Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

wie schauts in folgendem Fall aus. Jemand wird angeschrieben und auf die neue Rundfunkgebühr hingewiesen. Angeschriebener antwortet, dass schon jemand aus dem Haushalt zahlt (Zahlende Person ist aber woanders gemeldet bzw. zahlt den Rundfunkbeitrag für die nicht bewohnte andere Wohnung)

Wochen später kommt die Antwort seitens dem Beitragservice, dass die zahlende Person eben für eine andere Wohnung als die angegebene zahlt. Man möge bitte seine Angaben kontrollieren..usw..darunter steht dann:
Sollten Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen.

Person denkt sich ok, dann muss man eben zahlen und wartet einfach bis die 4 Wochen verstreichen und der Beitragsservice die Anmeldebestätigung wie angekündigt zusendet.

Allerdings haben wir jetzt fast mitte August, das letzte Schreiben vom Beitragsservice war von mitte Juni.

Meint Ihr man sollte den status quo so lassen wie es ist und sich nicht melden oder kann das später "teuer" werden?
 
Nö, "teuer" kann das nicht werden. Im Ernstfall musst Du eben für die nicht angemeldete Wohnung die Beiträge zahlen, die Du versäumt hast. Wenn Du die geringe Chance nutzen willst, dass der Beitragsservice Dich vergisst, dann kannst Du das machen. Ich würde bei eventuell ständig knapper Kasse dann aber die Kohle für eine eventuelle Nachzahlung beiseite legen. Sonst ist nachher der Katzenjammer groß. ;)
 
Lionel Hutz schrieb:
1. Zahlungerinnerung(en) durch den Beitragsservice
-> Zahlen ja / nein
2. Rundfunkbeitragsbescheid
-> Zahlen oder Widerspruch einlegen (1 Monat Widerspruchsfrist)
-> Wird weder gezahlt noch fristgerecht Widerspruch eingelegt, erfährt der Bescheid Bestandskraft und kann vollstreckt werden
3. Widerspruchsbescheid entweder positiv oder negativ (zu erwarten ist negativ :D)
-> Zahlen oder Klage gegen den Rundfunkbeitragsbescheid erheben (1 Monat Frist)
-> Wird weder gezahlt noch fristgerecht Klage erhoben, erfährt der Bescheid Bestandskraft und kann vollstreckt werden
4. Prozess vor dem Verwaltungsgericht
-> Gewonnen: Rundfunkbeitragsbescheid wird aufgehoben (unwahrscheinlich :D)
-> Verloren: Rundfunkbeitragsbecheid wird bestandskräftig und kann vollstreckt werden + Kosten des Verfahrens

Zu Punkt 2 Rundfunkbeitragsbescheid: Wieviel Zeit hat man falls man vor hat zu bezahlen, zu zahlen?
 
Was steht denn stattdessen drin? "Bitte zahlen Sie umgehend..."?

Also ich würde das zeitnah erledigen, alles macht keinen Sinn wenn man nicht Widerspruch einlegen möchte. Evtl. lässt sich eine Ratenzahlung vereinbaren.

Man kann die Zahlung natürlich auch ins anschließende Vollstreckungsverfahren verschleppen, dann wird aber ein "Aufpreis" fällig. :D
 
Habe am Freitag wieder Brief von der "GEZ" erhalten und werde auch zahlen, sehe das Geld für eine art PayTV an, dass ich sehr oft im Netz oder selbst am Fernsehn nutze, sprich Nachrichten wie Heute Journal, diverse Dokus...
 
Habe am 15. nen Brief von denen erhalten, der auf den 1. datiert ist und eine Zahlungsaufforderung innerhalb von 2 Wochen fordert... Methoden sind das dort...
 
Das mit dem Datum ist in meinem Fall auch so gewesen. Vielleicht reicht da Geld nicht was die kassieren für einen anständigen Kalender. Müssen evtl. nochmal die Gebühren erhöhen.
 
Sabr schrieb:
Gibt es hier welche, die nicht zahlen und auch erfolg haben.
Muss 320,-€ Rückzahlen.
Musste vor 2 Wochen 360 EUR an diese Bande überweisen.
Ein "kleiner Urlaub" ist wech.... das schmerzt bis heute :(
 
Krafty schrieb:
Habe am 15. nen Brief von denen erhalten, der auf den 1. datiert ist und eine Zahlungsaufforderung innerhalb von 2 Wochen fordert... Methoden sind das dort...

