Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

AW: Unzulässige GEZ Adressen Ermittlung

elBanano schrieb:
Ich bin ins Ausland gezogen und habe mich beim Buergeramt und dann auch bei der GEZ abgemeldet.
Meine Freundin bekommt diese Zahlungsaufforderung, ohne dass wir in einer "offiziellen" Partnerschaft leben, jemals in einer Wohnung zusammen gelebt haben, noch wir jemals einen gemeinsamen Brief an die GEZ geschickt haben.

Mir kommt es weniger auf die zu leistende Zahlung drauf an, sonder woher die GEZ diesen Kontakt hat und ob dieses Vorgehen zulaessig ist.

Mal unabhängig davon, ob ihr gemeinsam in einer Wohnung gelebt habt oder nicht: hat Deine Freundin bis 12/2014 in einer Wohnung gelebt, in der Du auch einmal gelebt hast?
 
AW: Unzulässige GEZ Adressen Ermittlung

Deliberation schrieb:
Mal unabhängig davon, ob ihr gemeinsam in einer Wohnung gelebt habt oder nicht: hat Deine Freundin bis 12/2014 in einer Wohnung gelebt, in der Du auch einmal gelebt hast?

Nein nie.
 
Erstaunlich. Woher soll sich denn dann die Zahlungspflicht ergeben? Es wird schließlich pro Haushalt gezahlt und nicht pro Lebensgemeinschaft. Deine Freundin kann daher nur für die Haushalte zur Kasse gebeten werden, in denen sie auch gelebt und für die kein Anderer bezahlt hat.
 
@Acrylium
Bei mir stehen auch noch fast 500 Euro aus, rückwirkend seit 01.2013. Aber die Kohle habe ich auch zur Seite gelegt ;)
Bisher habe ich jegliche Post ignoriert und werde es auch weiter so machen. Die Post ist halt einfach nicht angekommen.
 
So kämen die Rundfunktypen an die Anschrift seiner Freundin. Oft ist auf den Briefen vermerkt "Nicht nachsenden. Mit neuer Anschrift zurück."
 
Trotzdem können sie bei der Zieladresse eines Nachsendeantrags nicht einfach Forderungen eintreiben wie sie wollen.
 
Schon gar nicht wenn der Brief nicht an den Schuldner, sondern an die Freundin gerichtet ist.
Die Freundin geht das gar nichts an.
Eigentlich muss sie nur antworten, dass diese Person nicht im Haus wohnt.
 
Danke schon mal für die Antworten.

Ne es gibt keinen Nachsendeauftrag. Egal wie viel ich darüber Nachdenke, es kann nur sein das Private Nachrichten, bei welchem Dienst auch immer, mitgelesen wurden.

Grüße
 
tiash schrieb:
Trotzdem können sie bei der Zieladresse eines Nachsendeantrags nicht einfach Forderungen eintreiben wie sie wollen.

Natürlich nicht. Die Dreistigkeit der GEZ in solchen Dingen ist halt unbegrenzt. Ursprünglich ging es darum, wie die GEZ überhaupt an die Verbindung zwischen den beiden kommt. Und der Nachsendeauftrag wäre eben ein möglicher Weg.
 
Dorgos schrieb:
Hallo zusammen,

Das Thema beschäftigt mich nun schon etwas länger, da ich letztes Jahr in eine eigene Wohnung gezogen bin.
Ich wurde direkt nach meinen Umzug aufgefordert mich für die Rundfunkgebühren anzumelden und einen monatlichen Beitrag von 18 € zu leisten.

Das dreiste ist aber jedoch, das alle Haushälter in Deutschland unabhängig ob Sie einen Fernseher, Radio oder sonst etwas besitzen, diese Gebühr zahlen müssen. Ich selber besitze keinen Fernseher oder ein Radio und bin derzeit Auszubildender. Dazu kommt noch das ich schwerhörig bin, jedoch mit einem Gdb von 40 keine Ermäßigung beantragen kann (Erst ab Gdb 50).
Das macht mich ganz schön wütend, 18 € monatlich für etwas zu bezahlen was man nicht nutzt und auch nicht nutzen möchte!

