Elterngeld abschaffen?

Die Annahme, das ausländische Spitzenkräfte ihre Entscheidung ausschließlich basierend auf den Steuersätzen/Abgaben treffen würden, ist populistischer Unfug in mehrfacher Hinsicht.
Zumal die Einkommenssteuer für sich genommen im Vergleich zu anderen westlichen Ländern grade mal Mittelfeld ist. Da haben viele Länder teils deutlich höhere. Und für die Sozialabgaben bekommen wir eines der umfangreichsten sozialen Systeme dieser Welt. Der Kosten/Nutzen Faktor ist abseits des populistischen Stammtischgeblubbers keineswegs schlecht. Daher sind wir auch nach wie vor ein bevorzugtes Land für die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften. An diesem Status rütteln nicht etwa unsere Steuern und Sozialabgaben sondern viel mehr die deutlich erstarkte Ausländerfeindlichkeit, die auch international deutlich wahrgenommen wird.

Davon ab, was hat das ganze mit dem Elterngeld zu tun?
 
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Tomislav2007 schrieb:
Hallo


Warum ? Deutschland ist eines von den Ländern wo sich Kinder nicht um Ihre alten Eltern kümmern, bzw. nicht alle in einem Mehrfamilienhaus zusammen leben.
In Deutschland werden die Alten in ein Altenheim abgeschoben wofür auch die Gemeinschaft bezahlt, Kinder müssen erst ab 100.000€ Brutto Jahresgehalt zahlen.
Dein Vorschlag wäre nur fair wenn Kinder sich später um Ihre alten Eltern kümmern und die alten Eltern nicht der Gemeinschaft finanziell und personell aufbürden.


Gute Idee, was ist wenn aus den Kindern nichts wird (Arbeitslos/Drogen/Alkohol/etc.) und die Kinder nichts zur Zukunft beitragen ? Steuernachzahlung der Eltern ?

Grüße Tomi

Kinder werden sich in Zukunft um ihre Eltern kümmern müssen. Das System kommt an die finanziellen Grenzen. Sollte dir auch bewusst sein. Die Pflegeversicherung ist wie alle anderen Systeme in diesem Land pleite.

Wenn aus den Kindern nichts wird muss der Staat sich halt intensiver um diese kümmern. Gibt schon genug Wege jeden zu einem sinnvollen Mitglied der Gesellschaft zu machen. Wenn nicht gibt es halt nix mehr. Ein Bett und was zu essen. Mehr Hilfe gibt es nicht. Das sollte schon genug Motivation sein.
 
RichieMc85 schrieb:
Ein Bett und was zu essen. Mehr Hilfe gibt es nicht. Das sollte schon genug Motivation sein.
Wer Menschen die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe nimmt, weil Mittel derart extrem beschnitten werden, bekommt Parallelgesellschaften in einer Form, die sich eben nicht an die Normen jener Gesellschaft hält, aus der der Ausschluss erfolgt. Wir haben international Dekaden an soziologischer Forschung die da recht eindeutig ist.

RichieMc85 schrieb:
Kinder werden sich in Zukunft um ihre Eltern kümmern müssen.
Im Pflegefall wird man als Nachkomme bereits jetzt kräftig zur Kasse gebeten, wenn Pflegegeld, Rente etc. unzureichend sind (sind sie eigentlich immer). Und dieses lapidare "kümmern müssen", je nach Pflegegrad ist das schlicht neben Beruf und/oder Kindern nicht möglich.

Was bedingt helfen würde ist endlich eine gescheit gesetzliche Regelung zum selbstbestimmten Sterben. Da muss dann "nur" sicher ausgeschlossen werden, dass die Menschenwürde ausreichend gesichert wird. Nicht das so "Bett und Futter"-Leute mit ihrem moralischem Kompass wirtschaftliche, soziale Zwangszustände schaffen!
 
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Armut fördert Kriminalität, das sieht man jetzt schon mit Bürgergeld. Es ist einfach zu wenig für eine gesellschaftlichen Teilhabe.

Der gesamtwirtschaftliche Schaden durch Bürgergeld-Betrug lag 2022 etwa bei 60 Millionen. Der gesamtwirtschaftliche Schaden durch Steuerhinterziehung von nicht-armutsbetroffenen Menschen beträgt dagegen 100 Milliarden Euro.
Ein Tabuthema: Kriminalität und Armut

"Eigentum verpflichtet", heißt es im Artikel 14 des Grundgesetzes, und weiter: "Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Steuervermeidung ist viel schlimmer als Missbrauch bei Sozialleistungen

Schwarzarbeit, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Kerosinsteuer. Dem Staat entgehen jährlich Hunderte Milliarden. Aber Schuld ist das Bürgergeld. Da kann man sich echt nur an den Kopf fassen.
 
