Quo vadis BTMG?

DaDare schrieb:
Man darf hierbei langfristig auf den gesunden Meschenverstand hoffen, dass die Konsumenten Rücksicht auf die Mitmenschen im öffentlichen Raum haben.
So wie ich seit Jahrzehnten darauf warte, dass ...

.... ich nicht mehr mit Autoabgasen zugeblasen werde.

... ich nicht mehr von Menschen belästigt werde, die riechen, als ob sie gerade einen Sprengstoffanschlag bei Douglas überlebt hätten ... oder als hätten sie Wochen lang kein Wasser an ihre Haut gelassen.

... ich nicht mehr von "vapern" (meist wahrscheinlich minderjährige) im Bus voillghequalmt werde ... Zigarretten oder Tüten finde ich da auch nicht toll.
Draußen finde ich die Dampfer übrigens sogar noch widerlicher, als Raucher ... einfach aufgrund der viel dichteren und größeren Wolken stinkender Luft und der tatsache, dass diese Leute das nichtmal für störend zu halten scheinen.

Genauso warte ich seit Jahrzehnten darauf, dass Betrunkene selbstständig 3m Abstand halten ... die Fahne finde ich nämlich einfach unangenehm (egal, was getrunken wurde).

Von Geruchsbelästigungen durch "Wirtschaft" (egal ob Großindustrie oder Gastro) will ich jetzt garnicht anfangen.

Das Fass mit dem Geruchsbelästigung sollten wir hier tunlichst nicht aufmachen.

Ich halte Abstand zu Menschen, wenn ich rauche. Einfach, weil ich nicht wissen kann, ob es in diesem Fall stört, und daher vorsichtshalber davon ausgehe, dass es stört. Das halte ich mit dem Kiffen natürlich genauso, denn natürlich mag den Geruch nicht jeder.
In geschlossenen Räumen rauche ich generell nicht mehr ... ganz egal, ob ich das dürfte oder nicht.


Zu den Abstandsregelungen.
Im Gesetz steht "... und in Sichtweite ..." und in einer Fußnote steht dann, dass "Sichtweite" bei maximal 100m endet.
Innerhalb dieses Radius endet die Sichtweite aber ganz allgemein an jeder Mauer, die die Sicht blockiert. Was man nicht sieht, liegt nicht in "Sichtweite".
Man sollte nicht unterschlagen, dass dabei die Sichtbarkeit oder Einsehbarkeit eine Rolle spielt.

In meinem Garten hat mir niemand zu erzählen, dass ich da nicht kiffen darf, denn der ist von öffentlichem Grund nunmal nicht einsehbar und in keinem der Nachbarhäuser wird eine KiTa, Schule oder ähnliches betrieben.
Ergänzung ()

Die nächsten Wochen/Monate werden interessant, da nun unsere Gerichte den Gesetzestext in Gerichtspraxis umsetzen müssen.

Es bleibt interessant.
 
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hotzenplot schrieb:
liegt auch vielleicht daran, das es legal, noch nicht zu bekommen ist Eigenanbau und Clubs sind erst ab 1.7 legal. Und da es ca 3 Monate dauert bis man nen Ertrag hat, kann man davon ausgehen , das Kiffer die vor dem 1.10 munter in der Öffentlichkeit kiffen, kiffen illegales Zeug
Es gibt kein illegales Zeug.
 
Momentan gibt es aber nur Zeug, welches illegal beschafft wurde.
Weitergabe ist weiterhin nicht erlaubt (nur im Rahmen der Clubs, die erst ab 1.7. legal weitergeben dürfen).
Das ist die Situation seit Jahren (wenn auch mit kleineren Mengen). Besitz legal ... Beschaffung nicht.
 
Joker (AC) schrieb:
Wenn die Zündschnur einmal abgebrannt ist, können die auch so ganz anders.
Psychotisch, panisch...höchst aggressiv. Sehr befremdlich. Muss nicht, aber kann.
Alle haben immer den coolen Dude vorm Auge. Ich kenne es auch anders.
Sorry die meisten werden von Cannabis friedlich und sind entspannt. Ausnahmen gibt es immer, ist doch beim Alkohol auch so, die einen feiern werden lustig, die anderen völlig aggro und asozial....ist jetzt irgendwie kein Argument gegen die Freigabe, weil du kennst ja angeblich das anders trotz PROHIBITION!
Momo-CN schrieb:
Wird in dem Podcast angesprochen
Ergänzung ()

