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hroessler
Gast
Kleiner? Google, Apple, Microsoft, ... sind kleiner?Corros1on schrieb:Ich denke mal, dass durch die Größe von Facebook einfach stärker im Fokus liegt als die etwas kleineren!
greetz
hroessler
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Kleiner? Google, Apple, Microsoft, ... sind kleiner?Corros1on schrieb:Ich denke mal, dass durch die Größe von Facebook einfach stärker im Fokus liegt als die etwas kleineren!
Mustis schrieb:@textract
Wenn facebook 2010 zum beispiel daten von dir gesammelt hat war das inwiefern illegal? Weil du deine zustimmung nicht gegeben hast?
Das ist 100% falsch. Aber du darfst dir gerne die Mühe machen zu belegen, auf welcher Gesetzeslage das beruhen soll. Kleiner Hinweis: Das Urheberrecht setzt gewisse Dinge vorraus die bei persönlichen Daten schlicht niemals gegeben sind.textract schrieb:Jede Art von personenbezogenen Daten unterliegen dem Urheberrecht der natürlichen Person und um solche erheben und verarbeiten zu dürfen Bedarf es einer Zustimmung, das war auch schon vor der DSGVO so.
Ach ja, das beliebte Bad Hersfelder Gerichtsurteil. Ich darf dich aufklären: Es war ein Amtsgericht, somit NICHT bindend für irgendwem außer den betroffenen, zudem ging es dort um Minderjährige. Dieses Urteil ist ein Paradebeispiel, wie Dinge durch Unwissenheit verzerrt dargestellt völlig sinnentfremdet gedeutet und benutzt werden. Und wenn du mir nicht glaubst, konsultiere einen Anwalt deiner Wahl, der wird dir bestätigen wie nichtssagend dieses Urteil ist.textract schrieb:Bzgl. der Sache mit der Handynummer gab es 2017 übrigens ein Gerichtsurteil aus Bad Hersfeld.
Auch das ist ein beliebter Hoax. Geschieht dies im privaten Umfeld durch eine Privatperson ist es nicht illegal, war es nie und ist es auch durch die DSGVO und das BDSG nicht. Auch hier konsultiere gerne einen Anwalt deiner Wahl, sofern du meiner Aussage keinen Glauben schenken magst.textract schrieb:Die Weitergabe des Telefonbuches eines Handys an What's App, was ich oben auch schon geschildert habe, verstößt gegen geltendes Recht.
MasterMaso schrieb:Vom Prinzip her finde ich ein soziales Netzwerk wie Facebook ja gut. Man kann mit allen in Kontakt bleiben etc.
Aber Facebook als Konzern und wie sie Facebook mit Werbung zu gekleistert haben gefällt mir nicht.
Es wird Zeit für eine Alternative.
Das ist der wichtigste Grundsatz der DSGVO. Insbesondere für Daten zu Kindern, Gesundheit, politischer Überzeugung, Sexueller Neigung und ähnlich gelagerten Daten, deren Sammlung grundsätzlich verboten und nur in klar definierten Rahmen erlaubt ist (Erlaubnisvorbehalt).frank00000 schrieb:Es sollte sowieso mindestens Europaweit so gehandhabt werden „Keine Daten für niemanden“ außer nach schriftlicher Zustimmung für jegliche Daten die jemand speichern möchte.
Sollte das für jemanden der Daten speichern will zu aufwändig sein soll der auf die Daten verzichten oder halt seinen Dienst dicht machen.
textract schrieb:Entschuldige, aber bist du ein bisschen naiv was das angeht?
Glaubst du, die geben auch noch zu, dass sie seit Jahren Daten von dir sammeln, wenn du da freundlich an die Tür klopfst?
Facebook ist neben Microsoft, Google und Apple die wohl am wenigsten vertrauenswürdige Firma was Ehrlichkeit bezüglich Sammlung und Verwendung von Nutzerdaten angeht.
Wie oben schon geschrieben: Der Like-Button hat früher sogar, vielleicht sogar immer noch, ich weiß es nicht, anhand des Browsertokens Nutzerdaten und -konten angelegt, ob du bei Facebook nun registriert warst, oder auch nicht.
Augen1337 schrieb:Du meinst die früher noch im lokalen Geräte-Log auftauchenden Sendemasten, die nirgendwohin übertragen wurden? Konnte aber schön ausgequetscht werden, weil man sah mal was auf ner Map.
Dann hättest du ggf eher den Facetime-Bug aufzählen sollen
surtic schrieb:
Das ist nicht korrekt. Der Erlaubnisvorbehalt besonders geschützter Daten ist in Art. 9 geregelt:Chopchop schrieb:
Auch an dich die Empfehlung, die DSGVO mal zu lesen, dann erübrigt sich sowohl deine Frage als auch deine Stammtischparole...stolperstein schrieb:Und was ist mit der Nutzung von Daten von Kindern unter 18?
Das ist inwiefern ein Problem wenn die Daten DSGVO konform verwendet werden?Gajel schrieb:Und freitag abend stehen sie wieder alle (mit der familie) an der supermarktkasse und reichen die payback-karte dem kassierer!
Mustis schrieb:Das wird so nicht passieren. Die Strafen sind derart hoch und können wiederholt verhängt werden bei Missachtung, dass kann Facebook auf Dauer nicht durchziehen. Das sie jetzt nach jedem Strohhalm greifen ist klar.
Mustis schrieb:Das ist nicht korrekt. Der Erlaubnisvorbehalt besonders geschützter Daten ist in Art. 9 geregelt:
https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/
Siehe Absatz 1) in dem grundsätzlich die Verarbeitung solcher Daten verboten ist. (Im Gegensatz zu Art. 6). Einzige Ausnahmen von Art. 9 Absatz 1) sind in Absatz 2 definiert. Das ist der Erlaubnisvorbehalt.
Wenn du glaubst, Facebook tun mehrfach 2 Milliarden € nicht weh und dass das keinen Einfluss auf den Börsenwert hast, nun ja. In meinen Augen zeigt das wenig Verständnis von solchen Vorgängen.TNM schrieb:Die Strafen sind überhaupt nicht hoch. 4% ist lächerlich gering, und nur auf traditionelle Unternehmen gerechnet. FB hat eine 30%+ Gewinnmarge, also bereinigt. 4% Umsatzstrafe lassen da höchstens kurz den Quartalskurs schwanken.
Mustis schrieb:Das ist inwiefern ein Problem wenn die Daten DSGVO konform verwendet werden?
DSGVO gut und schön nur reicht die DSGVO leider nicht weit genug.Mustis schrieb:Das ist der wichtigste Grundsatz der DSGVO. Insbesondere für Daten zu Kindern, Gesundheit, politischer Überzeugung, Sexueller Neigung und ähnlich gelagerten Daten, deren Sammlung grundsätzlich verboten und nur in klar definierten Rahmen erlaubt ist (Erlaubnisvorbehalt).
Erhlich, lest mal die DSGVO + eine entsprechenden Kommentierung.
Solange mit der ganzen Familie ... dann ist das doch anonymisiert, oder?Gajel schrieb:Und freitag abend stehen sie wieder alle (mit der familie) an der supermarktkasse und reichen die payback-karte dem kassierer!
Wie und wo geht sie nicht weit genug? Das einfahc zu behaupten ohne es näher zu benennen ist mir zu unkonkret.frank00000 schrieb:DSGVO gut und schön nur reicht die DSGVO leider nicht weit genug.
Sie erlaubt immer noch viel zu viel.
Aber sie ist schon mal ein Anfang.
Nö? Was ist an der Payback Karte beim Supermarkt den nun schlecht? OoGajel schrieb:Keine ahnung inwiefern das ein problem ist oder sein könnte, da ich diese aussage nie getroffen habe. Falschen beitrag zitiert?