Lionel Hutz
Lieutenant
- Registriert
- Dez. 2011
- Beiträge
- 518
Warum etwas mit dir vereinbaren wenn die Zahlungsweise gesetzlich geregelt ist (§7 RBStV)? Oder stehst du über dem Gesetz? ![Zunge rausstrecken :p :p](/forum/styles/smilies/tongue.gif)
![Zunge rausstrecken :p :p](/forum/styles/smilies/tongue.gif)
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Warhorstl schrieb:Bah, ist ja abartig. Beim ersten Mal schicken sie mir den Brief 2 Tage vor Fälligkeitsdatum, diesmal gar nicht. Warum sagen sie dann überhaupt, sie würden einem sowas schicken? Macht den Verein auch nicht gerade sympathischer.
Warhorstl schrieb:Hätten die mir einfach eine Aufstellung mit den nächsten 30 Zahlungen geschickt.
florian. schrieb:Lastschrift und gut ists.
Krafty schrieb:...Unterschrift..., die ich nicht gewillt bin zu leisten,...
Krafty schrieb:@WhiteShark
Es geht um den Zeitraum, in dem man Zurückbuchen kann
Deliberation schrieb:Entweder habe ich den Faden verloren oder hier wird von irrigen Annahmen ausgegangen.
Es geht also um den Zeitraum, in dem man zurückbuchen kann. Und wegen dieses Umstandes will Krafty anscheinend keine Unterschrift für eine Abbuchung nach dem SEPA-Verfahren leisten, sondern nach Rechnung selbst überweisen.
Habe ich das richtig verstanden?
Krafty schrieb:Es ging hier rein um den Unterschied zwischen legitimierten Lastschriften und solchen, bei denen die Legitimation nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.