Ich kenne keinen Haushalt mit kleinen Kindern , in denen Messer oder Werkzeuge frei zugänglich sind. Vor den Gefahren von Messern und Scheren und Streichhölzer/feuerzeugen wird in der Erziehung auch gewarnt.
Vernünftige Eltern konsumieren keine Zigaretten, Alkohol und eben auch Cannabis nicht vor Kindern, sollte eigentlich klar sein.
Du machst hier Fässer auf das geht auf keine Kuhhaut!
Momo-CN schrieb:
Weil Cannabis bis dato illegal war! Erstmal konnten so nur Eltern es überhaupt besitzen, die genug kriminelle Energie hatten um es auf dem Schwarzmarkt zu kaufen (selten). Dann werden sie es extrem verheimlicht haben, aus Angst, das Kind könnte sie im Kindergarten oder in der Grundschule verpfeifen und sie werden gemeldet.

Das ist ja eine präventive Wirkung des verbotes. Das alles entfällt jetzt durch die Legalisierung und Normalisierung.
Die Krönung ist aber das hier:
Kriminelle Energie um auf dem Schwarzmarkt zu kaufen? In welchem Film lebst du? Cannabis hat schon immer eine Sonderstellung eingenommen und wird von den meisten Menschen nicht als besonders kriminell angesehen.
Du wirst erstaunt sein wie der Schwarzmarkt für die meisten Konsumenten aussieht: Das ist nicht der Görli, oder der Bahnhof, etc. sondern das sind Kumpels, nette Nachbarn und Menschen wie du und ich die Cannabis in Wohnungen und neuerdings vermehrt in Onlinechats wie telegram usw. verkaufen.
Da wo ich her komme ist es außerdem normal nach NL zu fahren und in den Coffeeshops einzukaufen. Die Züge sind auf der Rückfahrt meistens so rappelvoll, dass kein Zöllner / Polizist alles und jeden kontrollieren kann.
Auch auf den Autobahnen ist sehr viel Verkehr weil viele einkaufen und dann nebenbei in den Coffeeshop gehen, alle Gesellschaftsschichten, jung/alt und arm/reich. Da hat keiner irgendeine kriminelle Energie gehabt, komm mal runter von deinem wirren Film!
Das sind/waren keine Junkies die für einen Schuss irgendeine Oma überfallen haben um sich Drogen zu kaufen!
Momo-CN schrieb:
@DaDare

Man kann im Konsum von Rauschmitteln eben nicht öffentlich und privat trennen. Man hat auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitmenschen
Da stimme ich dir ausnahmsweise zu, diese Fürsorgepflicht erwarte ich aber generell von allen Dingen die mich tangieren könnten. jeder soll machen was er will solange er keine anderen Menschen belästigt.
Ich persönlich finde die Legalisierung 100% richtig, hätte mir aber ein Konsumverbot in der Öffentlichkeit gewünscht. Allerdings analog dazu auch für Alkohol und Tabak, insbesondere im Auto wenn Kinder mitfahren!

Zu guter letzt hier mal ein Video von 1500 feiernden fröhlichen Menschen die einfach nicht mehr kriminell sind und es auch nie waren, sie wurden auch von Leuten wie dir Momo-CN kriminalisiert und in eine ecke gedrängt, dafür solltest du dich schämen denn das ist menschenfeindlich und verachtenswert!


Jeder darf über Cannabis denken wie er möchte, aber nach dem Motto zu handeln: Weil ich es nicht mag, dürfen andere es auch nicht nehmen ist in meinen Augen asozial!
Und komm nicht mit dem Schutz der Kinder, denn warum dürfen Kinder ab 14 jahren mit ihren Eltern harten Alkohol trinken, warum sind Schnapsflaschen an der Kasse neben Schokolade platziert, warum gibt es legale Drogen Werbung und warum wird verschwiegen, dass es alle 7 Minuten ein Drogentoten durch Alkoholdrogen in Deutschland gibt?
Und da kommt man und wettert gegen Cannabis?
Sorry da bleibt mir die Luft weg.....
Und eins noch: ja Cannabis kann für manche gefährlich werden, es kann für manche und deren Familien verheerende Folgen nach sich ziehen, das ist aber kein Grund für die breite Masse Cannabis zu verbieten, nein schlimmer noch die Menschen zu kriminalisieren und deren Leben zerstören.
Ich weiß, dass die Prohibition mehr Schaden angerichtet hat als es Cannabis je könnte.
Obwohl Alkohol sehr gefährlich ist, ist auch hier ein Verbot noch verheerender als die Legalität. Bei einem Verbot von Alkohol würden noch mehr Menschen sterben als es heute schon tun.
 