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Wann geht's hier eigentlich wieder um das Elterngeld, dass, aufgrund der Tatsache, dass es nie angepasst wurde, sowieso schleichend entwertet wird? Nicht die Abschaffung, sondern die Erhöhung gem. Inflation rückwirkend zu 2008 ist angezeigt, notwendig und finanzierbar.
 
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Hallo

Prom07 schrieb:
Nicht die Abschaffung, sondern die Erhöhung gem. Inflation rückwirkend zu 2008 ist angezeigt, notwendig und finanzierbar.
Eine Erhöhung rückwirkend zu 2008 ? Daran glaubst du doch selber nicht.
Wann gab es jemals eine rückwirkende Erhöhung (egal wofür) für so einen langen Zeitraum ?

Grüße Tomi
 
Ich wäre eher für eine grundlegende Reform des Elterngelds, denn die Grundidee ist schon gut, aber die Bezugsdauer selbst beim Elterngeld Plus so kurz, des es das Verarmunungs- und Abstiegsrisiko nur ein paar Monate nach hinten geschoben wird.

Ich würde mir es eher so vorstellen:

bis zum 9. Monat: 60% ( min. 504€ / max. 1.500€ )
10. bis 18. Monat: 45% ( min. 378€ / max. 1.125€ )
19. bis 36. Monat: 35% ( min. 294€ / max. 875€ )
37. bis 84. Monat: 25% ( min. 210€ / max. 625€ )
 
Martyn schrieb:
des es das Verarmunungs- und Abstiegsrisiko nur ein paar Monate nach hinten geschoben wird.
Und weil Du es doof findest, dass dieses vermeintliche Risiko paar Monate nach hinten geschoben wird denkst Du Dir ein Modell aus, bei dem es direkt ab Monat eins voll zuschlägt. Clever...
 
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@Tomislav2007

Da hast du was falsch verstanden. Das Elterngeld wurde 2008 eingeführt. Es gibt max. 1.800 Euro Brutto für 12 Monate. (wenn man entsprechend verlängert, wird die maximale Summe dann durch mehr Monate geteilt)
Der Satz wurde seit 2008 nicht angepasst. Alle anderen Transferempfänger konnten sich aber in den letzten 17 Jahren über fleißige Erhöhungen freuen - nur Arbeitnehmer halt nicht. Also der Personenkreis, der das Sozialsystem finanziert.
Von der Anpassung sollen dann zukünftige Eltern profitieren - also nix rückwirkendes.

@Martyn

Ich würde die völlig bezugslose maximale Grenze von 1.800 Euro Brutto abschaffen. Das Elterngeld beträgt einfach 64% vom Monatsbrutto für 12 Monate - basta. Wer viel verdient, soll auch viel bekommen. Je mehr man verdient, umso höher sind ja auch die Sozialbeiträge und vor allem die Steuern. Maximal 3 Jahre Bezug vom Elterngeld - somit gleiche Regel wie heute. Aber auch keine Zuverdienstgrenze beim Elterngeldbezug.
Keine super Magie bei der Berechnung. Keine extremen Daumenschrauben für den Bezugszeitraum. Einfach deutlich mehr Freiheiten für die arbeitenden Eltern - und weniger komplexe Bürokratie*.

*Ich hatte jeweils direkt immer direkt ab Geburt die 2 Monate Elternzeit genommen bei allen 3 Kindern. Das Elterngeld habe ich aber immer erst überwiesen bekommen, als ich schon wieder arbeiten war. Innerhalb des Bezugszeitraums mussten meine Frau und ich entsprechend vom Ersparten leben/teilweise Altersvorsorge auflösen, um dann über die Runden zu kommen.
 
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_killy_ schrieb:
Ich würde die völlig bezugslose maximale Grenze von 1.800 Euro Brutto abschaffen.
Na, jetzt mal nicht übertreiben. Da die Zahlungen in die System nach oben hin auch begrenzt sind (Beitragsbemessungsgrenzen) muss auch der Empfang und somit auch das Elterngeld in der Höhe begrenzt sein. Das
_killy_ schrieb:
umso höher sind ja auch die Sozialbeiträge
stimmt nämlich eben nicht. Ebenso beträgt das Elterngeld 67%-65% vom NETTO (!) nicht Brutto (okay genau genommen kann das Elterngeld sogar 100% betragen, siehe Regelung für einkommen von 0-1000€). Darüber ist das Elterngeld 2007 eingeführt worden.

