Draco Nobilis schrieb:
Jo, ändert nur nichts an der Tatsache das die Klage besteht "weil wegen Gewinnstreben von OpenAI".
Das er damals selbst dafür war ist zwar sicher "unschön", hat aber keine Relevanz für die Klage (höchstens gegen OpenAI gerichtet).
Das Elon hier wieder übertrieben hat bei der Geldsumme ist nicht eindeutig, er schrieb ja anscheinend das er alles übernimmt was andere nicht leisten können.
Aber die Klage hat er doch initiiert oder nicht?
Und dann >> "Der Vorwurf: OpenAI würde im Gegensatz zur ursprünglichen Mission nicht mehr das Allgemeinwohl im Blick haben."
Jetzt Frage ich mich mehrere Dinge.
1. Er hat dem Ziel mit der Unternehmung Geld zu verdienen zugestimmt richtig? Gut
2. Jetzt findet er es nicht mehr in Ordnung aus Sicht OpenAI mit der Unternehmung Geld zu verdienen richtig? Gut
Und nun wird´s für mich interessant:
3. Darf man mit Unternehmungen die das "Allgemeinwohl im Sinn haben" Geld verdienen?
4. Gibt es bestimmte Unternehmensformen die dem Allgemeinwohl dienen, die keinen Gewinn erwirtschaften dürfen? Wie sind die dann definiert?
5. Hat OpenAI jemals eine
verbindliche Unternehmens-Mission bzw. ein Ziel definiert welches so definiert wurde, dass OpenAI keinen Gewinn erwirtschaften darf UND kann OpenAI gemäß dieser Festlegung daraufhin
verklagt werden?
Ich bin echt gespannt was da so raus kommt, Mist ich muss mein Popcorn rausholen ....