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ZeT schrieb:
Da sind sie, die Blockwarte.
Stimmt, ich habe vor der Schule gewartet, bis endlich einer kam, der sich über die Regeln hinweggesetzt hat.
ZeT schrieb:
Rechnet damit, das die Kiffer euch so eins reinwürgen werden nur um euch extremst auf die Palme zu bringen.
Die ach so lieben und friedfertigen Kiffer, die ja keinem was tun.
Tomislav2007 schrieb:
Bezieht sich die 100m Abstandsregel auf die Minderjährigen die dort sein könnten oder auf die Orte/Plätze ?
Auf die Orte und Plätze.
Tomislav2007 schrieb:
Bezieht sich die Uhrzeit zwischen 7:00 und 20:00 auf alle aufgezählten Orte/Plätze oder nur auf die Fußgängerzonen ?
Nur auf die Fußgängerzonen.
DerOlf schrieb:
Innerhalb dieses Radius endet die Sichtweite aber ganz allgemein an jeder Mauer, die die Sicht blockiert.
Nein, mit Mauern hat das nichts zu tun.
dutchflyer schrieb:
Cannabis hat schon immer eine Sonderstellung eingenommen und wird von den meisten Menschen nicht als besonders kriminell angesehen.
Vielleicht in Deiner Bubble, nach meiner Erfahrung sehen das die meisten Menschen anders.
dutchflyer schrieb:
Zu guter letzt hier mal ein Video von 1500 feiernden fröhlichen Menschen die einfach nicht mehr kriminell sind und es auch nie waren, sie wurden auch von Leuten wie dir Momo-CN kriminalisiert und in eine ecke gedrängt, dafür solltest du dich schämen denn das ist menschenfeindlich und verachtenswert!
Geht es auch ein bisschen weniger dick aufgetragen? Sie haben (bisher) gegen Gesetze verstoßen, das machte sie kriminell,
 
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Anhand der Bubatzkarte kann man sich ja informieren, wo man kiffen darf.
Bubatzkarte
Kann man jetzt rumjammern, ist so. Statt die Polizei/Ordnungsämter zu entlasten, kann die sich nun um Kifferzonen kümmern.

dutchflyer schrieb:
Sorry die meisten werden von Cannabis friedlich und sind entspannt. Ausnahmen gibt es immer, ist doch beim Alkohol auch so, die einen feiern werden lustig, die anderen völlig aggro und asozial....ist jetzt irgendwie kein Argument gegen die Freigabe, weil du kennst ja angeblich das anders trotz PROHIBITION!
Ich habe darauf geantwortet, dass es angeblich nur friedliche Kiffer gäbe.
Das war keine Wertung meinerseits. Die Gesetzlage ist wie sie ist, und als Demokrat in Demokratie habe und werde ich das akzeptieren. Ich muss aber nicht alles gut finden.
Und nicht "angeblich" anders, ich kenne reale Personen, die so sind.
Ist das schon wieder die sprichwörtliche friedfertige Einstellung?
 
Ja natürlich gibt es auch Gewalt affine aggressive Menschen die kiffen.

Was aber anders ist als beim Alkohol ist:
Steck 1000 Männer in ein Zelt, mach Musik und dann gibt's Gras oder Alkohol.

Du und ich wissen beide wo die sanis mehr zu tun bekommen.
 
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Incanus schrieb:
Nein, mit Mauern hat das nichts zu tun.
Ich warte auif den ersten Richterspruch ... und hoffe, dass die Gerichte nicht solche Mauern im Kopf haben, wie du.
Joker (AC) schrieb:
Ich habe darauf geantwortet, dass es angeblich nur friedliche Kiffer gäbe.
Menschen, die von Kiff aggro werden sind auch in meiner Erfahrung ziemlich selten ... noch seltener sind aggressive Kiffer, die nicht noch irgendwas anderes genommen haben (Speed, Koks, Meth ... ).

Die absolute Mehrheit kiffender Menschen, die ich in meinem Leben kennen gelernt habe, ist friedlich gewesen und wurde durchs kiffen noch friedlicher.
 
