Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat?

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Grober Unfug, was Du da schreibst. Der Artikel 79 bezieht sich auf die Änderung des GG als solches. Aber das GG wird hier nicht geändert. Wie bei allen anderen Punkten auch gilt hier: "Näheres regelt ein Gesetz." Die Unverletztlichkeit der Wohnung, die Du im Grundgesetz verankert findest, ist auch ein Grundsatz. Trotzdem kann davon abgewichen werden, vor allem bei Gefahr im Verzuge. Denn diese Ausnahme ist ebenso gesetzlich geregelt, wenn auch nicht direkt im GG.
 
Wie soll man aufhören sich hier im Kreis zu drehen, wenn sowas immer wieder den Weg in diesen Thread findet?!

Wenn man schon Artikel 10 GG zitiert, dann bitte auch richtig. Artikel 10 Absatz 2 ist eigentlich recht eindeutig:

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Wie man Artikel 20 GG derart falsch auslegen kann wie du es tust, bleibt mir verschlossen. Steht doch in Absatz 4 ganz deutlich: "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Das daraus ableitbare Recht zum (gewaltsamen Widerstand) greift also erst dann, wenn z.B. eine Regierung die Organe des Verfassungsschutzes (bis hin zum BVerG) ignoriert und/oder sie absetzt bzw. an der Ausübung ihrer Pflicht hindert.

So lang dies nicht der Fall ist gilt weiterhin Artikel 19 Absatz 4:

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs.2 Satz 2 bleibt unberührt.

Also der Weg vor die Gerichte welche dann entscheiden ob ein Gestz Legitim ist oder nicht.

Was du da aus Artikel 19 Absatz 1 herausliest ist mir vollkommen schleierhaft. Meint dieser Absatz doch lediglich, dass ein Gesetz welches Grundrechte einschränkt für alle Bürger gleichermaßen und nicht nur für bestimmte Bürger und/oder Einzelfälle gelten darf. Es wird somit lediglich die Gleichheit vor dem Gesetz vorgeschrieben.

Am einfachen Beispiel:

Ein Gesetz welches für eine Straftat einen Freiheitsentzug als Bestrafung vorsieht (also eine Grundrechtseinschränkung) muss für alle gleichermaßen gelten. Es nur auf einen ganz konkreten Fall oder beispielsweise lediglich auf Katholiken zu beziehen ist unzulässig.

Für die allgemeine Gesetzgebung gilt auch weiterhin die absolute Mehrheit als ausreichend. Da die VDS das Grundgesetz nicht antastet ist eine 2/3 Mehrheit nicht erforderlich.

Echt zum Haareraufen wie hier einige unsere Verfassung vergewaltigen... :freak:


/edit:

Um im Thema weiter zu kommen möchte ich der Forderung von EscobarX nachkommen und kurz erläutern warum die Verfassungsklage auf sehr wackligem Fundament steht. Ich möchte nicht auf die gesamten 160 Seiten Klagetext eingehen sondern nur auf B II (Offensichtliche Begründetheit).

Dort wird einzig und allein mit Fällen argumentiert bei denen staatliche Organe auf die zu speichernden Daten direkten Zugriff haben. Die Vorratsdatenspeicherung ist damit nicht direkt vergleichbar, da der Staat hier eben nur dann Zugriff auf die Daten hat, wenn dies durch einen Richterbeschluss genemigt wurde. Es gab bisher keinen vergleichbaren Fall in der Rechtssprechung des BVerG und die Grundrechte geben hier keine ausreichend scharfen Vorschriften.

Interessant wird es auf Seite 10 der Klageschrift wo es dann lapidar heißt:

Insbesondere kann die Maßnahme nicht damit gerechtfertigt werden, dass die Datenspeicherung bei privaten Unternehmen erfolgen soll und nicht bei staatlichen Stellen.

Diese Behauptung ist der Kern der ganzen Klageschrift denn mit ihr steht und fällt der Erfolg der Klage und genau dieser Kern ist weder durch den Verweis auf eine gesetzliche Norm noch durch den Verweis auf einen Urteilsspruch des BVerG abgesichert. Es gibt im Grunde nichts mit dem diese Behauptung gestützt wird.

