Erwerbsminderungsrente bestätigt, wie geht weiter?

thommy86

Commander
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März 2009
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Guten Tag,

Ich war vor kurzem bei der Deutschen Rentenversicherung und habe ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und beim Berater abgegeben und er hat alle Sachen die er brauchte von mir wie Beispiel Personalausweis, Zeugnisse und Bankverbindung usw. . aufgeschrieben und bekam dann die Bestätigung R995 Blatt.
Aber wie geht jetzt weiter? Bekomme ich denn Erwerbsminderungsrente? Bekomme ich dann noch ein Bescheid per Post oder so?
 
Erstmal ist warten angesagt. Und die DRV hat verdammt viel Zeit. R995 ist erstmal nur ein Formular, das die Antragsannahme bestätigt. D. h., der Antrag geht erstmal zu nem Sachbearbeiter bzw. weiter durch die Instatanzen.
Ob du am Ende auch wirklich EM-Rente bekommst, wird dir hier vermutlich niemand sagen können. Häng von sehr vielen Faktoren ab. U. U. gar von der Tagesform des Sachbearbeiters.
Also erstmal warten. Nach geraumer Zeit bekommst du ein Bescheid per Post.
 
Danke für die Antwort.
Noch eine Frage, hat es Auswirkungen zur Altersrente?
 
Bist du denn schon beim Gutachter gewesen? Von zwei Bekannten die EM-Rente beziehen weiß ich daß sie alle ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden mussten, und dann noch zu einem Arzt geschickt wurden der ein Gutachten erstellt hat. Allerdings weiß ich nicht weswegen du berentet werden sollst, bei denen war es wegen psychischen Krankheiten.
 
Die Einzahlungen in die Rentenversicherung haben Auswirkung auf die Altersrente - wenn du jetzt weniger einzahlst, dann wirst du später auch weniger bekommen. Die genauen Auswirkung bekommst du jährlich mitgeteilt vom Rententräger.

Ich würde dir aber auch empfehlen, dich genauer bei einer Verbraucherzentrale beraten zu lassen - gerade wenn der Bescheid in erster Instanz abgelehnt werden sollte.
 
In wieweit ist denn Dein Erwerb gemindert, also wieviele % hast Du bekommen? Oder hast Du nur einen Antrag gestellt?

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest.
 
Evtl. beantworten sich einige deiner Fragen bereits nach einem Besuch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (klick!).

Grundsätzlich aber gilt, dass dein dich behandelnder Arzt (vorzugsweise nicht Haus-, sondern Facharzt) oder alternativ Psychotherapeut die dauernde Arbeitsunfähigkeit per Attest bestätigt und die Rente zwingend empfiehlt. Die Rentenversicherung wird diese Meinung mit eigenem Gutachter überprüfen. Es ist somit hilfreich, wenn du deinem Antrag bereits medizinische Unterlagen beigefügt hast, die tatsächlich aussagekräftig genug sind (3-zeilige Atteste sind bequem für deinen Arzt, helfen dir aber nicht!). Aussichtslos dürfte ein Rentenantrag sein, wenn schon dein eigener Arzt ihn nicht befürwortet.

Selbstverständlich erhältst du Post von der DRV, wenn sich etwas tut - oder sie weitere Unterlagen/Informationen benötigt. Sehr wahrscheinlich wirst du auch eine Einladung zu einem Gutachter (Arzt) erhalten. Diese kann dann sehr kurzfristig erfolgen; in meinem Fall waren es stets wenige Tage - und als Kranker gibt es kaum Gründe für Terminabsagen!

Wenn der Antrag aber bewilligt werden sollte, wird es beim Erstantrag ggf. schon deshalb dauern, weil die gesamten Beschäftigungs- und Ausfallzeiten zur Feststellung der Rentenhöhe geprüft werden müssen.

Ansonsten kannst du dich im Falle der Bewilligung, die per Bescheid mitgeteilt wird, darauf einstellen, dass die Rente befristet bewilligt wird und jeweils nach spätestens 3 Jahren erneut medizinisch überprüft wird. Meine Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde mit der 4. Verlängerung, d.h. wegen teils sehr kurzer Prüfintervalle erst nach 8 Jahren auf Dauer bewilligt. Seitdem wird nur noch alle 3 Jahre geprüft, dass die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wird (was bei tatsächlich voller Arbeitsunfähigkeit absurd genug ist).
 
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