "Alternativen Nachrichten" abseits der "gelenkten Mainstream Nachrichten" oder YouTube Videos vorgeplappert wird nach.
Selber mit der Materie beschäftigt ihr euch nicht.
B2T:
Ist mal wieder so ne Sache eine Behörde ohne Gesetz ins Leben zu rufen. Denn ohne Gesetz läuft erstmal nötsch.
Wahrscheinlich soll, bis das Gesetz durch ist, alles bereit stehen um dann nicht viel Zeit zu verschenken.
Ist wahrscheinlich wie TNM bereits sagte: Eine zentrale Stelle um Know-How zu sammeln, zu verwalten und anzuwenden.
Das erleichtert auch die Kontrolle dieser Eingriffe. Wenn man stattdessen 19 Polizeien und 3 Geheimdienste kontrollieren müsste. Mit der Geheimhaltung der Kontrolle ist es bei einer Behörde wahrscheinlich auch einfacher, als bei den Geheimdiensten.
So kontrolliert auch die Stelle auch das Handeln der Polizeien: Ohne Fall darf die Polizei nicht anfragen und ohne konkreten Fall handelt Zitis nicht.