News EuGH: Illegale Kopien nicht durch Privatkopienabgabe gedeckt

@ Twostone:
Ich glaube, ich bin in dieser Denke nicht drin genug. Du sagst, §§69a bis 69g begründen, warum §108b nur für Software gilt. In keinem der Paragraphen wird aber §108b auch nur erwähnt (ganz zu schweigen davon, dass man ja in §108b auch einfach reinschreiben könnte, dass er nur für Software gilt) - woher soll man das also wissen?
 
Dennoch schlafe ich mit reinem Gewissen, wenn ich die 4. Staffel "Game of Thrones" von meinem Kollegen bekomme. Heute kopieren wir es privat und illegal, nächstes Jahr kaufe ich mir die DVDs. Für diese "Ausfallzeit" habe ich dank der Pauschalkosten kein schlechtes Gewissen!
 
Ein typisches Lobbyurteil.
Wirklich ein Witz sowas. Mehr kann man dazu echt nicht sagen.
 
KaHaKa schrieb:
woher soll man das also wissen?

Das Problem mit Paragraphen ist, daß sie meist nie alleine zu betrachten sind. Es gilt stets zu beachten, daß die speziellere Regelung vorrang hat vor der allgemeineren. Auch ist der Paragraphenwald ein Gehölz starker verzweigungen: Viele Paragraphen bauen jeweils auf anderen Paragraphen und Gesetzen/Vorschriften auf, beziehen sich darauf, oder bilden das Grundgerüst für viele weitere.

§108UrhG regelt lediglich Straf- und Bußgelder, die Grundlage dafür, daß Strafen und Bußgelder jedoch fällig werden und wann, ist anderswo geregelt, z.B. in den spezielleren Abschnitten zu den jeweiligen Inhalten, in etwa Teil 1, Abschnitt 8 UrhG für Software, Teil 2, Abschnitt 4 für Hersteller von Tonträgern, Teil 3 für Filme.

In jedem Falle gilt: Wenn es eine spezifischere Regelung gibt, hat sie Vorrang vor der Allgemeineren.
 
insert-username schrieb:
Genau dafür ist doch die Privatkopienabgabe da. Du kaufst einmal und kannst es dir legal auf deinen MP3-Player und USB-Stick kopieren. Genauso könntest du Kopien an enge Verwandte und Freunde weitergeben bzw. von denen beziehen, ohne noch mal zahlen zu müssen.

genau letzteres ist ja aber verboten. im gegensatz zur privatkopie, die ja erlaubt ist. und weil sie erlaubt ist, werden dafür gebühren erhoben.
man kann doch nicht einfach eine gebühr für etwas festlegen, nur weil es so einfach ist. wo führt das denn hin? am ende könnte jedem hausbesitzer, der keine alarmanlage hat, eine pauschale für jedes verkaufte brecheisen zustehen, weil es so einfach ist, in sein haus einzubrechen.
das hat mit rechtsstaat nicht mehr viel zu tun, wenn der schaden, der aus ohnehin verbotenen dingen entsteht, durch eine im vorneherein zu entrichtende gebühr kompensiert werden soll. es können nur legale dinge mit einer gebühr belegt werden.
aus dieser sicht ist das ein gutes urteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Flying Witch schrieb:
Dennoch schlafe ich mit reinem Gewissen, wenn ich die 4. Staffel "Game of Thrones" von meinem Kollegen bekomme. Heute kopieren wir es privat und illegal, nächstes Jahr kaufe ich mir die DVDs.

