Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat?

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Wie ich schon aufführte

Erkläre nichts mit Bosheit, was sich nicht auch mit Dummheit erklären lässt

Sicher gehen die Bestrebungen nicht dahin, aber die Infrastruktur, die dir scheinbare Sicherheit geben soll ist wie gesagt die gleiche, die ein totalitärer Staat zur Überwachung missbrauchen kann.
Ich sage nicht, dass meine Wahrheit die einzig wahre ist, aber deine ist das sicherlich auch nicht :)

Und so können wir auch noch weitere hundert Threats an einander vorbei reden, weil es mir um eine grundsätzliche Tendenz geht, die sich über die letzten Jahre abgezeichnet hat und meine Meinung bildet, dass die VDS eine der größten Fehler ist und kein Mehr an Sicherheit bringt.
Wie gesagt treffen im BVerfG Menschen die Entscheidungen und Menschen irren sich ;) das ist nun mal so

Ich toleriere deine Meinung, aber ich habe aus dieser keinen wirklichen Inhalt entnehmen können, der eine Andere Sichtweise untermauern würde ^^

- Sie zeigen, und diese Punkt ist wichtig, dass immer erst eine Auswertung / Nutzung (Missbrauch) der Daten vorliegen musste bevor es zu einem Rechtsbruch kam. Die bloße Speicherung hätte niemals diesen Aufschrei in der Bevölkerung verursacht.

Und was muss vorliegen damit die Daten ausgewertet und missbraucht werden können ???? eine Erhebung ^^
Ich erinnere deswegen nochmal an das Bundesdatenschutzgesetz §3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit.

Aber die Gesellschaft bestimmt selber, ob sie einen Weg gehen will, oder nicht.
Ich will diesen Weg nicht gehen und du gehst ihn halt.

Da wird unser Disput wohl nix daran ändern, aber ich habe für meinen Standpunkt Material vorgelegt, welches diesen untermauert, aber von dir leider nur deine Meinung in form deiner Beiträge gelesen die ich zum Teil nicht nachvollziehen kann und für nicht sehr weitsichtig halte, aber ist nur rein subjektiv .....


Die Reaktionsfähigkeit komplexer fortgeschrittener Gesellschaften lässt sich in bestimmter Hinsicht mit denen von Fröschen vergleichen. Wirft man eine solche Amphibie experimentehalber in heißes Wasser, so wird der Frosch dieser unangenehmen Umgebung sofort zu entfliehen versuchen und mit einem Satz heraushüpfen. Setzt man das sensible Tier hingegen behutsam in ein mit Wasser gefülltes Gefäß und erhöht die Temperatur nur ganz allmählich in kleinen Schritten, so wird es die geringfügigen Veränderungen ertragen, sich jeweils an die Erwärmung gewöhnen und schließlich so lange verharren, bis es am Ende zu spät ist.
Telepolis: Die Trivialisierung von Überwachung in der informatisierten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/8/8988/1.html



EDIT:
Um das noch mal aufzuführen: Ich bin auch nicht der Meinung, dass der Staat groß die Daten missbrauchen wird. Es ist heute ja nicht mehr so der orwellsche Gedanke, der mich beängstigt, sondern es sind schon die vielen kleinen Datenkraken. Aber ihnen wird durch ein Gesetz wie der VDS halt genug Vorschub getrieben!! ich als Endnutzer, kann mir dann halt nicht mehr eine Firma aussuchen, die meine Daten nicht speichert, sondern ich werde in dieses System gezwungen, wo meine Daten gespeichert werden müssen und dadurch irgendwann auch missbraucht!
Der Staat ebnet dem nur halt durch seine saisonal geprägte Politik den weg, ohne weit über die Folgen nachzudenken! und das ist meiner Meinung nach falsch und hier hat meiner Meinung nach ein oder mehrere Menschen falsch entschieden! Welches Amt diese menschen ausfüllen ist dabei für den Sachverhalt auf einer Meta-Ebene erst einmal irrelevant
 
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Bucky schrieb:
Ich toleriere deine Meinung, aber ich habe aus dieser keinen wirklichen Inhalt entnehmen können, der eine Andere Sichtweise untermauern würde ^^

Wenn du das über die letzten zig Seiten nicht konntest, dann tust du mir leid. Ich habe zig Quellen, Fakten und Belege für meine Thesen und Annahmen gebracht. Leider scheinen die gerne ignoriert zu werden.

