News Facebook: Bundeskartellamt schränkt Verknüpfung von Daten ein

Mustis schrieb:
@textract
Wenn facebook 2010 zum beispiel daten von dir gesammelt hat war das inwiefern illegal? Weil du deine zustimmung nicht gegeben hast?

Jede Art von personenbezogenen Daten unterliegen dem Urheberrecht der natürlichen Person und um solche erheben und verarbeiten zu dürfen Bedarf es einer Zustimmung, das war auch schon vor der DSGVO so.

EDIT:
Bzgl. der Sache mit der Handynummer gab es 2017 übrigens ein Gerichtsurteil aus Bad Hersfeld.
Die Weitergabe des Telefonbuches eines Handys an What's App, was ich oben auch schon geschildert habe, verstößt gegen geltendes Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
textract schrieb:
Jede Art von personenbezogenen Daten unterliegen dem Urheberrecht der natürlichen Person und um solche erheben und verarbeiten zu dürfen Bedarf es einer Zustimmung, das war auch schon vor der DSGVO so.
Das ist 100% falsch. Aber du darfst dir gerne die Mühe machen zu belegen, auf welcher Gesetzeslage das beruhen soll. Kleiner Hinweis: Das Urheberrecht setzt gewisse Dinge vorraus die bei persönlichen Daten schlicht niemals gegeben sind.

textract schrieb:
Bzgl. der Sache mit der Handynummer gab es 2017 übrigens ein Gerichtsurteil aus Bad Hersfeld.
Ach ja, das beliebte Bad Hersfelder Gerichtsurteil. Ich darf dich aufklären: Es war ein Amtsgericht, somit NICHT bindend für irgendwem außer den betroffenen, zudem ging es dort um Minderjährige. Dieses Urteil ist ein Paradebeispiel, wie Dinge durch Unwissenheit verzerrt dargestellt völlig sinnentfremdet gedeutet und benutzt werden. Und wenn du mir nicht glaubst, konsultiere einen Anwalt deiner Wahl, der wird dir bestätigen wie nichtssagend dieses Urteil ist.

textract schrieb:
Die Weitergabe des Telefonbuches eines Handys an What's App, was ich oben auch schon geschildert habe, verstößt gegen geltendes Recht.
Auch das ist ein beliebter Hoax. Geschieht dies im privaten Umfeld durch eine Privatperson ist es nicht illegal, war es nie und ist es auch durch die DSGVO und das BDSG nicht. Auch hier konsultiere gerne einen Anwalt deiner Wahl, sofern du meiner Aussage keinen Glauben schenken magst.

Ich darf dich aber vorwarnen: Ich habe genau dies getan und nicht nur einen Anwalt, die auf Datenschutz spezialisiert sind, danach gefragt.
 
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Das wichtigste ist das sie die Nutzung des Dienstes nicht verwehren können, wenn man jegliches Datensammeln ablehnt.
Wenn das irgendwann so umgesetzt wird und für jegliche Daten egal wer sie sammelt gilt wäre das klasse.
Es sollte sowieso mindestens Europaweit so gehandhabt werden „Keine Daten für niemanden“ außer nach schriftlicher Zustimmung für jegliche Daten die jemand speichern möchte.
Sollte das für jemanden der Daten speichern will zu aufwändig sein soll der auf die Daten verzichten oder halt seinen Dienst dicht machen.
 
MasterMaso schrieb:
Vom Prinzip her finde ich ein soziales Netzwerk wie Facebook ja gut. Man kann mit allen in Kontakt bleiben etc.
Aber Facebook als Konzern und wie sie Facebook mit Werbung zu gekleistert haben gefällt mir nicht.
Es wird Zeit für eine Alternative.

Es gibt Alternativen. Das Problem sind meines Erachtens nach die große Anzahl an Menschen die nicht bereit sind zu wechseln, weil sie die Zusammenhänge und die Tragweite dessen nicht erfassen können was sich aus dem Gebrauch solcher asozialen Dienste für sie, ihre Umwelt und die gesamte Gesellschaft ergibt.

Ich bin seit wenigen Tagen dabei Matrix/Synapse auf meinem eigenen Server zu Hause aufzuziehen. Leider stelle ich mich irgendwie an. Es läuft noch nicht. :(
 
frank00000 schrieb:
Es sollte sowieso mindestens Europaweit so gehandhabt werden „Keine Daten für niemanden“ außer nach schriftlicher Zustimmung für jegliche Daten die jemand speichern möchte.
Sollte das für jemanden der Daten speichern will zu aufwändig sein soll der auf die Daten verzichten oder halt seinen Dienst dicht machen.
Das ist der wichtigste Grundsatz der DSGVO. Insbesondere für Daten zu Kindern, Gesundheit, politischer Überzeugung, Sexueller Neigung und ähnlich gelagerten Daten, deren Sammlung grundsätzlich verboten und nur in klar definierten Rahmen erlaubt ist (Erlaubnisvorbehalt).

