Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat?

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Doch, hat er

"Im BKA-Gesetzentwurf ist beschrieben, wie viel zusätzliche Kriminalisten beim BKA für die Umsetzung der zusätzlichen Gefahren abwehrenden Aufgabenstellungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich sind, nicht jedoch die Anzahl der zusätzlich zu schaffenden Richterstellen", zeigte sich Carstensen dennoch besorgt.Dabei solle auch über die Feststellung, ob bei einem großen Späh- oder Lauschangriff zur der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betroffen ist, immer von einem Richter entschieden werden."

http://www.heise.de/newsticker/Kripo-haelt-BKA-Gesetz-fuer-kaum-mehr-umsetzbar--/meldung/120857

Ich denke, wer so laut nach mehr Personal bei 10 Durchsuchungen schreit, der hatte nie vor, so wenig zu durchsuchen.

Zudem solltest du als Freund der genauen Ausführung beachten, dass es sich nicht um den Vorgesetzten des BKA(der heißt übrigens Ziercke), sondern um den des BDK handelt.

Auch kann ich mit Sprüchen wie, "Sollte doch eigentlich enleuchten, oder?", nichts anfangen.
 
Na da hatte ich doch glatt falsch gelesen ... Da es sich bei Herrn Carstensen nicht um einen Menschen handelt der wo nicht über BKA Interna informiert ist, sollte er wohl noch weniger dazu in der Lage sein Aussagen darüber zu treffen in wie vielen Fällen denn die Online Durchsuchung wirklich Anwendung findet.

Für mich sagt er lediglich, dass durch den Wegfall der Klausel zum Thema Gefahr im Verzug das Gesetz so sehr verwässert worden sei, dass die Arbeit des BKA damit behindert werden würde. Das ist die Kernaussage seines Statements und nicht irgendwelche Andeutungen über die zukünftige Anzahl an Fällen. Den Verweis auf die "neu zu schaffenden" Richterstellen kann man auch mit der 24/7 Bereitschaft, welche er fordert, begründen. Was du hier in seine Aussagen hineininterpretierst steht auf sehr wackligem Fundament.

Diese Zahlen nun aufgrund irgenendwelcher Aussagen an den Haaren herbei zu ziehen halte ich nämlich für wenig fundiert. Letztlich definiert einzig das Gesetz in welchen Fällen diese Ermittlungsmethode Anwendung finden darf.

Die Frage ist auch hier die der Angemessenheit.

Der Entwurf des BKA Gesetzes welcher in erster Lesung im Bundestag vorgestellt wurde zeigte bereits, dass die Grenzen sehr scharf umrissen wurden.

Angewendet werden darf der "verdeckte Eingriff in informationstechnische Systeme" (auch genannt Onlinedurchsuchung) nur dann, wenn "Gefahr vorliegt für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" oder "für solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlage oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschheit berühren."

Für mich steht da ganz klar, dass die Onlinedurchsuchung eben nur dann angewendet werden darf wenn die beiden höchsten Rechtsgüter unserer Gesellschaft in Gefahr sind.

Ob dies dann nun bei 10 oder bei 10.000 Fällen im Jahr der Fall ist, ist mir gelinde gesagt Scheiß egal, so lange durch den Richtervorbehalt sichergestellt wird, dass diese Maßnahme auch nur dann angewendet wird, wenn diese beiden Rechtsgüter, ausgehend von den sich darbietenden Fakten, wirklich als bedroht angesehen werden.

Ich fände es persönlich allerdings schlimm, wenn es 10.000 Fälle im Jahr wären, denn das würde zeigen, dass in einer extrem hohen Anzahl an Fällen die beiden höchsten Rechtsgüter unserer Gesellschaft bedroht wurden.
 
Und das Anwälte, Ärzte, Journalisten dadurch ihr Grundrecht auf Verschwiegenheit (entschuldige bitte, ich hab den genauen Wortlaut nicht mehr im Kopf) aufgeben müssen und Politiker immer noch "unantastbar" bleiben ist dir gelinde gesagt auch scheiß egal?
 