Unter anderem zeigte ich Fakten die belegten, dass die VDS durchaus geeignet ist positiv auf die Aufklärungsquote bei bestimmten Verbrechen zu wirken.

Bucky schrieb:
Und was muss vorliegen damit die Daten ausgewertet und missbraucht werden können ???? eine Erhebung ^^

Die Erhebung der Daten findet in jedem Fall statt! Daran rüttelt die VDS nichts!
Die VDS regelt lediglich die Speicherdauer.

Und wie sich ja durch die jüngsten Missbrauchsfälle deutlich belegen lässt braucht es keine VDS damit es zu Missbrauchsfällen kommen kann. Warum also willst du nun der VDS einen Strick aus den letzten Missbrauchsfällen drehen?

Was deine Quellen angeht:

Leider sind sie oft voll von Meinungen, aber wenigen Fakten. Ich bilde mir meine Meinung lieber selbst und bemühe dafür keine Quellen. Da sie aber an den entscheidenen Punkten keine Fakten liefern sind sie in meinen Augen kein stichhaltiger Beleg.

Selbiges gilt für deine Kritik an BVerfG. Natürlich können auch diese Richter in bestimmten Entscheidungen irren. Allerdings bildet der Senat des BVerfG (welcher ja immer aus weit mehr als einem Richter besteht) schon eine geballte Kompetenz im Fachbereich der Rechtswissenschaften. Hier als vollkommener Laie diesen Leuten in Fachfragen unterstellen zu wollen, dass sie irren würden ist schon echt mutig ...

Man stelle sich vor ein Mensch der nicht mal das kleine 1x1 hinbekommt würde sich hinstellen und sagen "Einstein irrt mit seiner Relativitätstheorie". Alle würden wohl herzhaft lachen ...

sondern es sind schon die vielen kleinen Datenkraken. Aber ihnen wird durch ein Gesetz wie der VDS halt genug Vorschub getrieben!! ich als Endnutzer, kann mir dann halt nicht mehr eine Firma aussuchen, die meine Daten nicht speichert, sondern ich werde in dieses System gezwungen, wo meine Daten gespeichert werden müssen und dadurch irgendwann auch missbraucht!

Und genau hier gilt das Argument auf das du leider nicht eingehst:

All diese Datenkraken haben ihre Fänge bereits zu Zeiten ausgebreitet als von der VDS noch nicht mal gesprochen wurde. Und sie haben dabei derart viele Daten gesammelt, dass sie heute über zig Millionen Bürger einen ausführlichen Datenstamm aufbauen konnten.

All das ohne VDS! Wo also soll ich jetzt erkennen, dass gerade die VDS den Missbrauch fördern würde? Es gibt da irgendwie einen großen logischen Bruch in deiner Argumentationskette.
 
*gG+ es gibt da ehr den Bruch in deiner Verständnis, wie es dem halt auch in unserer Sichtweise gibt.
Du verstehst mich nicht und ich verstehe dann anscheinend dich nicht .....

Wie schon gesagt .... Es geht mir darum, dass durch die VDS JEDES UNTERNEHMEN GEZWUNGEN WIRD DATEN VORZUHALTEN UND ZU ERHEBEN !

Wenn ich mich bisher informiert habe, dann konnte ich mir aussuchen, ob ich zu einem Unternehmen gehe, dass als kleine Datenkrake endlos persönliche Daten sammelt. Dies kann ich nun nicht mehr. Entweder ich verzichte nun ganz auf den Service, oder ich weiß das meine Daten auf jeden Fall erhoben und gespeichert werden.

Ich habe aus deinen Quellen auch noch kein Faktum entnehmen können, welches diesen Zusammenhang wirklich zeigt ... Das erinnert nur alles vielmehr an die Verdrehten Statistiken aus meinem Beispiel oben.

Und der Vergleich zwischen dem 1x1 hinkt auch auf allen Ebenen. Die Informationstechnik ist heute so schnelllebig, dass ein Jugendlicher heute in manchen technischen bereichen mehr Weitblick hat als jeder Richter des BVerfG zusammen .... Aber das 1x1 ist Mathematik, da ist 1+1 eben 2 und daran kann man nichts ändern, wobei Systeme in den Menschen die Akteure sind nicht so einfach berechnet werden können .... Habe ich oben aber auch schon mal erwähnt, daran erkenne ich halt das du mich grundsätzlich missverstehst und ich dich wahrscheinlich auch.

