DerOlf
Admiral
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- März 2010
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So wie ich seit Jahrzehnten darauf warte, dass ...DaDare schrieb:Man darf hierbei langfristig auf den gesunden Meschenverstand hoffen, dass die Konsumenten Rücksicht auf die Mitmenschen im öffentlichen Raum haben.
.... ich nicht mehr mit Autoabgasen zugeblasen werde.
... ich nicht mehr von Menschen belästigt werde, die riechen, als ob sie gerade einen Sprengstoffanschlag bei Douglas überlebt hätten ... oder als hätten sie Wochen lang kein Wasser an ihre Haut gelassen.
... ich nicht mehr von "vapern" (meist wahrscheinlich minderjährige) im Bus voillghequalmt werde ... Zigarretten oder Tüten finde ich da auch nicht toll.
Draußen finde ich die Dampfer übrigens sogar noch widerlicher, als Raucher ... einfach aufgrund der viel dichteren und größeren Wolken stinkender Luft und der tatsache, dass diese Leute das nichtmal für störend zu halten scheinen.
Genauso warte ich seit Jahrzehnten darauf, dass Betrunkene selbstständig 3m Abstand halten ... die Fahne finde ich nämlich einfach unangenehm (egal, was getrunken wurde).
Von Geruchsbelästigungen durch "Wirtschaft" (egal ob Großindustrie oder Gastro) will ich jetzt garnicht anfangen.
Das Fass mit dem Geruchsbelästigung sollten wir hier tunlichst nicht aufmachen.
Ich halte Abstand zu Menschen, wenn ich rauche. Einfach, weil ich nicht wissen kann, ob es in diesem Fall stört, und daher vorsichtshalber davon ausgehe, dass es stört. Das halte ich mit dem Kiffen natürlich genauso, denn natürlich mag den Geruch nicht jeder.
In geschlossenen Räumen rauche ich generell nicht mehr ... ganz egal, ob ich das dürfte oder nicht.
Zu den Abstandsregelungen.
Im Gesetz steht "... und in Sichtweite ..." und in einer Fußnote steht dann, dass "Sichtweite" bei maximal 100m endet.
Innerhalb dieses Radius endet die Sichtweite aber ganz allgemein an jeder Mauer, die die Sicht blockiert. Was man nicht sieht, liegt nicht in "Sichtweite".
Man sollte nicht unterschlagen, dass dabei die Sichtbarkeit oder Einsehbarkeit eine Rolle spielt.
In meinem Garten hat mir niemand zu erzählen, dass ich da nicht kiffen darf, denn der ist von öffentlichem Grund nunmal nicht einsehbar und in keinem der Nachbarhäuser wird eine KiTa, Schule oder ähnliches betrieben.
Ergänzung ()
Die nächsten Wochen/Monate werden interessant, da nun unsere Gerichte den Gesetzestext in Gerichtspraxis umsetzen müssen.
Es bleibt interessant.
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