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Lt. Junior Grade
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Zum Beispiel sollte es prinzipiell verboten sein Daten zu Werbezwecken oder zum Erstellen von Profilen einer Person zu speichern auch nicht gegen Einwilligung.Mustis schrieb:Wie und wo geht sie nicht weit genug? Das einfahc zu behaupten ohne es näher zu benennen ist mir zu unkonkret.
Händler sollten nach einem bestimmten Zeitraum alle Daten löschen müssen, wenn ich in dem Zeitraum nicht wieder dort bestelle.
Auch die Weitergabe von Daten an dritte egal aus welchem Grund sollte prinzipiell verboten sein.
Dieser Punkt sollte vor allem auch für Staatliche Stellen gelten.
Sollte das so in der DSGVO sein dann habe ich sie wirklich nicht verstanden.