News EuGH: Illegale Kopien nicht durch Privatkopienabgabe gedeckt

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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Der EuGH hat in seinem heutigen Urteil zur Vorabentscheidungssache C-435/12 entschieden, dass die Abgaben für Privatkopien – die auf Speichermedien aufgeschlagen wird – nur einen Ausgleich für rechtmäßige Kopien darstellt. Dementsprechend stellen diese Abgaben keinen Ausgleich für rechtswidrig angefertigte Kopien dar.

Zur News: EuGH: Illegale Kopien nicht durch Privatkopienabgabe gedeckt
 
Ist der "Oberste Gerichtshof der Niederlande" eine fiktive Institution wie Charley's Schokoladenfabrik, oder warum muss das in Kursiv & Anführungsszeichen gesetzt werden? Akzeptiert Ihr die Souveränität/Integrität des Obersten Gerichtshofs der Niederlande nicht? ^^
 
Wenn die Voraussetzungen des Urteils vorliegen, dürfte es auf das hinauslaufen, denke ich.

Akzeptiert Ihr die Souveränität/Integrität des Obersten Gerichtshofs der Niederlande nicht? ^^
Es sollte den Namen hervorheben. Aber wenn das missverständlich ist, änder ich es. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber was darf ich denn noch legal Privat Kopieren? Wenn ich einen wie auch immer gearteten Kopierschutz umgehe, ist es ja schon für private Zwecke nichtmehr legal.
 
Aber was darf ich denn noch legal Privat Kopieren? Wenn ich einen wie auch immer gearteten Kopierschutz umgehe, ist es ja schon für private Zwecke nichtmehr legal.

Du darfst Sendungen im Fernsehen, Radio oder Internet aufzeichnen und verwenden, Bücherseiten kopieren usw.
Halt alles, was legal machbar ist.
 
t-6 schrieb:
Ist der "Oberste Gerichtshof der Niederlande" eine fiktive Institution wie Charley's Schokoladenfabrik, oder warum muss das in Kursiv & Anführungsszeichen gesetzt werden? Akzeptiert Ihr die Souveränität/Integrität des Obersten Gerichtshofs der Niederlande nicht? ^^

Bist Du Holländer? Ist doch vollkommen wurscht ob das nun mit oder ohne Anführungsstriche geschrieben wird.

Finde das Urteil gut sollte dadurch die Abgabe veringert werden.
 
Gibt es denn Überhaupt irgendwas was man Legal Kopieren darf, was es nicht Kostenlos gibt?
 
Damien White schrieb:
Das bedeutet demnach, dass die Urheberrechtsabgabe geringer wird?

Oder zumindest, dass sie in den Niederlanden nicht steigt. ^^
 
Damien White schrieb:
Das bedeutet demnach, dass die Urheberrechtsabgabe geringer wird?

Allerdings erfolgte in einigen Staaten die Umsetzung der Richtlinie diesbezüglich zu undifferenziert. Dort wurde nämlich bei der Berechnung des „gerechten Ausgleichs“ auch der geschätzte Ausfall durch unrechtmäßige Kopien berücksichtigt.
Das Verfahren nahm seinen Ausgang in den Niederlanden.
Wohl eher nicht, da einzelstaatlich geregelt.
Ich kenne hier in D' aber auch nicht die Berechnungsgrundlage. Merken wirst du das Privatperson wohl nicht. Hier geht es um aufaddierten Kosten für die Hersteller und Importeure. Da werden einige 100k€ zusammenkommen. Bei dir als Endverbraucher kommt Ersparnis eher nicht merklich an.
 
Wenn ich mal anfangen darf vollkommen naiv daherzuträumen:
Die Rechteverwurster haben dann also die Wahl, ob sie auf einen Kopierschutz verzichten und höhere Urheberrechtsabgaben einstreichen oder auf diese Verzichten und einen Kopierschutz einsetzen dürfen. Wäre ja nur kosequent, schließlich gibt es bei kopiergeschützten Medien keine legale Privatkopie.
 
Damien White schrieb:
Das bedeutet demnach, dass die Urheberrechtsabgabe geringer wird?

Das Gegenteil wird eher der Fall sein.
Allerdings wird die Abgabenerhöhung selbstverständlich in keinerlei Zusammenhang mit diesem Urteil stehen: Es war seit jeher untersagt, Kopien (auch Privatkopien) zu erstellen von Material, das über einen egal wie wirksamen Kopierschutzmechanismus verfügte. Dafür konnte auch schon vor diesem Urteil keine Gebühr erhoben werden, ohne daß es einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen hätte. Die Gebühr war stets für die legale oder rechtsgemäße Verwendung zu entrichten.

Daß es heutzutage fast kaum noch möglich ist, "rechtmäßige" Privatkopien zu erstellen, da fast jeder Datenträger mit irgend einem Kopierschutzmechanichtsnutz ausgestattet ist, führt zwar die gesamte Thematik ad absurdum, ändert aber nichts an der Rechtslage, noch an der Existenz der Gebührenpflicht, wie auch das Urteil nur eine Bestätigung der bislang gültigen Rechtspraxis ist.

Lediglich gewisse populistische Rechtfertigungen zur Höhe der Abgabe sind unter Zweifel gestellt worden. Nichts wird sich ändern, und wenn, nicht zum Guten. Wir reden hier immerhin von Unternehmen, keinen Wohltätigkeitsvereinen. Noch dazu von Unternehmen mit einer starken lobby.
 
Das Thema Privatkopie ist heikel. Aber wenn ich das richtig interpretiere geht es hier nur um die Höhe der Urheberrechtsabgabe. Sollte in einem Land der EU in die Abgabe auch die Abgeltung von illegalen Kopien eingerechnet worden sein ist das nicht rechtens. Dieser Anteil muss heraus gerechnet werden. Wirklich genaues kann man erst sagen wenn das Urteil im Wortlauf, am besten in deutsch, vorliegt.

Kurz was zur Privatkopie nachgeschoben, zumindest wenn es sich um Software handelt. Dort gilt die Schrankenregelung mit dem umgehen des Kopierschutzes nicht. Siehe §§ 69a ff. UrhG (DE). Interessant dabei ist noch dass, wenn man dies rein für den privaten Gebrauch macht keine Straftat vorliegt (§108b UrhG (DE)).
 
Zuletzt bearbeitet:
ne Privatkopie kann man doch heuzutage doch so gut wie nicht mehr machen, da überall ein Kopierschutz vorhanden ist (selbst auf stinknormalen AudioCDs )

damit wird die Privatkopie illegal und die Contentindustrie reibt sich gierig die Hände. Geld aus nichts generiert!
 
Knecht_Ruprecht schrieb:
Wahrscheinlich bewegt sich das im Nachkomma-Cent Bereich bei Rohlingen.

Naja wenn man das ganze jetzt auf Deutschland übertragen könnte, dann wären wir nicht mehr nur bei Centbeträgen.

N DVD Rohling ist lt. Wikipedia schon bei 50Cent...

http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe#Aktuelle_S.C3.A4tze_in_Deutschland




Wenn man dann an ne Quote von 99% DVDs die mit Kopierschutz ausgeliefert werden denkt, müssten die Sätze für DVDs und DVD Brenner eigentlich gegen 0 fallen...
 
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Daher wird, wenn ich ein urheberrechtlich geschütztes Werk gekauft habe, natürlich auch eine Kopie für den MP3-Player (Fahrradfahren und co.) und den USB-Stick für's Autoradio gemacht. Ich kaufe nicht 3x das gleiche Werk.
 
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