Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat?

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hmm ich habe mir nun mal die letzten paar seiten durchgeles besonders die geschichte mit österreich ist extrem hart das wuste ich bislang noch garnicht. aber mal im ernst die voratsdatenspeicherung ist doch für die füße den die leute die damit ermitelt werden sollen werden ganz bestimmt nicht einfach so ihre kinderpornos terroranschlagspläne einfach so im internet publizieren und selbst wen die weitergabe der daten über das heimische modem geht heist es noch lange nicht das die daten auch wirklich also solche zu erkennen sind geschweige den nicht auf die eine oder andere weise verfälscht werden.

ich habe persönlich kein gutes gefühl dabei das alle meine inet daten irgendwo gespeichert werden und das hat nix mit illegalen tätigkeiten zu tun aber es geht verdamt noch mal niemanden an wieviel ich auf welchen seiten surfe.


an die verfächter der datenspeicherung überlegt euch mal JEDER bekomt eien ortungschip dammit man bei verdacht auf schwere straftaten herausfinden kann wo diese person war.
das ist für mich nahezu das gleiche
 
Bitteschön...

Die neuerliche Statistik der Bundesregierung[6] lässt nicht auf einen Bedarf nach Vorratsdaten schließen, weil Strafverfolgungsbehörden Vorratsdaten nicht erst anfordern, nachdem der Zugriff auf ohnehin gespeicherte Abrechnungsdaten erfolglos geblieben ist, und weil das Ergebnis der Anforderung von Vorratsdaten nicht statistisch erfasst wird. Aussagekräftig ist einzig die Untersuchung des Max-Planck-Instituts, der zufolge 99,99% der registrierten Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden können.

Gruß Andy
 
Habe die Studie gerade mal Quergelesen und es steht sooo viel mehr drin...

Interessant ist z.B., dass die Maßnahme "Abfrage der Verbindungsdaten" bei den meisten Ermittlungsverfahren weit mehr als 10 Tage, oft sogar mehr als 30 Tage, dauert. Nach der alten Rechtslage (ohne VDS) wären die Daten aller Flatratekunden zu diesem Zeitpunkt bereits gelöscht gewesen und ein Ermittlungserfolg behindert.

Des weiteren wird in 40% der Fälle bei denen Verkehrsdaten abgefragt wurden dies zur Ermittlung der Täter getan. Die Abfrage der Daten ist also erster Ansatz für ein Ermittlungsverfahren welches ansonsten massiv erschwert worden wäre (wenn man den Täter nicht kennt kann man auch niemanden anklagen).

65% der Abfragen wurden in den Akten als nicht erfolgreich bezeichnet. Es wird weiterhin auch aufgeführt, dass die Anklagequote in den Fällen wo eine Abfrage erfolgreich war deutlich höher war als bei den übrigen Fällen. Es besteht also eine deutliche Korrelation zwischen Erfolg der Datenabfrage und Anklageerhebung.

Hervorgehoben werden muss hier nochmal (und das sagt auch die Studie), dass die Abfrage von Verkehrsdaten meist nur am Anfang des Ermittlungsverfahrens steht. Oftmals werden diese Daten dann genutzt um ermittelte Tatverdächtige zu Geständnissen zu bewegen oder durch andere Methoden (z.B. Hausdurchsuchungen) stichhaltige Beweise für das spätere Gerichtsverfahren zu erlangen.

Ganz lustig wird es dann auf Seite 416 f der zitierten Studie. Dort steht im exakten Wortlaut:
Die Festlegung einer Speicherungsfrist von sechs Monaten und damit am Minimum der EU-Richtlinie ist nach den sekundaranalytischen Feststellungen und den Ergebnissen der empirischen Untersuchung begründet. Aus der Studie lassen sich keine Hinweise entnehmen, dass eine darüber hinausgehende Speicherung die Aufklärungsquote bedeutsam erhöhen würde. [...]

Dumm nur, dass die von dir zitierte Seite die Studie welche mehrere hundert Seiten umfasst auf eine einzige Zahl reduziert welche zudem nahezu null Aussagekraft besitzt.

Im Kern decken sich die Ergebnisse der Max-Planck Studie durchaus mit denen der BKA Studie.