"Game of Thrones" ist tatsächlich ein Paradebeispiel dafür, dass diese Aussage des Gerichts gequirlter Unsinn ist:
"zumal dadurch die Verbreitung von unrechtmäßigen Kopien befeuert werden würde. Das wiederum würde „Verkäufe oder andere rechtmäßige Transaktionen“ verringern und so eine „normale Verwertung der geschützten Werke beeinträchtigen“. "

Ich frage mich, woher die Idee kommt, dass illegale Kopien legale Verkäufe beeinträchtigen. War Bill Gates der erste, der das in die Welt gesetzt hat, oder existiert diese Wahnvorstellung schon vor dem Typen, der nach dem weltbekannten Jammerbrief über die Unmöglichkeit, in einer Welt voller "Raubkopierer" mit Software Geld zu verdienen, zu einem der reichsten Menschen der Welt wurde?

Ich kenne eigentlich nur Studien, die belegen, dass Leute, die z.B. besonders aktiv Tauschbörsen nutzen, überdurchschnittlich viel für legale Käufe ausgeben. Oder auch den selben Effekt bei Streamingportalen ala kino.to. Deren Besucher gehen wesentlich öfter ins Kino als der Durchschnitt und geben mehr dafür aus. Und auch Studien, die zeigen, dass besonders oft illegal kopierte Werke, wie z.B."Game of Thrones", auch kommerziell überdurchschnittlich erfolgreich sind.

Aber hey, wenn unser BKA-Chef in einer Traumwelt leben kann, in der die VDS zur Kriminalitätsbekämpfung gebraucht wird und die Aufklärungsquote erhöht, warum sollen die Rechteverwertung und Richter dann nicht auch in einer Traumwelt leben dürfen, in der eine "Raubkopie" ein entgangener Kauf ist?
Die Realität wird überschätzt. :evillol:
 
@ Herdware

versteh mich bitte nicht falsch, ich will hier keinesfalls die content-industrie verteidigen, aber du hast geschrieben:
Ich kenne eigentlich nur Studien, die belegen, dass Leute, die z.B. besonders aktiv Tauschbörsen nutzen, überdurchschnittlich viel für legale Käufe ausgeben.

erfassen diese studien denn auch ursache und wirkung? besteht also ein kausaler zusammenhang oder nur ein statistischer?
es könnte ja sein, dass tauschbörsennutzer generell häufiger intensive medienkonsumenten sind und folglich auch öfter ins kino gehen. in diesem fall würden sie das nicht unbedingt WEGEN der piraterie, die sie betreiben machen, sondern TROTZ
 
Artikel-Update: Das Urteil ist nun auf Deutsch abrufbar.

Konkret dreht sich das Urteil um Artikel 2 und um die Absätze 2 litera b und 5 von Artikel 5 aus 2001/29/EG. Diese behandeln das Vervielfältigungsrecht sowie die Zulässigkeit und Voraussetzungen der staatlichen Einräumung von Privatkopien und des dafür notwendigen gerechten Ausgleichs.

Auszüge aus 2001/29/EG schrieb:
Artikel 2 Vervielfältigungsrecht

Die Mitgliedstaaten sehen für folgende Personen das ausschließliche Recht vor, die unmittelbare oder mittelbare, vorübergehende oder dauerhafte Vervielfältigung auf jede Art und Weise und in jeder Form ganz oder teilweise zu erlauben oder zu
verbieten:

a) für die Urheber in Bezug auf ihre Werke,

b) für die ausübenden Künstler in Bezug auf die Aufzeichnungen ihrer Darbietungen,

c) für die Tonträgerhersteller in Bezug auf ihre Tonträger,

d) für die Hersteller der erstmaligen Aufzeichnungen von
Filmen in Bezug auf das Original und die Vervielfältigungsstücke ihrer Filme,

e) für die Sendeunternehmen in Bezug auf die Aufzeichnungen
ihrer Sendungen, unabhängig davon, ob diese Sendungen
drahtgebunden oder drahtlos, über Kabel oder Satellit übertragen werden.


Artikel 5 Ausnahmen und Beschränkungen
...

