Stefan Payne schrieb:Wenn du es an den Hersteller schickst, hättest du Recht.
Wenn du es an den Händler schickst, hättest du nicht recht!
Weil der muss nach 6 Monaten einfach mal gar nix tun. Und genau das ist das problem, in solchen Fällen. Es gibt da einige Hersteller, bei denen die Garantiebedingungen furchtbar kompliziert sind. So geben die nur 36Monate Garantie, die beginnen, wenn die 2 Jahre Gewährleistung abgelaufen sind. Sprich: 2 Jahre lang mussts über den Händler einschicken, danach darfst erst zum Hersteller latschen.
Ist für die 2 Jahre Gewährleistung nicht eh vom Gesetzgeber her immer der Verkäufer zuständig? Der Hersteller kann es dann aber mit seinen Garantiebedingungen etwas Kundenfreundlicher machen, in dem man sich direkt an ihn wenden kann und/oder vielleicht in den ersten 12 Monaten einen Vorabtausch bekommt, kann es aber auch für Kunden und Verkäufer komplizierter/stressiger machen.