+1 für PoC, btw

mir kommt diese diskussion reichlich künstlich vor, getrieben von einem halben jahrhundert plus prohibition und heftigst betriebener angstpropaganda aus allen rohren modernen medienarsenals.

ich bleibe dabei, historisch betrachtet ist das anders.
viele tausend jahre kulturgeschichte sprechen eine andere sprache.

und ich leg noch einen drauf.
zähle die darstellungen von recht eindeutigem in vielem, was von alten kulturen noch da ist.
kulturen, kulturtechniken und substanzgebrauch sind nicht zu trennen, nirgends.

und darunter fallen die ältesten kulturen, die meist um äonen länger gesellschaftlich stabil waren, als alles, was das christliche europa jemals zustandegebracht hat.

denn bei "uns" ist schuldkultur und periodisches chaos&krieg leider die norm.
dem christlichen europa ist alles suspekt, was den leuten gefällt und wofür man nicht leiden oder viel bezahlen muß. es fängt bei sex an, und kennt keine beschränkung.
und lange zeiten sprechen wahrlich viel.

und nein, ich will ned auf sowas wie "die krche" losgehen, das wäre ganz falsch verstanden.
das "christliche europa" ist als kultureller kgn gemeint, weil es die längste kulturelle gemeinsamkeit ist.
und selbstverständlich sind damit auch die abkömmlinge außerhalb europas gemeint. mitunter an erster stelle.
 
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Wir können natürlich auch in jedem Einzelfall einen Ortstermin einberufen, um zu klären, ob es eine Mauer, ein Maschendrahtzaun oder eine Hecke ist und wie stark das die Sicht einschränkt. Die 100m sind meiner Meinung nach klar definiert, da kann keiner sagen er hocke doch hier hinter dem Telekomschrank neben der Schule, da könne ihn doch keiner sehen.
Ich habe keine Mauer im Kopf, ich kann es aber weiterhin nicht gut heißen, dass ein Rauschgift nun auf einmal frei in der Öffentlichkeit konsumiert wird.
 
Incanus schrieb:
Die 100m sind meiner Meinung nach klar definiert
Dann nochmal deutlich für dich, der Abstand ist definiert als 'in Sichtweite'. Damit klar ist, was gemeint ist, wurde darunter nur klargestellt, dass die Sichtlinie SPÄTESTENS nach 100m Endet. Oder an der nächsten Mauer.
 
es ist kein rauschgift. das ist kampfsprache.
es ist was, was auf den organismus wirkt. wie alk, aber auch wie weihrauch, kaffee & tee.
vor allem viele viele alkaloide
edit: und natürlich die über jahrtausende überall auftauchenden mohnkapseln.
was überreicht nix, göttin der nacht, als geschenk: genau.
 
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Incanus schrieb:
Die 100m sind meiner Meinung nach klar definiert, da kann keiner sagen er hocke doch hier hinter dem Telekomschrank neben der Schule, da könne ihn doch keiner sehen.
Die 100m stehen in einer Fußnote und geben eine maximale Begrenzung für die "Sichtweite".
Ansonsten hätte man kürzer formulieren können.
"100 Radius" (was du gerne draus machen würdest) ist in der aktuellen Fassung mMn nicht drin.

Aber das haben nun die Gerichte zu entscheiden. Und ich hoffe, dass diese das erst nach einem Ortstermin entscheiden ... zumindest bei den ersten paar Fällen. Nicht weil ich pro kiffen bin, sondern einfach weil das in einem Rechtsstaat nunmal so gehört.
 
Das müsste dann tatsächlich noch einmal gerichtlich geprüft werden, ich sehe das weiterhin als anders formuliert und gemeint.
Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der
in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben
.
Das heißt für mich erst bei mehr als 100m Abstand, nicht spätestens nach 100m.
DerOlf schrieb:
Und ich hoffe, dass diese das erst nach einem Ortstermin entscheiden ...
So viel zum Thema Entlastung der Gerichte.
 
Incanus schrieb:
So viel zum Thema Entlastung der Gerichte.
Was soll eigentlich dieses rumgereule?

Ja, es bedeutet anfangs einen gewissen Aufwand für die Gerichte (das ist bei neuen Gesetzen relativ normal) ... dieser Aufwand wird aber letztlich helfen, die Gerichte zu entlasten, weil man nicht mehr jeden kleinen Kiffer aburteilen muss.
Sobald die Findungsphase gelaufen ist, wird das CanG die Gerichte entlasten.

Du kannst da natürlich was gegen tun, indem du jeden Kiffer anzeigst, der deiner Meinung nach in einer Verbotszone gekifft hat. Dann ist das auch mit der Entlastung für die Gerichte essig.
 