Ich kann durchaus verstehen das du angst hast und dir die VDS ein wenig Sicherheit vorgaukelt, aber das ist eine scheinbare Sicherheit ! Die nicht die Sicherheit fördert, sondern nur, dass sich das einzelne Individuum den Regeln konform verhält
Dieses unterdrückt wiederum das Querdenken und die Kreativität, welches ein stagnieren der gesellschaftlichen Entwicklung fördert und das wiederum ist Ausgangspunkt einer Überwachungsgesellschaft .... Das kannst du da oben in jedem Buch nachlesen und wenn du halt keine Quellen brauchst um deine Meinung zu bilden, dann sollten wir hier halt aufhören *gG+

ich habe auch gar nicht den Anspruch zu überzeugen, ich will auch nur informieren und mir reicht es wenn das hier der ein oder andere liest und ab und zu mal hinterfragt, ob das oder das wirklich notwendig ist ^^


EDIT: nochmal ein paar Fakten wegen dem nutzen ^^

Kronzeuge der Vorwürfe ist ausgerechnet eine Studie des Bundeskriminalamts, nach der die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von derzeit 55 % im besten Fall auf 55,006 %" erhöhen kann. In Irland und in einigen anderen Staaten, in denen es bereits eine Vorratsdatenspeicherung gibt, hatte sie keinen merkbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate.

http://www.heise.de/newsticker/Vorr...kte-hoehere-Aufklaerungsquote--/meldung/92746


und hier nochmal aktuell in Hinblick auf die Krise

Historisch hat er in Situationen, in denen er große wirtschaftliche Probleme hatte, nicht nur Demokratie abgebaut, sondern wirklich abgeschafft. Die letzte Weltwirtschaftskrise hatte gerade in Europa nicht nur wirtschaftlich verheerende Folgen, sondern auch politisch.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29299/1.html
 
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Hättest du meine Quellen wirklich gelesen, dann hättes du gemerkt, dass ich die BKA Studie breits ausführlich erläutert habe ... diese Verfälschung der BKA Studie die du hier durch das Zitat von Heise in den Thread bringst wirft den Thread um Meilen zurück.

Und dann noch zu behaupten, dass ich keine Fakten (empirische Daten die eben nicht so einfach "wegzudiskutieren" sind) gebracht hätte ... einfach lachhaft!

Und das Verfassungsrecht ist eben keine Sache die man mal so eben mit ein bisschen technischer Affinität begreifen und bewerten kann. Zu verstehen was die VDS ist, ist wohl für einen halbwegs gebildeten Menschen kein Problem...
Sie in den verfassungsrechtlichen Rahmen einzubinden, dass ist eine Kunst. Und genau hier hilft nur das juristische Fachwissen.

Wo kommen wir denn da hin, wenn irgend ein PC Kiddie meint es könnte besser über Fragen des Verfassungsrechts urteilen als die Richter des BVerfG ...
Lachhaft! Und da ist der 1x1 Vergleich sogar noch ein mildes Beispiel ...

Die Daten erhoben hat auch vor der VDS schon jedes Unternehmen, ganz einfach weil sie für das Anbieten des jeweiligen Dienstes unabdingbar waren!
Als Kunde konnte man also bestenfalls den Versprechungen vertrauen die Unternehmen wie die Telekom oder auch die Landesbank Berlin, den ADAC oder Amazon. Alles renomierte Unternehmen und fast immer war es das totalversagen einiger weniger Menschen in diesen Unternehmen welches dazu geführt hat, dass persönliche Daten preis gegeben wurden.

Mit der VDS oder der in dem in den AGB des Unternehmens beschriebenem Umgang mit persönlichen Daten haben diese Fälle alle nichts zu tun, da bei ihnen gegen alle Gesetze und Bedingungen verstoßen wurde.

Diese Wahlfreiheit die du vorgibst wird von der VDS in keinster Weise berührt.
 