Die Unantastbarkeit eines Politikers kann jederzeit durch einen Beschluss des Parlamentes aufgehoben werden. Bezogen auf einen bestimmten Fall in dem dies Not tut.
Es gibt triftige Gründe für die Immunität unserer Politiker, da man sonst der parlamentarischen Mehrheit, welche zudem auch noch die Exekutive stellt, viel zu viel Macht in die Hand geben würde.

Die Aufhebung der Schweigepflicht für Anwälte und Co. ist auch heute unter ganz bestimmten Umständen möglich. http://dejure.org/gesetze/StPO/53.html

Lediglich die Priester sowie der direkt mit dem Fall betraute Verteidiger bildeten eine Ausnahme. Nun wird die zukünftige Online Durchsuchung sicher immer vor einer Anklage durchgeführt werden. Aus diesem Grund bleibt die Verschwiegenheit des Verteidigers gewahrt. Denn dieser kann natürlich erst nach Anklageerhebung benannt werden.

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Die Online Durchsuchung betrifft sowieso nur Dokumente des Beschuldigten. Diese werden eingesehen und können auch dann eingesehen werden wenn es sich z.B. um Korrespondenz mit einem Priester handelt. Das war bei klassischen Briefen bisher auch so und ist bei E-Mails damit nicht anders.

Wo genau also die neue Dimension liegen soll und warum die Verschwiegenheitspflicht eben jener Berufsgruppen gefährdet sein sollte leuchtet mir nicht ganz ein.

Weitere Erläuterungen, die über einen einzigen Satz hinaus gehen, wären hilfreich.
 
http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/gefaehrliche-informanten/

Recht informativ, aber ein wenig einseitig.

Ich für meinen Teil werde erst einmal der Dinge harren und abwarten wie sich alles entwickelt.
Was aber nicht heißt, dass ich dem Ganzen bedenkenlos zustimme ...

http://www.zeit.de/online/2008/52/informationelle-selbstbestimmung

Bildstrecke auch mal anschauen ...

Und hat jemand einen exakten Link zum "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des
internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt"?
Ich find nur die zu den Entwürfen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da das Gesetz ja erst gestern unterzeichnet wurde, wird es wohl noch ein paar Tage dauern bis es über die entsprecheneden Wege offiziell veröffentlicht wird.

Aber so weit ich informiert bin hat sich im aktuellen Gesetz nicht so viel gegenüber dem Entwurf aus der ersten Lesung geändert.

§ 20k Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme schrieb:
(1) Das Bundeskriminalamt darf ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Gefahr vorliegt für

1. Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder
2. solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.


Eine Maßnahme nach Satz 1 ist auch zulässig, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass ohne Durchführung der Maßnahme in näherer Zukunft ein Schaden eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für eines der in Satz 1 genannten Rechtsgüter hinweisen. Die Maßnahme darf nur durchgeführt werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung nach § 4a erforderlich ist und diese ansonsten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

(2) Es ist technisch sicherzustellen, dass
1. an dem informationstechnischen System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind, und
2. die vorgenommenen Veränderungen bei Beendigung der Maßnahme soweit technisch möglich automatisiert rückgängig gemacht werden.
Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand von Wissenschaft und Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Kopierte Daten sind nach dem Stand von Wissenschaft und Technik gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme zu schützen.

(3) Bei jedem Einsatz des technischen Mittels sind zu protokollieren
1. die Bezeichnung des technischen Mittels und der Zeitpunkt seines Einsatzes,
2. die Angaben zur Identifizierung des informationstechnischen Systems und die daran vorgenommenen nicht nur flüchtigen Veränderungen,
3. die Angaben, die die Feststellung der erhobenen Daten ermöglichen, und
4. die Organisationseinheit, die die Maßnahme durchführt.
Die Protokolldaten dürfen nur verwendet werden, um dem Betroffenen oder einer dazu befugten öffentlichen Stelle die Prüfung zu ermöglichen, ob die Maßnahme nach Absatz 1 rechtmäßig durchgeführt worden ist. Sie sind bis zum Ablauf des auf die Speicherung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren und sodann automatisiert zu löschen, es sei denn, dass sie für den in Satz 2 genannten Zweck noch erforderlich sind.

