News Widersprüche in der Bundesregierung: Kein Kurswechsel bei der Vorrats­datenspeicherung

Stark das Thema jetzt nach Magdeburg aufzukochen, hätten sie besser mal was gewartet bevor man dem Volk nochmal aufzeigt wie unfähig man eigentlich war (zumindest in Bezug von "Internet posts und Signale richtig deuten").
 
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DKK007 schrieb:
Eine gesetzlich geregelte Mindestspeicherfrist von IP-Adressen wäre nach aktueller EuGH Rechtssprechung möglich.
Aber nicht in Deutschland. Der EuGH hatte in dem konkreten Fall ein Urteil für Frankreich gefällt.
 
Es werden Gelder ausgegeben und ein großer logistischer Aufwand betrieben, wenn es darum geht, die Telefone rechter YouTuber zu verwanzen oder sie anderweitig zu bespitzeln um sie anschließend medienwirksam zu verknacken. Soll heißen: Es funktioniert doch wenn man will!

Wenn das bei politisch weltanschaulichen Gegnern funktioniert, nicht aber bei wirklichen Gefährlichen und Kriminellen, die sogar mit offenen Drohungen herumhantieren und dann mit Autos in Menschenmengen rasen, dann ist das ganze nur mit dem Nicht-Wollen erklärbar.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibfehler!)
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wir brauchen Volksentscheide inkl. Vetorecht und vor allem Politikerhaftung. das kann echt nicht sein, dass man hier einfach nur zusehen kann, was hier veranstaltet wird.

Wer sich in Deutschland für ein Bundes- oder Landesparlament zur Wahl stellt, der kann in seinen öffentlichen Bewerbungsreden rundweg alles versprechen und für den Fall seines Sieges zusagen, er muss es aber nicht halten. Selbst wenn der gewählte Abgeordnete dann im Plenum in gänzlicher Unkenntnis einer zu regelnden Materie abstimmt, bleiben die Konsequenzen auch dieser Tat für ihn haftungsrechtlich folgenlos. Das Schlimmste, was ihm droht, ist ein Unterbleiben seiner Wiederwahl. Das aber hilft all jenen Bürgern nicht, die durch fehlerhaftes, rechtswidriges oder schlicht unzureichendes politisches Handeln des Gewählten Schäden erlitten haben, und seien es existenzvernichtende. Die spätere Abwahl des Schlechtleisters kompensiert ihren Schaden nicht.
 
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Kettensäge CH schrieb:
bin ich als Schweizer auch betroffen von sowas denn, wenn es durchkommen?

Mitunter ja. Wennst dich im D Netz bewegst. Aber keine Sorge, die werden auch das, genau wie so vieles andere eh nicht auf die Reihe bekommen. :volllol: Viel reden, bissle machen, am Ende nix können. Das wird sich nicht ändern...
War da nicht was mit Grenzkontrollen für mehr Sicherheit und so? War jetzt dutzende Male in D die letzten Tage. Von Grenzübergängen in CH, A, PL und F... die Polizisten an der Grenze hocken in ihren Häuschen, spielen am Handy oder quatschen, kosten nen Haufen Steuergelder und bringen ganz genau NIX. Aber die Politik hat geredet, die Leute denken es hilft was, also is man dafür... was ich in den ganzen Fahrten alles nach D hätte schmuggeln können. Oder die ganzen Autos vor oder hinter mir, für die sich auch keiner interessiert hat...

Am Ende is es nen Papiertiger der nur kostet und nix bringt weil man nicht mit den Daten umgehen kann/will.
 
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CDLABSRadonP... schrieb:
...dass dafür die Indemnität in Absatz 1 (!) nicht eingeschränkt werden muss und selbst Absatz 2 keine Einschränkung erhalten muss. Indem die Vorbereitung verfolgt wird, sorgt man für die gleiche rechtliche Grundlage wie bei der Verfolgung der Vorbereitung eines Angriffskrieges. Dort ist auch klar, dass Abgeordnete ebenfalls belangt werden können. (denn man verhaftet sie ja am selben Tag; auf frischer Tat ist schließlich in Absatz 2 extra geregelt) Und insbesondere wird so auch klar, dass die gleichen Regeln eben auch für sonstige Staatsbürger gelten, die dann auch keine Vorbereitung verfassungsfeindlicher Gesetze mehr betreiben dürfen. (damit beugt man auch dem Umgehungstatbestand vor, dass die Vorbereitung schlicht ausgelagert wird)

Alternativ (oder ergänzend, doppelt gemoppelt hält besser und so...) könnte man natürlich auch Artikel 46 einen fünften Absatz hinzufügen, der davon spricht, dass Indemnität und Immunität im Falle von verfassungsfeindlichen Aktionen wie Volksverhetzung, Vorbereitung eines Angriffskrieges oder Vorbereitung von verfassungsfeindlichen Gesetzen nicht zur Anwendung kommen.

Nur leider weiß man bei den Gesetzen nicht unbedingt vorher, dass sie gegen die Verfassung verstoßen.
Das das BVerfG den Haushalt vor einiger Zeit gekippt hatte damit hatte ich auch vorher nicht gerechnet.

Man müsste also sehr großzügig sein, was den Tatbestandsirtum nach § 16 StGB angeht.
https://www.bussgeldkatalog.org/tatbestandsirrtum/
Und dann wäre das Gesetz möglicherweise selbst Verfassungswidrig, da es gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt.
Ergänzung ()

SupaKevin schrieb:
Ich glaube die wirksamste Möglichkeit solche Anschläge zu verhindern wäre nicht derart ausgiebig in den Medien darüber zu berichten. Dass die Tat jetzt politisch wochenlang ausgeschlachtet wird ist meiner Meinung nach dementsprechend kontraproduktiv was zukünftige Entwicklungen angeht.

Nachahmeffekte durch Berichterstattung sind wissenschaftlich ja sehr klar belegt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Werther-Effekt

Gibt schon den ersten in den USA.
 
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Na ein Glück dass die Grünen doch nicht eingeknickt sind, wäre doch schade wenn das Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung schon wieder einkassieren müsste...
 
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Die Infos, die im Zuge der Ermittlungen von Magdeburg ans Tageslicht kommen, sind der beste Beweis, dass eine Vorratsdatenspeicherung in DE gar nichts bringt.
Es liegen Informationen vor, werden aber nicht zusammengeführt und Schlüsse daraus gezogen und ggfs Taten verhindert.
 
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DKK007 schrieb:
Nur leider weiß man bei den Gesetzen nicht unbedingt vorher, dass sie gegen die Verfassung verstoßen.
Das das BVerfG den Haushalt vor einiger Zeit gekippt hatte damit hatte ich auch vorher nicht gerechnet.

Man müsste also sehr großzügig sein, was den Tatbestandsirtum nach § 16 StGB angeht.
https://www.bussgeldkatalog.org/tatbestandsirrtum/
Und dann wäre das Gesetz möglicherweise selbst Verfassungswidrig, da es gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt.
Es ging aber um offensichtlich verfassungsfeindliche Gesetze...
(und natürlich würde es auch bloß um diese in dem entsprechenden Grundsatz gehen)
 
Marflowah schrieb:
[...] nur mit dem Nicht-Wollen erklärbar.
Oder mit "in dubio pro reo".
Es gibt nur eine Hand voll Planungen von Verbrechen, die schon selbst als Verbrechen zählen und bewiesen werden können. Da ist auch eine Menge Ermessensspielraum gegeben.
In Minority Report gibt es einen interessanten Konflikt, der sich mit der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens befasst: Verurteilung bevor die Tat tatsächlich versucht/verübt wird. In Deutschland muss Versuch/Durchführung naheliegen.

Aber selbst wenn du Menschen für Planung verurteilst und wegsperrst, was dann? Die werden nach wenigen Jahren entlassen.
Sind die dann "geheilt"? Könnte mir vorstellen, dass die nach dem Knastaufenthalt heftiger drauf sind. Das würde Terroranschläge nur verschieben, nicht verhindern. :freak:

Wir haben tatsächlich paar fragwürdige Hintertürchen in unserer Rechtsprechung wie Sicherheitsverwahrung oder Zwangseinweisung.
Unser Gefängnisse platzten aus allen Nähten, wenn wir jeden "Verdächtigen" verhaften würden. Die AfD verlöre die Hälfte seiner Mitglieder. :evillol:
Der kleine Maxi* erfüllt für mein Empfinden schon den Tatbestand der Volksverhetzung. :freak:

Dein(e) besagter/-n YouTuber müssen ja Verbrechen begangen haben, sonst wären sie nicht "verknackt" worden.

Mit Vorratsdatenspeicherung kommt man da nicht weiter. Verdachtsmomente gibt es in vielen Fällen schon genug. Es mangelt an Personal, das Präsenz zeigt und zur Kommunikation mit den "Verdächtigen" übergeht.
Aber wer will schon Polizist/-in sein? Also ich ganz sicher nicht. Nein danke, schon gar nicht in Deutschland, dem Land der Heulsusen.