Da die Speicherung von Verbindungsdaten nach bisher geltendem Recht keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken geschaffen hat ist es also höchst fragwürdig ob die Vereinheitlichung der Datenspeicherung durch ein Gesetz (nichts anderes ist die VDS) wirklich als Grundrechtseingriff seitens des Staates gewertet werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was du da aus Artikel 19 Absatz 1 herausliest ist mir vollkommen schleierhaft. Meint dieser Absatz doch lediglich, dass ein Gesetz welches Grundrechte einschränkt für alle Bürger gleichermaßen und nicht nur für bestimmte Bürger und/oder Einzelfälle gelten darf. Es wird somit lediglich die Gleichheit vor dem Gesetz vorgeschrieben.
Die nebenbei auch nicht gegeben ist. Ausgerechnet – oh Wunder – Abgeordnete sind davon ausgenommen.

Steht doch in Absatz 4 ganz deutlich: "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Und diese andere Ahilfe wird jetzt in Form der Verfassungklage versucht. Wenn das auch nicht erfolgreich ist, hat man das Recht zum Widerstand, wenn man der Ansicht ist, dass die verfassungsmäßige Ordnung durch Schäuble, Jung und Konsorten gefährdet wird.
Es ist nirgendwo gesagt, dass das BVG unfehlbar ist...

Da die VDS das Grundgesetz nicht antastet ist eine 2/3 Mehrheit nicht erforderlich.
Woraus liest du, dass die VDS die Verfassung nicht antastet? Artikel 10GG Absatz 2 bezieht sich in der vorhandenen Formulierung auf Ausnahmen in Einzelfällen, nicht auf eine komplette Außerkraftsetzung von Absatz 1.
 
@Creshal
Ich kann mir diesen Kommentar jetzt leider nicht verkneifen, aber man merkt, dass Du von Jura nicht den Hauch einer Ahnung hast. Du schnappst Dir ein paar Zeilen aus dem Grundgesetz heraus und leitest daraus Dein Recht auf Widerstand ab für den Fall, dass eine bestimmte Klage vom BVG abgewiesen wird. Das hat weder Hand noch Fuß. - Da müsstest Du erst einmal die meterlange Begründung des BVG durcharbeiten, um bei Bedarf nachweisen zu können, weshalb denn doch die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehebelt worden ist, obwohl das die hochqualifzierten Richter hätten erkennen müssen.
 
Nebenbei ist das Bundesversorgungsgesetz (BVG) nicht für derartige Klagen zuständig *klugscheiß*

Aber nun im Ernst:

Es hat schon seine Gründe warum nur sehr Erfahrene Richter im BVerG tätig sind. Zudem werden die Urteile gleich von mehreren Richtern gefällt (Mindestens müssen es 6 sein, meist sind es 8) und es gibt im Hintergrund nochmal viele Rechtsgelehrte die zuarbeiten.

Wenn das BVerG in einer ordentlichen Verhandlung einen Urteilsspruch spricht, dann ist dieser Urteilsspruch geltendes Recht und unumstößlich.

Anders kann es nicht funktionieren und anders darf es auch nicht funktionieren. Wo kämen wir denn da hin wenn jeder Depp sich auf einmal das Recht heraus nehmen darf gewaltsam Widerstand zu üben :freak:
 
Wo schrieb ich jetzt was von "konstruiert"?
In #387 schriebst du: "Die Unterschrift weswegen genau nochmal verweigern? Wegen der konstruierten Verfassungsfeindlichkeit die einige hier gerne sehen?"

Du bist selbst auf den Begriff, der Verhältnismäßigkeit eingegangen. Es wird Aufgabe des Gerichts bleiben darüber ein Urteil zu fällen. Ich sehe sie aber im Gegensatz zu dir nicht gegeben.
Auf alle anderen Sachen werde ich morgen nochmal eingehen, muss jetzt leider weg und hab deswegen keine Zeit ausführlicher zu antworten.
 