(4) Die Maßnahme darf sich nur gegen eine Person richten, die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.

(5) Die Maßnahme nach Absatz 1 darf nur auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seines Vertreters durch das Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Anordnung durch den Präsiden- ten des Bundeskriminalamtes oder seinen Vertreter getroffen werden. In diesem Fall ist die gerichtliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. Soweit diese Anordnung nicht binnen drei Tagen durch das Gericht bestätigt wird, tritt sie außer Kraft.

(6) Die Anordnung ergeht schriftlich. In ihr sind anzugeben
1. die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, soweit möglich, mit Name und Anschrift,
2. eine möglichst genaue Bezeichnung des informationstechnischen Systems, in das zur Datenerhebung eingegriffen werden soll,
3. Art, Umfang und Dauer der Maßnahme unter Benennung des Endzeitpunktes sowie
4. die wesentlichen Gründe.

Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate ist zulässig, soweit die Anordnungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, sind die auf Grund der Anordnung ergriffenen Maßnahmen unverzüglich zu beenden.

(7) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Soweit möglich, ist technisch sicherzustellen, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht erhoben werden. Erhobene Daten sind unverzüglich von zwei Bediensteten des Bundeskriminalamtes, von denen einer die Befähigung zum Richteramt hat, auf kernbereichsrelevante Inhalte durchzusehen. Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, dürfen nicht verwer- tet werden und sind unverzüglich zu löschen. Bestehen Zweifel, ob Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, sind diese zu löschen oder unverzüglich dem anordnenden Gericht zur Entscheidung über die Verwertbarkeit oder Löschung der Daten vorzulegen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie ist zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Dokumentation folgt.

Gerade der erste Absatz des Gesetzes ist im Wortlaut aus dem Verfassungsgerichtsurteil vom Februar übernommen worden. Hier kann das BVerfG in meinen Augen nur abnicken, denn es hat dem Gesetzgeber diese Formulierung mit an die Hand gegeben.

Der Passus welcher Rot markiert ist, ist in den aktuell verabschiedeten Gesetz gestrichen worden. Das weiß ich sicher. Ob sonst noch kleine Änderungen unternommen wurden kann ich nicht sagen, aber ich denke keine die den Sinngehalt des Gesetzestextes berühren.
 
beat_takeshi schrieb:

Sehr interessant auch der folgende Artikel:

Vorratsdatenspeicherung in der nächsten Stufe: 2009 wird noch mehr gespeichert

Ab Neujahr beginnt eine neue verschärfte Phase der Vorratsdatenspeicherung. Ab nun müssen auch E-Mail- und Internetdaten gespeichert werden. Außerdem endet bei der Speicherung von Telefondaten die einjährige Übergangszeit. Künftig müssen Internet-Firmen, die sich der Vorratsdaten-Speicherung verweigern, mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro rechnen.
Ab Jahresbeginn müssen Internetfirmen ein halbes Jahr lang speichern, wer wem wann eine E-Mail geschrieben hat. Bisher war dies bei den Firmen meist nur wenige Tage lang nachzuvollziehen, da die Zahl der E-Mails zu Abrechnungszwecken noch nie relevant war
 
Interessant ist auch das Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Bei so einer Summe könnte man doch glatt meinen, dass diese Terroristen schon überall sind.

Die gezielte Propaganda via Renterschläger, Kinderpornos und Terroranschlägen zeigt Ihre Wirkung. Gesetze wurden durchgewunken und die Leute schauen einfach zu, will man doch auch schließlich kein "Befürworter" dieser Greultaten sein.

Dazu noch mal Hermann Göring während der Nürnberger Prozesse:

"Es ist leichter, Menschen für den Krieg zu begeistern, als
sie zum Engagement für den Frieden zu bewegen. „Natürlich
wollen die normalen Leute keinen Krieg, doch letztendlich
bestimmen die Führer eines Landes die Politik, und es ist
immer einfach, die Leute mitzureißen, egal ob es sich um eine
Demokratie, eine faschistische Diktatur, ein Parlament oder
eine kommunistische Diktatur handelt. Mit oder ohne Mitbestimmung,
die Leute können immer dem Willen ihrer Führer
unterworfen werden. Das ist einfach. Man muss dem Volk
nur sagen, es werde angegriffen, den Pazifisten mangelnden
Patriotismus vorwerfen und warnen, das Land sei in Gefahr.
Das funktioniert in jedem Land so.“
 