Bucky schrieb:
....Die nicht die Sicherheit fördert, sondern nur, dass sich das einzelne Individuum den Regeln konform verhält
Dieses unterdrückt wiederum das Querdenken und die Kreativität, welches ein stagnieren der gesellschaftlichen Entwicklung fördert und das wiederum ist Ausgangspunkt einer Überwachungsgesellschaft ....

Ganz meiner Meinung und auch in meinen Augen ein weiterer wichtiger Kernpunkt. Ich denke, um was Anderes geht es auch gar nicht.

Alleine schon die VDS und das neue BKA Gesetz schränkt z.B. auch die Pressefreiheit, die ebenfalls ein wichtiges Grundrecht in diesem System darstellt, massiv ein. Welcher Informant möchte nun noch gerne der Presse etwas zusteuern, muss er doch um seine Entdeckung fürchten?

Auch der Schutz von Ärzten, Geistlichen und Rechtsanwälten, die ebenfalls nicht umsonst als Geheimnisträger gelten, wurde ausgehebelt.

Kann man dann eigentlich überhaupt noch von einem ausgewogenen System nach demokratischen Grundregeln sprechen?

Wozu gab es überhaupt jahrzehntelang diesen Schutz, der sogar nach dem 11 September noch mal bekräftigt wurde? http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,220358,00.html


Welche neue übergroße "Bedrohung" macht diesen drastischen Einschnitt überhaupt nötig, bedenkt man doch, dass es bereits jahrzehntelang schwere Straftaten gab, ohne, dass daran gerüttelt wurde?

Seltsam!
 
@evox9: Siehe Eröffnungspost!

Von Datenschützern wird vermutet das die "Terrorbekämpfung" nur eine Ziel ist was der Staat mit dieser Liste an Maßnahmen verfolgt. Immer mehr Menschen hierzulande sind in Folge von Entlassungen, Lohnsenkungen und dem schleichenden Abbau sozialer Sicherungssysteme von Armut und Ausgrenzung bedroht oder bereits betroffen. Fast 8 Millionen Menschen beziehen ALGII. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander und die soziale Stabilität droht über kurz oder lang ins Wanken zu geraten was zu Aufständen wie in den Pariser Vororten letztes Jahr führen könnte. Das Potenzial für Proteste und Widerstand wächst, auch wenn hierzulande langsamer als in Frankreich.
Dagegen will der Staat durch einen präventiven Ausbau seiner Organe und deren Rechte gewappnet sein. Das Ziel der steigenden Überwachung könnte also unter anderem sein soziale Bewegungen und Widerstände frühzeitig zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Statt Frankreich lies Griechenland ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
So, Aktuelles für euch alle:

Der Bundesrat hat mit knapper Mehrheit die "Flosse" fürs BKA-Gesetz gehoben. :freak:

Quelle

Ich gehe dann mal und kaufe mir Hardware für einen reinen Internetrechner wo "nix drauf" ist.
 
War nichts anderes zu erwarten. Das damit massig Bürgerrechte, Pressefreiheit, Anwaltsschweigepflicht usw. über Bord gehen bzw. massiv eingeschränkt werden interessiert nicht, alles wird der "Terrorbekämpfung" untergeordnet.
Mensch darf gespannt sein was die sich noch so alles ausdenken sollte es hier wirklich mal zu einem Anschlag kommen. :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das oberste Verwaltungsgericht in Bulgarien hat heute vorerst die geplante Vorratsspeicherung nach EU Richtlinie als verfassungswidrig zurückgewiesen.

http://www.heise.de/newsticker/Vorr...n-Bulgarien-vorerst-gestoppt--/meldung/120860

Auszug> "Das Gericht rügte, dass keine klaren Begrenzungen des Zugriffs und keine Garantien für den Schutz der Privatsphäre sowie "Ehre, Würde und Ansehen" einer Person nach Artikel 32 der bulgarischen Verfassung vorgesehen seien

Weiter werde Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, nach dem jede Person "das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz" hat."

Weiterhin heißt es, dass die Ausnahmefälle nach Artikel 5 nicht deutlich geregelt und begründet werden.
 
Also steht auch bei diesem Urteil unterm Strich die Tatsache, dass die VDS in vielen Ländern mit unzulänglichen Regeln umgesetzt wurde, keinesfalls aber kategorisch Rechtswidrig ist.

Die Speicherung der Daten an sich ist anscheinend auch dem Bulgarischen Gerichten kein prinzipieller Dorn im Auge.
 