Hier irrst du. Ich habe doch jetzt die von dir beigetragene Klageschrift kommentiert und dargelegt warum nicht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Kern des ganzen ist.

Du wolltest, dass wir uns hier nicht mehr im Kreis drehen, warum gehst du dann nicht auf die Ausführungen ein, die ich in Post #402 beigetragen habe.
 
Warum ich nicht auf deinen Post #402 eingegangen bin?! Wie ich bereits beschrieben hatte, musste ich weg und hatte keine Zeit mehr zu antworten.

Du behauptest in deinen Post #402, dass es einen großen Unterschied macht, ob die Daten, direkt vom Staat gespeichert werden oder von einem nicht staatlichen Unternehmen. Für mich als gänzlichen Leien macht dies keinen Unterschied. Die Daten werden gespeichert und liegen 6 Monate auf Servern, auf denen wir nicht mal kontrollieren können, ob sie tatsächlich nach Ablauf dieser Zeit gelöscht werden.
Vor allem zitierst du vollkommen aus dem Kontext. Es ist ja nicht so, dass die Verfassungsklage nicht weiter darauf eingeht, ob der Ort der Speicherung nun einen Unterschied macht oder nicht.

Dieses bloße „Outsourcing“ der Datenspeicherung an Private ist für die verfassungsrechtliche Beurteilung unerheblich. Entscheidend ist, dass die staatliche Speicherpflicht die spätere Kenntnisnahme der Daten durch staatliche Stellen ermöglicht. Dementsprechend stellt das Bundesverfassungsgericht allgemein auf die „Erfassung“ von Verbindungsdaten ab, wenn es ausführt: „Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend
sichere Tatsachenbasis“.

Ob nun die Speicherung der Daten bei privaten Unternehmen einen Unterschied macht oder nicht, müssen die Richter entscheiden. Sicherlich hast du Recht, dass dies kein sicheres Fundament ist (zumind. würde ich das so bewerten), sonst hätte Herr Köhler die VDS wahrscheinlich auch nicht unterschrieben.
Aber der Grund, warum ich eigentlich wieder in die Diskussion eingestiegen bin, war, dass du von einer "konstruierten Verfassungsfeindlichkeit" sprachst. Ich hab allerdings das Gefühl, dass du dich auch schon wieder von dieser Äußerung distanziert hast.

Im Endeffekt kann ich mich nur zu 100% Stormtrooper85 anschließen`:
Dieses Gesetz vertösst eklatant gegen mein Empfinden von Recht und Unrecht.
In meinen Augen ist die VDS ein Werk von moralisch degenerierten Menschen, die aus den Augen verloren haben, woher sie ihre Macht haben und zu Wessen Wohl sie sie einsetzen sollen.
Ist mir persönlich eigentlich ziemlich egal, was irgendwelche Juristen sagen oder nicht. Was bleibt ist mein Verständnis von Recht und Unrecht und das toleriert keine zentrale allgemeine Speicherung so vielen persönlichen Daten. Ob da nun andere Menschen mit konform gehen oder nicht ist mir in diesem Fall folglich egal. Aber scheinbar haben auch andere Menschen in Deutschland ein mulmiges Gefühl, wenn sie an die VDS denken.
 
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Wenn in deinen Augen die Speicherung von Verbindungsdaten unrecht ist, dann frage ich mich warum du nicht schon damals sturm dagegen gelaufen bist als jeder Dienstanbieter selbst entscheiden hat wie lange der die Daten speichert ...

Des weiteren frage ich dich wie denn in deinen Augen eine Strafverfolgung im Falle von Internetkriminalität möglich sein soll, wenn es die VDS nicht gibt. Jetzt komm nicht wieder mit dem Quick Freeze Verfahren, denn dies ist Nutzlos wenn es um die Ermittlung von Straftätern geht.

Wäre nicht das ware Unrecht wenn wir im Internet einfach alles geschehen lassen würden und jeder Depp dort den Rechtsstaat mit Füßen treten kann ohne Konsequenzen zu fürchten?
 
