News Widersprüche in der Bundesregierung: Kein Kurswechsel bei der Vorrats­datenspeicherung

Andy

Tagträumer
Teammitglied
Registriert
Mai 2003
Beiträge
7.952
  • Gefällt mir
Reaktionen: Rockstar85, P. Schloenzke, PietVanOwl und 11 andere
Man sollte eher ein Gesetz für Politiker einführen: Wer ständig illegale Gesetze durchdrücken möchte sollte auf seinen Geisteszustand überprüft werden und evtl anschließend für jegliche politischen Ämter gesperrt werden. Allgemein braucht es rechtliche Folgen für Politiker, wenn sie immer wieder Mist bauen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1S7R1K3R, nosound, arbu und 134 andere
Sehr schön zu lesen. Ich war kurzzeitig von den Grünen enttäuscht und hab dem Robert meine Fassungslosigkeit geschrieben.

Scheinbar ein Alleingang der SPD.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nan1bot, Rockstar85, cruscz und 13 andere
Und wenn wir dann die Vorratdatenspeicherung haben,
können sich die Behörden ansehen, wer alles das Video des nächsten Anschlags auf bild.de angesehen hat.

So wie ich das verstanden habe bisher, wurde auf dem besagten Weihnachtsmarkt das vorher ausgearbeitete Sicherheitskonzept fehlerhaft umgesetzt.
Was daran die bzw. eine Vorratdatenspeicherung von IP-Adressen geändert hätte, müssen mir die Politiker*innen noch erklären.

Alljährlich findet man einen neuen Aufhänger dafür und jedesmal gab es dafür vom BVerfG zu Recht einen auf den Deckel.
Lernkurve nicht erkennbar.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nan1bot, lkullerkeks, Razorex und 32 andere
Eine anlasslose und massenhafte Speicherung mit „ausufernden Fristen“ lehne man aber wie gehabt hab.
FYI @Andy


Hatte mich schon gewundert nachdem die Grünen doch bislang dagegen waren bzw. sind.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Haffke
Gut so, lange überfällig. Unsere Geheimdienste sind viel zu oft machtlos, auch die Vorratsdatenspeicherung ist ein Mittel zur Bekämpfung von Terror.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: resterudi, bibler und Hunkin
@Sron Hast du den Artikel gelesen ?

Bzw. hast du einen anderen gelesen als ich ? :confused_alt:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nan1bot, lalanunu, rarp und 32 andere
Es ist wirklich unglaublich, dass nach jedem Vorfall die Sau wieder durchs Dorf getrieben wird. Hat man denn aus der Vergangenheit nichts gelernt? Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht konsequent bleibt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: P. Schloenzke, Mr. Bush*, rarp und 30 andere
Rein rechtlich wäre sowieso nur das Quick-Freeze-Verfahren möglich.
Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht.
Deshalb verstehe ich nicht, warum die CDU und die SPD das nun immer wieder in den Fokus rücken.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nosound, nan1bot, cruscz und 11 andere
JustAnotherTux schrieb:
Bzw. hast du einen anderen gelesen als ich ? :confused_alt:
Denke nicht. Ich finde es gut, dass zumindest Teile der Regierung nun dafür sind. Die nächste Regierung könnte sich dann einig sein.
 
Sron schrieb:
Gut so, lange überfällig. Unsere Geheimdienste sind viel zu oft machtlos, auch die Vorratsdatenspeicherung ist ein Mittel zur Bekämpfung von Terror.
Schau dir die erfolgreichen Anschläge doch mal an.

Anis Amri hatte sogar schon seinen eigenen V-Mann, mit dem er sich noch am Tag des Anschlags getroffen hat.

Al-Abdul Mohsen hat ganz offen mit 43k Followern Anschläge angekündigt, dabei sogar Faeser markiert, hat der Ärztekammer persönlich mit einem Anschlag gedroht und stand dafür sogar vor Gericht, wurde sowohl von der saudischen Regierung als auch von diversen Nutzern den Behörden als Terrorgefahr gemeldet.

Was soll Vorratsdatenspeicherung verbessern, wenn unsere Behörden schlichtweg nicht handeln?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nosound, nan1bot, _b1nd und 68 andere
@Sron

Wie weit wollen wir es denn treiben? Wäre es nicht schön, wenn wir von jedem, der in Deutschland wohnt eine Akte anlegen und dort alles persönliche von ihm ablegen. Wir könnten auch ein paar Freiwillige rekrutieren, die diese Daten sammeln. Wir könnten diesen Freiwilligen dann auch ein Kürzel geben (z.B. IM). Wenn dann eine kleine Abweichung zur gewünschten Verhaltensweise da ist, dann kann man direkt eingreifen und das Volk auf Spur halten. Jedes Verhalten, dass der politischen Führung widerspricht kann schnell unterdrückt werdem. Ach... was wäre das herrlich.

Kann garnicht verstehen, dass in der Vergangenheit noch niemand drauf gekommen ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mhalekith, nosound, nan1bot und 43 andere
Sron schrieb:
Gut so, lange überfällig. Unsere Geheimdienste sind viel zu oft machtlos, auch die Vorratsdatenspeicherung ist ein Mittel zur Bekämpfung von Terror.
Aktuell findet wegen Magdeburg eine Aufarbeitung statt, weil man es trotz Massen an bestehenden Daten mal wieder nicht verhindern konnte...
Der Typ scheint sich nicht einmal etwas Mühe gegeben zu haben, irgendwas zu verschleiern. Und das soll dann mit noch mehr Daten plötzlich besser werden?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nosound, nan1bot, JustAnotherTux und 37 andere
Bei spontanen Taten nützt die Speicherung von IP-Adressen nichts.

Zumal der Täter doch unter Klarnamen bei verschiedenen Stellen angerufen und Emails hin gesendet hatte. Also hätte die IP da gar keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn gebracht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nosound, JustAnotherTux, nyster und 10 andere
Ich glaube die wirksamste Möglichkeit solche Anschläge zu verhindern wäre nicht derart ausgiebig in den Medien darüber zu berichten. Dass die Tat jetzt politisch wochenlang ausgeschlachtet wird ist meiner Meinung nach dementsprechend kontraproduktiv was zukünftige Entwicklungen angeht.

Nachahmeffekte durch Berichterstattung sind wissenschaftlich ja sehr klar belegt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Werther-Effekt
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Flunkiii, Faultier, dafReak und 2 andere
Wenn ich IP Adressen lese, was ist mit VPN denn? Mit dem Verschleiern der wahren IP durch VPN Provider?

Ich frage mich auch wie man das handhabt mit der Schweiz vs. EU oder Deutschland, etwa, bin ich als Schweizer auch betroffen von sowas denn, wenn es durchkommen?
 
KnolleJupp schrieb:
Was daran die bzw. eine Vorratdatenspeicherung von IP-Adressen geändert hätte, müssen mir die Politiker*innen noch erklären.

Ja hab auch gelesen das es "Hinweise" vor ab gab um die 80. die zum Täter führen. Diese wurden nur nicht verfolgt. Wie beim NSU oder den 9/11...
Es sollen also Daten vorrätig sein, die man dann aber nicht ernst nehmen will / verfolgen will.

Warum auch immer...

Grüße Kazuja
Ergänzung ()

Kettensäge CH schrieb:
Wird dann verboten? ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Thorque und Hovac
LotusXXL schrieb:
Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht.

Eine gesetzlich geregelte Mindestspeicherfrist von IP-Adressen wäre nach aktueller EuGH Rechtssprechung möglich.
Die Behörden dürften dann bei Straftaten bei den Providern anfragen.
https://www.lto.de/recht/nachrichte...atsdatenspeicherung-daten-ueberwachung-hadopi