Aber nur in dem Zusammenhang, dass es eine ausreichende Richterkontrolle gibt, die uns vor Polizei/Staatswillkür schützen soll.

Dem ist aber scheinbar, mit Blick auf die Diskussionen um das neue BKA Gesetz, nicht so, bedenkt man doch, dass es noch nicht mal mehr genügend Richter zu geben scheint, die die immer wieder genannten max. 10 geplanten heimlichen Onlinedurchsuchungen pro Jahr prüfen und absegnen.


Dazu ein Statement des BDK Vorsitzenden zum neuen BKA Gesetz. Auszug:

"Man kann gesetzliche Hürden auch so hoch legen, dass sie von keinem Ermittler mehr genommen werden können", beklagte der BDK-Vorsitzende Bernd Carstensen. Im Blick hatte er dabei vor allem die Kompromissformel, wonach heimliche Online-Durchsuchungen immer von einem Richter angeordnet werden müssen. Die zunächst geplante Eilfallregelung zur Gefahrenabwehr in einer besonders drängenden terroristischen Bedrohungssituation strichen die Verhandlungspartner der großen Koalition.
"Wenn mit diesem Gesetzentwurf eine Handlungsfähigkeit des BKA hergestellt werden soll, muss es Richter geben, die letztlich an 7 Tagen der Woche 24 Stunden für Entscheidungen zur Verfügung stehen", betonte Carstensen. Dies sei aber "nicht Realität".



Aus dieser Aussage kann man noch etwas ganz Anderes schlussfolgern: Es sind viel mehr Onlinedurchsuchungen geplant, als was uns die verantwortlichen Politiker beim Ausarbeiten des neuen BKA Gesetzes erzählt haben, denn für die 10 Fälle hätte man garantiert genug Richter.

Also gehe ich auch hier von einer vorsätzlichen, massiven Täuschung der Bürger aus. Inwiefern das dieses neue Staatsinstrument vertrauenswürdig macht, muß jeder für sich selbst entscheiden.


Daß eine Datenerhebung weitere Begehrlichkeiten steigert, hatten wir bereits.
 
Bucky schrieb:
Sicher gehen die Bestrebungen nicht dahin, aber die Infrastruktur, die dir scheinbare Sicherheit geben soll ist wie gesagt die gleiche, die ein totalitärer Staat zur Überwachung missbrauchen kann.

So wie man mit einem Kuechenmesser auch Kehlen durchschlitzen koennte.

2007 wurde der sog. "grosse Lauschangriff", also das Equivalent zur "Onlinedurchsuchung", um das auch ein ebensolcher Sturm im Wasserglas gemacht wurde, genau zehn Mal angeordnet (im Rahmen von Ermittlungsverfahren, plus drei Mal zur unmittelbaren Gefahrenabwehr). Die "Onlinedurchsuchung" duerfte schwieriger umzusetzen sein. Sie dennoch zu ermoeglichen, ist weniger ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Ueberwachungsstaat als vielmehr eine vorsichtige Annaeherung der Instrumente der Strafvervolgung an das 21. Jahrhundert.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein ebensolcher virtueller Skandal. An meinem Auto ist ein Nummernschild, mit dem ich jederzeit und allerorten identifizierbar bin - weil Strassen keine rechtsfreien Raeume sind. Selbiges "droht" nun dem Internet. Ich fuer meinen Teil habe damit keine Probleme.

Ach ja. Und all diejenigen, die hier mit Stasi 2.0-Vergleichen polarisieren, empfehle ich, sich ueber Stasi 1.0 zu informieren oder bei Opfern Informationen aus erster Hand einzuholen.
 
Oje JePe bringt wieder Vergleiche aus einer anderen Welt.

Ein Küchenmesser ist ein für alle Menschen nützliches, meist, fast immer zum eigentlichen Verwendungszweck benutztes Werkzeug, eines der ältesten in der Menschheitsgeschichte.
Das Messer hatte wohl grossen Anteil an der sozialen, auch kulturellen und geistigen Entwicklung der Menschheit. Mit ihm lässt sich Beute klein machen und leichter abtransportieren, Planzen leichter sammeln. Nahrung lässt sich gerecht teilen und schneller, leichter und besser zubereiten. Außerdem lassen sich damit auch andere Werkzeuge herstellen. Man benutzte es sogar während der freien Zeit, die man ja auch wegen dem Messer hatte, (Transport, Sammeln,Zubereitung ging schneller, weniger Konflikte beim Teilen), zur Herstellung von "Kunstgegenständen", also zum Zeitvertreib ohne offensichtlichen Sinn, aber kultureller Bedeutung.