(2) Die Mitgliedstaaten können in den folgenden Fällen
Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf das in Artikel 2
vorgesehene Vervielfältigungsrecht vorsehen:
...

b) in Bezug auf Vervielfältigungen auf beliebigen Trägern
durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch und
weder für direkte noch indirekte kommerzielle Zwecke
unter der Bedingung, dass die Rechtsinhaber einen
gerechten Ausgleich erhalten, wobei berücksichtigt wird, ob
technische Maßnahmen gemäß Artikel 6 auf das betreffende
Werk oder den betreffenden Schutzgegenstand angewendet
wurden;
...

(5) Die in den Absätzen 1, 2, 3 und 4 genannten
Ausnahmen und Beschränkungen dürfen nur in bestimmten
Sonderfällen angewandt werden, in denen die normale Verwertung des Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands nicht
beeinträchtigt wird und die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden.

Welche Folgen das Urteil nun in den einzelnen Mitgliedsstaaten hat, hängt von deren Regelung der Thematik ab. In Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Portugal gibt es laut heise.de bereits unionsrechtskonforme Regelungen, die die nötige Differenzierung vornehmen.
Auf der anderen Seite befindet sich neben den Niederlanden auch Österreich. Dort haben sich die Gerichte nämlich der Ansicht, unrechtmäßige Kopien in die Abgabe miteinzuberechnen, angeschlossen. Dementsprechend dürften sich dort in Bälde gegenläufige Entwicklungen in Gang setzen.
 
Margot Honecker schrieb:
erfassen diese studien denn auch ursache und wirkung?

Zugegeben, das tun sie nicht.

Aber wenn man Leute durch Strafabgaben zur Kasse bitten will, oder gar durch Überwachung oder Zensur Grundrechte einschränken usw., dann ist diese Seite in der Bringschuld, etwas ohne jeden Zweifel zu beweisen. Das Verbot muss begründet werden, nicht die Erlaubnis.
Aber wo sind diese Beweise?

Es regt mich einfach jedes mal auf, wenn irgendjemand (wie diese EU-Richter) es als selbstverständliche Tatsache hinstellt, dass illegale Kopien die Ursache für weniger Einnahmen sein sollen. Es gibt meines Wissens keinerlei Fakten, die darauf auch nur hinweisen.

Nicht mal die theoretische Logik hinter dieser Behauptung ist schlüssig. Woher sollte das Geld denn kommen, dass die Leute für legitime Käufe oder Kinobesuche zusätzlich ausgeben, wenn sie nicht mehr illegal kopieren oder sich Streams anschauen können?
Verbrennen "Raubkopierer" das gesparte Geld in einem Freudenfeuer und kichern dabei teuflisch über den Schaden, den sie den Rechteverwertern so zugefügt haben?

So wie ich das sehe, kann man davon ausgehen, dass die allermeisten Menschen ein begrenztes Budget haben. Je nach dem wie stark ihr Interesse an Filmen, Musik und Co. ist, sind sie bereit und in der Lage mehr oder weniger davon dafür auszugeben. Bei stärkerem Interesse nutzen sie dann auch neben den legalen Möglichkeiten auch mehr illegale. Wobei das Interesse wiederum durch die zusätzlichen Möglichkeiten des Konsums angeheizt wird.
Das dürfte die Erklärung dafür sein, dass Filesharer besonders viel Geld für Musik und Filme ausgeben usw. Aber es gibt eben ziemlich sicher keinen Effekt ala "Ich habe etwas kopiert, also kaufe ich dafür auch etwas nicht. Muhahaha!", denn der würde ja bewirken, dass solche Leute weniger ausgeben und nicht mehr als der Durchschnitt.

So wie ich das sehe, gibt es da draußen eine Menge Gesetze zum Thema Urheberrecht, die keinerlei nachweisbaren Nutzen haben und nur Schaden anrichten. Da tobt ein Krieg der Rechteverwerter gegen ihre besten Kunden.
 