*Maximilian Krah
 
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Vorwand für Überwachung, die dann keine solchen Anschläge verhindern wird, sondern gegen politische Gegner eingesetzt werden wird.

Wenn man einem Mann Asyl gewährt, der strafrechtlich verurteilt ist und mehrfach offen mit Gewalt gedroht hat, wenn man dann weiterhin alle Hinweise (durch dessen weitere Drohungen, aber auch durch Dritte, bis hin zu Diensten anderer Länder) ignoriert, dann ist nicht die Vorratsdatenspeicherung die Lösung, sondern vernünftige Regeln und deren Umsetzung zum Schutz deutscher Bürger.

Mal von den ganzen nicht umgesetzten Sicherheitsvorkehrungen bei dem besagten Weihnachtsmarkt abgesehen (schlimm genug, dass man solche überhaupt braucht..).

Kurz gesagt, dieselben, die jetzt Überwachung/Vorratsdatenspeicherung usw. einführen oder verstärken wollen, sind zumindest mitschuldig, dass viele dieser Taten überhaupt passieren können. Sie müssen zur Verantwortung gezogen werden und wenn es "nur" durch Wahlen ist, da ja innerhalb des politischen Systems mittlerweile eine völlige Verantwortungslosigkeit herrscht.
 
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LotusXXL schrieb:
Aber nicht in Deutschland. Der EuGH hatte in dem konkreten Fall ein Urteil für Frankreich gefällt.

Die Urteile des EuGH gelten im Grundsatz für die gesamte EU.
Und da hatte das "Plenum" mit allen 27 Richtern (jeder EU Staat entsendet einen Richter an den EuGH) gemeinsam entschieden, Abweichungen sind nun also sehr unwahrscheinlich.

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-04/cp240075de.pdf

Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens können die Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei ihnen anhängigen Rechtsstreit dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der Gültigkeit einer Handlung der Union vorlegen. Der Gerichtshof entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit. Es ist Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu entscheiden. Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden.

(Durch Italien gibt es bald eine Entscheidung zu "sicheren Herkunftsstaaten", die dann auch Deutschland betreffen wird. Diese wird wohl zur Streichung einige Länder - insbesondere in Afrika (z.B. Senegal) - führen, die vor allem für queere Menschen halt nicht "sicher" sind, da es staatliche Verfolgung mit Haft oder Todestrafen gibt.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-italien-vorlage-bologna-meloni-albanien-migration-asyl

Wobei es nun auch eine EuGH-Vorlage von einem deutschen Gericht in Berlin gibt:
https://www.queer.de/detail.php?article_id=51955 )

Und halt:
"Der EuGH stellte klar, dass die Zwangsspeicherung von IP-Adressen durch Internetdienstanbieter auf das absolut Notwendige zeitlich begrenzt werden müsse."
https://www.lto.de/recht/nachrichte...atsdatenspeicherung-daten-ueberwachung-hadopi
 
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Sron schrieb:
Gut so, lange überfällig. Unsere Geheimdienste sind viel zu oft machtlos, auch die Vorratsdatenspeicherung ist ein Mittel zur Bekämpfung von Terror.

Vorratsdatenspeicherrung wird nichts verbessern, so lange generell Gesetz nicht da umgesetzt wird, wo es auch umgesetzt werden sollte oder sinnvoll ist.
 
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Sron schrieb:
Gut so, lange überfällig. Unsere Geheimdienste sind viel zu oft machtlos, auch die Vorratsdatenspeicherung ist ein Mittel zur Bekämpfung von Terror.
Neulich im Kindergarten:
Erzieherin: "Sron, was willst du einmal werden wenn du groß bist ?"
Sron: "Stasi Chef !"
^^
 
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Aktionismus der keine echte Wirkung in der Praxis hat!

Gegen Messer und fahrende Autos hilft auch die VDS nicht. Wer kriminell sein möchte, wird das tun völlig egal wieviele Steine ihm in den Weg gelegt werden.

Und das hier ist ein gebrochenes Versprechen - bedeutet Bürokratieaufbau. Wir brauchen einen Abbau von 70 % aller Papiergesetze die nur Zeit kosten.
Nancy Faeser ist zu 100 % Inkompetent in Ihrem Job und die CDU als Nachfolger hat keine Digitalkompetenz, das ist die Erfahrung aus <20 Jahren>.
 
