Da hast du natürlich recht. Hierbei handelt es sich um einen Grundsatz, den sich allerdings der EuGH selbst in einem Urteil von 2007 zugeschlagen hat, wobei ich ganz persönlich sehr ausgeprägte Zweifel an der Legitimität des EuGH habe. Die EU hat ja nicht mal eine rechtsgültige Verfassung. Den Entwurf einer solchen gammelt nun schon seit 2004 in irgendwelchen Schubladen.Earl Grey schrieb:schlägt da das nationale Recht das EU-Recht?
Prinzipiell gibt es einen Anwendungsvorrang von Europarecht vor nationalem Recht. Allerdings wäre es schlicht verfassungswidrig, wenn Europarecht auch noch Vorrang vor deutschem Verfassungsrecht hätte d.h. das Bundesverfassungsgericht und der EuGH kooperieren wechselseitig und treten sich nicht gegenseitig ins Skrotum.
Ich will wirklich keine EU Schelte betreiben, denn dafür ist sie mir nicht wichtig genug und auch viel zu abgewrackt, aber in der aktuellen Form mit einem Parlament mit letztklassigen/abgeschobenen Abgeordneten, einer Kommission, die sich als überirdische Instanz begreift und einem anmaßendem EuGH, kann die EU weg. Die immer wieder geänderten und inzwischen wertlos gewordenen Verträge gehören ins Museum bzw. in wärmende Feuer eines Kamins, die Abgeordenten des sog. Parlaments ihrer Aufgabe entbunden und sinnvoller Arbeit zugeführt, der ganze aufgeblähte Apparat gehört auf das Niveau der römischen Verträge von 1957. Von da an fängt man am besten noch einmal von vorne an. Manchmal muss man einen Schritt zurückgehen, um dann zwei nach vorn machen zu können.
Weiß eigentlich hier irgendwer, dass der 09.Mai der sog. Europatag ist? Das Motto ist seit jeher "Einig durch Vielfalt". Das ist natürlich politisches Gewäsch. Die EU existiert nur noch deshalb, weil diese Vielfalt - richtig wäre Unterschiedlichkeit- mit Geld zugekleistert wird. Ein Wirtschaftsverbund würde völlig ausreichend sein.