Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Wechhe schrieb:
Keiner kann dir nachweisen, ob und wann du letztes Jahr Empfangsgeräte bereitgehalten hast. Deswegen muss jeder "nur" bis einschließlich Januar 2013 rückwirkend zahlen. So einfach ist das und deswegen ist die Aussage Quatsch.
Nun wir werden sehen, lange wird es ja nicht dauern..........
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

lies mal was ich als letztes zitiert habe: #233
Das sollte wohl eindeutig sein.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Und wer glaubt das?
Es dürfte den Leuten die erhebliche Nachzahlungen zu leisten hatten nicht gefallen und auf Gleichstellung klagen.....
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

wieso? es wird doch nur weitere Untersuchungen eingestellt, kostet ja auch geld...

und auf Gleichstellung klagen?
nach einem Autodiebstahl kann ich also Klagen "weil nicht alle Autodiebe gefunden werden" ?
komische Sichtweise deinerseits.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

florian. schrieb:
nach einem Autodiebstahl kann ich also Klagen "weil nicht alle Autodiebe gefunden werden" ?
Kannst es ja mal probieren. :-) komische Sichtweise deinerseits.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

ohmotzky merkst du eigentlich, was du für einen Nonsense verzapfst? lies dir mal durch was zitiert wurde und denke mal eine Sekunde darüber nach. Es werden Gebühren nur bis Januar 2013 nachträglich berechnet, alles andere ist doch gar nicht möglich.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Du versuchts mit logischen Argumenten konstruktiv jemanden die Sinnlosigkeit seiner Beiträge zu erklären, obwohl offensichtlich ist, dass ohmotzky nie an Sinnhaftigkeit, Konstruktivität und Logik gelegen war. Sein Ziel (vgl. diverse Beiträge in anderen Threads) ist nicht eine Diskussion zu führen, sondern diese in destruktiver Intention zu torpedieren. In sofern viel Glück weiterhin.

Ich hab vor einiger Zeit aufgehört seinen Beiträgen eine Bedeutung, abseits schwarzer Buchstaben auf weißem Hintergrund, zuzuschreiben..
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Bookstar schrieb:
ohmotzky merkst du eigentlich, was du für einen Nonsense verzapfst? lies dir mal durch was zitiert wurde und denke mal eine Sekunde darüber nach. Es werden Gebühren nur bis Januar 2013 nachträglich berechnet, alles andere ist doch gar nicht möglich.
So hoch kann eine rückwirkende Nachzahlung ausfallen

Die rückwirkende Nachzahlung der GEZ-Gebühren kann sich gemäß § 4 Abs. 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags maximal auf einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken. Es gelten dabei die Verjährungsfristen, wie Sie in den §§ 195, 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben sind. Wenn Sie sich auf die Verjährung berufen, so ist dieser Anspruch jedoch von Ihnen selbst geltend zu machen und sollte unbedingt in schriftlicher Form und per Einschreiben erfolgen. Die Höhe der rückwirkenden Nachzahlung kann demnach im Höchstfall über 36 Monate gehen und auf diese Weise leicht in einen vierstelligen Bereich geraten.

Quelle: http://ratgeber.t-online.de/von-der-gez-erwischt-so-teuer-wird-s/id_46110978/index
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Und wie soll nachgewiesen werden, dass jemand, der vor 2013 keine Rundfunkgebühren gezahlt hat, zu der Zeit Empfangsgeräte bereitgehalten hat und eigentlich zahlungspflichtig war? Nur dann wäre eine rückwirkende Zahlung vor 2013 erzwingbar. Hast du darauf eine Antwort?
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Behaupte ich auch nicht.
Ich weise nur darauf hin das es enormen Ärger geben kann.
Was einige hier aus lauter Engstirnigkeit nicht erkennen wollen.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Es ist schon bedauerlich wenn der T-Online Ratgeber veraltete Infos verbreitet. Ein kurzer Blick in den angesprochenen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zeigt deutlich, dass §4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung enthält.

Ferner wird dort erwähnt, das jeder Privatmann seit dem 01.01.12 aufgefordert wurde alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht betreffen. Sprich, wer etwas über die Verjährung erfahren möchte muß das BGB bemühen. Dort sind es aber immer noch drei Jahre.

Fazit: Wer bisher unerkannt schwarz gesehen hat, ist rein theoretisch erst in 2015 über den Berg, aber rein praktisch wird jetzt gar nichts mehr passieren. Jeder entrichtet seine Beiträge, die GEZ ist happy und deine Panikmache ist für'n Eimer ohmotzky.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Was willst du uns denn sagen, ohmotzky?

Und warum sollte es Ärger geben? Du stellst Behauptungen auf und kannst dann nicht auf Gegenfragen antworten, bleibst aber bei deinem Punkt (was auch immer der ist...)
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Bis März wird jetzt erstmal nichts passieren richtig? dann werde ich wohl ein Schreiben von dem Sauhaufen bekommen mit Zahlungsaufforderung etc.? kann man da erstmal widersprechen? was ist wenn ich sage meine Wohnung ist nicht bewohnbar aufgrund von Schimmel? dann können sie mir doch nichts berechnen?
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Und das bringt dir was, wenn es denn so einfach gehen würde? 4 Wochen mehr Zeit? Und dann?
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Bookstar schrieb:
Bis März wird jetzt erstmal nichts passieren richtig? dann werde ich wohl ein Schreiben von dem Sauhaufen bekommen mit Zahlungsaufforderung etc.? kann man da erstmal widersprechen? was ist wenn ich sage meine Wohnung ist nicht bewohnbar aufgrund von Schimmel? dann können sie mir doch nichts berechnen?

Sofern du bis jetzt nicht angemeldet warst, dann kann es dauern, bis die sich bei dir melden. Das kann direkt im März/April sein, das kann aber auch erst Ende des Jahres oder nächstes Jahr sein. In jedem Fall musst du dann sowieso rückwirkend alles bezahlen. Der "Trick" mit dem Schimmel wird dir auch nicht viel bringen, weil du den sicherlich nachweisen musst. Und auch dann hast du vielleicht 18€ gespart.
Ansonsten kannst du natürlich klagen - der Weg steht immer offen.
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Ohmotzky könnte gerade meinen du warst mal GEZ schnüffler oder zahlst schon 100 Jahre in das korrupte system ein :evillol:

Gehen wir mal nur von 1 mio schwarzseher aus. Und denen willst du alle nachweisen das sie schon zig Jahre nicht zahlen obwohl sie hätten zahlen müssen. Na dann viel Spass :-)
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Karrazz schrieb:
Wichtig ist halt wenn man sich jetzt anmeldet keine Angaben zu machen ob und wieviele Geräte man besitzt.

Schon einmal die neuen Anmeldeformulare angeschaut? Das interessiert jetzt auch keinen mehr! :p
 
AW: GEZ Abzocke 2013 - was tun?

Bookstar schrieb:
Kann ein Gutachten für den Schimmel bekommen und hab eine Ausweichwohnung die sowieso zahlt. Dann wäre es also evtl. ein WEG :D? ich werde es versuchen..
Das wird die GEZ nicht interessieren. Denn es ist (d)ein Haushalt und für diesen musst du zahlen. Das du nicht darin wohnen kannst, musst du mit deinem Vermieter klären und von diesem ggf Schadensersatz über die GEZ-Kosten einfordern.

Fazit: Wer bisher unerkannt schwarz gesehen hat, ist rein theoretisch erst in 2015 über den Berg, aber rein praktisch wird jetzt gar nichts mehr passieren.
Die GEZ ist in der Beweispflicht. Heißt die muss nachweisen das man bereits vor dem 1.1.2013 Geräte bereitgestellt hat. Dies konnte sie noch nie, wer jemals nachbezahlt hat, hätte sich mit Erfolg dagegen wehren können.
Auch wird behauptet das jetzt nicht mehr "ermittelt" wird, also ist man bereits jetzt über den Berg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben