Chilisidian schrieb:
Wieso sollte das technisch nicht umsetzbar sein? Nur Geräte im selben WLAN können gleichzeitig mehr als einen Stream starten. Das lässt dich anhand der IP ja leicht filtern. Bist du nicht im WLAN, schaltet Netflix um und es lässt sich generell nur noch ein Stream öffnen, wenn jemand anders über denselben Account einen stream startet, wird der ursprüngliche beendet.
Weil Netflix eben auch erlaubt verschiedene Wlans zu nutzen. Die ganzen Berufspendler, die in Hotels übernachten, die werktags woanders wohnen als an WEs, Studenten/Azubis , die im Studentenheim wohnen, gleichzeitig aber auch eigene Wohnung noch haben oder noch bei Eltern wohnen und hin und her pendeln.
Mut deutschem Datenschutz derzeit technisch so nicht umsetzbar.
Schau dir die 2 Videos an.
Es wurde bei Netflix explizit von der Kanzlei nachgefragt und auch User haben bei Netflix gefragt und Netflix sagt, es ist legal mit einem Arbeitskollegen mit unterschiedlichen Wohnsitz den Account zu teilen.
Netflix und andere Firmen können schreiben in ihren AGBs was Sie wollen.
Ob es so zulässig ist, ist eine andere Frage.
Es gilt das deutsche Gesetz.
Es ist mit deutschem Datenschutz überhaupt nicht möglich das zu überprüfen und zweitens, wie gesagt, Netfflix möchte es nicht auf eine einzige eigene ip Adresse beschränken.
Hinzu kommt, in Deutschland haben die meisten und dynamische IP, die sich ständig ändert