HI ALL,

FREIHEIT KANN MAN NICHT SIMULIEREN,

der berg von § zur sicherheit übertrifft sicher den turm von babylon oder anders ausgedrückt,
mehr § mehr überwachung aller immanent sozusagen.....................
bruegel lässt grüssen
 
evox9 schrieb:
Interessant ist auch das Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Bei so einer Summe könnte man doch glatt meinen, dass diese Terroristen schon überall sind.

Bussgelder sind uebliche Sanktionen des Rechtsstaates bei Missachtung seiner Rechtsnormen. Unternehmen, die Sozialversicherungsbetrug begehen, muessen haeufig neben den geschuldeten Abgaben Bussgelder in Millionenhoehe entrichten - ein Vielfaches also. Der Sinn eines Bussgeldes ist primaer die Abschreckung; seine Hoehe richtet sich nicht nach der zu erwartenden Haeufigkeit, mit der es verhaengt wird.

evox9 schrieb:
Man muss dem Volk nur sagen, es werde angegriffen (...) und warnen, das Land sei in Gefahr.

So wie Du & Co. es mit der bis zur Laecherlichkeit aufgebauschten Paranoia wegen des BKA-Gesetzes machen?

Bravo. Einsicht ist der erste Schritt auf dem langen Weg der Besserung.
 
@JePe = undiskutabel, da Text nicht verstanden. Eine sogn. Rechtsnorm, die es selbst in jeder Diktatur gibt, sagt nichts über Ihre Richtigkeit aus.

Und wer sagt hier seit den 9/11 wem, dass er in Gefahr sei? Sind nicht erst die Paranoid, der sämtliche Überwachungen mit großer Tragweite vorrantreiben?

Ich sehe für Leute, wie Dich und Co, die bis zur Lächerlichkeit versuchen, jeglichen Diskusionsansatz durch Verdrehen der Inhalte zu nichte zu machen, noch nicht mal mehr eine geringe Chance zur Besserung.

Ob es dafür ein Bravo geben kann, weiß ich jetzt nicht.




@Topic

Leute vom CaosComputerClub schlugen am gestrigen Abschlußtag des 25.Chaos Communication Congress Nacktscanner und eine Vorratsdatenspeicherung für Politiker vor. Das nenne ich mal einen wirklich positiven Vorschlag, sollten doch gerade unsere Volksvertreter stets mit bestem Vorbild voran gehen.

http://www.heise.de/security/25C3-C...-fuer-den-Bundestag-vor--/news/meldung/121015
 
Nur mal so, peripher am Rande... neben den persönlichen Animositäten, die aktuell fast jedes Thema im P&G zu dominieren scheinen. ;)