Wie kann also das wunderbare Messer der VDS als Vergleich dienen. Nur um zu zeigen, dass man damit auch Unheil anrichten kann? Dafür stehen soviele wichtige Punkte auf der Proliste. Welche stehen hier bei der VDS auf der Proliste? Die erhöhte Verbrechensprävention oder -aufklärungsrate zu diesem Aufwand?


Das mit dem Nummernschild spar ich mir, hat eh keinen Zweck, die meisten werden wohl selbst sehen, wie dieser Vergleich hängt.
Nur eine Frage. Wird gespeichert, welche Wege dein Nummernschild in den letzten 6 Monaten getätigt hat?


Du stehst den Gefahren der Datensammlung blind gegenüber. Ich werde dir keine nennen, keine Lust auf viel Text, der eh nicht ankommt, außerdem haben das wohl viele hier schon getan. Nur eins, aus Datensammlungen erstellte Profile von dir werden nicht zu deinem Vorteil genutzt, sondern zu dessem , der das Profil erstellt bzw. bezieht. Da können/werden bei einem unglücklichen, "falschen", aber nicht gesetzwidrigen Weg deines "Nummernschildes" Unannehmlichkeiten auf dich zu kommen.
In diesem Sinne funktioniert "Stasi2.0" bei dir schon wie das alte "Stasi1.0". Da waren wohl auch die meisten Bürger, und somit Opfer, lange Zeit der Meinung, sie leben im besten Land der Welt.

Gruß
Raubwanze
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Vergleich mit dem Kuechenmesser geht voellig in Ordnung - weil er nicht abwegiger ist als die Paranoia, die um die "Onlinedurchsuchung" herum gedichtet wird. Bezeichnenderweise bist Du meinem Verweis, dass es ganze dreizehn "grosse Lauschangriffe" im Jahr 2007 gab, weitraeumig aus dem Weg gegangen. Warum?

Vorratsdatenspeicherung ungleich Nummernschild? Nur auf den ersten, demagogischen Blick. Was wird eigentlich gevorratsdatenspeichert? Die sog. "Verkehrs- und Standortdaten" von Nutzern von elektronischen Kommunikationsdiensten. Im Klartext also z. B. eine eMail-Adresse, die IP-Adresse dessen Nutzers und von jemandem, der an diese Adresse etwas sendet sowie Datum und Uhrzeit, aber ausdruecklich nicht der Inhalt der elektronischen Post. Oder z. B. die IP-Adresse eines Internetnutzers sowie Datum und Uhrzeit des Verbindungsaufbaus, aber ausdruecklich nicht die uebermittelten Informationen. Oder im Falle von Internettelefonie die Kennung des Anrufers und des Angerufenen, Datum und Uhrzeit, aber ausdruecklich nicht das Gespraech selbst. Diese Daten werden sechs Monate verwahrt und nur dann an eine Strafverfolgungsbehoerde ausgehaendigt, wenn ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorgelegt wird. Erst dann wird (eingeschraenkt) nachvollziehbar, welche Aktivitaeten Du in einem Zeitraum von laengstens sechs Monaten online entwickelt hast. Im Vergleich zu den Datenmassen, die heute bereits gespeichert, gecached etc. werden, damit "Internet" ueberhaupt funktionieren kann, ist das Informationsbegehren von Vater Staat geradezu bescheiden.

Die Parallele zum Nummernschild ist, dass dieses dauerhaft dem Halter zugewiesen und dieser dauerhaft namentlich hinterlegt ist - aber erst wenn es irgendwo blitzt oder eine Kelle aus dem Auto neben Dir gehalten wird, werden diese Informationen (Nummernschild, Halter) deanonymisierend zusammengefuehrt. Im Grunde ist die Latte da also sogar deutlich niedriger gelegt, weil das Bauchgefuehl eines Streifenpolizisten hier bereits genuegt.

Wenn Dir die Praevention und / oder Aufklaerung bereits begangener Straftaten als Legitimation nicht genuegen, ist das Dein Standpunkt - den ich zur Kenntnis nehme, ohne ihn wirklich akzeptieren zu koennen. Allerdings solltest Du ihn weder leichtfertig mit Akte X-Gebrabbel von "Vorwaenden" diskreditieren noch mit Glaskugelgeschwafel ueber das, was Deiner ganz privaten Meinung nach auf mich zukommen wird, zu widerlegen versuchen. Wenn Du mich ueberzeugen anstatt belustigen moechtest, praesentier mir nachpruefbare Fakten (so wie ich mit der Zahl "13"). Ich wette ohnehin fuenf EURO, dass 99 von 100, die sich ueber VDS, "Bundestrojaner" & Co. in Rage reden, die entsprechenden Gesetze(sentwuerfe) nie gelesen haben.

Und Stasi 1.0-Belehrungen habe ich als Opfer mit Insiderwissen (im Gegensatz zu den Stasi 2.0-Hypothesen) nicht wirklich noetig. Danke trotzdem.
 
Selbstzitat:
Welche stehen hier bei der VDS auf der Proliste? Die erhöhte Verbrechensprävention oder -aufklärungsrate zu diesem Aufwand?
Ich habe mich hier kurz gehalten. Das "erhöht" solltest du ironisch sehen.
Und ganz wichtig ist "zu diesem Aufwand".
Denn Verbrechensaufklärung und -prävention genügen mir durchaus als Legitimation, aber nicht zu jedem Preis.

Ganze 13 Lauschangriffe.
Übertragen auf die VDS, müsste man das so sehen:
Abgehört wird jeder, der seine Wohnung und Telefon benutzt. Gespeichert werden 6 Monate lang die Daten jedes Besuchers, jedes Anrufers, jedes Angerufenen. Die Inhalte der Gespräche werden nicht gespeichert.
Dieser Aufwand würde 13 Fällen/Jahr gegenüberstehen, in denen der Lauschangriff zum Einsatz im Sinne der Verbrechensaufklärung kam.
Bei der VDS steht ein ähnlicher, gut nicht so teuer dimensionierter Aufwand vlt. den lediglich 13 Fällen/Jahr gegenüber.
Findest du das viel? Nein, so wie ich deinen Post interpretiert habe.


Dies nur kurz und ergänzend, auf dein "Bezeichnenderweise bist Du meinem Verweis, dass es ganze dreizehn "grosse Lauschangriffe" im Jahr 2007 gab, weitraeumig aus dem Weg gegangen. Warum?".
Ich habe nicht versucht dem weiträumig aus dem Weg zu gehen, sondern es (etwas zu) versteckt einbaut, damit mein Post möglichst "kurzräumig" wird. Sorry, mein Fehler, sich kurz halten, (aber es nicht effizient können), führt im Geschriebenen zu Missverständnissen.

Zum allem Weiteren bleibt mir nur sagen: Unsere Erkenntnishorizonte mögen bei uns beiden groß und weit gefächert sein, oder auch nicht, aber eines tun sie nicht, sie überschneiden sich nicht, vielmehr liegen sie in komplett anderen Richtungen. Wir beide, oder vlt. auch nur ich, sind nicht bereit,den Hals soweit zu verrenken, um einen Blick auf den des anderen zu richten.
Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich keine Chance einer Annäherung durch Diskussion bei diesem Thema, schon gar nicht wird sich einer von uns beiden komplett überzeugen lassen. Vielleicht gelingt ersteres zu einem späteren Zeitpunkt.


Abschließend möcht ich mich noch ehrlichweiser entschuldigen für den Grundtenor meines Postes. Dieser erscheint mir vor allem im letzten Absatz diskreditierend deiner Person gegenüber zu wirken. Ich wollte dich eig. nicht persönlich angreifen, sondern sachlich bleiben. Ist mir gegen Ende hin mit Stasi2.0 als Höhepunkt nicht wirklich gelungen.


