eastcoast_pete schrieb:
Und wenn man das Notebook doch öfter Mal mitnehmen will, bleiben die Anschlüsse die man dazu abkoppeln muß dann dicht, auch nach 2 Jahren und 100 Mal? Oder muss man dann Notebook Windeln mitnehmen, damit nichts passiert?
Muss ich den Laptop vor dem Transport entleeren?
Die Wegstrecke des Kühlkreislaufes im Inneren des Laptops hat ein Volumen von etwa 2 cl bzw. 20 ml. Trennt man das Wasserkühlsystem vom Laptop, verbleibt diese Kühlflüssigkeit zunächst in dem Metallröhrchen im Inneren des Laptops.
Die Anschlüsse des 2-in-1-Verbundstückes auf der Seite des Laptops verfügen über einen aufklappbaren Gummi-Verschluss. Dieser ist in der Lage, beide Enden des Metallröhrchen im Inneren des Laptops zu versiegeln.
Diese Versiegelung benötigt jedoch ein kleines Luftloch, damit sich im Inneren der Metallröhrchens bei großen Temperaturdifferenzen kein Über- oder Unterdruck aufbaut. Die Versiegelung befindet sich momentan (Stand 7. Januar) noch im Fine-Tuning. Aus Gründen des Komforts ist es erstrebenswert, den Druckablass so zu gestalten, dass er zwar Luft und Dunst ablassen aber die Kühlflüssigkeit sicher festhalten kann. Damit wäre es theoretisch möglich, die Wasserkühlung vom Laptop zu trennen, die Anschlüsse sofort zu versiegeln und den Laptop zumindest für kürzere Wegstrecken inklusive der darin befindlichen Kühlflüssigkeit zu transportieren. Ob wir dies tatsächlich empfehlen werden, wird sich bis Ende Januar klären.
Praktischer und sicherer ist es jedoch, die Kühlflüssigkeit im Inneren des Laptops vor
jedem Transport und bei längerer Nichtbenutzung zu entleeren. Hierfür sprechen folgende Gründe:
- Temperaturen unter dem Gefrierpunkt lassen die Kühlflüssigkeit zu Eis erstarren – dies ist auch trotz Druckablass denkbar schlecht für die strukturelle Integrität des Metallröhrchens. Insbesondere in der kälteren Jahreszeit sollte man den Laptop daher tendenziell nach jeder Nutzung entleeren, selbst wenn der Laptop zunächst in der Wohnung bzw. der Arbeitsstätte verbleibt.
- Ein entleerter Laptop birgt kein Risiko, durch unsachgemäße Nutzung einen Wasserschaden zu verursachen. So könnte es zum Beispiel passieren, dass der Gummiverschluss durch eine dritte, neugierige Person gelockert oder geöffnet wird und dass die dann evtl. austretende Kühlflüssigkeit ihren Weg zurück ins Innere des Laptops bahnt. Selbst Haustiere (insbesondere Katzen) mögen an dem Verschluss Gefallen finden und stellen somit ein Unfallrisiko dar.
Zubehör, welches das Entleeren dieser 20ml erleichtert, wird gerade noch zusammengestellt.
20ml entsprechen einem normalen (kleinen) Schnapsglas.
eastcoast_pete schrieb:
Wie sieht's da mit Garantie aus?
Die Herstellergarantie garantiert die Abstinenz eines anfänglichen Mangels. Dazu gehört auch das Vorhandensein eines Nutzerhandbuches. Falls in diesem Handbuch stehen sollte, dass der Laptop nach Benutzung der Wasserkühlung zu entleeren (was wie gesagt mit den richtigen Handgriffen nur wenige Sekunden dauert), dann ist dies Teil der Garantieabmachung.
Chismon schrieb:
wenn die Herstellung oder Qualitaetskontrolle eben (in Einzelfaellen) nicht passt und zum Totalverlust des Geraets fuehren sollte (dahingehend kann sich XMG ja in deren Herstellervertraegen absichern lassen), duerfte das auch per Garantie abgedeckt werden koennen (insbesondere, wenn man von Herstellungsqualitaet und Qualitaetskontrolle selber ueberzeugt ist).
Richtig: die Garantie deckt ab, dass die Technik bzw. Mechanik im Inneren des Laptops sicher ist.
Chismon schrieb:
Das scheint in diesem Fall aber wohl nicht zu zu treffen (bei sachgemaessem Betrieb aufgrund eines Wasserschadens sollte m.E. das jedenfalls nicht der Kunde nachweisen muessen, dass die Ursache evt. ein unerkannter Herstellungs- oder Materialfehler war)
Der Kunde muss erstmal nichts nachweisen. Im Falle eines Schadens - egal ob mit klarer oder unklarer Ursache - eröffnen wir einen RMA-Vorgang, holen das Gerät zu uns, untersuchen es und treffen dann eine plausible Einzelfallentscheidung. Sollten wir zu dem Schluss kommen, dass ein Wasserschaden nicht durch einen anfänglichen Mangel sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit z.Bsp. durch eine grobe mechanische Beschädigung (Fallschaden) oder unsachgemäße Handhabung (Wasser in den I/O-Ports oder an den hinter den Luftauslässen, also nicht in der Nähe der eigentlichen Wasserkühlung) verursacht wurde, machen wir ein kulantes, kostenpflichtiges Reparaturangebot.
Solche sachbezogenen Einzelfallentscheidungen gehören schon jetzt zur Alltagspraxis und ich kann behaupten, dass wir gut geübt darin sind, mit Augenmaß zu messen und einvernehmliche Lösungen mit unseren Kunden zu finden. Eine ähnliche Sachlage liegt dann vor, wenn Kunden selbstständig ihr Kühlsystem deassemblieren um z.Bsp. die Wärmeleitpaste zu tauschen oder sie mit Flüssigmetall zu ersetzen. Auch da sagen wir nicht pauschal "Garantieverlust, Ende Gelände" sondern holen das Gerät erstmal zu uns um zu schauen, was los ist. Dokumentiert ist das u.a. in
diesem Thread - eine entsprechende Umformulierung unserer allgemeinen Garantiebedingungen (zur besseren Klarstellung solcher Grenzfälle) ist derzeit in Arbeit.
VG,
Tom