T
Tandeki
Gast
@Tomislav2007: Nein, da musst Du unterscheiden.
H4 ist für die Befreiung nur relevant, wenn man es bezieht. Dann hat man einen Nachweis darüber und kann mit diesem die Befreiung beantragen.
Wird kein H4 bezogen, so wurde weiter oben die Möglichkeit eines Härtefallantrags beschrieben. Der kann u.a. gestellt werden, wenn man Einkünfte hat, die knapp über der Bedarfsgrenze liegt. Die Bedarfsgrenze ist hingegen nicht mit dem H4-Satz identisch, sie beträgt für Alleinstehende meines Wissens 391,- Euro. Der Härtefall ergäbe sich dann, wenn der Antragstellende ein monatliches, maximales Einkommen von 391,- Euro plus weniger als 17,98 Euro hat. Also z.B. 408,97 Euro, was hier mit 660,- Euro deutlich überschritten wird.
Aber selbst wenn Warhorstl monatlich nur 408,97 Euro bekäme, wäre dies kein Härtefall. Denn er hat gegen seine Eltern einen rechtlichen Anspruch. Wenn er diesen nicht geltend macht, kann man den Erlass des Rundfunkbeitrags nicht der Allgemeinheit aufbürden. So die Logik des Beitragsservice...
@WhiteShark: stimmt, neben der Miete sind noch die Heizkosten und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzugsfähig.
@Warhorstl: wie hoch ist Deine Miete ohne Nebenkosten, die Heizkosten und Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung?
H4 ist für die Befreiung nur relevant, wenn man es bezieht. Dann hat man einen Nachweis darüber und kann mit diesem die Befreiung beantragen.
Wird kein H4 bezogen, so wurde weiter oben die Möglichkeit eines Härtefallantrags beschrieben. Der kann u.a. gestellt werden, wenn man Einkünfte hat, die knapp über der Bedarfsgrenze liegt. Die Bedarfsgrenze ist hingegen nicht mit dem H4-Satz identisch, sie beträgt für Alleinstehende meines Wissens 391,- Euro. Der Härtefall ergäbe sich dann, wenn der Antragstellende ein monatliches, maximales Einkommen von 391,- Euro plus weniger als 17,98 Euro hat. Also z.B. 408,97 Euro, was hier mit 660,- Euro deutlich überschritten wird.
Aber selbst wenn Warhorstl monatlich nur 408,97 Euro bekäme, wäre dies kein Härtefall. Denn er hat gegen seine Eltern einen rechtlichen Anspruch. Wenn er diesen nicht geltend macht, kann man den Erlass des Rundfunkbeitrags nicht der Allgemeinheit aufbürden. So die Logik des Beitragsservice...
@WhiteShark: stimmt, neben der Miete sind noch die Heizkosten und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzugsfähig.
@Warhorstl: wie hoch ist Deine Miete ohne Nebenkosten, die Heizkosten und Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung?
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