.Sentinel.
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.630
Das heisst also, dass Du es so siehst, dass FSR mit gleicher oder weniger Bildinformation Geomtrie und Feinheiten eben dieser besser herausarbeitet?TigerherzLXXXVI schrieb:Ich persönlich halte FSR 2.0 als die insgesamt bessere Upsampling-Technologie im Vergleich zu DLSS.
Worauf stützt sich diese Meinung? KI hat ja gerade den Vorteil, dass sie durch ihre Erfahrung Fehler korrigieren und mit der Zeit fehlerfreier agieren kann.TigerherzLXXXVI schrieb:Meiner Meinung nach wird die KI-Technik unabhängig von ihrer "Erfahrung" stets die bekannten Bildfehler produzieren.
Du redest von DLSS1TigerherzLXXXVI schrieb:Es handelt sich um ein technikbedingtes Problem oder anders ausgedrückt um einen typischen Nachteil der KI-Technik, die quasi immer wieder ihrer "Phantasie" freien Lauf lassen wird.
Was gerade in der Entscheidungsfindung Situationsbedingt oftmals zu Nachteilen führt.TigerherzLXXXVI schrieb:Ein klassischer Algorithmus wie bei AMDs Lösung geht da ebrnfalls technikbedingt viel weniger kreativ zu Werke.
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Dafür kann die Recheinleistung von dazu optimierten Einheiten nicht an Bord geholt werden, die einen höheren Sampling- Faktor und damit eine bessere Geometrie- Rekonstruktion versprechen.TigerherzLXXXVI schrieb:Für mich sind dies konkret die Vorteile von FSR 2.0 gegenüber DLSS 2.3: Unterstützung für AMD-, Nvidia- und Intel-GPUs (keine proprietäre Technologie);
Rekonstruktion ist vorrangig schärfe- agnostisch. Da beide Verfahren vorschreiben, dass der Entwickler die Behandlung von Texturen außen vor lassen muss, hat Schärfe lediglich mit einem dahintergeschalteten Schärfefilter zu tun. Das wiederum kann aber keine Details rekonstruieren, aber das gefürchtete Dazuerfinden vermeintlicher Details durch Artefaktbildung fördern.TigerherzLXXXVI schrieb:native Bildschärfe bleibt nahezu erhalten; keine bzw. kaum Bildfehler.
Dennoch- Nur weil technisch unterlegen, kann es jedem Individuum trotzdem besser gefallen, aus welchen Gründen auch immer. Das ist legitim.
Nur die Belegbaren Gegebenheiten muss man ebenso anerkennen können.