Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

Von den aktuellen gesetzlichen Regeln zur Abgabe kann man ja halten was man will.
Da ich das Angebot weder nutze noch brauche halte ich es natürlich für absolut unsinnig.
Da ich aber wenig Erfolg in den Ganzen Klagen etc. sehe, bezahle ich die schöne "Demokratieabgabe", allerdings mit Bauchschmerzen.

Viel schlimmer ist aber dieser absolut inkompetenteste Verwaltungsapparat den ich jemals erlebt habe!
Habe scheinbar durch einen Umzug bei dem Verein einen Fehler im Computer ausgelöst und somit ist meine Abmeldung von 2010 plötzlich nicht mehr auffindbar.
Also kam der Laden Ende 2013 auf die geniale Idee... HEY da können wir ja noch was abkassieren und haben mir mal eben eine Rechnung über 700€ geschickt.
Dabei waren natürlich auch Gebühren für die Haushaltsabgabe von 2013, die auf eine Adresse berechnet wurde die überhaupt nicht existierte. (Habe 2013 in einer WG gelebt wo GEZ bezahlt wurde!)

Am Anfang dachte ich ja noch das wäre alles mit einem Telefonat regelbar, aber selbst über 1 Jahr Diskussion haben keinerlei Lösung gebracht.
Dabei kam weder per Post noch per Telefonat jemals eine auch nur ansatzweise sachliche Diskussion zu Stande.
Ich wurde immer mit absolut nicht zutreffenden Textblöcken abgefrühstückt oder mir wurde am Telefon erzählt das man davon keine Ahnung hat. Mittlerweile sollten um die 20 Briefwechsel zusammengekommen sein.

Vor paar Monaten kam dann "endlich" der Brief von der Gemeinde zur Vollstreckung.
Auch hier herrscht absolute Unwissenheit über die Rechtslage und mir wurden, ich tippe mal stark auch vorsätzlich, falsche Infos gegeben um mich zum zahlen zu überreden.
Seit dem läuft eine Klage beim Verwaltungsgericht, bin ja mal sehr gespannt was dabei raus kommt.
Leider habe ich das böse Gefühl dass mich das noch teuer zu stehen kommen wird und ich 700€ absolut an den Haaren herbeigezogene Gebühren bezahlen darf.

Sollte das zu Stande kommen, werde ich in den nächsten Jahren mein Budget an "unsinniger Zeit" restlos dafür investieren jeden Cent den ich unrecht an den Verein gezahlt habe durch Verwaltungsaufwand "zurück" zu holen.
Klar sehe ich von dem Geld nichts wieder, aber denen das Geld nutzbar in den Allerwertesten zuschieben werde ich auch nicht zulassen!

Das wirklich wirklich wirklich traurige an der Sache ist aber, dass der Verein einfach eine Behauptung in den Raum stellen darf und die Nummer ohne Probleme bis zum Gerichtsvollzieher durchziehen können ohne das JEMALS eine zweite Instanz die Wahrheit bzw. rechtliche Grundlage daran prüft.
Die Aktuelle Gesetzeslage ist quasi ein Freifahrschein für jegliches handeln, egal wie absurd die Forderungen sind.
Die einzige Chance sich dann rechtlich zu wehren ist die Klage vorm Verwaltungsgericht wo man auch erst mal um die 150€ in Vorkasse treten darf... armes Deutschland!

Jedes wirtschaftliche Unternehmen dass mit so einem kompetenten Verwaltungsapparat arbeiten würde, wäre nach spätestens 3 Monaten pleite!

Soviel dazu mal von meiner Seite :(
 
Also zumindest 2010 und 2011 sind bereits verjährt. Bleibt also nur 2012-2014.
Das du 2013 in einer WG gewohnt hast, dürfte sich ja nachweisen lassen.
Bleibt also nur 2012. Da kommt das mit den 700€ für Gebühren nicht hin.
 
Das mit verjährt ist evtl. etwas komplizierter, denn durch ein Vollstreckungsverfahren kann die Verjährung gehemmt sein. Dazu sind die Angaben von eRacoon bisher nicht ausreichend.

Was für mich hier unklar ist:
1. Wann erging der Beitragsbescheid? Wurde fristgerecht Widerspruch oder Klage (kommt aufs Bundesland an) erhoben?
2. Wenn es bereits in die Vollstreckung ging, dann muss dahinter ein bestandskräftiger Beitragssbescheid stehen. Was wurde aus dem Widerspruchs- bzw. Klageverfahren gegen den Beitragsbescheid?
3. Oder bist du erst im Vollstreckungsverfahren tätig geworden und wehrst dich nun dagegen vor dem Verwaltungsgericht?
 
