theblade
Commodore
- Registriert
- Jan. 2006
- Beiträge
- 4.264
Bei mir gibt es auch etwas Neues zu berichten
Ich habe heute (15.01.) einen Brief von der GEZ erhalten der auf dem 02.01.15 (!!) datiert ist.
Aus dem Gebührenbescheid wurde nun ein Festsetzungsbescheid mit dem Hinweis "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel".
Seriously???
Meines Wissens nach müssen nachweislich zugestellte Mahnbescheide einem vollstreckbaren Titel vorangehen !?
Oder hat die GEZ hier Sonderrechte?
Ich habe heute (15.01.) einen Brief von der GEZ erhalten der auf dem 02.01.15 (!!) datiert ist.
Aus dem Gebührenbescheid wurde nun ein Festsetzungsbescheid mit dem Hinweis "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel".
Seriously???
Meines Wissens nach müssen nachweislich zugestellte Mahnbescheide einem vollstreckbaren Titel vorangehen !?
Oder hat die GEZ hier Sonderrechte?