Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

Bei mir gibt es auch etwas Neues zu berichten

Ich habe heute (15.01.) einen Brief von der GEZ erhalten der auf dem 02.01.15 (!!) datiert ist.

Aus dem Gebührenbescheid wurde nun ein Festsetzungsbescheid mit dem Hinweis "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel".

Seriously???

Meines Wissens nach müssen nachweislich zugestellte Mahnbescheide einem vollstreckbaren Titel vorangehen !?

Oder hat die GEZ hier Sonderrechte?
 
Interessant, dass mit dem Feststellungsbescheid kannte ich noch nicht.

1) Du hast vorher bereits einen Beitragsbescheid bekommen, richtig?
2) Wenn ja, hast du gegen diesen Widerspruch eingelegt?
3) Wenn ja, hast du schon eine Antwort auf deinen Widerspruch bekommen, also einen Widerspruchsbescheid?
4) Wie wurde dieser Festsetzungbescheid zugestellt? Per Brief, mit Einschreiben oder mit Postzustellungsurkunde?
5) Falls du vorher schon einen Beitragsbescheid bekommen hast, wie unterscheiden sich die beiden inhaltlich von einander?
6) In welchem Bundesland lebst du?
7) Falls du Beitragspflichtig sein solltest, wie weit willst du dagegen vorgehen?

Ein Rundfunkbeitragsbescheid ist erst nach Ablauf der möglichen Rechtsmittel, i.d.R. nach Ablauf der Widerspruchsfrist/Klagefrist von 4 Wochen, bestandskräftig und vollstreckbar. Mahnungen oder Zahlungserinnerungen sind nicht notwendig, werden aber zur Verfahrensvereinfachung trotzdem verschickt.

Wichtig für das Verfahren und den Beginn der Widerspruchsfrist ist die Bekanntgabe des Bescheids. Diese erfolgt durch postalische Zustellung. Nach der Dreitagesfiktion wird vom Gesetz (u.a. § 41 VwVfG) die Bekanntgabe für den dritten Tag nach Aufgabe bei der Post angenommen. Geht der Bescheid verloren oder erst mit Verspätung ein, so gilt das tatsächliche Zustellungsdatum als Datum der Bekanntgabe. Erhalt & Datum muss im Zweifelsfall die entsprechende Behörde, hier die Landesrundfunkanstalt/Beitragsservice, darlegen können.
 
Ist laut google wohl jetzt die neueste Masche mit den Festsetzungsbescheid. Dieser kam mit der normalen post, kein Einschreiben, keine Postzustellungsurkunde nix, nada.

Gegen vorangegangen Zahlungsaufforderung habe ich nicht reagiert. Wie es so landläufig üblich ist bei gez-Zettel ;)

Inhaltlich unterscheidet sich der Festsetzungsbescheid von der Zahlungsaufforderung (nicht Bescheid!) von dem o.g. Text im in meinem Post (#1486) und der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite. (Noch blasser hätte man das kaum drucken können - absicht mMn).

edit: irgendwo habe ich vorhin auch gelesen, dass der Beitragsservice diesen Schrieb angeblich wirklich als Vollstreckbaren Titel anwenden darf. Wenn das wirklich so ist, ist es erschreckend, das sich die Gez über offizielle Wege / Mahn- und Verfahrensschritte hinwegsetzen darf...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah ok, dann versuchen sie es jetzt mit deutlicheren Worten die Leute frühzeitig zum zahlen zu bewegen. Aber auch hier gilt: 4 Wochen Widerspruchsfrist/Klagefrist.

Und was hast du jetzt vor?

theblade schrieb:
edit: ...Wenn das wirklich so ist, ist es erschreckend, das sich die Gez über offizielle Wege / Mahn- und Verfahrensschritte hinwegsetzen darf...

Nein darf sie nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hatte auch so einen Festsetzungsbescheid. Hab dann aber die offenen Gebühren abzüglich der Mahngebühren überwiesen.
 
WhiteShark schrieb:
Also ich hatte auch so einen Festsetzungsbescheid. Hab dann aber die offenen Gebühren abzüglich der Mahngebühren überwiesen.


und haben damit erreicht was sie wollten.

Frage: Warum hast du gezahlt? Eingeschüchtert? Weiteren Ärger + Arbeit ersparen?
Ergänzung ()

Lionel Hutz schrieb:
Ah ok, dann versuchen sie es jetzt mit deutlicheren Worten die Leute frühzeitig zum zahlen zu bewegen. Aber auch hier gilt: 4 Wochen Widerspruchsfrist/Klagefrist.

Und was hast du jetzt vor?

Ich weiß nicht ob man hier wirklich mal reagieren sollte und eine Zurürckweisung einlegt!?
Sobald eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist, muss man wohl innerhalb der Frist reagieren.

Jemand sagte mir mal das man nicht 'Widerspruch' schreiben soll sondern 'Zurückweisung'.

Mir wurde es so erklärt:
-Bei einem Widerspruch würde es bedeuten, dass der Vorgang rechtlich korrekt, man damit aber nicht einverstanden sei.
-Bei einer Zürckweisung: Weist man den Vorgang vollumfänglich zurück.

Ob das jetzt rechtlich alles wasserdicht ist weiß ich so nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte einfach keine Lust mich weiter mit denen rumzuärgern. Eingeschüchtert hat mich das Schreiben nicht. Hatte mich ja auch letztes Jahr selbst angemeldet und nur vergessen den Dauerauftrag einzurichten.
 
Als wirksamer Rechtsbehelf ist nur der Widerspruch möglich, evtl. auch die direkte Klageerhebung oder die Klage als Widerspruchersatz so fern in deinem Bundesland das Widerspruchsverfahren teilweise abgeschafft wurde. Was für dich zutrifft steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Eine Zurückweisung wie von dir beschrieben gibt es nicht.
 
WhiteShark schrieb:
Ich hatte einfach keine Lust mich weiter mit denen rumzuärgern.

Habe ich ehrlich gesagt auch nicht. Nur dieses 'keine Lust haben' kostet 17,xx€ monatlich ... :/
 
Ich zahle mittlerweile unter Vorbehalt. Die 4,xx für einen Brief mit Rückschein waren mir die geringe Chance darauf, irgendwann vielleicht mal mein ganzes Geld wiederzusehen, wert. Bislang gab es aber noch keine Reaktion auf mein Schreiben, wobei es einfach nur erfahrungsgemäß entgegen geltenden Rechts nicht akzeptiert werden wird. Aber bei der GEZ ist man ja immer nicht so schnell, ich bekomme meine Rechnungen auch immer erst wenige Tage vor Fälligkeitsdatum.
 
Ich denke ich werde hier zum 1.mal tätig werden da diesmal eine Rechtsbehelfsbelehrung bei ist.

Ist es bei Widersprüchen zwingend erforderlich das ich Unterschreibe oder genügt mein Name? Nicht das der Verein noch schindluder damit treibt...
 
Es muss deutlich ersichtlich sein, dass der Widerspruch von dir persönlich stammt. Daher wird normalerweise die eigenhändige Unterschrift erwartet. Bei Unklarheiten wird eine fehlende Unterschrift nicht akzeptiert werden.
 
Als wenn das irgendein Abzock- oder Betrüger-Verein wäre. Das Problem ist nicht die Institution, die setzt die Gesetzte nur um. Das Problem ist daher die Gesetzeslage. Also bitte nicht in die falsche Richtung schießen. ;)
 
Green Mamba schrieb:
Als wenn das irgendein Abzock- oder Betrüger-Verein wäre.

Kommt diesen aber ziemlich nahe mit Einschüchterungen - Androhungen von Konsequenzen die rechtlich gesehen kein bestand haben etc., pseudo-Mahnbescheiden und Titel etc.ZPO gilt wohl nicht.

Es scheint als hätte der "Beitragsservice" (das sagt doch eigentlich der Name schon BEITRAG = freiwillig!?) freie Hand wenn man sich die Richterurteile durchliest bzw Klagen direkt abgelehnt werden.

Es gibt ja sogar schon interne Papiere oder gar Gutachten im Ministerium die die Rundfunkgebühren als unrechtmäßig betiteln, es passiert bloß nichts bzw wird unter Verschluss gehalten.
Ich denke somit an der Gesetzeslage wird sich nie etwas ändern...
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, ein bestandskräftiger Bescheid ist schon ein vollstreckbarer Titel. Pseudo-Mahnschreiben gibt es auch nicht, sondern Zahlungsaufforderungen und dann danach den Bescheid (nicht zu verwechseln mit einem "gerichtlichen Mahnscheid"). Und statt der ZPO ist die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) anzuwenden.

Außerdem müsssen die sich auch an geltendes Recht handeln, ansonsten siehe hier: https://openjur.de/u/708173.html
 
Muss man GEZ eigentlich auch rückwirkend zahlen? Mir haben die heute (Januar 2015) ein Schreiben geschickt in dem sie mich auffordern mich rückwirkend ab dem 1.1.2013 an zu melden weil ich ja beim Einwohnermeldeamt schon länger (genauer: seit 2010) in dieser Wohnung gemeldet bin.

Verfällt deren Forderung nicht auch irgendwann? Gibt es Urteile dazu?
 
Forderungen verfallen nicht, sie verjähren. Und selbst wenn dies hier in Frage käme, die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, das berührt die Forderung also in keinster Weise.
 
Ich hab gesagt ich wohn da erst seit 4 Monaten. (dachte, kann man ja mal versuchen)
War denen recht egal... du musst ab 1.01.2013 nachzahlen.

Das Einwohnermeldeamt gibt leider auch die Meldung weiter, seit wann man gemeldet ist.
 
Haha, genau das hatte ich auch (vergeblich) versucht. :daumen:
Betrachte es als zinsloses Darlehen.
 
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