Aus der Schweiz:

Besitzer von Computern, Tablets und Smartphones müssen neben Radio- auch Fernsehgebühren zahlen, wenn sie mit ihren Geräten im Internet fernsehen.
Die Billag hat letztes Jahr mehr als 1700 Schwarzseher angezeigt. Viele von ihnen waren Besitzer von Computern, Tablets oder Smartphones.
Die Zahl der Personen, die ihre Radio- und Fernsehgebühren nicht zahlen und deshalb verzeigt werden, hat einen Höchststand erreicht.

Quelle: http://www.cablemodem.ch/forum/viewtopic.php?t=10097

:evillol::evillol::evillol:
 
Verjährt sind nur die Ansprüche die älter als 3 Jahre sind, somit kommen fast 3 Jahre zusammen was etwa 700€ waren.

Naja grundsätzlich ist es sehr schwer mit denen zu reden da wirklich niemand sich angesprochen oder zuständig fühlt.
Natürlich kann ich es nachweisen dass ich 2013 nicht beitragspflichtig war, immerhin wurde das Beitragskonto auf eine Adresse eröffnet die es gar nicht gab, dass ist ja der Witz an der Sache.
Aber wie erwähnt selbst nach 1. Jahr ist mir dass nicht gelungen.

Hab mich 2010 abgemeldet und nie wieder was mit denen zu tun gehabt, weil ich auch in der Zeit nicht beitragspflichtig war.
2013 bin ich dann in eine eigene Wohnung umgezogen und wollte mich anmelden.
Daraufhin habe ich erst mal eine Rechnung von 700€ erhalten.

Das Ganze ging dann lange hin und her mit "Diskussionen", dann kam der Beitragsbescheid gegen den ich Widerspruch eingelegt habe -> Keine Antwort...
Dann kam die Mahnung -> Widerspruch eingelegt -> welch Wunder... keine Antwort erhalten.
Als nächster Schritt kam dann die Ankündigung zu Vollstreckung wodurch ich endlich das erste mal einen rechtsgültigen Beleg hatte gegen den ich Klage einlegen konnte.

Habe dann eine Klage gegen nicht einhalten des Rechtsweges und generell den Beitragsbescheid erhoben mit Aussetzung der Vollziehung.
Die Aussetzung wurde mir schon mal gewährt, ansonsten noch keine Antwort erhalten, verfahren wurde einem Einzelrichter übergeben...bin mal sehr gespannt.

Die ganze Story ist etwas zu lange hier für das Forum, meine Klage hat inklusive Anhänge stolze 51 Seiten :freak:

Absolutes Highlight an Inkompetenz, dass muss ich dazu noch erzählen, war mein erstes Telefonat an der Hotline.
Nach 10min Warteschleife hatte ich eine sehr nette Dame dran und ihr dass Ganze auch sehr freundlich und sachlich erklärt, da dachte ich ja noch es wäre ein simpler Systemfehler.
Die Antwort der Frau war in etwa so: "Ja ich kann sie verstehen und das Ganze auch nachvollziehen, aber ich kann das so im System nicht ändern...(5sek Pause)...wollen Sie dass nicht einfach bezahlen?"
Zur Erinnerung es ging hier um fast 700€, da wusste ich gar nicht was ich drauf antworten sollte bzw. ob die Frau das wirklich ernst meinte
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat denn die Verbraucherzentrale den Laden nicht auf dem Kieker? Oder sind die auch nicht zuständig?
 
WhiteShark schrieb:
Mahngebühren muss er nicht unbedingt tragen. Denn die GEZ hat ja die Briefe anscheinend an die falsche Adresse geschickt.

Der Beitragsservice hat die Kommunikation mit der ihr bekannten Adresse geführt. Für die Meldung der korrekten Adresse bist Du als Beitragspflichtiger verantwortlich. Und wenn Du für etwas verantwortlich bist und Kosten durch Deine Unterlassung entstehen, dann musst Du auch die Konsequenzen tragen

WhiteShark schrieb:
Du kannst natürlich hinschreiben, das du bereits vor Monaten den Auszug mitgeteilt hast und der Brief wohl verloren gegangen ist. ...

Das funktioniert so nicht und kommt in der Reihe "blöde Ausreden" direkt nach "der Hund hat meine Hausaufgaben gefressen".

Onkelhitman schrieb:
Also sind die Daten, die der Beitragsservice von den Wohnmeldeämtern bekommt nur in eine Richtung aus bindend? Also der Beitragsservice bekommt die neuen Adressen, und meldet auf die neuen Adressen automatisch an, während er aber im Umkehrschluss, bei einer Abmeldung oder Ummeldung nicht automatisch abmeldet zu dieser Adresse?

Der Beitragsservice nutzt die Adressen nur, um potenzielle Nicht-Zahler zu identifizieren. Die Meldepflicht hast grundsätzlich Du.

Heen schrieb:
Hat denn die Verbraucherzentrale den Laden nicht auf dem Kieker? Oder sind die auch nicht zuständig?

Die Verbraucherzentralen sind nur in Fragen des privaten Konsums zuständig, nicht für auf Länderrecht basierende Rundfunkbeiträge.
 
Interessanter Sachverhalt eRacoon, was mich nur etwas wundert wieso der Beitragsservice bei dir das Widerspruchsverfahren ignoriert hat / haben soll. Kannst du den Zugang deines Widerspruchs beim Bertragsservice belegen?

Hast du ich anwaltlich beraten lassen oder ziehst du die Klage ohne Anwalt durch?
 
Deliberation schrieb:
Der Beitragsservice hat die Kommunikation mit der ihr bekannten Adresse geführt. Für die Meldung der korrekten Adresse bist Du als Beitragspflichtiger verantwortlich. Und wenn Du für etwas verantwortlich bist und Kosten durch Deine Unterlassung entstehen, dann musst Du auch die Konsequenzen tragen

Er hat geschrieben das er einen Erst- und Zweitwohnsitz hatte. Die Beiträge wurden für den Zweitwohnsitz bezahlt. Die Mahnungen gingen aber an den Erstwohnsitz.
Darum gingen die Mahnungen an die falsche Adresse.
 
Nur wohnte er eben nicht mehr am Zweitwohnsitz und wenn sein Name nicht mehr am Briefkasten stand werden die Zahlungsaufforderungen von der Post als unzustellbar an den Beitragsservice gegangen sein. Was wird der Beitragsservice also gemacht haben? Es entweder gleich am anderen ihnen bekannten Wohnsitz / Haushalt versucht haben oder man hat sich die Adresse über die Meldebehörde besorgt.

Aber jetzt kommt der Witz, die Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen haben null Relevanz, denn im Verwaltungsrecht sind sie nicht notwendig. Eigentlich liegt in diesen Erinnerungen an die Zahlungspflicht die eigentliche "Serviceleistung" des Beitragsservice.

Der Säumniszuschlag von 8€ wird nach 4 Wochen Verzug fällig (siehe §11 Abs. 1 Rundfunkbeitragssatzung) und im Rundfunkbeitragsbescheid festgesetzt.
 
http://www.merkur-online.de/politik...unkbeitrag-verfassungsgemaess-zr-4813153.html

Die Begründung ist der absolute Hammer:
Das Gericht teilte diese Meinung nicht. Nach Auffassung des 2. Senats bleibe der Rundfunkbeitrag eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks. „Der Gesetzgeber darf annehmen, dass von der Rundfunkempfangsmöglichkeit üblicherweise in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten Wohnung und Betriebsstätten Gebrauch gemacht wird“, schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung. Besondere Härtefälle können sich, so die Richter, von dem Beitrag befreien lassen. Das sind laut Gesetz zum Beispiel Sozialhilfeempfänger, Blinde oder Taube oder Menschen mit einem hohen Behindertengrad (80 Prozent).

Aufgrund einer Annahme darf der Rundfunkbeitrag erhoben werden :D
Und diese Annahme wird über die Realität gestellt. Denn wenn etwas anderes nachgewiesen werden kann, dann interessiert das ja nicht, weil etwas anderes vorher angenommen werden darf.

Wie kann man eine Klage mit einer derart lächerlichen Begründung abweisen?
 
WhiteShark schrieb:
Darum gingen die Mahnungen an die falsche Adresse.

Verstehe ich nicht. Jeder Gebührenzahler hat eine entsprechende Identifikationsnummer. Wenn ein Haushalt existiert, muss eine Person mit dieser ID die Beiträge zahlen, welche diesen Haushalt führt oder eben für den Beitrag aufkommt. Diese Person ist dann unabhängig vom aktuellen Aufenthaltsort Schuldner für den gemeldeten Zeitraum. Was ist in diesem Zusammenhang eine "falsche Adresse"? Ja nur eine Adresse, an der diese Person NICHT gemeldet ist (weder beim Meldeamt noch beim Beitragsservice).