Laut denen, ist der Rundfunkbeitrag ja keine Steuer. Aber wird trotzdem aufgezwungen wie eine Steuer, ist das überhaupt legitim? Wenn man sich mal anschaut was für ein Quatsch heutzutage im Fernsehen (auch im ARD) läuft, denkt man sich wirklich wo das Geld hinfließt..

Meine Fragen letztendlich sind:
Ist jemand von euch schon dagegen vor gegangen und wie weit habt ihr es gebracht?
Hätte ich eine Chance im Sinne einer Klage oder ähnliches?

Ich bin sehr gespannt auf eure Meinungen!


Ich kenne eine Möglichkeit wie man sich von GEZ befreien kann. Indem ihr Harzt4 Empfänger werdet, müsst ihr keine GEZ mehr zahlen. Also ich habs so gemacht.
 
Hallo
Experiment_57 schrieb:
Indem ihr Harzt4 Empfänger werdet, müsst ihr keine GEZ mehr zahlen.
Das Problem ist nur das geringe Einkommen eines Hartz4 Empfängers, das Taschengeld was ein Hartz4 Empfänger im Monat bekommt wäre mir für eine Woche zu wenig.
Wegen 20€ GEZ monatlich Hartz4 Empfänger werden ? Nein Danke dann lieber gut verdienen und GEZ bezahlen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

ich zahle per Überweisung, also mit "Rechnung", in der Mitte eines Dreimonatszeitraums. Mitte des laufenden Monats wäre der RFB wieder fällig gewesen (zum ersten mal regelmäßig, wollte deshalb mit Erhalt der Rechnung auch direkt einen Dauerauftrag einrichten), allerdings kam bislang keine Rechnung hier an.
Wie sieht es da für mich rechtlich aus?
Ich gehe davon aus, solange die mir nicht sagen, dass der RFB fällig ich diesen auch nicht entrichten brauchte, also zumindest jetzt noch nicht. Stimmt das so?

Gruß
Warhorstl
 
Ein Zahlungsanspruch entsteht ja für gewöhnlich nicht erst bei Rechnungsstellung. Weiß aber nicht, ob es vllt Besonderheiten beim RFB gibt.
 
@ Experiment_57

bist du nicht der Typ, der per Crowdfunding 'ne ganze Firma aus'm Boden stampfen will, mit Maschinen und Facharbeitern und allem? Und jetzt behauptest du hier, du wuedest ALG-II beziehen, nur um dem Beitrag zu entfliehen?

Du bist vielleicht 'n August. Verarschen koennen wir uns sehr gut gegenseitig, da brauchen wir doch so einen nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Warhorstl schrieb:
Hi,

Ich gehe davon aus, solange die mir nicht sagen, dass der RFB fällig ich diesen auch nicht entrichten brauchte, also zumindest jetzt noch nicht. Stimmt das so?

Gruß
Warhorstl

Siehe http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/haeufige_fragen/index_ger.html

"Wenn Sie als gewünschte Zahlungsweise "Einzelüberweiser" gewählt haben, erhalten Sie automatisch zur jeweiligen Fälligkeit Zahlungs*aufforderungen.

Um klären zu können, warum Sie keine Zahlungs*aufforderung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Beitragsservice in Verbindung.

Hier noch ein Hinweis: Bei der Versendung von Zahlungs*aufforderungen handelt es sich um eine Serviceleistung. Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landes*rundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten. Die Höhe des Rundfunk*beitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Daher ist der Beitragszahler verpflichtet, den Beitrag auch ohne besondere Zahlungs*aufforderung zu überweisen."
 
Bah, ist ja abartig. Beim ersten Mal schicken sie mir den Brief 2 Tage vor Fälligkeitsdatum, diesmal gar nicht. Warum sagen sie dann überhaupt, sie würden einem sowas schicken? Macht den Verein auch nicht gerade sympathischer.

Danke für die Info, ich nehm dann mal Kontakt auf.
 
War bei mir genauso. Der aktuelle Brief suggeriert ich hätte mit denen eine 3 Monatsrate vereinbart, dabei habe ich nicht ein mal kontakt mit denen gehabt Oo
 
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