Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag
- Ersteller aklaa
- Erstellt am
AnfängerEi
Commander
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 2.507
Der Gläubiger muss erst mal die Formfehler beseitigen, wenn er das denn kann oder will.
Es sieht ja gerade zu aus als ob sie zu blöd dafür wären. Und wer glaubt bzw der Meinung ist sie hätten es gleich schon besser machen können, der muss unweigerlich zu dem Entschluss kommen, dass sie das gar nicht wollten.
Ich glaube auch nicht, dass man hier aus Trotz nicht bezahlt hat und es darauf ankommen lässt.
Es bleibt also auch erst mal abzuwarten wie es weiter geht.
Es sieht ja gerade zu aus als ob sie zu blöd dafür wären. Und wer glaubt bzw der Meinung ist sie hätten es gleich schon besser machen können, der muss unweigerlich zu dem Entschluss kommen, dass sie das gar nicht wollten.
Ich glaube auch nicht, dass man hier aus Trotz nicht bezahlt hat und es darauf ankommen lässt.
Es bleibt also auch erst mal abzuwarten wie es weiter geht.
crashbandicot
Captain
- Registriert
- Dez. 2013
- Beiträge
- 3.139
Meine Laienmeinung: Sie dürfen es gar nicht anders machen.
T
Tandeki
Gast
Der interessante Zusammenhang ist doch, dass eine Forderung zwar verjähren kann, der Beitragsservice dann aber so lange Zeit hätte, alle in der Zwischenzeit nicht gezahlten Beiträge nachzufordern.
@crashbandicot: warum kann der Beitragsservice von ARD und ZDF Deiner Meinung nach die Formfehler nicht beseitigen?
@crashbandicot: warum kann der Beitragsservice von ARD und ZDF Deiner Meinung nach die Formfehler nicht beseitigen?
Zottel
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2004
- Beiträge
- 441
obwohl das in den Links detailliert erklärt wird, versuche ich das jetzt mal grob zusammen zu fassen.
->Diesen ominöse Rundfunkstaatsvertrag, auf den sich alle berufen, ist ein Vertrag zwischen 2 Parteien. Es ist kein Gesetz. Verträge zu Lasten Dritter, sind grundsätzlich unzulässig.
aber nicht so wichtig, denn...
->Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist ein "nicht rechtsfähiges" Unternehmen mit einem Geschäftsführer. Es ist keine Behörde mit einem Behördenleiter. Nur Behörden dürfen Bescheide verschicken. Eine Firma darf das nicht. Zudem sind die verschickten "Bescheide" nicht Formgerecht.
ignoriert man nun diese "Zettel" vom Beitragsservice, kommt ein...
->Pfändungsauftrag. Meist kommt ein Brief, Mensch von der Stadt, mit Androhung der Pfändung, Besichtigung der Wohnung und Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung. Dieses ist Rechtswidrig und der Pfändungsbeauftragte macht sich sogar strafbar! Eine rechtmäßige Pfändung kann nur über das Gericht gehen. Nur ein Richter kann die Eidesstattlichen Versicherung abnehmen.
Das Gericht wird so versucht zu umgehen weil s.o.
Rechtsprechung dazu ...
Tübinger Beschluß 5 T 296/14
Hannover Urteil 6 A 844/02.
->Diesen ominöse Rundfunkstaatsvertrag, auf den sich alle berufen, ist ein Vertrag zwischen 2 Parteien. Es ist kein Gesetz. Verträge zu Lasten Dritter, sind grundsätzlich unzulässig.
aber nicht so wichtig, denn...
->Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist ein "nicht rechtsfähiges" Unternehmen mit einem Geschäftsführer. Es ist keine Behörde mit einem Behördenleiter. Nur Behörden dürfen Bescheide verschicken. Eine Firma darf das nicht. Zudem sind die verschickten "Bescheide" nicht Formgerecht.
ignoriert man nun diese "Zettel" vom Beitragsservice, kommt ein...
