G
G-Power
Gast
So nachdem ich mir die Pressemitteilung 2x Durchgelesen habe, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ihr müst die selber lesen ihr lacht euch schlapp das ganze hat ja ein Dr. geschrieben. Ich glaube ich ruf den Morgen mal an und frage: "Haben sie das extra gemacht oder waren sie bewustlos"
Hier ein Paar auszüge bei denen mir echt die Bauchmuskeln vor lachen weh taten
"Verletzung seines Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß"
Das heißt für mich wenn ich mir ein Stream ansehen, egal ob Die Tagesschau oder ein Youtube Trailer oder auch ein RedTube Porno, begehe ich eine Urheberrechts verletzung im GEWERBLICHEN AUSMAß. ( Klar ich lad meine Nachbarin ein, lurgen ein RedTube Stream und ........., und lass mich dafür bezahlen das sie bei mir den Stream lurgen durfte.)
"Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall gegeben waren" JA was denn ? Muss ja, sonst hätte ja der verandwortliche Richter nicht dem Antrag stattgegeben oder hat er sich mit dem Fall garnicht oder nur so lari fari beschäftigt. Wenn das zweite der fall wäre ,Cool dann fusch ich mir bei der Nächsten Elektro Hausinstallation auch ein zusammen und vertausche L1 mit PE.
"Eine einheitliche Rechtsprechung innerhalb des Landgerichts existiert insoweit nicht." Also bekomme ich für Mord mal 10 Jahre und beim andern mal nur 1 Monat oder wie ? Mord ist Mord genau so wie Urheberrechts verletzung, Urheberrechts verletzung ist. Ich glaub ich ziehe nach Kölle und Sprenge erst einmal ein paar Häuser wech
"Anschlussinhaber, dem eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war, selbst die behauptete Urheberrechtsverletzung begangen hat und ob die Abmahnung hinsichtlich der Höhe berechtigt ist." hier habe ich das gefühl die wissen garnicht worum es geht
"Konkrete Handlungsempfehlungen - auch zur Frage der Berechtigung der Abmahnung - kann und darf das Landgericht Köln insoweit nicht geben" Auch super, ich Klopp ein Tot und eine Handlungsempfehlungen auch zur Frage der Berechtigung giebt es nicht.
DAS IST DEUTSCHLAND Geil das din wa
MfG
Ich hab noch ein wenig nachgeforscht und habe nun auch ein Gesicht zu dieser Pressemitteilung, der könnte auch Dr. der Medizin sein aber schaut selbst: http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/index.php
Hier ein Paar auszüge bei denen mir echt die Bauchmuskeln vor lachen weh taten
"Verletzung seines Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß"
Das heißt für mich wenn ich mir ein Stream ansehen, egal ob Die Tagesschau oder ein Youtube Trailer oder auch ein RedTube Porno, begehe ich eine Urheberrechts verletzung im GEWERBLICHEN AUSMAß. ( Klar ich lad meine Nachbarin ein, lurgen ein RedTube Stream und ........., und lass mich dafür bezahlen das sie bei mir den Stream lurgen durfte.)
"Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall gegeben waren" JA was denn ? Muss ja, sonst hätte ja der verandwortliche Richter nicht dem Antrag stattgegeben oder hat er sich mit dem Fall garnicht oder nur so lari fari beschäftigt. Wenn das zweite der fall wäre ,Cool dann fusch ich mir bei der Nächsten Elektro Hausinstallation auch ein zusammen und vertausche L1 mit PE.
"Eine einheitliche Rechtsprechung innerhalb des Landgerichts existiert insoweit nicht." Also bekomme ich für Mord mal 10 Jahre und beim andern mal nur 1 Monat oder wie ? Mord ist Mord genau so wie Urheberrechts verletzung, Urheberrechts verletzung ist. Ich glaub ich ziehe nach Kölle und Sprenge erst einmal ein paar Häuser wech
"Anschlussinhaber, dem eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war, selbst die behauptete Urheberrechtsverletzung begangen hat und ob die Abmahnung hinsichtlich der Höhe berechtigt ist." hier habe ich das gefühl die wissen garnicht worum es geht
"Konkrete Handlungsempfehlungen - auch zur Frage der Berechtigung der Abmahnung - kann und darf das Landgericht Köln insoweit nicht geben" Auch super, ich Klopp ein Tot und eine Handlungsempfehlungen auch zur Frage der Berechtigung giebt es nicht.
DAS IST DEUTSCHLAND Geil das din wa
MfG
Ich hab noch ein wenig nachgeforscht und habe nun auch ein Gesicht zu dieser Pressemitteilung, der könnte auch Dr. der Medizin sein aber schaut selbst: http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/index.php
Zuletzt bearbeitet: