Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat?

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olly3052: Wie auf vorratsdatenspeicherung.de nachzulesen ist:

  • In Deutschland sollen Zugriffe auf vorratsgespeicherte Verbindungsdaten bei jedem Verdacht einer "erheblichen" oder einer "mittels Telekommunikation begangenen" Straftat zulässig sein, außerdem "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" der Geheimdienste.

  • Zugriff erhalten zu diesem Zweck die Staatsanwaltschaft, die Polizei, die Nachrichtendienste, aber auch ausländische Staaten wie die USA im Rahmen von Rechtshilfeübereinkommen. Nur bei Abfragen zur Verfolgung von Straftaten ist eine richterliche Anordnung erforderlich, aber auch hier überprüft der Richter nur das Vorliegender gesetzlichen Voraussetzungen. Sind diese gegeben, muss er den Zugriff genehmigen.

  • Bei Anfragen ausländischer Staaten ist oftmals keine richterliche Anordnung erforderlich. Was mit den Daten im Ausland geschieht, ist nicht kontrollierbar.

  • Nachrichtendienste dürfen ohne richterliche Genehmigung Verbindungsdaten abfragen.

  • Zugriff auf die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sollen alle Behörden bekommen, die irgend ein Interesse daran haben könnten (z.B. Polizei,Staatsanwaltschaft, Geheimdienste, Zoll, Behörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit). Schon die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (z.B.Falschparken) soll Zugriffe in einem automatisierten Abrufverfahren rechtfertigen. In keinem dieser Fälle ist eine richterliche Anordnung erforderlich.

  • Auch die Film- und Musikindustrie und andere "Rechteinhaber" sollen Auskunft über die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern verlangen dürfen, etwa um die Benutzung von Tauschbörsen im Internet verfolgen zu können. Hier ist zwar eine richterliche Anordnung erforderlich, aber der Richter überprüft nur das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Sind diese gegeben, muss er den Zugriff genehmigen.

Mit dem Cybercrime Abkommen bekommen 52? beteiligte Länder, darunter Aserbaidschan und Russland Zugriff auf die Daten...
 
Dann lies dir den Wiki Eintrag mal durch (Umsetzung in Deutschland):

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

Konkret ändert sich die Dauer der Speicherung und die Festschreibung, welche Daten gespeichert werden müssen.

Rechtshilfeersuchen wurde nach Prüfung! durch den Richter schon immer stattgegeben.
Nichts neues im Staate.
Btw nettes Thema.
Hast du dir mal angesehen, welche Rechtsprüfung und Verfahrensabläufe vorliegen müssen?
Hier mal auf die schnelle:

http://herberger.jura.uni-sb.de/ref/strafprozessrecht/Rat-22.html

Ein wesentlicher Punkt ist, dass die erste Prüfung darin liegt, ob die dem Rechtshilfeersuchen zugrundeliegende Straftat auch nach deutschem Recht eine Straftat ist.
Soweit zum Thema Aserbaidschan.

Nachrichtendienste haben sich ebenso seit jeher nicht nur dieser Quelle bedient ;)

Eine Liste der Behörden, die auf die die Daten des Anschlussnutzer (also sein Name, Wohnort, Geburtsort) zugreifen dürfen steht da ebenso.

Davon, dass die Musik und Filmindustrie an die Daten herankommt, kann ich nichts lesen.
Wenn die Industrie eine in ihren Augen strafbare Handlung den Behörden meldet, wird sicherlich ein Staatsanwalt prüfen, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt und danach ein Richter prüfen, ob ein §100g,h STPO Beschluss geeignet ist, diese aufzuklären.
Völlig korrekt.
 
Das mit dem Cybercrime Abkommen stand auch auf heise, also wird schon so stimmen.
 
Na wenn es auf Heise steht ... gerade Heise sticht ja mit einer absolut objektiven und unvoreingenommenen Berichterstattung hervor :D

Man verzeihe mir den kurzen Anflug von Sarkasmus.

Das Cybercrime ist, und ich denke dass olly das auch schon deutlich herausgearbeitet hat, für sich keine Neuerung.
Rechtshilfe über die nationalen Grenzen hinaus ist nichts neues und wird schon seid Jahrzehnten betrieben.
Russland, Aserbaidschan und Co. werden auch weiterhin nur dann Zugriff auf Daten erhalten, wenn es sich um Straftaten handelt die auch in Deutschland strafbar sind.

Konstruierte Szenarien in denen über ein Rechtshilfeabkommen Daten über russische Regierungskritiker von Deutschland nach Russland transferiert werden sind also in höchstem Maße unrealistisch.
 
Folgendes Zitat steht da bei heise:
"Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten."

Wenn ich das lese, weiß ich nicht ob ich da lachen oder weinen soll. Hoffentlich haben unsere Verfassungsrichter nicht die gleiche Sichtweise der Sache, sonst sieht es aber ganz dunkel aus.
Bisher fand ich, dass Köhler ein guter BuPrä ist, aber hier hätte mal Rückgrat zeigen sollen und
die Unterschrift verweigern, auch wenn es ihn die Wiederwahl kostet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Unterschrift weswegen genau nochmal verweigern? Wegen der konstruierten Verfassungsfeindlichkeit die einige hier gerne sehen?