Mich würde mal die Grundlage der GEMA interessieren, aufgrund der Sie die Abgabe bestimmt. Ich könnte wetten, die ist nicht wasserdicht.
Gerade in Zeiten von Spotify & Co haben doch viele zwar Ihre Mp3s auf dem Smartphone und PC, aber eben legal OHNE Privatkopie.
Im Auto wird das Smartphone drangesteckt etc. pp.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass gerade im trächtigen Mainstreammarkt wirklich noch so viele legale Privatkopien getätigt werden.
Bei Filmen sowieso nicht, weil die kopiertgeschützt sind.

Ich würde sagen, dass der Anteil an LEGALEN Privatkopien viel geringer ist, als die GEMA es annimmt.
DA müsste man mal Anlegen.
 
Spotify und Co zahlen ja für die Ausstrahlung an die GEMA. Damit werden die Künstler bezahlt. Alle weiteren Kopien auf deiner Seite werden mit der Pauschalabgabe bezahlt.
 
Palomino schrieb:
Du darfst Sendungen im Fernsehen, Radio oder Internet aufzeichnen und verwenden, Bücherseiten kopieren usw.
Halt alles, was legal machbar ist.

Für alle diese Dinge hat man aber bereits anderweitig (GEZ, GEMA) eine Gebühr bezahlt. Mit der Urheberrechtsabgabe auf Datenträger zahlt man praktisch doppelt. Aber genauso zahlt auch jeder Urheber (privat und geschäftlich) für seine ureigenen Werke eine Gebühr wenn er seine Werke auf einen Datenträger sichert.

Praktisch das "perfekte" System in dem der Nutzer und der Urheber gleichzeitig abkassiert wird.
 
Du zahlst für die normale Nutzung, nicht für die Vervielfältigung bei GEMA und GEZ. Mit der Pauschalabgabe werden die Kopien der Inhalte die du anfertigst "bezahlt".

Als kleines Beispiel:
Bei Spotify läuft "Ich mag Nutella" von den "Dicken Tröten". Das Lied gefällt dir und du speicherst es. Jetzt sollen die Dicken Tröten ja auch was an ihrem Lied verdienen, denn sie sind geldgeil. Das passiert über die Abgabe an die GEMA durch Spotify.
Dann kopierst du dir das Lied auf deinen MP3 Player, diese Kopie wird über die Pauschalabgabe auf das Handy bezahlt. Also Geld über ZPÜ und GEMA an die Dicken Tröten.
Weil das Lied so gut ist willst du es auch im Auto hören, also ziehst du es auf einen USB-Stick. Auch hier wird die Kopie über ZPÜ, GEMA an die Dicken Tröten bezahlt.

Jedes Mal wenn du kopierst erschaffst du Content der irgendwie bezahlt werden muss, der wird pauschal über die Abgabe entgolten. Das was du zum ersten Mal an GEMA oder andere zahlst ist die Nutzung des ersten Contents, nicht die Nutzung der Kopien.
 
In meinen Augen ist das doppelte Abzocke. Der Industrie kann es egal sein wieviele private Kopien ich habe. Was hat sie damit am Hut, wenn das Musikalbum xy eben 5mal bei mir rumliegt ?

Wie genau begründet man es?

Vorallem da man auf legale Art und Weise von vielen digitalen Medien gar keine Kopie mehr anfertigen kann.

Selbst die "analoge" Kopie (welche erlaubt ist) wird es bei Blurays nicht mehr geben. Zum einen da ab 1.1.2014 eh vorgeschrieben ist dass Bluray Player kein analoges Signal mehr ausgeben, zum anderen weil Cinavia einen analogen Kopiervorgang "überlebt".

Bevor abkassiert wird, sollte man dem Bürger erstmal die nötigen Rechte einräumen.

Wies jetzt ist zahlt man für etwas, was man laut Gesetz bei vielen Medien (bei Bluray und DVDs sind das im Grunde nahezu 100%, da alles kopiergeschützt) eh nicht nutzen kann.