->Pfändungsauftrag. Meist kommt ein Brief, Mensch von der Stadt, mit Androhung der Pfändung, Besichtigung der Wohnung und Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung. Dieses ist Rechtswidrig und der Pfändungsbeauftragte macht sich sogar strafbar! Eine rechtmäßige Pfändung kann nur über das Gericht gehen. Nur ein Richter kann die Eidesstattlichen Versicherung abnehmen.
Das Gericht wird so versucht zu umgehen weil s.o.
Rechtsprechung dazu ...
Tübinger Beschluß 5 T 296/14
Hannover Urteil 6 A 844/02.
crashbandicot
Captain
- Registriert
- Dez. 2013
- Beiträge
- 3.139
Deliberation schrieb:@crashbandicot: warum kann der Beitragsservice von ARD und ZDF Deiner Meinung nach die Formfehler nicht beseitigen?
Weil die GEZ dann etwas ausstellen würde, wofür sie gar nicht berechtigt ist (siehe Zottels Beitrag).
Tomislav2007
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.313
Hallo
Die Hauptbegründung in dem von dir verlinkten Aluhutträger Beweisvideo war das der Rundfunkbeitrag nicht von einer staatlichen Institution eingetrieben wird, sondern von einem privaten Unternehmen.
Der Super Duper Beweis ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer und das ein privates Unternehmen nicht einfach so etwas gegen meinen Willen eintreiben darf wenn ich die Leistung nicht beanspruchen will.
Meine Krankenkasse ist auch ein privates Unternehmen mit Umsatzsteueridentifikationsnummer, kann ich jetzt die Krankenkassenbeiträge verweigern weil ich nicht krankenversichert sein will ?
Grüße Tomi
Richtig aber in diesem Fall wurden nur Formfehler (die korrigiert werden können) beanstandet und nicht die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.Zottel schrieb:Bei dem Endszeneario der Abzockmafia (Pfändungsversuch) haben einige Richter dann wohl doch mal Recht in ihrer Rechtsprechung angewandt.
Die Hauptbegründung in dem von dir verlinkten Aluhutträger Beweisvideo war das der Rundfunkbeitrag nicht von einer staatlichen Institution eingetrieben wird, sondern von einem privaten Unternehmen.
Der Super Duper Beweis ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer und das ein privates Unternehmen nicht einfach so etwas gegen meinen Willen eintreiben darf wenn ich die Leistung nicht beanspruchen will.
Meine Krankenkasse ist auch ein privates Unternehmen mit Umsatzsteueridentifikationsnummer, kann ich jetzt die Krankenkassenbeiträge verweigern weil ich nicht krankenversichert sein will ?
Zottels ahnungslose Hobbygoogleyoutubejuristerei sollte man besser ignorieren wenn man nicht das teure erwachen erleben möchte, mit einer riesigen Gesamtforderung der aufgelaufenen Gesamtsumme.crashbandicot schrieb:(siehe Zottels Beitrag).
Das mehrere Ptivatleute und Unternehmen mit Ihrer Klage gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht verloren haben und das der Rundfunkbeitrag von mehreren Gerichten als rechtmäßig eingestuft wurde das ignoriert Zottel.Tomislav2007 schrieb:Hier wurden schon mehrere verlinkt, du musst nur ein paar Seiten zurück blättern, aber gut hier sind ein paar Gerichtsurteile: http://www.rechtsindex.de/urteile/rundfunkbeitrag
Wenn du dir angeblich so sicher bist...Zottel schrieb:->Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist ein "nicht rechtsfähiges" Unternehmen mit einem Geschäftsführer. Es ist keine Behörde mit einem Behördenleiter. Nur Behörden dürfen Bescheide verschicken. Eine Firma darf das nicht. Zudem sind die verschickten "Bescheide" nicht Formgerecht.
ignoriert man nun diese "Zettel" vom Beitragsservice, kommt ein...
->Pfändungsauftrag. Meist kommt ein Brief, Mensch von der Stadt, mit Androhung der Pfändung, Besichtigung der Wohnung und Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung. Dieses ist Rechtswidrig und der Pfändungsbeauftragte macht sich sogar strafbar! Eine rechtmäßige Pfändung kann nur über das Gericht gehen. Nur ein Richter kann die Eidesstattlichen Versicherung abnehmen.
