Wie steht Ihr zur Todesstrafe?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Kann mir sogar vorstellen, dass ein solcher Eingriff in bestimmten Fällen die Täter sogar noch unberechenbarer macht, denn es ändert auch viel an der Psyche eines Menschen (Hormonhaushalt ändert sich, etc.)
Ich hab ja nicht gesagt das er danach jemals wieder auf freien Fuss kommt.
Sowas wie Kastration halte ich für total behämmert...
Das macht mir nichts aus.Ich bin trotzdem dafür.Ich finde einige Sachen in unserem jetzigen Rechtssystem auch "total behämmert".


Edit:
Soweit ich weiss ist der Tatbestand der Vergewaltigung doch mit dem Eindringen in den Körper verbunden.Bin aber kein Fachmann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Chappo meine wehrten Diskutatanten :daumen: !

Im Großen und Ganzen hatte ich so meine Befürchtungen zu diesem Thema!

Ihr habt mich fast alle Lügen gestraft.

Hier wünschte ich mir einen Gegenpart zum Aquarium, vielleicht soetwas wie eine "Hall of fame"!

Dieser thread ist zZt. ein Musterbeispiel, wie so ein heikles Thema mit sachlichen und auch persönlichen Argumenten und Gegenargumenten zu führen ist!

*VirtuellesKarmaanalleBeteiligtenvergeb*

Gruß

olly3052

/edit: ich wünschte, so wird es bleiben ;) !edit end/
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Gesellschaft kann nur dann funktionieren, wenn sich alle beteiligten an die Regeln halten.
Früher wurden Menschen wenn sie der Sippe oder dem Stamm geschadet hatten, aus der Sippe / dem Stamm ausgestoßen. Dies kam natürlich einem Todesurteil gleich. Warum also nicht heute auch?
Einer der Bordies hat in der Sig. den Spruch: Dem guten Schadet, wer die Schlechten schont!
Ich glaube, dass dort viel wahres drinnen enthalten ist.

Todesstrafe.
Ich denke das man sich zuerst einmal selber fragen sollte, ob die Todesstrafe letztlich nicht sogar die humanere Art einer "Strafe" ist.
Was ist ein Leben in einer lebenslangen Haft noch wert? Ist die Quälerei die man diesem Menschen zu fügt human?
Sollte es überhaupt um "Strafe" gehen, oder ist es eigntlich nicht viel eher so, dass man einen "Schädling" aus seinen Reihen beseitigt?

Viele sprechen hier so leichtfertig von der Anwendung der Todesstrafe bei Kinderschändern & Vergewaltigern. Frage, darf man geistig Behinderte / zurückgebliebene für ihre Taten denn überhaupt verantwortlich machen?
Schon ein Betrunkener bekommt mildernde Umstände!
 
Man sollte es Differenzieren und bewiesenermaßen kranke (ich mag das Wort "Behindert" nicht, klingt imo sehr abwertend) Menschen anders behandeln als gesunde Menschen (Insofern man gesund auf einen Kinderschänder anwenden kann). Jedoch sollte eines klar sein: Egal ob krank oder gesund, solche Leute sind immer eine Gefahr, deshalb sollte man sie lebenslang wegsperren und ich meine wirklich bis ans Ende ihrer Tage. Gefängnis oder Krankenhaus ist dabei völlig nebensächlich. Und ehrlich gesagt bin ich der Meinung, das grade Menschen, die die Tragweite ihrer Taten nicht begreifen oder aus einem inneren Zwang heraus handeln gefährlicher sind wenn sie wieder auf freiem Fuss kommen als "gewöhnliche" Vergewaltiger. Jetzt denken einige vielleicht, das die Täter in dem Fall ja nichts für ihre Krankheit können, aber die Opfer genausowenig und ich denke mal die Priorität liegt auf dem Schutz der Opfer, nicht auf dem der Täter.
 