Am 12.12.08 wurde mit dem s. g. Rollout der seit 2004 geplanten elektronischen Gesundheitskarte ein Projekt gestartet, dessen Datenpool, ginge es nach der Auffassung unserer aktuell in Regierungsverantwortung stehenden Sozialpolitiker, in Bezug auf Umfang und Sensibilität der Daten m. E. alles bisher da gewesene in den Schatten stellen würde.
Bei der Einführung der eGK ist zunächst eine Art Light-Variante geplant. Neben dem Passbild und dem programmierbaren Chip, der die obligatorischen Personendaten aufnehmen und zum Transport von bis zu zehn elektronischen Rezepten vom Arzt zum Apotheker dienen soll, ersetzt ein zusätzlicher Text auf der Karte den bisherigen papiernen Auslandskrankenschein.
So weit, so gut – schließlich wird damit der Missbrauch, dessen Kosten sich im Milliardenbereich bewegen, erschwert, potentielle Fehlinterpretationen bei der Verschreibung von Medikamenten, die aufgrund der Sauklauen mancher Ärzte eintreten könnten, verhindert und auch der bisher übliche bürokratische Aufwand zur Erlangung eines Auslandskrankenscheines entfällt.
Wie man aber inzwischen berechnet hat, ist die Kosten-/Nutzenrechnung, sollte es bei diesen Merkmalen bleiben, im defizitären Bereich angesiedelt.
Somit ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die bisher als freiwillig deklarierten, bereits softwaretechnisch implementierten Funktionen wie die Speicherung aller verordneten Medikamente, aller Notfalldaten sowie aller Arztbriefe und Patientenakten zu weiteren Begehrlichkeiten führen, sprich verbindlich werden könnten.
Und spätestens dann wird es, egal ob auf freiwilliger Basis oder verpflichtend, kritisch.
Der aktuell eingesetzte Chip mit einer Speicherkapazität von 68 Kbyte ist schlicht nicht dafür ausgelegt, derartige Datenmengen abzuspeichern. Daher ist geplant, diese Daten auf Großrechner auszulagern, zu denen wiederum die Chipkarte den Zugang ermöglicht.
Absolut sicher – wie man uns Glauben machen möchte – schließlich müsse für den Zugriff auf die Server neben der Karte des Versicherten gleichzeitig deren Pendant, der elektronische Heilberufeausweis, in das Lesegerät eingeführt und die jeweiligen PINs eingegeben werden.
Unbenommen der Ansicht, dass die aktuell für den Datentransfer vorgesehene Verschlüsselungsmethode bereits Heute als nicht mehr sicher eingestuft wird, wissen wir alle, dass Chips ohne großen Aufwand auslesbar sind und darüber hinaus die Vorstellung vom Begriff der absoluten Sicherheit eher im Bereich der Fabeln angesiedelt sein sollte.
Zumal, ohne den Beteiligten (vom Arzt bis zum Prothesenhersteller) auf die Füße treten zu wollen, sich bei ca. 2 Mio. Zugriffsberechtigten schon ein hohes Missbrauchspotential ergäbe. Wenn man zusätzlich in Betracht zieht, wen die federführende Gesellschaft, die Gematik, mit der dem Betrieb der eGK-Dateninfrastruktur beauftragt hat, wird aufgrund aktueller Datenmissbrauchsmeldungen zusätzliches Unbehagen unvermeidlich: T-Systems und Atos Worldline stehen da imo nicht gerade für Integrität…

Um nun die Ausgangsfrage für sich beantworten zu können, sollte man vielleicht darauf verzichten, die bereits eingeführten, respektive die in Planung befindlichen Maßnahmen und die hier bereits kommunizierten Aspekte separiert zu betrachten.
Der Gesamtkatalog bestehend aus BKA-Gesetz, VDS, Videoüberwachung, Kennzeichenerfassung (Maut), persönliche Identifikationsnummer, eGK, Biometrische Erfassung in Ausweispapieren, geplante Volkszählung 2010/2011...gibt Anlass zur Sorge – Sorge darum, dass wir nicht nur auf dem Weg zum Überwachungsstaat, sondern längst dort angekommen sind.


In diesem Sinne: Nen guten Rutsch - und dass mir dabei keiner auf die Fresse fällt...;)
 
Zuletzt bearbeitet:
evox9 schrieb:
@JePe = undiskutabel, da Text nicht verstanden.

Ich muss jetzt los, sonst wuerde ich ihn Dir erklaeren. Obwohl ich ihn mit Ruecksicht auf das Publikum eigentlich schon bewusst einfach gehalten habe.

evox9 schrieb:
Eine sogn. Rechtsnorm, die es selbst in jeder Diktatur gibt, sagt nichts über Ihre Richtigkeit aus.

Dann belege ihre Fehlerhaftigkeit anstatt mit Verweisen auf die Hoehe angedrohter Bussgelder die Phantasie Deiner Leser befluegeln zu wollen.

evox9 schrieb:
Und wer sagt hier seit den 9/11 wem, dass er in Gefahr sei? Sind nicht erst die Paranoid, der sämtliche Überwachungen mit großer Tragweite vorrantreiben?