...dann kannst du doch darauf eingehen oder bist du dir doch nicht so sicher ?Tomislav2007 schrieb:Du garantierst mir das der Rundfunkbeitrag gegen welches Gesetz auch immer verstößt und das ich garantiert nicht zahlen muss ?
Ja ? Dann zeig mal wie sicher du dir wirklich bist !
Du übernimmst garantiert sämtliche Kosten wenn ich mich gegen gerichtliche Maßnahmen wehren muss und sämtliche Folgekosten falls ich vor Gericht verliere ?
Grüße Tomi
Zuletzt bearbeitet:
die Formfehler lassen sich doch ganz einfach erklären:
ist billiger!
bei den paar Querulanten, welche sich auf die Formfehler berufen, wird eben die Form angepasst.
kost dann ein bisschen mehr, aber das stört den Beitragsservice sicher nicht.
ist billiger!
bei den paar Querulanten, welche sich auf die Formfehler berufen, wird eben die Form angepasst.
kost dann ein bisschen mehr, aber das stört den Beitragsservice sicher nicht.
Zottel
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2004
- Beiträge
- 441
Ich wüsste nicht wieso ich dir irgend welche Gefälligkeiten zukommen lassen sollte.Tomislav2007 schrieb:...dann kannst du doch darauf eingehen oder bist du dir doch nicht so sicher ?
Wenn, dann wirst du wohl deine Schissbuxigkeit ablegen und Eigenverantwortung übernehmen müssen.
Wenn nicht, dann weiter zahlen.
Tomislav2007
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.313
Hallo
Wenn du dir absolut sicher wärst dann müsstest du mir keine Gefälligkeiten zukommen lassen weil ich vor Gericht gewinnen würde und mir keine Kosten entstehen würden.
Im Gegensatz zu dir glaube ich eher Gerichtsurteilen als Youtube Videos von Aluhutträgern.
Im Gegensatz zu dir verstehe ich den Unterschied zwischen Grundsatzurteilen welche die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigen und einem Gerichtsurteil welches einen Fall wegen Formfehlern beanstandet.
Grüße Tomi
Das habe ich mir schon gedacht, das du dir doch nicht so sicher bist und das deine Aussagen nicht viel wert sind.Zottel schrieb:Ich wüsste nicht wieso ich dir irgend welche Gefälligkeiten zukommen lassen sollte.
Wenn du dir absolut sicher wärst dann müsstest du mir keine Gefälligkeiten zukommen lassen weil ich vor Gericht gewinnen würde und mir keine Kosten entstehen würden.
Deinem Löwenmut und deiner Eigenverantwortung kann ich für den Ernstfall nur raten dir ein finanzielles Polster anzulegen, damit es dich nicht ganz so hart trifft wenn die rückwirkende Gesamtforderung kommt.Zottel schrieb:Wenn, dann wirst du wohl deine Schissbuxigkeit ablegen und Eigenverantwortung übernehmen müssen.
Du hast nicht geglaubt das Gerichturteile existieren welche die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigen,...Zottel schrieb:Zeig mir eins!
...Ich habe dir mehrere verlinkt aber die ignorierst du bisher geschickt.Tomislav2007 schrieb:Hier wurden schon mehrere verlinkt, du musst nur ein paar Seiten zurück blättern, aber gut hier sind ein paar Gerichtsurteile: http://www.rechtsindex.de/urteile/rundfunkbeitrag
Im Gegensatz zu dir glaube ich eher Gerichtsurteilen als Youtube Videos von Aluhutträgern.
Im Gegensatz zu dir verstehe ich den Unterschied zwischen Grundsatzurteilen welche die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigen und einem Gerichtsurteil welches einen Fall wegen Formfehlern beanstandet.
Grüße Tomi
Zuletzt bearbeitet:
Lionel Hutz
Lieutenant
- Registriert
- Dez. 2011
- Beiträge
- 518
Zottel schrieb:->Diesen ominöse Rundfunkstaatsvertrag, auf den sich alle berufen, ist ein Vertrag zwischen 2 Parteien. Es ist kein Gesetz. Verträge zu Lasten Dritter, sind grundsätzlich unzulässig.