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/bka_vorratsdatenspeicherung.pdf
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/mpi-gutachten.pdf

Das traurige an der ganzen Sache ist wie die Seite www.vorratsdatenspeicherung.de mit diesen Studien umgeht. Da werden einzelne Zahlen aus dem Gesamtkomplex heraus gegriffen und verfälscht dargestellt um die eigene Meinung zu unterstützen.
Das die Studien in ihrer Gesamtheit zu einer ganz anderen Aussage kommen scheint gern überlesen zu werden.

Dumm nur wenn man diesen Mist dann noch unreflektiert hier als Argument bringt in der Hoffnung das niemand sich die Mühe macht die Studien etwas genauer zu durchleuchten.
 
Hmmm im Prinzip lautet die grundlegende Fragestellung doch nicht "Grundsätzlich Richtig, Grundsätzlich falsch" sondern viel mehr " Wie weit darf man in die Rechte des einzelnen eingreifen um die Gemeinschaft zu schützen?"
 
Die Frage sollte auch sein in wie weit die Rechte des einzelnen überhaupt durch die immer wieder genannten Maßnahmen beschränkt werden und in wie fern übertriebene Panikmache (oh ja die gibt es nicht nur auf Seiten derer die "Terrorist" rufen) vielleicht dazu führt, dass die Menschen sich "unfrei" fühlen obwohl sie es letzten Endes gar nicht sind.

Ich kann nur jedem der sich mit der Materie befassen will nahe legen sich mit der Max Planck Studie etwas eingehender zu befassen. Dort wird wunderbar detailliert beschrieben wie die Praxis bei der Anwendung der angeprangerten Ermittlungsmethoden aussieht. Es wird beschrieben wo den Gesetzen nicht im vollen Umfang genüge getan wird und weswegen sie ihre Daseinsberechtigung hat.

Und weiter sollte gefragt werden:

Welche folgen hätte es wenn die Strafverfolgungsbehörden auf die Verwendung solcher Maßnahmen verzichten müsste?

Sieht es dann mit der individuellen Freiheit wirklich besser aus?
 
Adam_Smith schrieb:
Und weiter sollte gefragt werden:

Welche folgen hätte es wenn die Strafverfolgungsbehörden auf die Verwendung solcher Maßnahmen verzichten müsste?

Sieht es dann mit der individuellen Freiheit wirklich besser aus?

Die Folge wäre ein noch schnelleres Wachstum der Internetkriminalität mit all ihren Facetten.

Die individuelle Freiheit ist dann so groß, dass man darüber auch wieder meckert:freak:.
Dann kann man ja den Behörden wieder vorwerfen zu wenig für die Sicherheit der Bevölkerung zutun.

Mal ganz analog gesprochen: solange das Kind nicht in den Brunnen gefallen ist, braucht er auch nicht abgedeckt zu werden. Und wenn der erste Sturz glimpflich abgeht hilft erst mal schimpfen.:evillol:
 
Welche folgen hätte es wenn die Strafverfolgungsbehörden auf die Verwendung solcher Maßnahmen verzichten müsste?

warscheinlich würde die strafverfolgung genauso aussehenwie noch 8 monaten.

es tut mir leid ich habe im moment keine zeit mir die studie durchzulesen aber kan mir mal jemand sagen wieviele schwere verbrechen (ich meinen nich lieschen müller hat sich ein lied runtergeladen ) mithilfe der datenspeicherung aufgeklärt wurden
 
Um die Zahlen verstehen zu können müsste man die gesamte Studie im Detail durcharbeiten.

Es gibt aber ein paar kurze Zahlen:

In der Studie werden 467 Fälle im Detail betrachtet (Aktenauswertung) bei denen Verbindungsdaten abgefragt wurden. Es wurden dazu lediglich Akten aus 4 Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, NRW und Meck-Pom) angefordert. Leider finde ich keine Informationen zum Beobachtungszeitraum ...

Es gab diverse Delikte wegen derer in den 467 Verfahren ermittelt wurde.
An der Spitze steht mit ca. 27% "Raub / (Räuberische)-Erpressung"
ca. 24% wegen "Diebstahl"
ca. 14% wegen "Betrug"
ca. 14% wegen "Verstoß gegen das BtM-Gesetz"
...
Bei allen Verbrechen handelt es sich um Straftatbestände. Lieschen Müller begeht keinen Straftatbestand wenn sie sich eine MP3 lädt.
 
ah danke sehr.

ich muss das echt mal lesen kann mir da natürlich nicht wirklich ein bild machen

und in wievielen dieser 467 Fällen kam es zu einer anklage /anschliesenden verurteilung



versteht mich bitte nicht falsch aber das sehe ich nicht als schweres vergehen an *net haun* wenn ich mich recht entsinne wurde diese vorratsdatenspeicherung doch aus gründen der inneren sicherheit gefordert und die daten sollten bei schweren verbrechen so ala landesverrat und terrorgedöns freigegeben werden wenn ich nun lese BtM gesetz das kann der kleine kiffer nebenan sein der über ICQ mit seinem dealer textet und dafür einen auf die mütze bekommt oder auch einer dar tonnenweise koks einschleust (ich denke wohl eher ersteres)

ich würde ja nichts sagen wenn die daten auschschlieslich bei schweren vergehen Vergewaltigugn/Mord/menschenhandel wobei ich da nicht ganz sehe wie das internen helfen soll den ein menschnschieber wird wohlk kaum von deutschland aus wen über ebay verkaufen

ich werde mir diese studie bei gelegenheit auf jeden fall zu gemüte führen
 
Zuletzt bearbeitet:
BOBderBAGGER schrieb:
und in wievielen dieser 467 Fällen kam es zu einer anklage /anschliesenden verurteilung

Ist der Studie nicht direkt zu entnehmen.
Aber jetzt kann man die BKA Studie zur Hilfe nehmen um diese Frage genauer zu durchleuchten:

Dort wurden 381 Fälle untersucht. Es handelt sich hier nicht um gezielt Ausgewählte Fälle. (Es geht um das Jahr 2005)
Auch hier nehmen die Straftaten Betrug und Diebstahl einen großen Teil der Fallzahlen ein. Aber es gibt z.B. auch 50 Fälle bei denen wegen wegen Sexualstraftaten ermittelt wurde. Dazu 16 Mordfälle.

In 70% der 381 Fälle wurde die geforderte Information nicht erteilt bzw. konnte nicht mehr erteilt werden (wegen der schnellen Löschung der Daten).

In 62% der Fälle gab es keine Alternative Ermittlungsmethode.
Bedeutet: Ohne Informationen aus den Kommunikationsdaten keine Anklage.

In 21% der Fällen haben die Befragten Beamten keine Informationen zur Aufklärung gegeben. In 51% der Fälle erfolgte keine Tataufklärung. In 262 Fällen war, nach Aussage der Beamten, die Abfrage der Verkehrsdaten sehr wichtig für die Lösung des Falls.


BOBderBAGGER schrieb:
versteht mich bitte nicht falsch aber das sehe ich nicht als schweres vergehen an *net haun*

Wenn auf einmal dein Konto leer ist, dann siehst du das vielleicht anders.
Wenn dein Kind im Internet zum Lustobjekt perverser Kreise wird vielleicht auch.
...

BOBderBAGGER schrieb:
wenn ich mich recht entsinne wurde diese vorratsdatenspeicherung doch aus gründen der inneren sicherheit gefordert und die daten sollten bei schweren verbrechen so ala landesverrat und terrorgedöns freigegeben werden wenn ich nun lese BtM gesetz das kann der kleine kiffer nebenan sein der über ICQ mit seinem dealer textet und dafür einen auf die mütze bekommt oder auch einer dar tonnenweise koks einschleust (ich denke wohl eher ersteres)

Es wird sich nicht um ersteres Handeln ... Der Kiffer der mit seinem Dealer textet begeht keine Straftat. Der Dealer sehr wohl. Wenn ich mir anschaue welches menschliche Elend der Drogenhandel produziert ist diese Einschätzung auch wohl richtig.

Ferner muss beachtet werden, dass die Behörden sicher nicht wegen kleiner Bagatelle derartige Verfahren anstrengt. Auch Polizeibehörden haben nur begrenzte Kapazitäten und werden sich hüten diese wegen eines kleinen Kiffers zu binden.

Das du der Meinung bist, dass die VDS nur wegen des Terrorismus eingeführt wurde, dann unterliegst du eben jedem Fehler den viele gerne begehen. Die Verantwortlichen lassen durchaus immer wieder durchklingen, dass sie auch, oder gerade vor allem, wegen "normaler" Straftaten umgesetzt werden sollte.

ich würde ja nichts sagen wenn die daten auschschlieslich bei schweren vergehen Vergewaltigugn/Mord/menschenhandel wobei ich da nicht ganz sehe wie das internen helfen soll den ein menschnschieber wird wohlk kaum von deutschland aus wen über ebay verkaufen.

Dazu bitte ich dich dann die Studie des Max-Planck Institutes im Detail durchzuarbeiten.
Das ist so komplex, dass man es hier nicht auf ein paar Zeilen reduzieren kann. Es stehen dort aber sehr detaillierte Angaben zu den Gründen der Notwendigkeit von Datenabfragen.
 
Das du der Meinung bist, dass die VDS nur wegen des Terrorismus eingeführt wurde, dann unterliegst du eben jedem Fehler den viele gerne begehen. Die Verantwortlichen lassen durchaus immer wieder durchklingen, dass sie auch, oder gerade vor allem, wegen "normaler" Straftaten umgesetzt werden sollte.

ich mag mich da irren aber die offizielen angaben waren doch wir wollen für innere sicherheit sorgen was die damen und herren verantwortliche hier und da durchblicken lassen ist eine ganz andere geschichte.

ich finde es nicht richtig das jeder unter eienen generalverdacht gestellt wird irgendwie haben dei ermitlungsbehörden doch ohnen die datenspeicherung gelebt und ich gehe davon aus das sie es auch heute und morgen auch könnten.

spinn den gedanken mal weiter es kommt der all in one superausweis (führerschein/geldkarte/ausweis alles eben) und oben drauf gibts noch nen schicken rfid chip damit man immer weis wo sein ausweis ist falls er gestohlen wird (naja die verantworlich lassen durchblicken : damit wir wissen wo bürger XY ist ) klar nun geht wieder das gegegenargumentieren los so können leute die entführt wurden sich verlaufen haben oder von ner lavine verschütet wurden schneller gefunden werden aber mal ehrlich würdest du wollen das du auf schritt und tritt vervolgt wirst? Ich nicht

ich habe nichts zu verbergen aber ich möchte trontzdem nicht das man meine daten sammelt (da sitzt son typ aufm baum und glotzt in mein wohnzimmer mir ist es egal aber ich möchte es trotzdem nicht)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun zu diesen Einwänden wurden hier schon hunderte an Zeilen als Gegenargument geliefert ...
Bitte vorher diese lesen bevor wir hier immer und immer wieder das selbe durchkauen.
 
BOBderBAGGER schrieb:
ich finde es nicht richtig das jeder unter eienen generalverdacht gestellt wird irgendwie haben dei ermitlungsbehörden doch ohnen die datenspeicherung gelebt und ich gehe davon aus das sie es auch heute und morgen auch könnten.

1. hat es nix mit Generalverdacht zu Tuen wenn die Daten die du Hinterlässt nun statt 2 Wochen(?) nun 1 Jahr gespeichert werden.
2. Früher gab es keine Internetkriminalität da es auch kein Internet gab.
damit das Internet Kontrollierbar bleibt müssen natürlich die Daten erhalten bleiben.

In der Realität werden auch nicht nach 2 Wochen alle Spuren vernichtet und die Straftäter kommen so davon.
 
1. Das die gespeichert werden ist kein Generalverdacht. Aber der Grund warum die Daten laenger gespeichert werden stellt ihn unter Generalverdacht. Somit wird automatisch jeder zum potentiellen Terroristen gemacht, genauso wie im Jahr 2004 von der Musikindustrie jeder als potentieller Raubkopierer dargestellt wurde.

2. Du kannst das Internet nicht kontrollieren. Dafuer ist es viel zu gross und zu Umfangreich.

Und zu verbergen hab ich eine ganze Menge.
 
2. Früher gab es keine Internetkriminalität da es auch kein Internet gab.
damit das Internet Kontrollierbar bleibt müssen natürlich die Daten erhalten bleiben.
naja ich denke schon das es vor 8 monaten internet gab und war es nicht so das die isp die logs bei flatratekunden nach verbindunstrennung löschen musten. und btw wurden früher nicht meine telofante und sms gelogt. und die internatkriminalität geht meist sowieso nicht von deutschland aus
 
Internet gab es schon früher, als man dachte, nur war es nicht so weit verbreitet. Ich erinnere gerne an den Film 23.

Edit: Wie schön unsere Politer wollen auf einmal was tun:
Heise.de schrieb:
Glos schlägt Datenhandel-Verbot vor


Angesichts des massenhaften Missbrauchs von Kundendaten hat Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) ein komplettes Verbot des Datenverkaufs ins Gespräch gebracht. "Wenn wir die Verbraucher anders vor kriminellen Machenschaften nicht schützen können, müssen wir überlegen, ob wir den Handel mit persönlichen Daten generell verbieten", sagte Glos der "Bild am Sonntag". Baden-Württemberg will im September eine Bundesratsinitiative einbringen, um Datenhändler zur Information über gespeichertes Material und seine Weitergabe zu zwingen.
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Gruß Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau und bis vor acht Monaten gab es erhebliche Probleme dabei Verkehrsdaten zur Verbrechensbekämpfung zu nutzen wie die BKA Studie ja eindrucksvoll belegt.

Eine Speicherdauer von wenigen Tagen (teils Wochen) reicht einfach nicht aus ...
 
Ich sehe schon... Die Akzeptanz eines Big- Brother Staates nimmt langsam aber stetig zu.
Wo ist die Grenze der "Datenerfassung"? Warum wirklich nicht gleich von jedem ein DNS Profil in einem Zentralregister speichern?
Dient ja dann nur der Aufklärung wirklich "schwerster Verbrechen"?
Warum nicht ein "Zentrales Bürgerregister"einrichten, wo die Daten des Meldungsregisters, der Polizeiakte, Punktekonto in Flensburg etc. zusammenlaufen?
Gekoppelt mit einer ordentlichen GPS Ortung versteht sich, so dass man den Delinquenten sofort aus dem Verkehr ziehen kann.
Durch die Zusammenschaltung dieser Daten könnte man sodann schon viel früher "erziehend" auf den Bürger auf Abwegen einwirken.
Vielleicht sogar schon präventiv, wenn sich typische Verhaltensmuster eines Verbrechers entwickeln?
Wieso nicht jedem Baby von Geburt an einen Chip einpflanzen (guter Voschlag, BOBderBAGGER)?
Ist ja schon fast beängstigend, wie "sicher" dann alles wäre! Ohne großen Verwaltungsaufwand!
Alles automatisiert!

Wählt mich und Ihr bekommt die TOTALE Sicherheit! :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde ich gut, wie du das geschrieben hast. Genau da bewegen wir uns ja momentan hin. Es wird einfach alles nachgemacht. Letzte Nacht habe ich den Film Déjà Vu gesehen und dachte mir fast: Lange kanns ja wirklich nicht mehr dauern, bis es soweit ist. Klar, die Geschichte ist schon etwas abgedreht, aber ich muss mich doch fragen, wann es soweit ist.
Manche Filme sind eben schon dazu da, um zu zeigen was möglich ist. Und wie weit die Technik doch schon ist. Der Staatsfeind Nr.1 war beispielsweise auch so ein Film, der mich zum Nachdenken gebracht hatte. Weil die Dinge dort heute wirklich möglich sind. Und dabei muss ich mich fragen, ist das alles nötig? Diese ganze Sammlung von Daten?

Edit:

Heise.de schrieb:
Millionen europäischer Kundendaten aus Hotel-Buchungssystem gestohlen

Bis zu 8 Millionen persönliche Datensätze von den Kunden der Hotelkette Best Western sind von Kriminellen aus dem Buchungssystem der 1.312 europäischen Best-Western-Hotels entwendet worden. Entdeckt hatte den bislang wohl größten Datenklau die schottische Zeitung Sunday Herald. Die weltweit größte Hotelkette mit über 4.000 Hotels in 80 Ländern hat bestätigt, dass derzeit untersucht wird, wie die Sicherheitsvorkehrungen des Computersystems von den Eindringlingen überwunden werden konnten.
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Heise.de schrieb:
Datenschützer gegen generelles Datenverkaufsverbot

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), lehnt Radikalforderungen wie ein generelles Verbot des Verkaufs von Verbraucherdaten ab. Sie nützten letztlich weder den Betroffenen noch der Wirtschaft und seien wenig förderlich für den Verbraucher- und den Datenschutz. Angesichts des Kontodatenskandals fordert er laut ULD-Mitteilung ein besonnenes Handeln. Weichert richtete sich damit gegen Forderungen der Grünen sowie der Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol. Sie geht davon aus, dass nur durch ein Verbot der "außer Kontrolle geratene Datenhandel" zu stoppen sei.
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Ohne Worte

Gruß Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange die Mehrheit der Bevölkerung diesem Thema mit Ignoranz gegenübersteht, wird das nur schlimmer werden. :(
 
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