BOBderBAGGER schrieb:
und in wievielen dieser 467 Fällen kam es zu einer anklage /anschliesenden verurteilung
Ist der Studie nicht direkt zu entnehmen.
Aber jetzt kann man die BKA Studie zur Hilfe nehmen um diese Frage genauer zu durchleuchten:
Dort wurden 381 Fälle untersucht. Es handelt sich hier nicht um gezielt Ausgewählte Fälle. (Es geht um das Jahr 2005)
Auch hier nehmen die Straftaten Betrug und Diebstahl einen großen Teil der Fallzahlen ein. Aber es gibt z.B. auch 50 Fälle bei denen wegen wegen Sexualstraftaten ermittelt wurde. Dazu 16 Mordfälle.
In 70% der 381 Fälle wurde die geforderte Information nicht erteilt bzw. konnte nicht mehr erteilt werden (wegen der schnellen Löschung der Daten).
In 62% der Fälle gab es keine Alternative Ermittlungsmethode.
Bedeutet: Ohne Informationen aus den Kommunikationsdaten keine Anklage.
In 21% der Fällen haben die Befragten Beamten keine Informationen zur Aufklärung gegeben. In 51% der Fälle erfolgte keine Tataufklärung. In 262 Fällen war, nach Aussage der Beamten, die Abfrage der Verkehrsdaten sehr wichtig für die Lösung des Falls.
BOBderBAGGER schrieb:
versteht mich bitte nicht falsch aber das sehe ich nicht als schweres vergehen an *net haun*
Wenn auf einmal dein Konto leer ist, dann siehst du das vielleicht anders.
Wenn dein Kind im Internet zum Lustobjekt perverser Kreise wird vielleicht auch.
...
BOBderBAGGER schrieb:
wenn ich mich recht entsinne wurde diese vorratsdatenspeicherung doch aus gründen der inneren sicherheit gefordert und die daten sollten bei schweren verbrechen so ala landesverrat und terrorgedöns freigegeben werden wenn ich nun lese BtM gesetz das kann der kleine kiffer nebenan sein der über ICQ mit seinem dealer textet und dafür einen auf die mütze bekommt oder auch einer dar tonnenweise koks einschleust (ich denke wohl eher ersteres)
Es wird sich nicht um ersteres Handeln ... Der Kiffer der mit seinem Dealer textet begeht keine Straftat. Der Dealer sehr wohl. Wenn ich mir anschaue welches menschliche Elend der Drogenhandel produziert ist diese Einschätzung auch wohl richtig.
Ferner muss beachtet werden, dass die Behörden sicher nicht wegen kleiner Bagatelle derartige Verfahren anstrengt. Auch Polizeibehörden haben nur begrenzte Kapazitäten und werden sich hüten diese wegen eines kleinen Kiffers zu binden.
Das du der Meinung bist, dass die VDS nur wegen des Terrorismus eingeführt wurde, dann unterliegst du eben jedem Fehler den viele gerne begehen. Die Verantwortlichen lassen durchaus immer wieder durchklingen, dass sie auch, oder gerade vor allem, wegen "normaler" Straftaten umgesetzt werden sollte.
ich würde ja nichts sagen wenn die daten auschschlieslich bei schweren vergehen Vergewaltigugn/Mord/menschenhandel wobei ich da nicht ganz sehe wie das internen helfen soll den ein menschnschieber wird wohlk kaum von deutschland aus wen über ebay verkaufen.
Dazu bitte ich dich dann die Studie des Max-Planck Institutes im Detail durchzuarbeiten.
Das ist so komplex, dass man es hier nicht auf ein paar Zeilen reduzieren kann. Es stehen dort aber sehr detaillierte Angaben zu den Gründen der Notwendigkeit von Datenabfragen.