eRacoon
Rear Admiral
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Arakash schrieb:Letztere Variante kostet dann richtig und niemand kann mehr dabei helfen die Kosten abzuwenden. NIEMAND, denn die Chancen dazu waren alle VORHER
Wobei man hier auch die Kirche im Dorf lassen muss, hört man überall dass enorme Kosten damit eingehen.
Also die Gemeinde nimmt für die Vorankündigung irgendwas zwischen 20-30€ je nach Streitwert.
Diesen mindestens einmal abzuwenden allein durch Formfehler halte ich für relativ einfach.
Sollte man darauf nicht reagieren bekommt man Post vom Gemeindevollstrecker, dieser Mann ist einige Gehaltsstufen unter einem Gerichtsvollzieher und hat zu mindestens in meiner Gemeinde Ahnung in der Materie wie ein Azubi in einer Anwaltskanzlei.
Naja für diesen "Fachbesuch" mit Geldabholung vor Ort werden nochmal um die 40€ Gebühren fällig.
Im gesamten also eine überschaubare Summe.
Natürlich ist das die Option wo man keinerlei Chance mehr hat etwas abzuwenden WENN die GEZ vorher einigermaßen den Rechtsweg eingehalten hat. Auch hier kann man durchaus fündig werden.
Dann kann man den Schritt zum Verwaltungsgericht machen und direkt noch einstweiligen Rechtsschutz dabei.
Da ist man mit unter 200€ dabei und hat erst mal wieder einige Monate/Jahre Ruhe bis die Sache vor Gericht entschieden wurde.
Hat man allerdings keine ernsthafte Begründung warum man nicht Gebührenpflichtig war/ist dann schindet man mit den Aktionen natürlich nur Zeit, ihr Geld bekommen die sonst eh irgendwann.
Ob sich der Aufwand dann lohnt ist eher fragwürdig, selbst mit einem ernsthaften Anliegen was ich z.B. dahinter habe bin ich mittlerweile an dem Punkt wo ich mich frage ob ich nicht einfach die verf***ten 700€ hätte zahlen sollen und dadurch meine Ruhe gehabt hätte.
Allerdings lasse ich mich ungern bescheissen daher war es vermutlich die richtige Entscheidung und einmal damit angefangen muss man die Nummer dann auch zum Ende bringen, sonst wären auch noch die Gebühren für die Katz' gewesen.