Da greift dein Gedankengang aber zu kurz! Wenn im Unrecht etwas geschieht, das gegen geltendes Recht geschieht, sollte das auch geahndet werden.
Aber es ist schlicht unmöglich, da das Internet nunmal ein weltweites Netzwerk ist und damit einfach unkontrollierbar. Wenn jemand über das Internet krumme Dinger drehen will, dann geht er dann eben in ein Land wo er das unkontrolliert kann.

Ich sehe im Ansatz der VDS nur die Kapitulation der Politik vor dem komplexen Thema Internet.
Ich habe das Gefühl, dasInternetüberfordert viele Politiker maßlos, da sie das Thema in keine ihrer gewohnten Denkschubladen packen können und somit auch nicht in der Lage sind es zu begreifen und damit in einer angebrachten Art und Weise umzugehen.
Und was man nicht begreift, das verbietet oder kontrolliert man eben lieber mal, wer weiß was das für ein böses Teufelszeug ist. :evillol:

Ich denke, wie bereits erwähnt, dass die Maßnahem sinnlos ist, da sich die Täter, die man gerne fangen würde, sich sicher anpassen werden und es irgendwie umgehen.
Zumal ich ja weiterhin der Überzeugung bin, dass die Maßnahme dem Kampf gegen den terror dienen sollte. Cyber-Kriminalität war nie das Ziel der VDS, deren Bekämpfung wird höchstens als postivies Nebenprodukt anfallen.

Und für die Jagd gegen Terroristen ist die VDS einfach nutzlos. Für wie blöd halten denn die Politiker in der EU die organisierten Terroristen? Ich bleib bei meiner Meinung, dass die VDS ein nutzloser Haufen Mist ist, der sein Ziel verfehlen wird.
Und dann werden sich diese Schwätzer hinstellen und uns wieder weismachen, dass schärfere Maßnahmen notwendig sind. Aber ich hoffe, dass es dann endlich mal massiven Widerstand gibt.
 
Oha meine kurz gehenden Gedankengänge scheinen aber doch schon auszureichen um dich zu überholen :D

Aber es ist schlicht unmöglich, da das Internet nunmal ein weltweites Netzwerk ist und damit einfach unkontrollierbar.

Muss ich dir jetzt wirklich etwas über die unzähligen Fälle erzählen in denen die Auswertung von Verbindungsdaten zu einem Fahndungserfolg, einer Festnahme und anschließenden Verurteilung der Straftäter führte?

Die Wirksamkeit dieser Ermittlungsmethode sollte doch wohl über jeden Zweifel erhaben sein ... so viel Verständnis kann man wohl von jedem hier erwarten.

Ich denke, wie bereits erwähnt, dass die Maßnahem sinnlos ist, da sich die Täter, die man gerne fangen würde, sich sicher anpassen werden und es irgendwie umgehen.

Wirklich zum Haare raufen diese Aussage:

http://newsticker.welt.de/index.php?channel=new&module=dpa&id=16517208

Mal ein "kleiner" Fall in denen die angeblich so sinnlosen Maßnahmen wunderbar funktionierten.

Von den vielen tausenden ermittelten Urheberrechtsverletzern will ich mal gar nicht erst sprechen.

Ach ja Ebay Betrüger werden auch regelmäßig durch diese "sinnlosen Maßnahmen" überführt.
 
Ebay-Betrüger und Urheberrechtsverletzer sind aber nur kleine Fische. Das sind (größenteils) keine organisiereten Verbrechersyndiakte.
Speziell beim Thema Urheberrechtsverletzungen sollte man vorsichtig sein. Die Musikindustrie hat ja schon Begehrlichkeiten an den Vorratsdaten angemeldet. Aber das wäre für mich unvorstellbar, dass die MI da wirklich Zugriff kriegt, und schonmal gar nicht, solange sie weiterhin so unverhältnismäßige Summen als Schadensersatz fordern.

Ein mächtiges Mittel wie die VDS gegen solche Bagatellverbrechen einzusetzen halte ich für absolut indiskutabel. Das ist nicht anderes als mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Das würde mich dann doch wundern, wie aus der Waffe gegen der Terror der Knüppel gegen "Bagatellverbrecher" werden sollte. Aber würde ich unserer Regierung durchaus zutrauen.

Sicher ist es positiv wenn z.B. Ebay-Betrüger gefasst werden, aber ich denke weiterhin, dass die Hauptaddressaten der Maßnahem, der organisierte Terrorismus oder das oragnisierte Verbrechen, auch mit dieser Maßnahem nicht einfacher zu fassen sind.
Man wird vllt. die kleinen Fische schneller schnappen, aber die großen Brocken werden sicher weiterhin rumschwimmen.
 
Adam_Smith: Laut BKA sind fehlende Verbindungsdaten bei etwa 381 von 6 Mio Straftaten entscheidend daran gewesen seien, dass der Fall nicht aufgeklärt werden konnte, mickrige 0,006%, mir fehlt da die schon bereits erwähnte Verhältnismäßigkeit, die deswegen die verdachtsunabhängige totale Überwachung aller Bürger rechtfertigt.

Und wie dein Beispiel schön zeigt, es geht auch ohne VDS.
 
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Es gibt keine Verdachtsunabhängige totale Überwachung der Bürger. Solcherlei unüberdachte, falsche und hochgradig polemische Aussagen sind es die immer wieder diesen Thread um Meilen zurück werfen. Schade, dass du es nicht schaffst sachlich zu argumentieren ...

Die vom BKA angeführte Studie ist recht unscharf, da sie natürlich nur die Strafrechtlich relevanten Fälle umfasst. Zivilrechtliche Fälle (wie es beispielsweise oft bei Urheberrechtsverletzungen der Fall ist) werden dort nicht aufgeführt. Dabei machen gerade diese Fälle einen Großteil der im Internet begonnenen Rechtsvergehen aus.

Ferner muss man jetzt genauer hinterfragen warum auf der einen Seite Verbrechen durch die Auswertung von Verbindungsdaten aufgeklärt werden konnten und auf der anderen Seite die Verbindungsdaten zur Aufklärung fehlten. Hier kommt jetzt die fehlende normierte Speicherdauer ins Spiel die dafür sorgte, dass Kunden von Providern die ihre Daten schnell löschen einen Vorteil gegenüber Kunden der Provider haben die sich zeit mit der Löschung haben. Aber das nur am Rande.

Kommen wir wieder auf die BKA Studie zurück welche komischerweise zu einem ganz anderen Schluss kommt als Heise bzw. die Vereine gegen die VDS. Um dies nun verstehen zu können muss man natürlich die Studie des BKA auch wirklich gelesen und verstanden haben.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/bka_vorratsdatenspeicherung.pdf

Dort heißt es Beispielsweise unter Punkt 16 h., dass nur in 12% der Fälle bei denen zum Zwecke der Ermittlung von Straftätern Verbindungsdaten abgefragt wurden die Auskunft seitens der Dienstanbieter erfolgte. Der wesentliche Grund für die nicht Erteilung einer Auskunft war in den meisten Fällen die zu kurze Speicherfrist.
Sprich: Als das BKA die Informationen anfordern konnte (nach einem Richterbeschluss) war die Zuordnung zur Person schon gelöscht worden.

Wesentlicher Aspekt dieser Studie ist auch die Hinterfragung nach möglichen Alternativen. Als Alternative wird beispielsweise das Quick Freeze angeführt, welches nach Beurteilung der jeweiligen Ermittler nur in 17% der Fälle geholfen hätte.

Des weitern wurde nach der Möglichkeit gefragt diese Fälle auf anderem Wege zu lösen. Nur in 15% der Fälle hätte es alternative Ermittlungsmethoden gegeben, so die Auskunft der Ermittler.

Aber der Hammer kommt ja jetzt noch:
Die BKA Studie ist eine Fallerhebung. Sie gibt nicht die Gesamtzahl der Fälle wieder die in Deutschland durch die Auswertung von Verbindungsdaten aufgeklärt werden konnten / sollten.

Es ist schlichtweg falsch was Heise, die Anti-VDS Vereine und du lieber Benjamin_L schreiben! Die Befragung wurde im Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2005 durchgeführt und umfasst auch nicht alle Fälle in denen in diesem Zeitraum zum Zwecke der Ermittlung von Straftätern Verbindungsdaten abgefragt wurden.

Es ist einzig und allein eine Studie die darlegen soll welche Fallarten es gibt (um welche Verbrechen handelt es sich?) und in wie vielen dieser Fälle die Auswertung von Verbindungsdaten zu welchem Erfolg geführt hat.

Aber eine sachliche Argumentationsbasis ohne absichtlich verfälschte oder auch einfach nur dumme Vergleiche und "Belege" scheint bei einem so emotionalen Thema wohl anscheinend nicht möglich zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Benjamin_L schrieb:
...Laut BKA sind fehlende Verbindungsdaten bei etwa 381 von 6 Mio Straftaten entscheidend daran gewesen seien, dass der Fall nicht aufgeklärt werden konnte, mickrige 0,006%, ...

Da würde ich zu und zu gerne wissen, wie diese Zahl zustande gekommen ist.
Oftmals ist die Auswertung von Verbindungsdaten ein kleines Rädchen im gesamten Ermittlungsfall...
Wie wollen die das herausarbeiten?
Einen Ermittlungserfolg nur aufgrund von Verbindungsdaten,da kann ich die Zahl nachvollziehen.

edit:

Danke für den Link Adam. Sehr aufschlußreich.
 
Zuletzt bearbeitet: (Zitat und edit eingefügt)
Auch wenn du mir wieder irgendwas unterstellst, mich als blöd und unwissend hinstellst, aber ich halte die Möglichkeit Bewegungsprofile zu erstellen, die Aufzeichnung besuchter Seiten und Dauer und Partner der Gespräche für totale Überwachung, was das Kommunizieren mit den neuen Medien anbelangt, das ist meine Meinung und du siehst das anders, aber richtig und falsch gibt es hier nicht.

Und die Verhältnismäßigkeit sehe ich nicht. Dein Beispiel mit der Kinderpornografie konnte ganz ohne VDS durchgezogen werden, Terroristen wehre ich damit nicht ab, die finden nen Weg das zu umgehen, bleiben noch Urheberrechtsverletzungsverfolgungen von einer Industrie die das Internet verschlafen hat und jetzt mit Teufel komm raus die letzten Kunden verschrecken will, wo noch gar nicht nachgewiesen ist, dass Downloads der Industrie schaden, bleiben kleinere Delikte von unerfahrenen Leuten, wo also bleibt die Verhältnismäßigkeit, bzw der Nutzen?
 
Moment du verwechselst hier 2 ganz unterschiedliche Dinge:

Die Ermittlungen gegen den Kinderporno Ring konnten sicherlich nicht ohne die Auswertung von Verbindungsdaten zum Zwecke der Täterermittlung durchgeführt werden. Nun ist es so, dass diese Verbindungsdaten momentan eher über einen kurzen Zeitraum gespeichert werden. Einige Flatrate Anbieter löschen die Daten sogar fast sofort nach der Trennung der Verbindung.

Es ist also durchaus möglich, ja sogar wahrscheinlich, dass im von mir angeführten Fall ein großer Teil der Täter nicht ermittelt werden konnte, da die Verbindungsdaten schon gelöscht waren als der Richterbeschluss vorlag.

Also konnte ohne die gesetzliche Regelungen zur Speicherdauer der Verbindungsdaten vielleicht ein Teilerfolg erzielt werden, dennoch werden viele Täter durchs Raster gefallen sein.
Dies lässt sich sehr einfach herleiten wenn man den von mir angeführten Artikel mit der von dirs ins Felde geführten BKA Studie verknüpft in welcher steht, dass in nur 12% der Fälle eine Abfrage von Verbindungsdaten rechtzeitig vor der Löschung eben dieser erfolgte.