Gruß
Raubwanze
 
Zuletzt bearbeitet:
evox9 schrieb:
"Man kann gesetzliche Hürden auch so hoch legen, dass sie von keinem Ermittler mehr genommen werden können", beklagte der BDK-Vorsitzende Bernd Carstensen. Im Blick hatte er dabei vor allem die Kompromissformel, wonach heimliche Online-Durchsuchungen immer von einem Richter angeordnet werden müssen. Die zunächst geplante Eilfallregelung zur Gefahrenabwehr in einer besonders drängenden terroristischen Bedrohungssituation strichen die Verhandlungspartner der großen Koalition.
"Wenn mit diesem Gesetzentwurf eine Handlungsfähigkeit des BKA hergestellt werden soll, muss es Richter geben, die letztlich an 7 Tagen der Woche 24 Stunden für Entscheidungen zur Verfügung stehen", betonte Carstensen. Dies sei aber "nicht Realität".

[...]

Aus dieser Aussage kann man noch etwas ganz Anderes schlussfolgern: Es sind viel mehr Onlinedurchsuchungen geplant, als was uns die verantwortlichen Politiker beim Ausarbeiten des neuen BKA Gesetzes erzählt haben, denn für die 10 Fälle hätte man garantiert genug Richter.

Ich glaube, du hast das Zitat des BKA Vorsitzenden etwas falsch verstanden. Das Problem liegt in seinen Augen wohl darin, dass er nicht sofort auf einen Richter zugreifen kann, wenn er Samstags Nacht um 23:30 auf die Idee kommt, es müsse eine Online Durchsuchung statt finden. Daher forderte das BKA eine "Gefahr im Verzug" Klausel. Mit der bloßen Masse der Fälle hat seine Forderung unterdes nichts zu tun.

Da mir bisher nicht klar wurde warum diese "Gefahr im Verzug Klausel" wirklich notwendig ist, finde ich es jetzt sogar gut, dass sie gekippt wurde. Eine Online Durchsuchung ist sicher eine Aktion die man längerfristig planen und durchführen muss. Da wird es wohl möglich sein im Zweifelsfall 2 Tage auf die Unterschrift eines Bundesrichters zu warten.
 
Adam_Smith schrieb:
Eine Online Durchsuchung ist sicher eine Aktion die man längerfristig planen und durchführen muss. Da wird es wohl möglich sein im Zweifelsfall 2 Tage auf die Unterschrift eines Bundesrichters zu warten.

Richtig, Adam_Smith, womit du bewiesen hast, dass du meinen Beitrag nicht richtig gelesen oder verstanden hast, schrieb ich doch>

"Aus dieser Aussage kann man noch etwas ganz Anderes schlussfolgern: Es sind viel mehr Onlinedurchsuchungen geplant, als was uns die verantwortlichen Politiker beim Ausarbeiten des neuen BKA Gesetzes erzählt haben, denn für die 10 Fälle hätte man garantiert genug Richter."
 
Doch, doch ich hab dich schon richtig verstanden.

Ich hab mich vielleicht nicht genau genug ausgedrückt ...

Laut Ansicht des BKA Chefs ist wohl die "Gefahr im Verzug" Klausel notwendig. Er scheint der Ansicht zu sein, es gäbe zukünftig Fälle bei denen man innerhalb von wenigen Stunden eine Erlaubnis zur Online Durchsuchung brauchen würde.

Deshalb fordert er eine Regelung die es dem BKA erlaubt im Zweifelsfall sofort, und ohne Richterbeschluss, eine solche Durchsuchung zu veranlassen.

Diese bekommt er nun nicht und deswegen sagt er: "Als Alternative brauche ich dann Richter die 24 Stunden 7 Tage die Woche abrufbar sind um innerhalb kürzester Zeit einen solchen Beschluss zu bekommen."

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Ich denke aber, dass ein solcher Fall, in dem man Samstags Nachts um 23:30 auf die Idee kommt man bräuchte eine Online Durchsuchung und diese dann auch sofort durchführen muss, eh nicht vorkommen wird.

Daher braucht es weder eine "Gefahr im Verzug" Regelung noch Richter die permanent abrufbar sind. (Am Rande sei gesagt, dass man zur Not den Bundesrichter auch aus dem Bett klingeln kann wenn es um das Leben von Menschen ginge ...)

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Die Aussage des BKA Chefs hat allerdings nichts mit der Menge an Fällen zu tun, denn dann würde er einfach mehr Richter fordern und nicht Richter die permanent abrufbar sind.
Solllte doch eigentlich einleuchten, oder?
 
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