DrFreaK666
Captain
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Mir geht's nicht um mehrmals.Northstar2710 schrieb:Wenn du deine alte verkaufst, nein. Wenn du eine gpu kaufst und sie mit Gewinn verkaufst ohne das du sie selbst benutzt hast und man erkennt das du dies öfters machst, ja. Da du dann als Händler agierst. Bei ebaykleinanzeigen kann dies zu einem Ausschluss führen.
In dem von dir zitierten Text, schreibe ich ja ausdrücklich "eine Grafikkarte".
Und wenn man "eine Grafikkarte" gewinnbringend verkauft, dann macht man sich nicht strafbar
Ergänzung ()
Das glaube ich nicht.Dai6oro schrieb:Wenn du eine Gewinnerzielungsabsicht hast dann ja. Sonst nicht.
Steht das irgendwo genau so, wie von dir beschrieben?