Es ist zwar richtig, dass in der Schweiz weiterhin das reine Herunterladen solcher Medien und die Umgehung von Kopierschützen für Privatpersonen straffrei sind.
Aber dem geht ja ein Prozess vorher, der eben auch nicht in der Schweiz straffrei ist: Jemand muss ja Netflix Material mal entschlüsselt haben und ins Internet gestellt haben. Das ist ja das, was du herunterlädst. Diejenigen, die das ins Netz stellen, sind natürlich keine Rechteinhaber. Meinetwegen begehst du selbst keinen Diebstahl, aber du machst dir diesen zu Nutze. Und laut deiner Argumentation wäre das dann ja damit eh alles allgemeingut.
Wären alle so wie du, sähe kein Schauspieler, Entwickler, Regisseur, Designer etc. der kreativen Branche jemals wieder Geld, denn die leben davon. Und es ist eine ganz andere Frage, ob auf dem Weg von deiner Brieftasche zur deren nicht durchaus einige Firmen kräftig zulangen. Das hat aber nichts mit der Grundproblematik zu tun, dass derlei Medien eben nicht einfach frei sind.
Und AGB sind selbstverständlich NICHT automatisch wirkungslos, nur weil sie ein amerikanischer Konzern formuliert hat. Die verfassen nämlich auch eigene für die jeweiligen Wirtschaftsräume, in denen sie tätig sind, die dann entsprechend an das dortige Recht angepasst sind. Dass davon immer mal wieder auch Exemplare dann doch nicht korrekt verfasst sind, leitet keine Regel ab, dass du die grundsätzlich ignorieren kannst.