Adam_Smith schrieb:
Was willst du denn noch? Schily war für die Einführung eines biometrischen Reisepasses. Er hat das Luftsicherheitsgesetz initiiert und dann noch die vielen kleinen Randerscheinungen.
Also ich fasse noch mal zusammen: Du meinst also, dass die Mehrheit der Bürger vor der Wahl wusste, was auf sie zukommt, weil Schily für den biometrischen Reisepass war und das Luftwaffengesetz, das nicht viel mit einem Überwachungsstaat zu tun hat, initiiert hat? Alles klar!
Übrigens gab es auch oft Stimmen in der SPD, die Überwachungsmaßnahmen scharf kritisierten. Also weiß ich nicht, wie du dem Bürger nun noch unterstellen möchtest, er wüsste nicht, was er wählt.
Zudem ich gar nicht mal sicher bin, ob Wahlen an der Thematik überhaupt etwas verändern. Auch dein Argument der Linkswahl aus deinem anderen Post zieht nicht, weil selbst in Berlin die Rot-Rot Regierung maßgeblich die polizeiliche Videoüberwachung einführte, obwohl sie vorher strikt dagegen war. Auch die Grünen und Liberalen stimmten dafür.
Adam_Smith schrieb:
Der Staat wird in diesen Fällen im Regelfall wohl von einer DNS Analyse absehen, da sie bei der Aufklärung der von der Person regelmäßig begonnenen Straftaten nicht dienlich ist und somit nur unnötig Geld und Ressourcen verschwendet werden.
Kann ich dafür auch irgendeinen Verweis von dir sehen, der das auch nur annährend belegt.
Adam_Smith schrieb:
Welcher Preis denn? Nahezu jede der hier diskutierten Methoden schränkt die Freiheit unbescholtener Bürger in keiner Weise ein. Sie hilft oftmals sogar den Bürgern im Alltag (beispiel Gesundheitskarte).
Bei nahezu allen Maßnahmen lässt sich ein konkreter Nutzen bei der Verbrechensbekämpfung nicht weg diskutieren. Auf keins meiner Argumente bist du in diesem Zusammenhang eingegangen. Daher werde ich nun nicht noch weiter darauf eingehen.
Aha, es schränkt also niemanden ein?
„Einer Ende Mai vom Meinungsforschungsinstitut Forsa durchgeführten repräsentativen Umfrage zufolge empfindet fast die Hälfte der Bundesbürger die Anfang des Jahres eingeführte und derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüfte Vorratsdatenspeicherung als unverhältnissmäßigen und unnötigen Eingriff in ihre Freiheitsrechte. Die Mehrheit der Befragten gab überdies an, wegen der Vorratsdatenspeicherung auf den telefonisch oder per E-Mail angebotenen Rat von Eheberatungsstellen, Psychotherapeuten oder Drogenberatungsstelle auch dann zu verzichten, wenn sie ihn benötigten würden. Jede dreizehnte Person sagte, dass dieser Verzichtsfall in der Realität schon einmal eingetreten sei. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Umfrage zusammen mit dem eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft, dem Deutschen Fachjournalisten-Verband und der JonDos GmbH in Auftrag gegeben hatte, sprach aufgrund dieser Ergebnisse davon, dass das Gesetz, das mit der Begründung durchgesetzt wurde, es könne Menschenleben retten, in der Praxis eine "lebensgefährliche" Wirkung entfalte.“
Quelle
http://www.heise.de/newsticker/Fors...influsst-Telefonierverhalten--/meldung/108890
Deine Zahlen sind nichts weiter, als die übliche Schadensstatistik und beantworten nicht meine Frage, inwiefern eine gerechte Verhältnismäßigkeit gegeben ist?
Bei 1 Million gescannten Autos zu 300 Fällen, während 999700 unschuldige Menschen unter generalverdacht gestellt wurden, ist sie das in meinen Augen nicht. Der KFZ Scan wurde übrigens auch zu Recht als verfassungswidrig deklariert.
http://www.golem.de/0801/57326.html
Und ich verstehe immer noch nicht, wie man der Meinung sein kann, dass man Straftaten auf Teufel komm raus auf Kosten der Freiheit von Menschen eindämmen muss. Ich denke, dass man Alles im Gleichgewicht belassen sollte, was in meinen Augen derzeit nicht passiert.
@Topic
In Bayern wurde übrigens aktuell der Weg für die heimliche Onlinedurchsuchung geebnet.
http://www.heise.de/newsticker/Weg-...ine-Durchsuchungen-in-Bayern--/meldung/110332
Auszug:
„Erfasst werden sollen demnach etwa Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit sowie Straftaten gegen die öffentliche Ordnung… Bei Gefahr in Verzug soll generell für verdeckte Online-Durchsuchungen und "notwendige Begleitmaßnahmen" wie das Eindringen in Wohnungen eine richterliche Anordnung nicht sofort erforderlich sein.“
Was sind „Straftaten gegen die öffentliche Ordung“? Ist das nicht sehr dehnbar? Und war das heimliche Eindringen in die Wohnung laut Urteil des Verfassungsgerichts nicht verboten?