Frader
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.567
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?
Hätte da mal eine Frage.
Ich gebe offen zu das ich bisher Schwarzseher war.
Nun ist es so das ich das mit der Beitragspflicht für Wohnungen ab Januar 2013 natürlich mitbekommen habe.
Ich dachte mir, die werden sich schon rühren.
Mittlerweile sind nun 16 Monate vergangen.
Heute hab ich nun den Zettel im Briefkasten gehabt.
Grundsätzlich bin ich bereit mich nun anzumelden um evtl. Ärger zu entgehen.
Nun stellt sich mir nur eine Frage.
Auf dem Dokument wird erfragt ob die Wohnung schon ab dem 01.01.2013 von mir bewohnt wurde oder ob ich danach eingezogen wäre.
Gebe ich nun an das ich schon vor dem 01.01.2013 in der Wohnung wohne kann ich demnach mit einer Forderung einer Nachzahlung rechnen. Was nun mal eben knapp 300€ wären.
Gebe ich einen Einzug an das ich die Wohnung gerade erst beziehe müsste ich nichts nachzahlen aber halt nun ab jetzt jedes Quartal die Gebühr zahlen.
Mir stellt sich nun die Frage, können die Nachvollziehen ab wann ich schon in der Wohnung wohne?
Ich hab auf eine Nachzahlung natürlich keinen Bock. Ansonnten würde ich einfach angeben das ich gerade erst eingezogen wäre.
Edit:
Nachdem ich mich in ein paar anderen Foren eingelesen habe hat das bei vielen so geklappt.
Hätte da mal eine Frage.
Ich gebe offen zu das ich bisher Schwarzseher war.
Nun ist es so das ich das mit der Beitragspflicht für Wohnungen ab Januar 2013 natürlich mitbekommen habe.
Ich dachte mir, die werden sich schon rühren.
Mittlerweile sind nun 16 Monate vergangen.
Heute hab ich nun den Zettel im Briefkasten gehabt.
Grundsätzlich bin ich bereit mich nun anzumelden um evtl. Ärger zu entgehen.
Nun stellt sich mir nur eine Frage.
Auf dem Dokument wird erfragt ob die Wohnung schon ab dem 01.01.2013 von mir bewohnt wurde oder ob ich danach eingezogen wäre.
Gebe ich nun an das ich schon vor dem 01.01.2013 in der Wohnung wohne kann ich demnach mit einer Forderung einer Nachzahlung rechnen. Was nun mal eben knapp 300€ wären.
Gebe ich einen Einzug an das ich die Wohnung gerade erst beziehe müsste ich nichts nachzahlen aber halt nun ab jetzt jedes Quartal die Gebühr zahlen.
Mir stellt sich nun die Frage, können die Nachvollziehen ab wann ich schon in der Wohnung wohne?
Ich hab auf eine Nachzahlung natürlich keinen Bock. Ansonnten würde ich einfach angeben das ich gerade erst eingezogen wäre.
Edit:
Nachdem ich mich in ein paar anderen Foren eingelesen habe hat das bei vielen so geklappt.
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