Ferner handelt es sich hier um eine konzentrierte Aktion bei der das BKA vermutlich die entsprechenden Seiten / Foren permanent überwachte und eine "Standleitung" zu einem Richter hatte der die Abfrage der Verbindungsdaten genemigte.
Im Normalfall liegt eben dies aber nicht vor. Wenn du als Geschädigter eine Straftat im Internet zur Anzeige bringst, dann werden schnell mal einige Tage vergehen bevor überhaupt der Anstoß unternommen wird die Verbindungsdaten abzufragen. Spätestens dann sind sie aber im Regelfall schon gelöscht.

[...]aber richtig und falsch gibt es hier nicht.

Natürlich gibt es richtig und falsch.
Spätestens wenn man sich auf der Argumentationsebene bewegt kann man durchaus objektive Fehler machen. Sobald man beginnt empirische Daten dermaßen falsch zu interpretieren wie du es getan hast, bewegt man sich in einem Bereich wo es falsch und richtig durchaus gibt.

Wenn du uns also zukünftig einfach nur deine Meinung präsentieren willst, dann will ich dich nicht aufhalten. Wenn du dann aber beginnst diese Meinung mit falschen Belegen zu untermauern, dann sei auf Kritik gefasst.

bleiben noch Urheberrechtsverletzungsverfolgungen von einer Industrie die das Internet verschlafen hat und jetzt mit Teufel komm raus die letzten Kunden verschrecken will, wo noch gar nicht nachgewiesen ist, dass Downloads der Industrie schaden, bleiben kleinere Delikte von unerfahrenen Leuten, wo also bleibt die Verhältnismäßigkeit, bzw der Nutzen?

Deine Scheißegal Einstellung gegenüber dem Diebstahl geistigen Eigentums lässt sich wohl nur dadurch erklären, dass deine Existenz nicht von eben solchem geistigen Eigentum abhängt... :freak:
 
Unterstell mir nicht immer Dinge die nicht stimmen und die du überhaupt nicht weißt. Erst durch das Downloaden habe ich etwa 50% der Künstler der CDs die hier rumstehen, und es sind beachtlich viele, erst entdeckt, sprich wenn das Downloaden verboten wäre, hätte die Musikindustrie bei mir 50% Umsatzverlust gehabt.
Und wie gesagt, der Zusammenhang zwischen entgangenem Geld und Downloads ist einfach nicht hezustellen, denn es gibt viele Leute die statt der CD für 17,99€ einfach die DVD für 15€ kaufen und dafür Videos und Audio in besserer Qualität bekommen. Dass man sich dadurch keine CDs mehr kauft sollte klar sein, die Umsatzsteigerung in vielen anderen Bereichen der Unterhaltungsmedien wird imemr stillschweigend hingenommen, wenn die CD Verkäufe aber zurückgehen, dann sind natürlich die Downloader schuld. Und dass jeder Downlaod mit entgangenem Geld gleichgesetzt werden kann musst du mir auch noch beweisen. (Natürlich ist nicht die angesprochene Verlagerung der Käuferinteressen durch neue Medien und auch nicht die qualitativ minderwertige Musik die in den Chats läuft schuld...). Für dich auch noch ein interessanter Artikel zum Thema:
http://www.demonbaby.com/blog/2007/10/when-pigs-fly-death-of-oink-birth-of.html

Das ist keine Herabwürdigung des geistigen Eigentums, denn sonst würde ich keine CDs kaufen, ich bin da sogar sehr strikt, aber die sinnlosen Argumentationen der Industrie und die horrenden Schadensersatzforderungen, DRM und sonstige Gängelungen des Königs Kunden erlauben mir einfach keine andere Meinung zu dem Thema. Ich unterstütze sehr gerne die Künstler, aber eine geldgeile Industrie die mir sagt was ich zu kaufen habe und wie ich es verwenden soll und mich hintenrum noch verklagen will, dafür dass ich Musik Proehören will vor dem Kauf, das kann ich beim Besten Willen nicht unterstützen. Und dass diese Industrie dann auch noch Zugriff haben will auf die Daten, das geht eindeutig zu weit.

Und ich verstehe schon was du meinst mit den Ermittlungen, aber für sollche "kleinen" Fälle (das soll jetzt keine Verharmlosung des Themas sein) müssen nicht alle Leute unter Tatverdacht gestellt werden.
 
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