[/URL]
Jaja, wie heisst es doch so schön: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag … aber nur zwischen Ferengis. (Erwerbsregel #17)
Ansonsten hat leider noch kein Richter eines Verwaltungsgerichtes deine bestechende Argumentation als die Richtige erkannt. Ein Skandal, wenn man bedenkt dass Richter i.d.R. ein Prädikatsexamen vorweisen müssen. Es ist ist zum Mäusemelken...
T
Tandeki
Gast
Zottel schrieb:->Diesen ominöse Rundfunkstaatsvertrag, auf den sich alle berufen, ist ein Vertrag zwischen 2 Parteien. Es ist kein Gesetz. Verträge zu Lasten Dritter, sind grundsätzlich unzulässig.
Nur weil sich etwas "Vertrag" nennt, kann man nicht einfach die Grundlagen eines Kaufvertrags zu Grunde legen. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist, man kann es ja schon ahnen, ein Staatsvertrag. Und das Verfassen von Staatsverträgen zwischen den Ländern ist, soweit es deren Gesetzgebungsverantwortung ist, im Grundgesetz legitimiert.
Wenn also die Bundesländer einen Staatsvertrag schließen, der die Finanzierung in allen Bundesländern einheitlich regeln soll, dann ist dies simple Politik. Definitorisch also das Herbeiführen gesellschaftlich bindender Vereinbarungen. Und die Gesellschaft, das sind nunmal wir.
Deshalb hat auch noch kein Gericht jemals bestätigt, dass es bezüglich der Grundlage des Rundfunkbeitrags verfassungsrechtliche Bedenken gibt.
crashbandicot schrieb:Weil die GEZ dann etwas ausstellen würde, wofür sie gar nicht berechtigt ist (siehe Zottels Beitrag).
Du meinst sicher den "Beitragsservice von ARD und ZDF", die GEZ gibt es nicht mehr. Dennoch, was hält die Seite des Beitragsservice davon ab, das Verfahren so umzustellen, dass keine formalen Fehler mehr zu finden sind?
A propos: hier erklärt der Kerl mit seinem Barzahlungsfimmel, dass es ihm um etwas ganz anderes geht:
http://www.handelsblatt.com/finanze...einen-gegen-den-rundfunkbeitrag/11877136.html
deathscythemk2
Commander
- Registriert
- Jan. 2013
- Beiträge
- 2.430
Schöner Artikel, danke für den Link!
Lionel Hutz
Lieutenant
- Registriert
- Dez. 2011
- Beiträge
- 518
Neuigkeiten aus der Schweiz:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweizer-stimmen-fuer-Rundfunkabgabe-2690301.html
Das wird Paul "Der Professor aus Heidelberg" Kirchhof sicher gefallen...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweizer-stimmen-fuer-Rundfunkabgabe-2690301.html
Das wird Paul "Der Professor aus Heidelberg" Kirchhof sicher gefallen...
eRacoon
Rear Admiral
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 5.449
Naja die meisten der 50,1% werden dafür gestimmt haben weil sie die Gebühren eh bezahlen würden und somit 62 Franken sparen können.
Ich glaube die wenigstens davon halten den Gesetzesentwurf für sinnvoll und gerecht.
Die Ganze Abstimmung war von vornherein schon ein Witz, dass es jetzt aber ernsthaft an 0,1% scheitert ist der Gipfel der Lächerlichkeit!
Hoffe die andere Hälfte wird in den nächsten Jahren weiterhin schön Stunk machen um zu zeigen wie absurd dieses Gesetz ist...
In Deutschland sind wir von so einer Abstimmung zwar noch weit weit entfernt, aber wenn man den Bürgern vorher so die Zahlen offen legt, wird man auch hier damit keine Wende bekommen. Vermutlich wird es hier noch um einiges deutlicher ausfallen denn wenn es um den eigenen Geldbeutel der GEZ Zuschauer geht, dann steht dieser weit über dem Gerechtigkeitssinn.