Du wie MArtyn lege ich echt nahe, sich erstmal mit den Fakten vertraut zu machen, bevor ihr irgendwas zu dem Thema diskutiert oder Vorschläge macht, was man anders machen sollte...

Am besten hier anfangen: https://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld_(Deutschland)
PS:
_killy_ schrieb:
Das Elterngeld habe ich aber immer erst überwiesen bekommen, als ich schon wieder arbeiten war.
Dann liegt bei dir aber ein sehr spezieller Fall vor. Das Elterngeld wird, wenn nicht nachträglich beantragt, als Lohnersatzleistung dann ausgezahlt, wenn du ansonsten deinen Lohn bekommen hättest. Also wenn das bei dir so war, liegt es an dir, nicht an dem Elterngeldsystem.
 
@Erkekjetter

Die Zahlungen ins System sind nicht nach oben begrenzt - SV-Beiträge ja, aber Steuern nicht. Da hast du sogar das Gegenteil - je mehr du absolut verdienst - umso höher auch der %-Steuersatz.

Mir wäre auch 67% vom Netto komplett recht. Auch das wäre bei vielen Eltern mehr als diese fiktive Grenze von max 1.800 Euro. Damit ist man ja auf 2.800 Euro netto begrenzt. Und alle SV Grenzen liegen ja noch deutlichst darüber.
Und auch die Zuverdienstgrenzen streichen. Dieses 12+2+Work bullshit ist zu komplex.

PS ich hab es auch im Bekanntenkreis nur so gehört, dass auch bei denen - trotz rechtzeitiger Beantragung - das Elterngeld spät gekommen ist.
Ich meine, spätestens beim zweiten Kind wussten wir wie welche Formulare wo wann abzugeben sind. Aber erst ab Geburt kannst du ja überhaupt das Elterngeld beantragen - wenn du dann die Steuernummer vom Kind bekommen hast.
 
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_killy_ schrieb:
Und alle SV Grenzen liegen ja noch deutlichst darüber.
richtig. Das ist der Punkt, dass das Elterngeld seit 2007 unverändert existiert. Aber ganz ohne Obergrenze halte ich für falsch. Steuern als Argument zu nehmen ist dann auch Unfug, diese sind nicht Zweckgebunden und der Logik dann folgend müssten auch Renten etc. ohne Obergrenze sein.

Zu den Zahlungen, selbst bei meiner Frau gabs nur soweit ich mich erinnere nur für die ersten 2-3 Monate keine Zahlung. Ab da dann immer quasi wie den Lohn monatlich. Ich habe meine Elternzeit nicht direkt zur Geburt genommen sondern später. bei dir klang es so, als wäre das System so und das wollte ich richtig stellen.
 
@Erkekjetter

Wir können ja meinetwegen das Elterngeld begrenzen auf 67% der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. Wären ja aktuell 8.050 Euro - 67% davon wären zumindest knapp 5.400 Euro Elterngeld Brutto.
Ich würde an der Stelle auch immer eher das Bruttogehalt nehmen, statt Netto. Somit hast du keine Verschiebung durch unterschiedliche Steuerklassen. Weil wir ja auf unser Brutto entsprechend SV Beiträge und Steuern zahlen. Die Steuerklassen haben am Ende auch kein Effekt auf die tatsächliche Steuerlast - wäre somit für mich die bessere Bezugsgröße.

Und genau was du schreibst, dass man 2-3 Monate überhaupt warten muss bis zur Zahlung ist doch ein Unding. Je einfacher die Berechnungsgrundlage wird und umso weniger Ausnahmen es gibt, umso schneller kann nachher die Zahlung an die Eltern erfolgen.

Aktuell haben wir ein extrem bürokratischen Apperrat aufgebaut, der versucht klein-in-klein irgendeine Gerechtigkeit aufzubauen, die man so nicht erreichen kann. Weniger Regeln, mehr Freiheiten. Das Elterngeld soll ja Arbeitnehmer motivieren, Kinder zu bekommen.
 
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Ich denke die Bearbeitungsdauer hängt wenig von der "Komplexität" ab, denn so komplex ist das nicht, als viel mehr davon, dass es zu wenig beschäftige für diese stellen gibt bzw. zu wenig digital gearbeitet wird. Die Komplexität beginnt, finde ich eigentlich mehr im möglichen Aufbau des Elterngeldes mit Elterngeld + und wie wann Mann/frau sich Moante verschieben können bzw. die Zeiträume wo das ganze möglich ist. Das hat aber auf die Elterngeldsumme keinen Einfluss im gesamten.
 
Also wir konnten alle Gehaltsnachweise schon digital per Mail einreichen. Das konnten wir mit den Sachbearbeiterin vorab schon abstimmen. Dennoch hat es bis zur Auszahlung über 2 Monate gedauert.

