Sophisto schrieb:
Du kannst dir also sicher sein, dass Netflix exakt den Preis ansetzt, der angemessen ist. Dass die Wahrnehmung dieses Preises individuell verschieden ist, ist da völlig unbeachtlich.
Angemessen heißt im betriebswirtschaftlichen Sinne aber auch nur, dass entsprechend viele Leute bereit sind, diesen Preis zu zahlen, und nicht, dass die Höhe in einem nachvollziehbaren Zusammenhang mit den Kosten für die Bereitstellung steht.
Abzocke ist es deswegen nicht, man wird ja wirklich nicht gezwungen, sich den Mist rein zu ziehen.
Bzgl. des Verstoßes gegen die AGB wg. Accountsharing oder VPN kann ich jetzt ehrlich gesagt nicht wirklich etwas verwerfliches daran sehen. Klar, ist man mit den Bedingungen nicht einverstanden, müsste man eigentlich widerrufen. Genauso müsste aber auch Netflix einschreiten, wenn gegen die AGB verstoßen wird. Machen sie aber nicht, sondern dulden es bisher (nachvollziehbar sollte es für sie sein). Also können sie sich im Umkehrschluss auch nicht beschweren, wenn die Leute es machen.
Kumpel fragte mich neulich, ob ich den Gastaccount über seinen Zugang noch brauche. Lief schon seit Jahren, war damals auch noch nicht gegen die AGB. Hatte schon ganz vergessen, dass er mir das mal eingerichtet hatte - in der ganzen Zeit nicht einmal genutzt.
Bei meiner Freundin schauen wir meistens Prime, wenn schon die Glotze läuft. Ansonsten Filmeabend. Gastzugang für Netflix hat sie auch über irgendjemanden, das nutzen wir aber praktisch nie - oder zumindest kann ich mich nicht daran erinnern.
Neulich lief mal klassisches Fernsehen, weil der Internetzugang nicht funktionierte. Da rebellieren aber meine verbliebenen Gehirnzellen, 30+ Sender, nur Müll und aller 20 Minuten Werbung.
Bei mir habe ich Kabel sogar in den Nebenkosten mit drin, aber in 6 Jahren nichtmal den Sendersuchlauf gestartet.