GRAKA0815 schrieb:
Viele sprechen hier so leichtfertig von der Anwendung der Todesstrafe bei Kinderschändern & Vergewaltigern. Frage, darf man geistig Behinderte / zurückgebliebene für ihre Taten denn überhaupt verantwortlich machen?
Schon ein Betrunkener bekommt mildernde Umstände!
Was ist aber wenn der nur so tut das er blöd ist? Habe vor 1-2 Wochen gerade dazu eine interessante Sendung auf Discovery Channel gesehen, da ging es um geistige Unzurechnungsfähigkeit in der amerikanischen Justiz. Dort sind bestrebungen im Gange das dieses Gesetzt wieder verschärft wird.
Weil dort einfach zuviele Mörder/Verbrecher allgemein auf freien Fuß kommen weil sie sich geistig Umnachtet/nicht zurechnungsfähig geben und es gar nicht sind.
Da sind Leute wieder frei gekommen die kurz darauf wieder getötet haben.
Die haben alle genarrt, egal ob Lügendetektoren oder Psychologen.

[Edit]
Hab den Beitrag zur Sendung gefunden. *klick mich*
 
Zuletzt bearbeitet:
@ GraKa
Das also ist des Pudels Kern!
Unser Strafsystem verfolgt mehrere Ziele: Sühne, Wiedergutmachung, Bestrafung, Wiedereingliederung/Resozialisierung und Abschreckung. Im Ürbigen ein Konzept, das es in dieser Form noch nicht so wahnsinnig lange gibt.

Was ist die Strafe? Die Strafe soll einen Menschen treffen und zwar zu den oben genannten Zwecken.
Wir müssen uns eines vor Augen führen: man darf nicht aus einer Emotion entscheiden, sondern pure Rationalität ist gefragt, bei der Entscheidung, wie Strafe aussehen soll. Rationalität auf den Grundsätzen unserer Gesellschaft.

Ist die Todesstrafe demnach eine Möglichkeit zu sühnen? Nein.
Ist die Todesstrafe eine Möglichkeit der Wiedergutmachung? Kaum. Oder werden die getöteten wieder lebendig?
Ist die Todesstrafe gut zur Resozialisierung? Eher nicht, denn Tote sind schwer resozialisierbar.
Ist die Todesstrafe eine Strafe? Eine Strafe, respektive eine Bestrafung kann nur eine solche sein, wenn sie auch vom Betroffenen als solche empfunden wird.
Ist sie Abschreckung? Sicher.

Das ist jetzt natürlich etwas Haarspalterei, das gebe ich zu. Aber die Todesstrafe ist letztlich nur ein bequemer Weg.

@ all
In Amerika werden bspw auch Behinderte und Kinder hingereichtet, also Personen, denen womöglich gänzlich die EInsichtsfähigkeit fehlt, Unrecht zu tun. Ist das Recht?

@ Turrican
Es gibt:
§ 174 StGB: Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
§ 174a: Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfebedürftigen in Einrichtungen
174b: Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung der Amtsstellung
174c: Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- ode Betreuungsverhältnisses
176: Sexueller Mißbrauch von Kindern
176a: Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
176b: Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge
177: Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
178: Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung mit Todesfolge
179: Sexuelle Mißbrauch wiederstandsunfähiger Personen
180: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
u.a.

Der Tatbestand der Vergwaltigung:
§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


@ Gonzo
Ein Affekt ist immer ungeplant. Der Affekttotschlag ist der Totschlag, wenn man zum Zorne gereizt wurde, usw.


Der elektrische bspw ist sicherlich keine humane Todesstrafe. Auch die "Folter" des Wartens ist nicht akzeptabel.
Aber alleine, und nur das zählt neben meinem Einleitungssatz meines Profs, die Tatsache, daß man niemals immer sicher ausschließen kann, daß kein Irrtum bei der Urteilsfindung vorliegt, muß gegen die Todesstrafe sprechen.
 