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GokuSS4 schrieb:
wir brauchen Volksentscheide inkl. Vetorecht und vor allem Politikerhaftung. das kann echt nicht sein, dass man hier einfach nur zusehen kann, was hier veranstaltet wird.

Das sage ich schon seit Jahren. Politische Immunität komplett abschaffen und auch die besondere Behandlung der Politiker vor dem deutschen Gesetz beenden. Dazu noch Steuerverschwendung genauso hart bestrafen, wie Steuerhinterziehung.

Aber ist eh alles nur ein Traum, denn am 23. Februar wird wieder fleißig Schwarz, Rot und Grün gewählt. Die AFD wird zwar höchstwahrscheinlich zweitstärkste Kraft, aber mit der will ja wieder niemand koalieren. Anti-demokratischer gehts nicht, das Volk wählt und die Herrn/Damen da Oben machen wieder, was sie wollen.

Na dann, auf 4 weitere Jahre voller Versagen, Versäumnisse, dreister Lügen und den weiteren Import von tausenden Terroris... äh Fachkräften.

Als ob die Vorratsdatenspeicherung das Attentat hätte verhindern können LOL. Was für ein Bullshit.
 
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KnolleJupp schrieb:
So wie ich das verstanden habe bisher, wurde auf dem besagten Weihnachtsmarkt das vorher ausgearbeitete Sicherheitskonzept fehlerhaft umgesetzt.
Was daran die bzw. eine Vorratdatenspeicherung von IP-Adressen geändert hätte, müssen mir die Politiker*innen noch erklären.
Schuld an der Tragöde, hat der Attentäter und nicht der Beamte der, aus welchen Gründen auch immer, den Bus falsch geparkt hat. Die Diskussion wird völlig falsch geführt! Deutschland wurde zweimal von Saudi-Arabien vor dem Täter gewarnt, er fiel mehrfach auf, es gab eine schriftliche Gefährderansprache ( lächerlich) und keiner wurde tätig. Jetzt wird um Betonklötze und Planungsfehler diskutiert. Der Planungsfehler ist die unkontrollierte Einwanderung. Nein! Wir schaffen das nicht (mehr). Und jetzt schaut man sich die Bilder in Berlin an, wer da überwiegend randaliert hat.,
Aber anscheinend muss das alles so sein.
 
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😂 ein weiteres Attentat, jeder weiß wo das Problem ist aber denen fällt nix besseres ein als den normalen Bürger weiter in seinen Freiheiten einzuschränken bzw. noch mehr zu überwachen. Naja, solange die Leute so wählen wie sie wählen, wird das auch nix mehr. Man muss sich halt doch darauf einstellen das wir "Kalkutta" werden...
Und mit der Speicherung wirds dann noch einfacher, den Leuten eine Hausdurchsuchung zu verpassen, weil sie sich über Politiker lustig machen.
Also sorry aber ich bin an einem Punkt angekommen, wo ich es nicht mehr für entschuldbar halte, das man Beleidigungen massiver nachgeht als einer Anschlagsdrohung.

@floTTes Du meinst das wäre Volksverhetzung. Das Verfassungsgericht sieht das anders und das schon vor 20 Jahren. Ich empfehle einfach mal, bei Gelegenheit auf YT Steinhöfel anzugucken, wenn der mal wieder ein Interview gibt, der zeigt immer ganz gut auf, was in Deutschland tatsächlich für Meinungen zulässig sind. Und glaub mir, da is alles was AfD-Politiker oder Politiker aus anderen Parteien jemals gesagt haben lächerlich dagegen. Da kann man sich schon verdammt viel erlauben. Und das ist auch gut so. Alles andere wäre keine Demokratie mehr. Und da sieht man nämlich, wo wir mittlerweile gelandet sind. Siehe oben Hausdurchsuchungen usw.usf.
 
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icetom schrieb:
Man sollte eher ein Gesetz für Politiker einführen: Wer ständig illegale Gesetze durchdrücken möchte sollte auf seinen Geisteszustand überprüft werden und evtl anschließend für jegliche politischen Ämter gesperrt werden. Allgemein braucht es rechtliche Folgen für Politiker, wenn sie immer wieder Mist bauen.
Die wurden vom Volk gewählt, also das Volk auch auf den Geisteszustand überprüfen oder wie?
 
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Die VDS bringt nichts und gängelt nur ehrliche Bürger.
Der Terroranschlag in Magdeburg hätte verhindert werden können, wenn solche Subjekte hier nicht reingelassen worden wären. Wer nach 80 Warnungen immer noch nicht reagiert, gehört entlassen und jemand rangelassen, der den Job auch machen will.
 
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