Erhlich, lest mal die DSGVO + eine entsprechenden Kommentierung.
 
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textract schrieb:
Entschuldige, aber bist du ein bisschen naiv was das angeht?
Glaubst du, die geben auch noch zu, dass sie seit Jahren Daten von dir sammeln, wenn du da freundlich an die Tür klopfst?

Facebook ist neben Microsoft, Google und Apple die wohl am wenigsten vertrauenswürdige Firma was Ehrlichkeit bezüglich Sammlung und Verwendung von Nutzerdaten angeht.
Wie oben schon geschrieben: Der Like-Button hat früher sogar, vielleicht sogar immer noch, ich weiß es nicht, anhand des Browsertokens Nutzerdaten und -konten angelegt, ob du bei Facebook nun registriert warst, oder auch nicht.

Ich teile deine Vermutung, habe aber, außer bei FB, noch keine Beweise gesehen / darüber gelesen.
Hast du Links zu M$, Apple und Google?

Es kommt ja nicht nur auf den alleinigen Fakt des Sammelns an, sondern auch wie mit den Daten anschließend umgegangen wird.
 
Augen1337 schrieb:
Du meinst die früher noch im lokalen Geräte-Log auftauchenden Sendemasten, die nirgendwohin übertragen wurden? Konnte aber schön ausgequetscht werden, weil man sah mal was auf ner Map.

Dann hättest du ggf eher den Facetime-Bug aufzählen sollen ;)

Kann gut sein, ich weiß nur noch, dass man damit Bewegungsprofile erstellen konnte und Apple das dann gelöscht hat. Ich hab Apple aber auch nicht sehr weit oben auf meiner Datenkraken-Liste, die rangieren zusammen mit Microsoft eher weiter unten oder in der Mitte. Google und Facebook dagegen ziemlich weit oben.
Mein Windows Phone hab ich trotzdem durch ein Android-Gerät ersetzt, weil Apple um 200-300€ ja nur Geräte bietet, die kurz vor dem EoL sind, beim nächsten Update wahrscheinlich stocken (war zumindest damals so) und mir ein mobiles Chat-Gerät keine 800€ aufwärts mehr wert ist.
Ergänzung ()

surtic schrieb:

Durch den Personenbezug ist das tatsächlich eine Sauerei, sofern er denn wirklich vorhanden ist, bisher bin ich davon ausgegangen das sei er nicht. Die Story im Link hab ich tatsächlich verpasst, also danke dafür! Sammeln von anonymisierten Telemetriedaten würde ich dagegen nicht als großes Datenschutzproblem sehen. Da muss eigentlich die DSGVO durchgesetzt werden, aber ich schätze in den USA sieht man das wieder anders, da sammelt der Staat ja direkt alles mit. Oder hab ich das große Datensammelzentrum des BND/Verfassungsschutz verpasst? Ich lese hier in den Kommentaren immer nur, dass die Bundesregierung für "Cyber" ja zu inkompetent sei. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was ist mit der Nutzung von Daten von Kindern unter 18?

Unsere Politiker haben einen Knall...und die ganzen Lobbyvereine gehören verboten.



Viele Grüße,
stolpi
 
Und freitag abend stehen sie wieder alle (mit der familie) an der supermarktkasse und reichen die payback-karte dem kassierer!
 
stolperstein schrieb:
Und was ist mit der Nutzung von Daten von Kindern unter 18?
Auch an dich die Empfehlung, die DSGVO mal zu lesen, dann erübrigt sich sowohl deine Frage als auch deine Stammtischparole...

Gajel schrieb:
Und freitag abend stehen sie wieder alle (mit der familie) an der supermarktkasse und reichen die payback-karte dem kassierer!
Das ist inwiefern ein Problem wenn die Daten DSGVO konform verwendet werden?
 
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Mustis schrieb:
Das wird so nicht passieren. Die Strafen sind derart hoch und können wiederholt verhängt werden bei Missachtung, dass kann Facebook auf Dauer nicht durchziehen. Das sie jetzt nach jedem Strohhalm greifen ist klar.