Stormtrooper85:

Wenn du dir soo sicher bist, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegen unser Grundgesetz verstößt, dann bitte ich dich einen Hieb- und Stichfesten Urteilsspruch zu formulieren wie ihn die Verfassungsrichter deiner Meinung nach sprechen sollten. Musst du ja in der Lage zu sein, denn du scheinst dich ja bestens auszukennen.

Falls ich mich täuschen sollte und deine ganzen Aussagen hier einfach unüberlegt in den Raum geworfen sind, wäre es doch toll wenn man sich mit der Verurteilung von Menschen zurückhält sofern man keine Ahnung hat.
 
Adam, wie oft sollen wir eigentlich noch drauf eingehen. Es gibt ein tolles Dokument, dass dir vielleicht mal durchlesen solltest, wenn du es noch nicht getan hast. Dort wird auf einigen Seiten erklärt, warum das Gesetzt nach der Meinung der Unterzeichner der Verfassungsklage gegen unser GG verstößt.
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Verfassungsbeschwerde_Vorratsdatenspeicherung.pdf

Wenn du andere Meinung bist dann bitte, aber fang doch mal an auch andere Meinungen zu respektieren und nicht als Schwachsinn abzutun und andere Menschen als unwissend zu beschimpfen
Danke
 
Achso sie sind also nur der Meinung ...

Und der Bundespräsident soll also ein Gesetz blokieren, weil einige der Meinung sind, dass es Verfassungswidrig sein sollte?! Wenn er das nicht macht ist er Rückradlos?

Man sollte sich, bevor man auf unseren Bundespräsidenten schimpft, vielleicht mal zu Gemüte führen unter welchen Bedingungen er die Unterschrift unter ein Gesetz verweigern darf...

Das ist alles was ich dazu sagen wollte. Dir deine Meinung absprechen will ich damit noch lange nicht...
 
Es geht doch nicht nur um verfassungswidrig oder nicht. Das ist purer Formalismus.
Dieses Gesetz vertösst eklatant gegen mein Empfinden von Recht und Unrecht.
In meinen Augen ist die VDS ein Werk von moralisch degenerierten Menschen, die aus den Augen verloren haben, woher sie ihre Macht haben und zu Wessen Wohl sie sie einsetzen sollen.

Es ist mir auch herzlich egal, was irgendwelche Juristen sagen. Ich fühle mich von unseren Politikern verraten und verkauft! Diesen Leuten werde ich sicher nicht mehr mein Vertrauen in Form meiner Stimme schenken.
 
Wo hab ich denn den Bundespräsidenten beschimpft. Nur weil er anderer Meinung ist als ich, heißt das noch lange nicht, dass ich seine Meinung nicht toleriere/akzeptieren. Ich werfe ihm nicht vor, dass er kein Rückrat gezeigt hat. Viel mehr, hoffe ich, dass das Bundesverfassungsgericht zu einem anderen Schluss kommt.

Du tust anderen Menschen aber ihre Meinung absprechen. Indem du andauernd Wörter benutzt wie: "konstruierten Verfassungsfeindlichkeit", etc. . Bleib doch bitte auch objektiv, immerhin verlangst du dies auch von anderen Diskussionsteilnehmern.
Gesetze sind teilweise Auslegungssache, deswegen spreche ich nur von Meinungen.

Auf die Verfassungsklage an sich bist du diesmal wieder nicht eingegangen. Genauso, wie du letztes mal, als sie in den Raum geworfen wurde keine genaue Stellungnahme dazu abgegeben hast (ich hoffe damit tue ich dir jetzt nicht unrecht). Ich fände es mal sehr interessant, wo du der Meinung bist, dass die genannten Punkte der Verfassungsklage falsch sind.
Danke und noch einen schönen Abend
 
Ich meine mit rückgratlos auch die Tatsache, dass er eine heikle Entscheidung wohl im Sinne der Regierung fällen würde, um eine mögliche Widerwahl nicht zu gefährden.
Das gilt allgemein und soll nicht auf diese Entscheidung gemünzt sein. Ich will ihm aber nicht unterstellen, dass er auf Grund seines Amtserhaltungstriebes so entschieden hat.
Aber der Gedanke kam mir doch für einen Moment...
 
Achso du wirfst völlig hypothetisch irgendwelche Vermutungen in den Raum, willst aber Herrn Köhler nichts unterstellen ... :freak:

Und wieder einmal verweise ich darauf sich einfach mal ein bisschen besser zu informieren. Der Bundespräsident kann nicht "einfach so" seine Unterschrift verweigern... Auch nicht wenn ein paar Menschen denken, es sei verfassungwidrig.
 
Ich weiß durchaus, dass der BuPrä nur ein formales und kein inhaltliches Prüfungsrecht hat.
Natürlich kann er nichts beanstanden, was formal einwandfrei ist, aber imho ist dies in dem Fall der VDS ja noch nicht zweifelsfrei gegeben.

Aber es sind doch mehr als nur ein paar Stimmen, die es für verfassungswidrig halten. Immerhin könnten es genug sein um das Gesetz doch noch zu Fall zu bringen.
 
Die Zahl der Stimmen entscheidet nicht darüber ob eine Verfassungswidrigkeit vorliegt oder nicht ...

Der Bundespräsident darf die Unterschrift verweigern, wenn er begründete Zweifel hat. Dies ist in der Vergangenheit gerade unter Köhler mehrfach geschehen (womit er übrigens immer gegen die regierenden Parteien und damit auch gegen einen Großteil seiner Wähler gehandelt hat).

Die Verfassungswidrigkeit der VDS hingegen ist, wie bereits mehrfach gesagt, alles andere als erwiesen und sicher nicht Grund genug für wirklich begründete Zweifel. Wer sich die Argumente der Gegner (und hier macht auch der von Escobar verlinkte Text keine Ausnahme) genauer durchliest fragt sich so manches mal ob ihnen bewusst ist, dass die Grundrechte auch ihre Grenzen haben...
 
Dann bitte ich dich jetzt ein letztes mal darum, mir anhand des verlinkten Textes aufzuzeigen, dass die Verfassungswidrigkeit der VDS nur konstruiert ist. Andernfalls können wir die Diskussion einfach sein lassen, da sie sich sowieso seit 10 seiten im kreis dreht.
 
Wo schrieb ich jetzt was von "konstruiert"?

Warum sie alles andere als erwiesen ist?

Ganz einfach:

Die informationelle Selbstbestimmung als aus Art. 1 und 2 abgeleitetes Grundrecht ist nicht universell und darf, wie die meisten anderen Grundrechte auch, durch Gesetze aufgehoben werden. Dies stellte das BVerG bereits in den 80er Jahren in einem Urteil zur damaligen Volkszählung klar (BVerG 65, 1).

Zitat:

2. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muß. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.

Dieser Absatz ist wohl der Kern dessen nachdem sich heute Gesetzentwürfe die Einfluss auf die informationelle Selbstbestimmung haben, richten müssen.

Im übrigen, und hier muss einfach mal klar getrennt werden, richten sich bisherige Urteile des BVerG außschließlich gegen Daten die bei staatlichen Einrichtungen gespeichert werden. Es bleibt also abzuwarten in wie fern das BVerG die VDS überhaupt als Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung sieht, da es sich ja hier in erster Linie um ein Schutzrecht gegenüber dem Staat handelt.
Der Staat unterdes hat nur Zugriff auf die Daten sofern ein Verdacht entsprechend den erlassenen Gesetzen und Vorschriften besteht.

Wie also willst du unter Berücksichtigung dieser Rechtslage behaupten du seist dir sicher, dass es Verfassungsbruch vorliegen würde? Man kann es glauben, man kann es vermuten, aber wissen tut man es erst wenn das BVerG geurteilt hat, denn dies ist in dem Fall Rechtssprechende Institution.
 
2. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muß. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.
Und diese Verhältnismäßigkeit siehst du gewährleistet, wenn verdachtsunabhängig Kommunikations- und Bewegungsprofile von 82 Million Menschen erstellt werden?
 
Genau diese Frage der Verhältnismäßigkeit gilt es zu klären. Welche Gefahr soll damit abgewendet werden? Wie groß ist diese Gefahr einzuschätzen? Gibt es andere, ausreichend gute Mittel der Gefahrenabwehr? Welche Rechte werden im Detail verletzt? - Ich gebe zu bedenken, dass die Speicherung der Daten und deren Abfrage/Auswertung zwei Paar Schuhe sind. - Sind die damit verbundenen Einschränkungen verhältnismäßig?

Wir werden sehen.
 
Art.10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind un-
verletzlich.
Ist es eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, wenn alle Konversationen usw. systematisch abgespeichert werden und angehört/mitgelesen/was auch immer werden können?
Art 20
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollzie-
hende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht mög-
lich ist.
Demnach dürften alle gegen die neuen Überwachungsmethoden rebellieren, sofern sie der Ansicht sind, dass diese gegen die Verfassugn verstoßen. Alelrdings ist das meine persönliche Auslegung des § und ich gebe keine Garantie, dass ihr euch beim Gericht auf diesen berufen dürftet, wen ihr so handelt.

Interessanterweise steht sogar im Grundgesetz drin, dass man nicht nur potentielle Terroristen verfolgen darf, sondern alle (auch die unbescholtenen) Bürger beuteln muss.
Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder
auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz all-
gemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz
das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.


Nun kommen wir aber zu dem Paragraphen, nach ddem cih gesucht habe und die anderen nur interessant waren^^
Artikel 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den
Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. [...]

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mit-
glieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
Keiner wird bestreiten, dass die Vorratsdatenspeicherung zumindest ein Grundrecht berührt. Somit wäre eine 2/3 Mehrheit erforderlich um es in Kraft treten zu lassen. Weiß zufällig wer, wie stark die Mehrheit bei diesem Gesetz ist, und ob darin festgehalten wurde, dass es §XY beschränkt?
 
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