Jedes Mal wenn du kopierst erschaffst du Content der irgendwie bezahlt werden muss, der wird pauschal über die Abgabe entgolten. Das was du zum ersten Mal an GEMA oder andere zahlst ist die Nutzung des ersten Contents, nicht die Nutzung der Kopien.
Ja die Industrie hätte es natürlich lieber wenn ich für jedes Gerät den Song mir nochmal kaufe. Filme kauft man dann am besten auch 2mal, für jede Wohnung einmal. Für Itunes und Googlestore kauf ich den Film dann am besten nochmals, ich will ihn ja vllt auch auf dem ipad sehen!!

Sorry aber durch Vervielfältigung entsteht dem Künstler 0 Schaden. Ob ich die gekaufte CD nun zuhause über die Anlage höre, über die gebrannte CD im Auto, oder unterwegs auf dem MP3 Player tut überhaupt nichts zu Sache.

WIESO soll er da dran jedesmal verdienen?

Darf ich dann mein MP3 Player am Ende auch MIT der kopierten Musik verkaufen? Immerhin hab ich ja dafür bezahlt.

Sorry aber ganz ehrlich: Wenn der Industrie die legale Vervielfältigung so ein Dorn im Auge ist, dann bitte Musik nur noch auf Live Konzerten, und Filme nur noch im Kino vorführen.

Wenn ich ein Lied "kaufe", ganz egal ob CD, Download bei Google oder sonst wo, ist es vollkommen egal wie und wo ich diese Musik dann höre am Ende. Wasserzeichen wären in meinen Augen okay. Damit könnte man dann auch Filme versehen die im Kino laufen, und eine entsprechende Erkennung in Unterhaltungselektronik implementieren sodass diese Kopien nicht laufen, da sie zweifelslos illegal sind.

Natürlich kann man Wasserzeichen entfernen, aber beim Kopierschutz ist das genauso.

Hier werden doch einfach Argumente an den Haaren herbeigezogen wie man den Kunden nochmal zahlen lassen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wahr doch schon immer so, dass man hier eine Abgabe auf die Möglichkeit eine private Kopie zu erstellen (was nur in ganz ganz seltenen Fällen überhaupt möglich ist) zahlt. Dass nun auch noch versucht wurde die illegalen theoretischen Kopien da mit abzugelten ist natürlich schon sehr frech. Aber versuchen kann man es ja mal.

Was ist eigentlich ein von YouTube runter gezogenes Lied für eine Kopie? Ist das rechtlich immer noch so grau? Ich muss ja keinen Schutz umgehen und verbreite es auch nicht weiter.

Sputnik
 
Youtube ist ein Spezialfall, da es da keine Einigung mit der GEMA gibt. Frag mich nicht wie man das handhaben muss. Eigentlich ist das Stück nicht bezahlt.
 
Na es geht mir nicht um die Vergütung sondern auch darum was für eine Kopie das dann ist. ^^

Egal man sieht mal wieder, dass diese vermoderten Gesetze nicht mit dem technischen Fortschritt, den wir erleben, mit halten. Aber mir ist es so auch lieber, wenn es kein gesetzt dazu gibt. Mein letzter CD kauf ist schon ein Weilchen her.

Sputnik
 
Mit welchem Recht muss ich die verursachten Schäden anderer überhaupt decken?
Das ist als ob ich mich an Unfallschäden anderer beteiligen muss -.-

Dafür ist die Polizei da, die Anklage und das Urteil.
Ein Sonderrecht braucht auch die Industrie nicht !

Und welchen Verlust erleiden die Firmen durch Privatkopien?
Als ob jemand jemals eine DVD zwei mal kauft...

In Gegenteil, ganze Industriezweige leben von Kopien, vom Drucker Hersteller, Patronen Hersteller und Rohling Hersteller.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verbietet YT das Runterladen net in ihre AGBs ?

Du brichst also quasi die AGBs und dürftest YT nicht mehr nutzen ^^
 
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