Ich zitier mich mal selbst:

Bis 2003 -also ueber 9/11 hinaus- hat Al Kaida die "Enzyklopaedie des Dschihad" geheimgehalten: dann gab es einen Paradigmenwechsel; das Internet wurde zum Kommunikationsmittel #1, die gesamte Enzyklopaedie veroeffentlicht und Webseiten ins Internet gestellt, die unter dem Motto "Oh Mudschaheddin-Bruder, um die grossartigen Ausbildungslager zu absolvieren, musst du nicht in andere Laender reisen. Allein zu Haus oder mit einer Gruppe von Bruedern kannst du mit dem Trainingsprogramm beginnen." als Terrorismus-in-a-Nutshell angelegt waren. Die prominentesten Nutzer dieser Informationsquellen waren die Attentaeter von Madrid (191 Tote, 2051 Verletzte). Im Oktober 2005 tauchte gar eine elfseitige Anleitung fuer nukleare Anschlaege auf.

Aber das ist fuer Euch natuerlich kein Argument - schliesslich ist ja noch nichts davon auf deutschem Boden geschehen. Der poese "Bundestrojaner" hat zwar auch noch keinen nachpruefbaren Schaden an der Freiheit des Individuums angerichtet - merkwuerdigerweise ist Euch das aber stets egal. Und selbst wenn es irgendwann mal rumst: der Baum der Freiheit muss eben dann und wann mit dem Blut von ein paar Pendlern und U-Bahn-Passagieren gegossen werden - Hauptsache, es ist nicht das eigene. Auch dafuer von mir ein "Bravo".

evox9 schrieb:
Ich sehe für Leute, wie Dich und Co, die bis zur Lächerlichkeit versuchen, jeglichen Diskusionsansatz durch Verdrehen der Inhalte zu nichte zu machen, noch nicht mal mehr eine geringe Chance zur Besserung.

Worueber moechtest Du denn "diskutieren"? Ueber die Auswirkungen eines Gesetzes, dass gerade erst in Kraft getreten ist und von dem diejenigen, fuer die es gedacht ist, erwarten, dass es im bevorstehenden Jahr 2009 im unteren einstelligen Bereich zur Anwendung gelangen wird?

Sorry, aber da kann ich mangels hellseherischer Faehigkeiten wohl tatsaechlich nicht mitreden.

Oder lieber darueber, wie eine "Onlinedurchsuchung" technisch eigentlich ablaufen wuerde? Denn darueber herrschen da draussen teil so abstruse Theorien, dass man herzlich darueber lachen koennte - waeren sie nicht alle so furchtbar ernst gemeint. Hier ein ganz grobes How-To: ein Richter verfuegt die "Onlinedurchsuchung", ein Techniker verschafft sich Zugang zum PC, fertigt ein Image an, entwickelt den dazu massgeschneiderten "Bundestrojaner", verschafft sich erneut Zugang und spielt das modifizierte Image zurueck.

Vielleicht aber auch lieber darueber, was bei der Vorratsdatenspeicherung eigentlich gevorratsdatenspeichert wird?

Ich zitiere mich nochmal selbst:

Die sog. "Verkehrs- und Standortdaten" von Nutzern von elektronischen Kommunikationsdiensten. Im Klartext also z. B. eine eMail-Adresse, die IP-Adresse dessen Nutzers und von jemandem, der an diese Adresse etwas sendet sowie Datum und Uhrzeit, aber ausdruecklich nicht der Inhalt der elektronischen Post. Oder z. B. die IP-Adresse eines Internetnutzers sowie Datum und Uhrzeit des Verbindungsaufbaus, aber ausdruecklich nicht die uebermittelten Informationen. Oder im Falle von Internettelefonie die Kennung des Anrufers und des Angerufenen, Datum und Uhrzeit, aber ausdruecklich nicht das Gespraech selbst. Diese Daten werden sechs Monate verwahrt und nur dann an eine Strafverfolgungsbehoerde ausgehaendigt, wenn ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorgelegt wird. Erst dann wird (eingeschraenkt) nachvollziehbar, welche Aktivitaeten Du in einem Zeitraum von laengstens sechs Monaten online entwickelt hast.

evox9 schrieb:
Leute vom CaosComputerClub schlugen am gestrigen Abschlußtag des 25.Chaos Communication Congress Nacktscanner und eine Vorratsdatenspeicherung für Politiker vor. Das nenne ich mal einen wirklich positiven Vorschlag, sollten doch gerade unsere Volksvertreter stets mit bestem Vorbild voran gehen.

Zum "Niveau" dieses "Diskussions"beitrages muss sich jeder selbst eine Meinung BILDen ...
 
@ spiro

wie du sicher bemerkt hast, wie fast niemand den zusammenhang zwischen all den elektronischen beglückungen sehen und ziehen, mit denen die regierenden das volk zur zeit belästigen. und das mißbrauchspotential negiert man auch. denn rechtsstaat und demokratie. und da gibt es so etwas nicht.

über den speziellen fall der elektronischen gesundheitskarte lohnt es sich, eine eigene diskussion zu beginnen.

zu dne von dir genannten karten soll es noch eine institutionelle karte geben, die zugang zu diesem wundersystem ermöglicht. es war mir aber noch nicht möglich herauszufinddn, wer diese bekommen wird. krankenkassen sicherlich. und diese erfahren jedes einzelnen krankengeschicht, was bisher noch nicht möglich ist.

ein blick nach österreich z.b. zeigt, wie die dortige gesundheitskarte so funktioniert. und man erfährt, das das dortige arbeitsamt zugriff auf die gesundheitsdate ihrer "kunden" erhält. natürlich nur aus allerehrenwerten gründen.

zumal der bevölkerung diese gesundheitskarte als ein wunderwerk der technik und das dahinder stehende system als das beste des besten und sicherste aller zeiten verkauft wird. von den kosten, die sich wohl stündlich erhöhen, erfährt man in den medien so gut wie nicht. ähnlich den maut-verträgen.

aber wie gesagt, es kann nicht sien, was nicht sein soll. deshalb, allen ein schönes neues jahr und mögen allen die augen auf gehen.
 
Mal noch etwas bzgl. Überwachungsstaat.

Those who espouse the glories of western liberal democracy often forget that the modern version is missing one key element: the right to revolution and civil disobedience.
...
This only goes to show how perverted present day concepts of democracy and freedom really are.
...
First there is the obvious media campaign which seeks to demonize any form of anti-government protest. The term "enemies of the state" in the past has been replaced by the simple term of "terrorist" in the present. Then there is the use of the police to contain and ultimately break up any form of street protest. Finally, there are laws which are formulated in such a way so as to deter any who may think or act outside of what has been deemed to be "appropriate" behaviour.
...
The mere fact that in many places in Europe protesters have to ask permission to hold a demonstration is not only one of the most vivid examples of political repression in Europe, but that it actually contravenes existing accords on the subject, such as the Helsinki Accords. Furthermore, it's ironic that if a person were to do in Hungary what Muntadhar al-Zaidi did in Iraq, they would face a penalty up two and a half times more severe than what the Iraqi journalist who threw his shoes at US President George W. Bush is now facing in Iraq.

Wer mehr lesen möchte: Democratic Tendencies, bei telepolis (Englisch).

So gesehen, wir befinden uns durchaus schon in einem "Überwachungsstaat" ähnlichen Zustand. Rechnet man die präventiven Ideen unser Politiker zusammen dann wird das um so mehr unterstrichen.

Und ich verstehe die Mühe und den Sinn des propagierten Bundestrojaner nicht - lohnt sich die Arbeit ein spezifisches Programm für je nur System zu schreiben? Aus Softwareengineering-Sicht absolut nicht.
 
Deutschland wird zum Überwachungsstaat weil tendenziell schon seit Jahren zu erkennen ist das das vorherrschende System (Kapitalismus,nicht Demokratie) irgendwann zusammenbrechen wird. Immer mehr Armut,ständig abnehmende Sozial- und Gesundheitsleistungen,immer weniger Bildung werden am Tag X ihren Tribut fordern. Und wenn dann ein Rudi Dutschke meint als erster aufstehen zu müssen kann man ihn ganz locker präventiv aus dem Verkehr ziehen. Sind es 50 Dutschkes gleichzeitig,welche sich politisch austauschen,kann man per Datenspeicherung (IP und Telefonverbindungen) ratzfatz alle 50 hochnehmen und mit Verweis auf "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" aus dem Verkehr ziehen. Auf diese Weise versucht die Regierung den Status Quo beizubehalten, was,wie ich befürchte,auch gelingen wird.Zumindest für einige Jahre.

---

Wenn jetzt wieder ein treudoofer Bundesbürger meint das sei auch eine inhaltslose Konspirationswahnvorstellung,dem sage ich: Ich diskutiere meine Meinung nicht (in diesem Fall). Die Zeit wird uns zeigen wer Recht hat.

Kleiner Denkanstoß: Wenn man unsere Gesetzgebung der Neuzeit mal so betrachtet,dass die Gesetze GEGEN uns gemacht werden,und nicht für uns, dann machen die sogar alle Sinn. Denkt mal drüber nach.
 
Jup, genauso isses Mr. Damocles. Fragt sich nur wie dann gegen 500, 5000 oder 50.000 potentielle Rudi Dutschkes vorgegangen wird.

@evox9: Das Problem bei den Online Durchsuchungen ist ja das die in der Regel ohne die Kentniss der Person deren PC durchsucht wird stattfinden. So ist es natürlich seitens der Sicherheitsbehörden ein leichtes zu sagen es werde nur eine einstellige Zahl an Onbline-Durchsuchungen in 2009 geben wenn das letztlich eh keiner nachprüfen kann. Ein Schelm wer böses dabei denkt....
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich kann es nachgeprüft werden, derartige Kontrollmechanismen sind im BKA Gesetz formuliert.

Geltendes EU Recht kann unsere Grundrechte nicht aushebeln. Wenn sich anhand derer die Notwendigkeit des Richtervorbehaltes belegen lässt (was ich für höchst Wahrscheinlich halte) dürfte der Vorstoß der Briten uns wohl kaum treffen ...

Es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird und in so fern zaubert mir der Vorstoß der Briten bestenfalls ein müdes Lächeln aufs Gesicht.

Shader schrieb:
Und ich verstehe die Mühe und den Sinn des propagierten Bundestrojaner nicht - lohnt sich die Arbeit ein spezifisches Programm für je nur System zu schreiben? Aus Softwareengineering-Sicht absolut nicht.

Danke, dass du es nochmal ansprichst. Die Mühe die so eine Online Durchsuchung mit sich bringt steht doch schon dem massenhaften Einsatz im Wege.

Ob sich die Mühe allerdings lohnt wenn man mit den Erkenntnissen einen Terroranschlag abwenden kann, der hundert Menschenleben kosten könnte?!
Ich denke schon. Aber da soll sich bitte jeder seine eigene Meinung bilden.

Das Recht zur gewaltsamen Revolution ist sicher kein demokratisches Grundrecht. Vor allem dann nicht, wenn es von Menschen ausgeübt wird die nicht einmal Bürger dieses Landes sind.

Insofern besteht in meinen Augen schon ein gravierender Unterschied zwischen Protest gegen den Staat und dem Begriff des Terrorismus. Wer die ETA, die HAMAS, die Al Quaida, die IRA, die RAF, ... als Elemente der Demokratie ansieht, der hat in meinen Augen schwer einen an der Waffel.

Es ist übrigens nicht so, dass man in Deutschland erst darum bitten muss eine Demonstration durchführen zu dürfen. Man besitzt das Grundrecht daruf. Man muss sie allerdings anmelden keinesfalls aber beantragen. Artikel 8 Grundgesetz.
Die Notwendigkeit der Anmeldung erschließt sich z.B. aus der Führsorgepflicht der Initiatoren der Demonstration und der des Staates. Dies bedeutet nicht nur die Bereitstellung von Ordnungskräften und Polizei zur Sicherung der Demonstration sondern auch die Bereitstellung von Sanitätern und Rettungskräften. Natürlich müssen auch ggf. auftretende Behinderungen der Verkehrswege frühzeitig bekannt sein um kein Chaos entstehen zu lassen.

Hieraus ein Argument dafür zu generieren, dass es schlecht um unsere Demokratie bestellt sei ist wieder einer dieser Haarstreubenden Winkelzüge die man von Heise bzw. Telepolis gewohnt ist.
 
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