Ist die Todesstrafe demnach eine Möglichkeit zu sühnen? Nein.
Ein Mord ist mit nichts zu sühnen, weder Freiheitsstrafe noch Todesstrafe.
Ist die Todesstrafe eine Möglichkeit der Wiedergutmachung? Kaum. Oder werden die getöteten wieder lebendig?
Werden sie duch Freiheitsstrafe aber auch nicht.
Ist die Todesstrafe gut zur Resozialisierung? Eher nicht, denn Tote sind schwer resozialisierbar.
Ein Triebtäter (Mörder/Vergewaltiger) ist eh nicht resozialisierbar.
Ist die Todesstrafe eine Strafe? Eine Strafe, respektive eine Bestrafung kann nur eine solche sein, wenn sie auch vom Betroffenen als solche empfunden wird.
Willst Du damit sagen das die Todesstrafe, im einzelfall, für den betroffenen keine Strafe ist?
Kann gut sein das sich der eine oder andere den Tod wünscht aber im großen und ganzen hat doch jeder in irgend einer form Angst vorm Tod.

Allein an Deiner auflistung von verschiedenen § zum Thema Vergewaltigung/Nötigung zeigt mir wie irrsinnig unser Rechtssystem ist.
Wo ist da jetzt jeweils der große Unterschied? Ich sehe nur den Unterschied, ohne oder mit Todesfolge.
Strafmass zwischen 6 Monaten und 10 Jahren, lächerlich.
Eine Vergewaltigung sollte immer gleich schwer bestraft werden.
Sie ist für das Opfer, egal ob jetzt Kind/Frau/Behinderte (ob körperlich oder geistig) immer Traumatisch und erniedrigend.
 
GRAKA0815 schrieb:
Todesstrafe.
Ich denke das man sich zuerst einmal selber fragen sollte, ob die Todesstrafe letztlich nicht sogar die humanere Art einer "Strafe" ist.
Was ist ein Leben in einer lebenslangen Haft noch wert? Ist die Quälerei die man diesem Menschen zu fügt human?
Sollte es überhaupt um "Strafe" gehen, oder ist es eigntlich nicht viel eher so, dass man einen "Schädling" aus seinen Reihen beseitigt?
das ist der punkt an den ich auch immer zuerst denken muss, wenn dieses thema irgendwo aufkommt. das ist, neben der möglichkeit eines irrtums, auch der hauptgrund für meine ablehnung der todesstrafe, auch wenn loopo's argumente relativ früh in diesem thread recht überzeugend sind.

@blutrichter
mit der resozialisierung sehe ich das so, dass man sie nicht an jedem täter durchführen kann, zum beispiel an einem hochgradig psychisch gestörten. schizophrenie (schreibt man das so?) ist so ein beispiel. kann man also quasi persönlichkeit #1, die einen mord begangen hat, nach einer zeit wieder freilassen, wenn die unschuldige persönlichkeit #2 die ganze strafe abgesessen hat?
oder leute, die im gerichtssaal eiskalt sagen dass es ihnen spaß gemacht hat und sie es wieder tun würden, wenn sie die gelegenheit dazu hätten.
die schwere der tat lasse ich jetzt mal bewusst dabei außer acht.

das ist aber insgesamt kein argument für die todesstrafe, sondern eher für sowas wie die sicherheitsverwahrung.

blutrichter schrieb:
Auch die "Folter" des Wartens ist nicht akzeptabel.
imho ist jede haftstrafe eine kleine folter, egal ob im normalen knast oder im todestrakt. die beiden begriffe folter und strafe gehören auch sehr eng zusammen finde ich.
 
Läuft es nicht letztlich wieder auf die Frage nach Gerechtigkeit heraus? Kann es eine von Menschen geschaffene Gerechtigkeit überhaupt geben? Ganz egal ob man einen Mörder hinrichtet, ihn lebenslang einsperrt oder ihn in ein Resozialisierungsprogramm, können wir damit jemals Gerechtigkeit erreichen?

Laut Aristoteles ist Gerechtigkeit ein Maßstab für die Angemessenheit eines Verhaltens. Welche Behandlung ist angemessen für jemanden, der ein einzigartiges Leben ausgelöscht hat, das es so nie wieder geben wird?
 
