Benjamin_L
Commander
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olly3052: Wie auf vorratsdatenspeicherung.de nachzulesen ist:
Mit dem Cybercrime Abkommen bekommen 52? beteiligte Länder, darunter Aserbaidschan und Russland Zugriff auf die Daten...
- In Deutschland sollen Zugriffe auf vorratsgespeicherte Verbindungsdaten bei jedem Verdacht einer "erheblichen" oder einer "mittels Telekommunikation begangenen" Straftat zulässig sein, außerdem "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" der Geheimdienste.
- Zugriff erhalten zu diesem Zweck die Staatsanwaltschaft, die Polizei, die Nachrichtendienste, aber auch ausländische Staaten wie die USA im Rahmen von Rechtshilfeübereinkommen. Nur bei Abfragen zur Verfolgung von Straftaten ist eine richterliche Anordnung erforderlich, aber auch hier überprüft der Richter nur das Vorliegender gesetzlichen Voraussetzungen. Sind diese gegeben, muss er den Zugriff genehmigen.
- Bei Anfragen ausländischer Staaten ist oftmals keine richterliche Anordnung erforderlich. Was mit den Daten im Ausland geschieht, ist nicht kontrollierbar.
- Nachrichtendienste dürfen ohne richterliche Genehmigung Verbindungsdaten abfragen.
- Zugriff auf die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sollen alle Behörden bekommen, die irgend ein Interesse daran haben könnten (z.B. Polizei,Staatsanwaltschaft, Geheimdienste, Zoll, Behörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit). Schon die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (z.B.Falschparken) soll Zugriffe in einem automatisierten Abrufverfahren rechtfertigen. In keinem dieser Fälle ist eine richterliche Anordnung erforderlich.
- Auch die Film- und Musikindustrie und andere "Rechteinhaber" sollen Auskunft über die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern verlangen dürfen, etwa um die Benutzung von Tauschbörsen im Internet verfolgen zu können. Hier ist zwar eine richterliche Anordnung erforderlich, aber der Richter überprüft nur das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Sind diese gegeben, muss er den Zugriff genehmigen.
Mit dem Cybercrime Abkommen bekommen 52? beteiligte Länder, darunter Aserbaidschan und Russland Zugriff auf die Daten...