Aber bisher wird zwar immer gefordert, konkrete Details wie Speicherdauer, bleibt man bisher leider aber schuldig. Dabei würde diese mit entscheidend für die Verhältnismäßigkeit sein.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/133/2013366.pdf schrieb:
Zur Beantwortung der Frage, welche Erfolgsquote im NCMEC-Prozess erreicht werden könnte, wenn eine
einheitliche Speicherverpflichtung für IP-Adressen und gegebenenfalls vergebene Port-Nummern umgesetzt
würde, hat das BKA eine technische Auswertung von etwa 66.000 strafrechtlich relevanten NCMEC-Vor-
gängen aus dem Jahr 2022 durchgeführt und hat das Alter der IP-Adressen in diesen Vorgängen in Relation
zu einer hypothetischen Speicherverpflichtungen für Internetzugangsdienste von IP-Adressen und Port-
Nummern gesetzt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Erfolgsquote im NCMEC-Prozess durch eine
einheitliche gesetzliche Speicherverpflichtung erheblich gesteigert werden könnte, wobei der Effekt in den
ersten Wochen besonders signifikant wäre. So würde die Erfolgsquote der Gewinnung von Identifizierungs-
ansätzen allein anhand der IP-Adressen bei einer einheitlichen Speicherverpflichtung für 14 Tage von 41
Prozent auf über 80 Prozent gestiegen. Bei einer einmonatigen Speicherpflicht würde die Aufklärungsrate
der IP-Adressen auf über 90 Prozent steigen (Bundeskriminalamt, Stellungnahme zu BT-Drs. 20/3687, S.
7).
https://dserver.bundestag.de/btd/20/133/2013366.pdf

Wenn man das so anschaut, könnten 90% der Taten mit einer einmonatigen Speicherfrist aufgeklärt werden.
Eine Speicherpflicht, die über 6 Monate hinaus geht, wäre also sehr wahrscheinlich unverhältnismäßig.
Am ehesten kann ich mir 1-2 Monaten vorstellen und reicht für eine Bestandsdatenanfrage beim Provider auch aus.
Je älter die angefragten Daten sind, stellt sich sowieso die Frage, in wie weit überhaupt noch von einer "akuten" Gefahr gesprochen werden kann.

https://www.lto.de/recht/nachrichte...atsdatenspeicherung-daten-ueberwachung-hadopi schrieb:
Der EuGH stellte klar, dass die Zwangsspeicherung von IP-Adressen durch Internetdienstanbieter auf das absolut Notwendige zeitlich begrenzt werden müsse.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: cruscz und floTTes
icetom schrieb:
Man sollte eher ein Gesetz für Politiker einführen: Wer ständig illegale Gesetze durchdrücken möchte sollte auf seinen Geisteszustand überprüft werden und evtl anschließend für jegliche politischen Ämter gesperrt werden. Allgemein braucht es rechtliche Folgen für Politiker, wenn sie immer wieder Mist bauen.
Sag ich nicht erst seit gestern --- wobei ich noch einen Schritt vorher ansetzen würde:
CDLABSRadonP... schrieb:
Welch eine Überraschung, die nächsten offensichtlich verfassungsfeindlichen Gesetze sollen auf den Weg gebracht werden. Wie lange muss man sich die Farce noch geben, bis endlich einmal das grundsätzliche Problem erkannt wird und allein die Ausarbeitung von offensichtlich verfassungsfeindlichen Gesetzen bereits unter Strafe gestellt wird? Damit könnte man mal das Übel an der Wurzel packen...
Nicht nur geht es einfach schneller, sondern es hat auch den Vorteil...
Zarlak schrieb:
Die parlamentarische Immunität verhindert das....lies einafach mal Artikel 46 Absatz 2 im Grundgesetz.
...dass dafür die Indemnität in Absatz 1 (!) nicht eingeschränkt werden muss und selbst Absatz 2 keine Einschränkung erhalten muss. Indem die Vorbereitung verfolgt wird, sorgt man für die gleiche rechtliche Grundlage wie bei der Verfolgung der Vorbereitung eines Angriffskrieges. Dort ist auch klar, dass Abgeordnete ebenfalls belangt werden können. (denn man verhaftet sie ja am selben Tag; auf frischer Tat ist schließlich in Absatz 2 extra geregelt) Und insbesondere wird so auch klar, dass die gleichen Regeln eben auch für sonstige Staatsbürger gelten, die dann auch keine Vorbereitung verfassungsfeindlicher Gesetze mehr betreiben dürfen. (damit beugt man auch dem Umgehungstatbestand vor, dass die Vorbereitung schlicht ausgelagert wird)

Alternativ (oder ergänzend, doppelt gemoppelt hält besser und so...) könnte man natürlich auch Artikel 46 einen fünften Absatz hinzufügen, der davon spricht, dass Indemnität und Immunität im Falle von verfassungsfeindlichen Aktionen wie Volksverhetzung, Vorbereitung eines Angriffskrieges oder Vorbereitung von verfassungsfeindlichen Gesetzen nicht zur Anwendung kommen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dafReak und Hellyeah
Zurück
Oben