Zuletzt bearbeitet:
DerOlf schrieb:
Was soll eigentlich dieses rumgereule?
Soll das ein Wortspiel sein oder ist es ein Tippfehler?

Dass Kiffer sich nicht an Regeln und Gesetze halten haben sie ja schon dadurch beweisen, dass sie bisher bereits gekifft haben.
Zur Steigerung der allgemeinen Akzeptanz könnten sie sich jetzt aber wenigstens bemühen, die neuen Regelungen einzuhalten.
 
Also als DAU für mich zusammengefasst ist nun folgender Stand:

  • Ich darf mir bis zu 3 Cannabispflanzen zu Hause in die eigene Wohnung stellen bzw. anbauen. Samen dazu kann ich von den kommenden "Cannabis-Clubs" beziehen oder aus dem Ausland, Quelle egal aus dem Ausland (?!)
  • Darf ein Vermieter den Anbau in seiner Mietwohnung verbieten? Ich finde da keine Regelung die in das Zivilrecht runter geht. Wie sieht es mit dem allg. Hausrecht aus?
  • Cannabis-Clubs können sich selbst organisieren, Beiträge erheben und verteilen dann die Pflanzen und ggf. Samen an ihre Mitglieder gegen eine Grundgebühr, die Clubs selbst müssen aber ähnlich dem Vereinsrecht eine Gewinnabsicht ausschließen.
  • Zwischen 7-20 Uhr darf ich mir keinen "ziehen" in Fußgängerzonen, generell nicht an Schulen, Kitas, Spielplätzen, öffentlichen Sportstätten sowie in deren "Sichtweite" und einem 100m Abstand, auch dort wo das allg. Rauchverbot gilt, gilt dies Zeitunabhängig fürs Kiffen und natürlich wenn Minderjährige zu gegen sind.
  • Bezüglich Straßenverkehr kann ich immernoch keine Regelung finden was die Grenzwerte für die Abbauprodukte des THC angeht, lediglich soll ein neuer Grenzwert für die unmittelbare THC Konzentration im Blutserum auf 3,5 ng angehoben werden. Aktuell gilt der Wert von 1.0 ng für mögliche Fahrverbote, welcher sich wohl durch Rechtssprechung durchgesetzt hat, nicht mittels Gesetzgebung.
Es besteht also mMn. weiterhin ein hohes Sekundärrisiko, wie auch hier gut erklärt wird:
Baut der Betroffene also beispielsweise nach drei Monaten Cannabis-Abstinenz einen Unfall und die Untersuchungsbehörde entdeckt in einer Blutprobe die THC-Abbauprodukte, dann ist der Führerschein weg, es gibt Punkte in Flensburg, mindestens 500 Euro und eine MPU sind fällig.
 
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@The_waron
Samen nicht aus nicht EU, Holland geht aber z.b.

Woher hast du das zitierte mit dem Unfall nach 3 Monaten?
Thc Carbonsäure ist kein Indikator mehr, da kiffen nun nicht mehr als Grund zur Annahme gilt eine "charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" sei nicht gegeben.
Es geht wohl nur noch um den aktiven Wert, die 3,5ng/ml serum
 
DerOlf schrieb:
In meinem Garten hat mir niemand zu erzählen, dass ich da nicht kiffen darf, denn der ist von öffentlichem Grund nunmal nicht einsehbar und in keinem der Nachbarhäuser wird eine KiTa, Schule oder ähnliches betrieben.
Selbst dann wäre es egal.
Die Abstandsregel gilt für das Kiffen im öffentlichen Raum. Dein Garten ist kein öffentlicher Raum.
 
Die Quelle hatte ich doch verlinkt:

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/cannabiskonsum-kiffen-autofahren-recht-regelungen-v4/

Corto schrieb:
Thc Carbonsäure ist kein Indikator mehr, da kiffen nun nicht mehr als Grund zur Annahme gilt eine "charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" sei nicht gegeben.
Naja, das sagst du und aus der Logik her würde ich mich dem auch anschließen, nur hier mein Einwand: Das steht nirgends, es gibt kein Urteil dazu, noch irgendeine Erklärung oder gar Verordnung. So läuft das aber oft im Rechtswesen, was wenn ein Gericht weiterhin solche Abbauprodukte als Negierung zur charakterlichen Eignung ansieht? Oder ganz unten angefangen: Die zuständige Verkehrsbehörde.
 
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