Ich meine, warum überhaupt auch Gehaltsnachweise einreichen? Warum nicht die digitalen Lohnsteuerkarten? Da steht auch alles schön aufsummiert drauf? Egal.

Die künstliche Begrenzung des Maximums muss weg. Meinetwegen dann anhand der Bemessungsgrenze der SV Beiträge - aber so ist es einfach zu wenig, dafür das die Arbeitnehmer die Menschen sind, die das Sozialsystem am Leben halten.
 
_killy_ schrieb:
Die künstliche Begrenzung des Maximums muss weg.
Warum sollten denn Großverdiener auch noch maximal gepampert werden? Das Elterngeld sollte doch hauptsächlich Geringverdienern helfen, also lieber da den Satz erhöhen und nach oben auslaufen lassen.
 
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@Erkekjetter Der Bearbeitungsaufwand ist schon extrem, da es fast 0 digitalisiert ist. In den meisten Bubdesländern schickt man einen Ausdruck seiner letzten 12 Gehaltsabrechnungen. Wenn man noch gewerbliche Einkünfte (oder LuF oder freiberuflich) hat, die 12 des letzten Geschäftsjahres, die historischen gewerblichen Einkünfte sowie eine Prognose der zukünftigen analog da hin und dort darf es dann wieder jemand abtippen.

Incanus schrieb:
Warum sollten denn Großverdiener auch noch maximal gepampert werden? Das Elterngeld sollte doch hauptsächlich Geringverdienern helfen, also lieber da den Satz erhöhen und nach oben auslaufen lassen.
Ursprünglich sollte das Elterngeld dafür sorgen, dass Akademiker (also in der Regel Gutverdiener) mehr Kinder kriegen, da Kinder von Akademiker im Schnitt wieder Nettozahler sind.
 
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@Incanus

Sorry, aber wenn man das Elterngeld an die Beitragsbemessungsgrenze der SV richtet - dann ist man noch lange kein Großverdiener - klar, steuerlich bist du schon im Spitzensteuersatz verhaftet - in der Realität sieht es aber grad mal so aus, dass du 60% über den Durchschnittsverdienst liegst.

Als Großverdiener würde ich doch mal den Personenkreis definieren, der nicht den Spitzensteuersatz zahlt, sondern die Leute, die die Reichensteuer zahlen. Steckt ja an der Stelle schon im Wort - das Feindbild - der Reiche.

Aber ja, es zeigt mal wieder die Anspruchshaltung auf einiger hier im Forum auf. Die Menschen, die das Sozialsystem finanzieren - ohne extrem zu verdienen - wird vergönnt, selbst von diesem Sozialsystem zu profitieren.

PS ein Geringverdiener ist es der bessere Deal, sich bei Schwangerschaft kündigen zu lassen. Weil das Bürgergeld dann definitiv höher ausfällt, als das Elterngeld. Bürgergeld ist an der Stelle auch zeitlich nicht auf 12 Monate limitiert.
 
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Wie bei allen Sozialleistungen ist das Elterngeld eben nicht dafür da die zu unterstützen. die es sich problemlos selber leisten können, sondern eben die, denen es schwerfällt. Da alle Grenzen nach oben abzubauen widerspricht dem Sinn des Systems.

Dein ewiges Narrativ mit dem Spitzensteuersatz, lass es doch bitte einfach mal sein, es ist schon lange widerlegt, dass dadurch mehr Steuern von Arbeitnehmern bezahlt werden müssen.
 
@Incanus

Aber das Elterngeld wurde nun mal eingeführt, damit auch Akademiker mehr Kinder bekommen. Es wurde nicht für Geringverdiener eingeführt noch greift es für Menschen, die per se Transferempfänger sind.

Auf deine Widerlegung des Spitzensteuersatzes warte ich immer noch. Die progressive Steuertabellen sind ja gerade dafür da, dass je höher das absolute Einkommen ist - umso höher ist auch der %-Steuersatz bis hin zum Spitzensteuersatz. Damit zahlt man deutlich mehr Steuern, je mehr man verdient. Und der Spitzensteuersatz greift schon sehr früh - selbst bei Tarifangestellten.

Menschen die den Spitzensteuersatz zahlen, können es sich halt nicht "problemlos leisten". Gerade weil die Abgaben und Steuern so hoch sind.

Ich gehe mal ganz fest davon aus, dass du selbst nicht arbeitest, sonst würdest du halt wissen, wie hoch mittlerweile Arbeitnehmer - auch wenn sie noch tariflich bezahlt werden - mit Steuern und SV Beiträgen belastet werden.
 
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