Marflowah schrieb:
[...] nur mit dem Nicht-Wollen erklärbar.
Oder mit "in dubio pro reo".
Es gibt nur eine Hand voll
Planungen von Verbrechen, die schon
selbst als Verbrechen zählen und
bewiesen werden können. Da ist auch eine Menge Ermessensspielraum gegeben.
In
Minority Report gibt es einen interessanten Konflikt, der sich mit der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens befasst: Verurteilung
bevor die Tat
tatsächlich versucht/verübt wird. In Deutschland muss Versuch/Durchführung
naheliegen.
Aber selbst wenn du Menschen für
Planung verurteilst und wegsperrst, was dann? Die werden nach wenigen Jahren entlassen.
Sind die dann "geheilt"? Könnte mir vorstellen, dass die nach dem Knastaufenthalt
heftiger drauf sind. Das würde Terroranschläge nur
verschieben, nicht
verhindern.
Wir haben tatsächlich paar fragwürdige Hintertürchen in unserer Rechtsprechung wie
Sicherheitsverwahrung oder
Zwangseinweisung.
Unser Gefängnisse platzten aus allen Nähten, wenn wir jeden "Verdächtigen" verhaften würden. Die AfD verlöre die Hälfte seiner Mitglieder.
Der kleine Maxi* erfüllt für
mein Empfinden schon den Tatbestand der Volksverhetzung.
Dein(e) besagter/-n YouTuber müssen ja Verbrechen begangen haben, sonst wären sie nicht "verknackt" worden.
Mit Vorratsdatenspeicherung kommt man da nicht weiter. Verdachtsmomente gibt es in vielen Fällen schon genug. Es mangelt an Personal, das Präsenz zeigt und zur Kommunikation mit den "Verdächtigen" übergeht.
Aber wer will schon Polizist/-in sein? Also
ich ganz sicher nicht. Nein danke, schon gar nicht in Deutschland, dem Land der Heulsusen.
*Maximilian Krah