Hatte ich auch schon bei Arztrechnungen.
Glücklicherweise gibt es ja noch gestempelte/gedruckte Briefumschläge, auf denen das Datum ersichtlich ist.
 
Also ich wurde bisher verschont, aber ich lege Geld zur Seite... vllt. habe ich Glück und ich rutsche wieder durch, wie damals bei der Bank mit den Kontoführungsgebühren :D
 
aklaa schrieb:


Die neue GEZ-Gebühr ist verfassungswidrig was eine Doktorarbeit zu diesem Thema einer ehemaligen WDR-Mitarbeiterin bestätigte.
Diese sagte in einem Interview, dass sie allen rät, nicht zu zahlen und man auf Briefe der GEZ nicht antworten soll, sofern es kein gerichtlicher Mahnbescheid ist. Sie geht davon aus, dass bald dieses unrechtmäßige Gesetz nicht mehr lange standhalten wird und kippt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Dazu sage ich nur "gefährliche Halbwahrheiten"...

Erstens gibt es keine "GEZ-Gebühr", zweitens ist die besagte Mitarbeiterin beim NDR und drittens rät sie selbst davon ab, die Zahlungen einzustellen:

Ich rate übrigens in keiner Weise zur Zahlungsverweigerung! Falsche Angabe im (höchst fragwürdigen) Artikel von mmnews...

Quelle: https://twitter.com/AnnaTerschueren/status/373290192989216768

Ausführlicher und die Konsequenzen einer Zahlungsverweigerung:

Soll man nun also einfach die Zahlungen der Gebührenbeiträge einstellen, wie es einige aus Anna Terschürens Arbeit schließen? Sie selbst betont auf Twitter, dass sie keinesfalls zur Zahlungsverweigerung rate und dass der Ursprung für diese Behauptung falsch ist. Das ist nicht verwunderlich, denn noch stehen Urteile hierzu aus. Wer die Zahlung verweigert müsste also auch bereit dazu sein, selbst die Sache bis zum Ende durchzufechten. Da zur Zeit gerade noch drei Klagen laufen, die von finanzkräftigeren Parteien geführt werden als es der Durchschnittszuschauer oder Fernsehverweigerer ist, sollte man den Ausgang dieser Verfahren in Ruhe abwarten.

Quelle: http://www.claro.de/magazin/die-mac...rig-und-sollten-zurueckgefordert-werden-1448/

Und was die Klagen anbetrifft, so wurden sie bereits abgewiesen. Wie man in diesem Thread erst vor wenigen Beiträgen trefflich nachlesen konnte. :rolleyes:

Doktorarbeiten sind übrigens kein Maßstab für Rechtsprechung. In Doktorarbeiten kann man zunächst einmal alles schreiben, was wissenschaftlichen Maßstäben entspricht. Prinzipiell auch etwas über die politischen Einflüsse bei Landung Außerirdischer...

Wem das alles zu anstrengend ist, hier eine Zusammenfassung der aktuellen Rechtseinschätzung, Stand gestern: ;)

http://www.anwalt24.de/beitraege-ne...richt-als-verfassungswidrig-eingestuft-worden
 
Zuletzt bearbeitet:
Deliberation schrieb:
Dazu sage ich nur "gefährliche Halbwahrheiten"...

Erstens gibt es keine "GEZ-Gebühr", zweitens ist die besagte Mitarbeiterin beim NDR und drittens rät sie selbst davon ab, die Zahlungen einzustellen:

Ich sage immer noch GEZ-Gebühr, dass diese nun einfach anders heißt ist mir egal.
Nein, es sind keine Halbwahrheiten. Nicht zahlen heißt die Devise. Es laufen noch mehrere Gerichtsverfahren. Ein Anwalt hat mir geraten auf alle Briefe nicht zu reagieren, erst wenn der gerichtliche Mahnbescheid kommt, soll ich ihm diesen vorlegen, dann wird Widerspruch eingelegt. Bis es zu einem Verfahren kommt, gehen gut 1-2 Jahre ins Land, bis dahin wird die "GEZ-Gebühr" fallen, laut dem Anwalt.
Er zahlt auch nicht. Der Anwalt verlangt kein Geld von mir.

Quelle:

https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI
 
Zuletzt bearbeitet:
exoplanet schrieb:
Nein, es sind keine Halbwahrheiten.

Natürlich sind es Halbwahrheiten, wenn Du WDR und NDR nicht auseinanderhalten kannst, Dich auf alte Klagen beziehst, die bereits abgewiesen wurde, die Inhalte eines Interviews falsch wiedergibst und bei einer Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit eines Beitrags nicht einmal zwischen Gebühr, Beitrag und Steuer unterscheiden willst/kannst.

Und wieso sollte ein Anwalt, der von anwaltlichen Handlungen lebt, kein Geld von Dir verlangen?

Fragen:

1. War das ein Fachanwalt?
2. War es eine verbindliche Erstberatung?
3. Vertritt Dich dieser Anwalt im Rechtsfall, d.h. hast Du ihn schriftlich ermächtigt, Dich in diesem Fall zu vertreten?
4. Welche Gerichtsverfahren laufen aktuell noch (Aktenzeichen, Inhalt, angesetzer Verhandlungstermin oder wenigstens ein Link)?
5. Warum sollte der Beitragsservice 1 bis 2 Jahre warten, bevor er einen gerichtlichen Beschluß erwirkt und diesen bei Widerspruch auch einklagt?

Zudem:

6. Lionel Hutz hat nach der Quelle gefragt, in dem die Verfasserin der Dissertation sagt, man solle nicht zahlen. Diesen Aspekt kann ich in dem von Dir verlinkten Interview nicht finden. Habe ich es übersehen? Wenn ja, zu welchem Timestamp kann man das sehen bzw. hören?

Deine Behauptung, auf die sich Lionel Hutz bezogen hat:

exoplanet schrieb:
Diese sagte in einem Interview, dass sie allen rät, nicht zu zahlen und man auf Briefe der GEZ nicht antworten soll, sofern es kein gerichtlicher Mahnbescheid ist.

Was das Video sonst betrifft:

-> sie erzählt ständig etwas von "zweckgebundener Steuer", erklärt aber nicht, warum der Rundfunkbeitrag eine Steuer sein sollte. Dieser Aspekt wurde übrigens vom BVG München ohnehin schon verneint, d.h. der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer. Siehe auch:
-> sie erwähnt die Klage von Rossmann, auf der ihre Dissertation beruht. Die Klage wurde bereits abgewiesen: http://www.wiwo.de/unternehmen/it/n...-mit-klage-gegen-rundfunkbeitrag/9896722.html

Etwas verwundert bin ich über ihren Vorschlag, man solle den ÖR aus dem Steuerhaushalt der Länder finanzieren. Damit wäre eine politische Unabhängig vollends zerstört.

Und lustig, aber auch interessant, finde ich das Zitat:

Entweder Quote oder Qualität.

Das bedeutet für mich, dass der Markt (das sind wir...) nur Trash-TV sehen wollen. Der ÖR hingegen hat ihrer Meinung nach den Auftrag, Inhalte bereit zu stellen, die qualitativ hochwertig sind, die jedoch niemand sehen will. :D
 
Tatsache ist, dass sie in ihrer Doktorarbeit das Fazit zieht, dass die neue GEZ-Gebühr verfassungswidrig ist.
Würde dieses (unrechtmäßige) Gesetz nicht kippen, dürfte ihre Promotionsarbeit mit der Note 5 oder 6 bewertet werden, da sie
eine falsche Schlußfolgerung zieht, die laut allen Richtern die ein gegenteiliges Urteil fällen, nicht stimmt.
Wenn ich früher in der Mathematik-Klausur ein falsches Ergebnis rausbrachte gab es Null Punkte.

Also, entweder ihr Fazit ihrer Doktorarbeit stimmt, oder es stimmt nicht, eins von beiden.
Wenn es nicht stimmt erhält sie auch keinen Doktortitel würde ich mal sagen. Irgendwie logisch.
Oder sie überarbeitet das Fazit nochmal.

Merkwürdig ist auch, dass alle Richter bisher die Klagen abwiesen.

Ich kenne den Anwalt, er ist in meinem Schachverein und mein Mannschaftsführer.
Er zahlt nichts und rät mir auch nichts zu zahlen. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, soll ich ihm diesen vorlegen, dann muss man reagieren. Bisher kam nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tatsache ist, dass du dass nur in der Mathematik so einfach sehen kannst. Gerade vor Gericht gibt es keine 100% Logik, sondern der Richter entscheidet. Deswegen gibt es ja mehr als eine Instanz und selbst die Entscheidungen müssen nicht "richtig" (was auch immer das ist) sein. Es ist halt nicht so einfach wie 1+1=2
 
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