Stormtrooper85
Lt. Commander
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Außerdem wird weiterhin das Fernmeldegeheimnis beschränkt, welches in Art. 10 GG als Grundrecht dargelegt ist.
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Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen (s.a. Panoptismus).
Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
@Adam_Smith: Und wer 450 Millionen Bürger verdachtsunabhängig überwacht ist schwer paranoid und sollte dringend des Amtes enthoben werden.
Da der Staat aber nicht auf die Daten aller Internetnutzer zugreifen kann, können auch nicht alle Internetnutzer überwacht werden. Einfach Logik an der eigentlich nicht viel rumdiskutiert werden braucht.
den[N]is schrieb:Das ist Schwachsinn. Es werden Beweise gesammelt gegenüber 99,9% unbescholtener Bürgern ohne das ein konkreter Grund besteht.
olly3052 schrieb:...Genau das passiert bei 99,9% der unbescholtenen Bürger nicht....
H€553 schrieb:... dass diese Daten der Industrie zugänglich gemacht werden, damit diese selbstständig zum Beispiel Raubkopierer (bzw. Leute, die illegalerweise Daten herunterladen oder ins Netz stellen)aufspüren können....
Dabei würden auf Anfrage von Arbeitgebern Fingerabdrücke von Angestellten, die auf kriminelle Hintergründe überprüft wurden, in der Datenbank bleiben. Diese Unternehmen könnten dann benachrichtigt werden, falls der betreffende Mitarbeiter in Konflikt mit dem Gesetz gerate.