Bei Meldeadressen gehört der Briefkasten einer Person zu deren Machtbereich. Der Gläubiger kann daher nicht in seinem Anspruch schlechter gestellt werden, nur weil der Schuldner keine Lust hat, die Sorgfalt missen lässt usw., den eigenen Briefkasten sorgfältig zu leeren.
 
@Tambay, nach dem von dir zitierten, fett gedruckte Teil darf der Gesetzgeber annehmen, dass der entsprechende Gebrauch *üblicherweise* gemacht wird - von *tatsächlichem* Gebrauch ist nicht die Rede. Insofern bliebe ein Nachweis im Einzelfall von vornherein außer Betracht, zumal es darum bei Zurverfügungstellung von Möglichkeiten auch weniger geht.
 
Die einzig richtige Adresse ist die, die man dem Gläubiger für den Empfang von Briefen mitteilt. Alle anderen Adressen sind eben falsch.
Es kann ja auch sein, das der Zweitwohnsitz nur ein Ferienhaus ist und nur im Sommer besucht wird. Gemeldet ist das trotzdem, aber ist nicht geeignet für den Empfang von Rechnungen.

Aus diesem Grund gibt man ja auch immer eine Rechnungsadresse an. Die Frage ist natürlich was der Fragesteller als Rechnungsadresse angegeben hat.
 
WhiteShark schrieb:
Die einzig richtige Adresse ist die, die man dem Gläubiger für den Empfang von Briefen mitteilt. Alle anderen Adressen sind eben falsch.

Das halte ich für falsch. Denn in diesem Fall wäre es ja super einfach, sich um jede Zahlung zu drücken. Einfach irgendeine Adresse angeben und schon tanzt man dem Gläubiger beliebig lange auf der Nase herum. Oder man zieht einfach weg und falls man gefunden wird, macht man 'ne lange Nase und schreibt "nänänä, das ist nicht meine Rechnungsadresse". Mal ehrlich, das ist Käse. ;)

WhiteShark schrieb:
Die Frage ist natürlich was der Fragesteller als Rechnungsadresse angegeben hat.

Erstens hat der Anfragende ja bereits in seinem Eingangsposting erwähnt, dass für beide Adressen GEZ bezahlt wird. Beide Adressen sind somit "Rechnungsadressen". Und zweitens war es ja letztendlich ja wohl offenbar möglich, den Schuldner über die angegebene Adresse zu erreichen. Sonst hätte dieser ja auch nie etwas von den anfallenden Kosten erfahren. Dass hier nicht regelmäßig die eigene Korrespondenz geprüft wurde, dafür kann wie gesagt der Gläubiger nichts.
 
Hallo

Für alle die klagen möchten "Gerichtsurteil - Rundfunkbeitrag ist nicht verfassungswidrig": http://www.t-online.de/digital/fern...keinen-fernseher-hat-muss-dennoch-zahlen.html
Zitat:
"Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit drei Berufungsklagen von Privatleuten zurückgewiesen. Die Kläger waren bereits an den Verwaltungsgerichten in Arnsberg und Köln gescheitert. Eine vierte Berufung wurde am Vortag zurückgezogen."

Grüße Tomi
 
Es wird sich auch niemals ein Richter in hoher Position finden der ein Urteil dagegen aussprechen würde.
1. Sind die Richter meistens älter in diesen Grundsatzentscheidungen und damit noch ARD/ZDF Anhänger
2. Geht es da um Mrd € und Geld regiert nun mal die Welt und auch die Gerichte ;)

Gegen das Thema kann man aktuell wenig ausrichten, auch wenn ich den aktuell anwachsenden Unmut unter den jungen Leuten nur begrüßen kann.
Aktuell sind es vielleicht nur 2mio dagegen, aber mit den Jahren wird den Öffentlichen das Publikum schlicht weg sterben (klingt blöd ist aber so), denn für die junge Generation wird schlicht nichts geboten, bzw. dass was geboten wird steht absolut nicht im Verhältnis zu den Beiträgen.
Wenn die Masse dann groß genug ist wird das Konzept irgendwann kippen.

Die Zahler sitzen einfach am längeren Hebel, wenn eine gigantische Masse plötzlich aufhören würde zu bezahlen, wäre der Laden pleite bevor auch nur eine Mahnung raus wäre.
Damit das nicht passiert wird die Staatskasse natürlich das Loch schließen, aber dann geht es dem Staat ans Budget und dann... dann endlich wird mal jemand der was zu entscheiden hat einsehen was hier für ein Geld verbrannt wird!
Wenn ich die Mrd Zahlen sehe die eingenommen werden und was damit für ein Bulls*** ausgestrahlt wird könnte ich jedes mal kotzen!

Vor kurzem noch mal einen Sendersuchlauf angeworfen, wenn ich da plötzlich 5x WDR SD und dann noch 5x WDR HD in der Liste finde, damit die jeden Tag 1-2h regionales Programm zeigen können fällt mir echt nichts mehr ein!
Dass es überhaupt noch möglich ist so etwas unter dem Motto der Grundversorgung zu rechtfertigen ist einfach nur Lachhaft.

Es kann ja gerne weiterhin so einen Laden geben, aber was die aktuell abziehen ist echt nicht mehr schön.
Den Auftrag der Grundversorgung könnte man auch ohne Probleme mit wenigen € pro Kopf abfackeln.
Aber 17€ oder wo wir aktuell sind damit weiterhin 80 HD und SD Sender bestrahlt werden können...nein danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen bezieht sich eben nicht nur auf eine Grundversorgung, wie wir sie sprachlich vermuten würden. Wie in diesem Thread schon mehrfach diskutiert wurde, rechtfertigt und fordert der rechtliche Rahmen ein Angebot, was allumfassend ist. Für so etwas fallen mir nur zwei Gründe ein:

1. Es handelt sich um eine größtmögliche Dummdreistigkeit des ör Rundfunks oder
2. Die Regelung stammt aus anderen Zeiten, in denen das noch Sinn ergeben hat.
 
eRacoon schrieb:
...
Aktuell sind es vielleicht nur 2mio dagegen, aber mit den Jahren wird den Öffentlichen das Publikum schlicht weg sterben (klingt blöd ist aber so), denn für die junge Generation wird schlicht nichts geboten, bzw. dass was geboten wird steht absolut nicht im Verhältnis zu den Beiträgen.
Wenn die Masse dann groß genug ist wird das Konzept irgendwann kippen.
.....

Sorry, aber da bist du auf dem völlig falschen Dampfer. Die "Alten" werden nicht weniger, sondern mehr. Stichwort "Demografischer Wandel". Die Alten werden immer älter und die Jungen bekommen weniger Kinder. Ergo schrumpft die breite Basis der jungen Seher und Hörer, das Durchschnittsalter steigt.

Versteh mich nicht falsch, ich bin völlig bei Dir was den Unsinn dieses Rundfunkstaatsvertrags und den aktuellen Gebühren / Sendeanstalten angeht, aber darauf zu hoffen, dass bald die Jugend rebelliert weil sie in der Überzahl sind, das wird wohl nichts.

Gewöhne Dich daran bald nur noch "Mutantenstadl" und Matlock-Folgen zu finanzieren :D (ja ich weiss, matlock kommt gar nicht im ÖR :), diente nur zur Veranschaulichung)
 
Naja, nur weil man älter wird, heißt das ja nicht, dass man sein Verhalten den gleichaltrigen früherer Generationen anpasst. Ich werde mich auch mit 80 noch fragen, wie jemals jemand den Musikantenstadl als Unterhaltung verstehen konnte.
Jede Generation altert im Schnitt mit den Werten, die ihnen durch die Umwelt in ihrer Jugend und im frühen Erwachsenenalter vermittelt wurden. Aus diesen Werten entwickeln sich dann die Anforderungen an Unterhaltung. Spätestens dann, wenn sich Mitglieder einer Generation in den Positionen befinden, in denen sie das Programm der Öffentlich-Rechtlichen mitgestalten, sieht dieses dann so aus, wie die Generation es sich wünscht. Es wird nach dem jetzigen Modell also nie zeitkonstant der gleiche Scheiß laufen.
Der Scheiß passt sich nur immer dem Publikum der 40-60 jährigen (oder welche Altersgruppe auch immer mehrheitlich die Entscheiderpositionen innehat) an. Also sind, kommen oder waren wir alle mal in dem/das Alter, in dem uns das Programm gefällt (zumindest wenn wir in unserem Geschmack nicht zu sehr von unserer Generation abweichen bzw. der der entscheidenden Stellen es nicht schon macht).
 
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