Sahneknuffi schrieb:
Läuft es nicht letztlich wieder auf die Frage nach Gerechtigkeit heraus?
Genau, nur haben wir ein "Rechtssystem" und kein "Gerechtigkeitssystem". ;)
Erst das macht es möglich, dass ein Steuerhinterzieher u.U. schlimmer bestraft wird als ein Mörder.
 
Nun, Gerechtigkeit ist eben keine einfache Sache und muß in jedem Fall neu bewertet werden. Schwere des Vergehens, mildernde Umstände usw fließen eben auch in die gutachterliche Bewertung ein. Es wäre eben icht mehr recht und billig, alle einfach gleich zu bestrafen. Unser Rechtssystem mag nicht perfekt sein, aber es ist sehr gut entwickelt. Unser BGB bspw geht zu einem großen teil sogar noch zurück auf die Rechtslehren des Gaius im alten Rom (dann über die den Institutionen des Iustinian, Freitburger Stadtrecht, Sachsenspiegel, Corpus Iuris Civilis v. Friedrich II.).
 
@Garka0815

Bei Geistig zurückgebliebenen ist es wirklich schwierig, wo will man ein "Auge " zudrücken. Es ist doch auch mal wieder so das wieder darüber Nachgedacht wird dann für den Täter alles ermäßliche herauszuholen, Gutachten, Ärtzte, seine Familie, die Hintergründe seiner Verwirrung ( Krankheit ). Er bzw. Sie hat vieleicht noch ein Babyface und sieht nicht so aus wie man sich ein Schwerverbrecher aussieht.

Dann sind auf gegeseite die "Geschädigten" müßen sich die Geschichten und Hintergründe ansehen-hören. Haben vieleicht ein ihrer liebsten verloren.
Da die entscheidung zutreffen ob die Todesstrafe das Richtige ist wird sehr schwierig
Man kann Natürlich nicht alles über ein Kamm scheren nur wird mir zu offt an der "Verbrecher" gedacht, alles aufgefahren Sie in das rechte Lich zu rücken das die Geselschaft sich mitschuldig fülht.

Da wird das "schalterumlegen" sehr sehr schwer und der Saat ist in der Verandwortung, hat Sorge zu tragen, abzuwägen und zu Entscheiden auch im mit Rücksicht und Zustimmung der Geschädigten zu entscheiden.
Das macht er hier in Deutschland viel zu wenig, den solange wie man für Kapitalverbrechen mitunter das Gleiche zu erwarten hat wie ein Vergewaltiger stimmt das Gleichgewicht nicht und somit kommen erst diese Diskussionen auf.

Da sollte keine Diskussion aufkommen
Dutroux gehört die Giftspritze alles andere ist für mich eine farce

Otternase
 
Merkt Ihr was? All diejenigen, die erst für die Todesstrafe ins Horn gestoßen haben, rudern inzwischen zurück und erlauben hier Ausnahmen, da Ausnahmen. Das wird nicht funktionieren.

Steckt man sie ins Gefängnis, können sie wenigstens noch etwas für die Gesellschaft, an der sie ein Verbrechen verübt haben, tun. Da sollte ein wenig an der Schraube gedreht werden, z. Z. ist das für mich häufig nicht mehr als Beschäftigungstherapie.

Gruß
Morgoth
 
@ Morgoth
Da stimme voll zu!
Ein Straftäter wird weggesperrt, das hat viele Vorteile gegenüber einer Todesstrafe: Er kann/könnte zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, dienst als abschreckendes Beispiel und verBÜSST eine Haftstrafe wegen begangener Verbrechen. Damit schlägt mehrere Fliegen mit einer Klappe, und je nachem, was er begangen hat, kann er sogar resozialisiert werden und so wieder der Gemeinschaft dienen.

Und daß die Todesstrafe als Abschreckung nicht dient, sieht man ebenfalls an Amerika.
 
Da ich momentan etwas im Stress bin reicht es heute nur für einen flapsigen Zwischenruf (aber generell ein guter Thread!):

Zu schade das wir keinen Kontinent auf der Erde mehr frei haben. Da hatten es die Briten 1780 bedeutend einfacher.
 
Hast ja recht ist aber wirklich schwierig zu entscheiden wer über die Klinge springt und wers verdient hat.

