WhiteShark schrieb:
...Danach folgt ein Mahnbescheid...
Wenn du damit den "gerichtlichen" Mahnbescheid bzw. das gerichtliche Mahnverfahren meinst, liegst du leider falsch. Diesem Verfahren liegen zivilrechtliche Ansprüche zu Grunde, der Rundfunkbeitrag ist aber eine öffentlich-rechtliche Zahlungsverflichtung. Betrieben werden solche Zahlungsverpflichtungen per Verwaltungsakt, in diesem Fall durch den Erlass des Rundfunkbeitragsbescheid durch die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt.
Der wahrscheinliche Normalfall:
1. Zahlungerinnerung(en) durch den Beitragsservice
-> Zahlen ja / nein
2. Rundfunkbeitragsbescheid
-> Zahlen oder Widerspruch einlegen (1 Monat Widerspruchsfrist)
-> Wird weder gezahlt noch fristgerecht Widerspruch eingelegt, erfährt der Bescheid Bestandskraft und kann vollstreckt werden
3. Widerspruchsbescheid entweder positiv oder negativ (zu erwarten ist negativ
)
-> Zahlen oder Klage gegen den Rundfunkbeitragsbescheid erheben (1 Monat Frist)
-> Wird weder gezahlt noch fristgerecht Klage erhoben, erfährt der Bescheid Bestandskraft und kann vollstreckt werden
4. Prozess vor dem Verwaltungsgericht
-> Gewonnen: Rundfunkbeitragsbescheid wird aufgehoben (unwahrscheinlich
![Breites Grinsen :D :D](/forum/styles/smilies/biggrin.gif)
)
-> Verloren: Rundfunkbeitragsbecheid wird bestandskräftig und kann vollstreckt werden + Kosten des Verfahrens
Was den möglichen Schufaeintrag angeht:
Verwaltungsbehörden melden meines Wissens nach keine säumigen Schuldner an die Schufa. Die dazugehörige Rechtsgrundlage ist mir jedenfalls nicht bekannt, ich lasse sie mir aber gerne zeigen.
Es kann aber zu einem Schufaeintrag kommen, nämlich dann wenn man es sehr weit treibt und im Rahmen der Vollstreckung eine Eidesstattliche Versicherung (der "Offenbarungseid") abgibt oder gar ein Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erlassen wird. Beides landet im Schuldnerverzeichnis bei Gericht und darauf hat die Schufa Zugriff.
Aber Leute, der Kampf ist verloren.