Erkekjetter
Rear Admiral
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Du hättest noch anmerken sollen, dass es in dem Fall konkret um §4 geht. Mit dem Lesen haben es viele ja nachweislich nicht so. ^^TheManneken schrieb:
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Du hättest noch anmerken sollen, dass es in dem Fall konkret um §4 geht. Mit dem Lesen haben es viele ja nachweislich nicht so. ^^TheManneken schrieb:
komme mir echt zu dumm dafür vor😅 naja, dann bleibt´s halttimbola schrieb:bei der riesigen Anzahl an Artikeln, Tests, Berichte usw, die was mit Wikipedia und irgendwelchen Auftakten zu tun haben oder gar Intel Core fällt es einem nicht leicht, den richtigen zu finden, bei dem ein Bild enthalten ist, auf dem man was mit "index=" sehen kann^^
Schon wieder ein Jahr vorbei … und ich bin sogar dieses Jahr zu müde für das Gewinnspiel.frkazid schrieb:Fiese Fragen ;-)
Viel Glück an alle und danke an CB und Caseking!
Wenn du das richtige Bild im richtigen Artikel hast, dann ist das sofort völlig klar.brabe schrieb:Den Artikel habe ich. Was aber soll das Index= bedeuten?
Bei Frage 2 ist die Richtige Anwort: 8
Antworten ungleich Tipps, just sayinTheManneken schrieb:
TheManneken schrieb:Ich will nur mal anmerken: jeder, der hier Hilfestellung zu den richtigen Antworten gibt, sei der Hinweis noch so klein, z.B. wo man suchen muss, der wird vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
TheManneken schrieb:
Geht leider nicht, der Platz unter deinem Beitrag ist schon belegt. Schaaaade.nebukadnezar.ll schrieb:Kann jemand die Antworten bitte hier unter mir einstellen?
Weißt du warum es den Paragraphen 265a StGB gibt? Weil eine pfiffige Leute um 1935 2 Pfennigstücke plattgedrückt in Fernsprechern verwendet haben. So konnte ein 2 Pfennigstück anstatt eines Groschens verwendet werden. Da dies nicht den Straftatbestand des Betrugs erfüllt, wurde der 265a eingeführt. Verknackt wurden die beiden im übrigen nicht. War ja bis dahin noch Straffrei ;-)Erkekjetter schrieb:Ich würd Korinthenkackerei noch als Ausschluss mit in die Regeln aufnehmen...
Die Liebe zwischen Mann und Frau oder die Liebe eines Mannes zu seiner kubanischen Zigarre? 🤔minimii schrieb:Tolles Gewinnspiel
Ich wünsche den Teilnehmern viel Glück.
Ich gewinne eh nix, dafür läufts halt bei der Liebe 🧡
Das fand ich schon in der Sendung nicht wirklich schlüssig. In §263 StGB (1) heißt es nämlich:PUNK2018 schrieb:Da dies nicht den Straftatbestand des Betrugs erfüllt
Wer 2 Pfennig für 10 Pfennig ausgibt, verschafft sich natürlich einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil". Es handelt sich ebenfalls um "Vorspiegelung falscher Tatsachen". Und das "Vermögen eines anderen" ist natürlich das des Automatenbetreibers. Insofern ist zumindest in der aktuellen Fassung der §263 völlig hinreichend.Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
minimii schrieb:Tolles Gewinnspiel
Ich wünsche den Teilnehmern viel Glück.
Ich gewinne eh nix, dafür läufts halt bei der Liebe 🧡