Wenn man so will ist jeder irgenwie Krank der ein Schwerverbrechen verübt, ein Normal denkender Mensch würd wohl kaum Vergewlatigen, Kinderschänden oder Töten.

Allerdings ist der verbrechen an Kindern für mich mit nichts zu entschuldigen, wirklich nichts und da steh ich zur Todesstrafe.

Denn ein Kind ist die Unschuld an sich und muß von allem beschützt werden, da ist mir jede Prefentivmaßnahme recht, und wenns die Todesstrafe als abschreckung und letzte Instands ist.

Otternase
 
Daria schrieb:
Zu schade das wir keinen Kontinent auf der Erde mehr frei haben. Da hatten es die Briten 1780 bedeutend einfacher.
nun ja, da gibt es immer noch die antarktis :D
schön kalt und genug wasser drumrum ;)
 
blutrichter schrieb:
Ein Straftäter wird weggesperrt, das hat viele Vorteile gegenüber einer Todesstrafe: Er kann/könnte zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, dienst als abschreckendes Beispiel und verBÜSST eine Haftstrafe wegen begangener Verbrechen. Damit schlägt mehrere Fliegen mit einer Klappe, und je nachem, was er begangen hat, kann er sogar resozialisiert werden und so wieder der Gemeinschaft dienen.

Und daß die Todesstrafe als Abschreckung nicht dient, sieht man ebenfalls an Amerika.
Aber auch nur solange er in unserem Gedächtnis bleibt. Man redet oder denkt doch nur solange über einen Verbrecher nach, solange er in den Schlagzeilen/TV ist.
So bald er verurteilt wurde bleibt der einem vieleicht noch ein paar Tage im Gedächtnis, danach ist der vergessen.

Wir reden hier doch immer noch von Mördern und Vergewaltigern, nicht von Handtaschendieben oder?
Einen Affektmörder wirst Du resozialisieren können aber einen Triebmörder niemals.
Den das, nennen wir es einfach mal das "Böse" wirst Du niemals heilen können, es wird vieleicht scheinbar Therapiert aber irgendwann explodiert die tickende Zeitbombe wieder.

Sicherlich ist es keine Abschreckung, jedenfalls nicht für den Menschen in dem das "Böse" schlummert und irgendwann ausbricht.
Wie ich auch schon geschrieben habe, man denkt solange an so was wie es in der Zeitung steht oder im TV läuft.
Ist das vorbei ist auch bald das Verbrechen, der Täter und leider auch das Opfer in der Gesellschaft vergessen, nur die Angehörigen des Opfers werden das nie vergessen.


Aber wie auch immer, ein Mord ist mit nichts abzugelten.
Keine Bestrafung, egal in welcher Form wird den Menschen zurückbringen der durch einen anderen getötet wurde!

Oder die Traumata die ein Vergewaltigungsopfer noch Jahre danach durchleben muss. Nichts kann so etwas wieder "gut" machen.

[Edit]
Der beste Thread seit langem hier, jeder bringt seine Argumente, für oder wider.
Keiner streift vom eigentlichen Thema ab oder schmeisst einem anderen irgendwelche unausgegorenen Kommentare an den Kopf.

Respekt an alle die hier mit Diskutiern und nicht Streiten!

Das musste ich jetzt nochmal los werden. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wiedergutmachung in Form von Wiederherstellung geht natürlich nicht. Daher müssen solche Täter büßen.

Daß Triebtäter nicht "geheilt" werden können, darin stimmen wir, denke ich, überein. Ich finde es beängstigend, daß diese Erkenntnis die gerichtlichen Gutachter noch nicht erreicht zu haben scheint.

@ Gonzo
Du darfst dabei natürlich den Wiederkehr-Effekt nicht vergessen. Es kann nicht jeden Tag über einen Mörder/Vergewaltiger etc berichtet werden. Es ist aber auch problematisch, daß sich die Mensche nur noch über TV informieren.
Es gibt eben noch genug solcher Täter, daher muß man nicht immer über ein und denselben berichten. Auch genügt meines Erachtens die Tatsache, daß die Strafe bekannt, die verhängt wird. Leider gehen heutzutage viel zu wenige in die öffentlichen Verhandlungen. Die quetschen sich lieber vor die Glotze und schauen sich Schmierentheater an.