Man hätte eher die gleichen Gebühren nehmen sollen und dafür den Dienst runter schrauben sollen.
Wenn mehr als 50% eh kein Interesse daran haben, dann kann man da auch ruhig weniger Budget für veranlagen.
Ich glaube die wenigstens davon halten den Gesetzesentwurf für sinnvoll und gerecht.
Die Ganze Abstimmung war von vornherein schon ein Witz, dass es jetzt aber ernsthaft an 0,1% scheitert ist der Gipfel der Lächerlichkeit!
Hoffe die andere Hälfte wird in den nächsten Jahren weiterhin schön Stunk machen um zu zeigen wie absurd dieses Gesetz ist...
In Deutschland sind wir von so einer Abstimmung zwar noch weit weit entfernt, aber wenn man den Bürgern vorher so die Zahlen offen legt, wird man auch hier damit keine Wende bekommen. Vermutlich wird es hier noch um einiges deutlicher ausfallen denn wenn es um den eigenen Geldbeutel der GEZ Zuschauer geht, dann steht dieser weit über dem Gerechtigkeitssinn.
Man hätte eher die gleichen Gebühren nehmen sollen und dafür den Dienst runter schrauben sollen.
Wenn mehr als 50% eh kein Interesse daran haben, dann kann man da auch ruhig weniger Budget für veranlagen.
AnfängerEi
Commander
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 2.507
Vor allem 160 Millionen Zugewinn (500%).
Es ist absurd, dass man 200 Millionen aufrechnet für eine Grundversorgung im Rundfunk.
Ich mag mir ehrlich gesagt eigtl auch nicht vorstellen, dass die eine hälfte der Schweizer zu lasten ihrer Landsmänner quasi so egoistisch sich entscheiden, nur um 62 Franken im Jahr zu sparen.
Demokratie nennt sich das? Bisschen mehr Solidarität wäre wohl eher angebracht, meiner Meinung nach.
Es ist absurd, dass man 200 Millionen aufrechnet für eine Grundversorgung im Rundfunk.
Ich mag mir ehrlich gesagt eigtl auch nicht vorstellen, dass die eine hälfte der Schweizer zu lasten ihrer Landsmänner quasi so egoistisch sich entscheiden, nur um 62 Franken im Jahr zu sparen.
Demokratie nennt sich das? Bisschen mehr Solidarität wäre wohl eher angebracht, meiner Meinung nach.
T
Tandeki
Gast
Schon, nur wem gegenüber?
Zottel
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2004
- Beiträge
- 441
Tomislav2007
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.313
Hallo
Schön das einige nicht wissen was Barzahlung bedeutet, eine Überweisung in der entsprechenden Währung bezeichnet man auch als Barzahlung, Aktien z.B. sind kein Bargeld: http://www.focus.de/finanzen/videos...-am-bargeld-kniff-bei-der-gez_id_4761687.html
Grüße Tomi
Schön das einige nicht wissen was Barzahlung bedeutet, eine Überweisung in der entsprechenden Währung bezeichnet man auch als Barzahlung, Aktien z.B. sind kein Bargeld: http://www.focus.de/finanzen/videos...-am-bargeld-kniff-bei-der-gez_id_4761687.html
Grüße Tomi
WhiteShark
Admiral
- Registriert
- Mai 2002
- Beiträge
- 9.949
Eine normale Überweisung ist wie ich es verstehe keine Barzahlung, da ist ja auch kein Bargeld im Spiel.
Nur wenn ich zur Bank gehe und mit Bargeld eine Überweisung tätige (also ohne das es vom eigenem Konto abgeht), ist es eine Barzahlung.
Nur wenn ich zur Bank gehe und mit Bargeld eine Überweisung tätige (also ohne das es vom eigenem Konto abgeht), ist es eine Barzahlung.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 12
- Aufrufe
- 1.023
- Antworten
- 77
- Aufrufe
- 4.634
- Gesperrt
- Antworten
- 55
- Aufrufe
- 7.794
- Antworten
- 792
- Aufrufe
- 76.617
- Antworten
- 2
- Aufrufe
- 1.027