Die Strafen sind überhaupt nicht hoch. 4% ist lächerlich gering, und nur auf traditionelle Unternehmen mit einstelligen Gewinmargen ausgelegt. FB hat eine 30%+ Gewinnmarge, also bereinigt. 4% Umsatzstrafe lassen da höchstens kurz den Quartalskurs schwanken.

Diese Unart, Maximalstrafen festzulegen, unterstützt solche Monopole, weil es ihr illegales Verhalten berechenbar macht.

Ich begrüße es grundsätzlich zwar, dass nach 15 Jahren endlich auch FB's Geschäftsmodell mal gerichtlich aufgearbeitet wird, aber Lobeshymen würde ich da jetzt nicht anstimmen.
 
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Mustis schrieb:
Das ist nicht korrekt. Der Erlaubnisvorbehalt besonders geschützter Daten ist in Art. 9 geregelt:
https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/

Siehe Absatz 1) in dem grundsätzlich die Verarbeitung solcher Daten verboten ist. (Im Gegensatz zu Art. 6). Einzige Ausnahmen von Art. 9 Absatz 1) sind in Absatz 2 definiert. Das ist der Erlaubnisvorbehalt.

Ja alles nicht korrekt. Du hast in der ganzen Datenschutz Thematik Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, nicht nur für besonders Schützenswerte Daten. Ich finde es gut das du hier informierst und die Leute sensibilisierst und bin auch kein Freund von Ellbogengesellschaften. Versuch mich nicht als unwissend oder sonst irgendwie hinzustellen was ich nicht bin. Das verarbeiten von Personen bez. Daten ist per se verboten, ausser sie sind durch einen Tatbestand im Gesetz gedeckt, dieser ist in Artikel 6 für alle möglichen Daten, und so wie du es sagst für besonders sensible in Artikel 9.
 
TNM schrieb:
Die Strafen sind überhaupt nicht hoch. 4% ist lächerlich gering, und nur auf traditionelle Unternehmen gerechnet. FB hat eine 30%+ Gewinnmarge, also bereinigt. 4% Umsatzstrafe lassen da höchstens kurz den Quartalskurs schwanken.
Wenn du glaubst, Facebook tun mehrfach 2 Milliarden € nicht weh und dass das keinen Einfluss auf den Börsenwert hast, nun ja. In meinen Augen zeigt das wenig Verständnis von solchen Vorgängen.

@Chopchop
Ja, das habe ich etwas zu eng gesehen. Man kann (muss!) sagen, dass dies an sich grundsätzlich gilt. Allerdings ist Art. 6 sehr weit gefasst, bedingt durch Absatz f) der sehr leicht als Legitimation genutzt werden kann. Hier hätte ich zwingend meinen Gedankengang genauer ausformulieren müssen.
 
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Mustis schrieb:
Das ist inwiefern ein Problem wenn die Daten DSGVO konform verwendet werden?

Keine ahnung inwiefern das ein problem ist oder sein könnte, da ich diese aussage nie getroffen habe. Falschen beitrag zitiert?
 
Mustis schrieb:
Das ist der wichtigste Grundsatz der DSGVO. Insbesondere für Daten zu Kindern, Gesundheit, politischer Überzeugung, Sexueller Neigung und ähnlich gelagerten Daten, deren Sammlung grundsätzlich verboten und nur in klar definierten Rahmen erlaubt ist (Erlaubnisvorbehalt).

Erhlich, lest mal die DSGVO + eine entsprechenden Kommentierung.
DSGVO gut und schön nur reicht die DSGVO leider nicht weit genug.
Sie erlaubt immer noch viel zu viel.
Aber sie ist schon mal ein Anfang.
 
Gajel schrieb:
Und freitag abend stehen sie wieder alle (mit der familie) an der supermarktkasse und reichen die payback-karte dem kassierer!
Solange mit der ganzen Familie ... dann ist das doch anonymisiert, oder? :D
 
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frank00000 schrieb:
DSGVO gut und schön nur reicht die DSGVO leider nicht weit genug.
Sie erlaubt immer noch viel zu viel.
Aber sie ist schon mal ein Anfang.
Wie und wo geht sie nicht weit genug? Das einfahc zu behaupten ohne es näher zu benennen ist mir zu unkonkret.

Gajel schrieb:
Keine ahnung inwiefern das ein problem ist oder sein könnte, da ich diese aussage nie getroffen habe. Falschen beitrag zitiert?
Nö? Was ist an der Payback Karte beim Supermarkt den nun schlecht? Oo
 
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