Wir fahren mit unserer Praxis übrigens ganz gut.
Schlimm finde ich, daß Sexualstraftäter, die offenkundig eine Störung aufweisen, tatsächlich nach einer gewissen zeit wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Da muß in der Tat was getan werden.

Daß für Opfer zuwenig getan wird, ist auch klar; und man darf sich durchaus mehr Gedanken über Präventive machen; aber das hat auch seine Schattenseiten, denn es schreien schnell viele "Buh! Polizeistaat!".
Klar, ein Toter ist tot und bleibt tot. Ist nunmal so. Aber Strafe muß sein. Man kann wenigstens versuchen zu verhindern, daß "normale" Menschen auch solche Taten begehen, die die kranken begehen.
 
Obwohl die Diskussion bereits weit fortgeschritten ist, möchte ich dennoch auch meinen Senf abladen:

Gegenfrage: Warum tötet man Menschen, die Menschen töten, um Menschen zu zeigen, dass Töten verwerflich ist?
Hier wird m.E. das Paradoxum der Todesstrafe deutlich.

Ethisch gesehen steht es für mich außer Frage, dass keiner das Recht hat einen anderen Menschen zu töten -> Menschenrechte.
Ein/e Mörder/in nicht, weshalb wird er/sie bestraft wird. Wir, die Gesellschaft, haben dieses Recht beim Strafmaß demnach ebenso wenig.

Von der Ratio her, welchen Sinn hat Strafe?

a. Abschreckung vor Straftaten
b. Schutz der Gesellschaft vor Straftätern
c. Befriedigung von Rache-/Vergeltungsgefühlen

a. Untersuchungen, nicht nur in den USA, haben gezeigt, dass in Ländern mit Todesstrafe nicht weniger Straftaten begangen werden als in Ländern ohne Todesstrafe.
Eine höhere Abschreckung scheint demnach nicht zu bestehen. IMHO wird es jemanden, der es bewußt auf sich nimmt eine derart schwerwiegende Straftat zu begehen, egal sein, ob er als Konsequenz daraus 20 Jahre hinter Gitter verbringt oder ob er dafür sein Leben lassen muss.
Ihre/seine Motive sind/waren stärker als jede Strafe und sind vor allem in einem gesellschaftlichen Umfeld entstanden, das wir alle mitzuverantworten haben.

b. Hier würde eine lebenslange Freiheitsstrafe, so sie denn konsequente Anwendung fände und auf für mich ebenso verachtenswerte Straftatbestände wie Kindesmißhandlung/Vergewaltigung ausgedehnt würde, völlig ausreichen.
"Lebenslang"(15-20 Jahre), ist in Deutschland nur das Strafmaß für die eigentliche Tat. Wird hier die Schwere der Tat (Niedere Beweggründe und/oder Vorsatz) festgestellt, kann der Täter mitunter wirklich lebenslang in Sicherungsverwahrung gehalten werden.
Somit entfällt erstens die direkte Gefährdung und es erhält dem Delinquenten die Chance auf Resozialisierung.

c. Hier geht´s an´s Eingemachte:
Viele empfinden es als gerecht, wenn einem Mörder selbst "Gerechtigkeit" wiederfährt. Auge um Auge, Zahn um Zahn, wie es in der Bibel zu lesen steht. Das es hier auch heißt, du sollst nicht töten, wird dabei gern ausser Acht gelassen.

Für mich stellen Rachegefühle reine Emotionen dar, die man nicht zur Beurteilung von Gerechtigkeit heranziehen darf.
Andererseits, als Vater von 2 Kindern, verstehe ich aber, dass man bei der Vorstellung teils bestialischer Verbrechen geneigt ist, emotional zu handeln und kann nur hoffen, selbst nie in eine derartige Situation zu kommen...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben