solareclipse
Cadet 2nd Year
- Registriert
- Nov. 2015
- Beiträge
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Im Kaufvertrag wurde ja gar kein Name des Bruders genannt, das steht nur "Privatverkauf im Auftrag". Der Name des Eigentümers wurde nie genannt.
Wenn wir jetzt zum Rechtsanwalt gehen (ja, meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung), dann kann es aber sein, dass im Zuge eines etwaigen Rechtsstreits der Wagen aufgrund Beweismittelsicherung stillgelegt werden muss. Das wollen wir aber eigentlich auch nicht, da ich das Auto eigentlich jeden Tag 140 km bewegen muss und ich im Moment das Auto eines Nachbarn ausleihen muss.
Mein Vater plant jetzt, das Auto zu einem möglichst hohen Preis gleich wieder zu verkaufen - mit dem Schaden den er hat. Es wäre meiner Meinung nach aber erstmal sinnvoll einen Versuch zu starten und den Händler aufzufordern die Reperaturkosten zu übernehmen und den Wagen dann repariert zu verkaufen. Dazu braucht es aber eine gute Drohkulisse mit der man den Händler unter Druck setzen kann. Wie man diese nun aufbaut, welche Beweisführung man antritt und welche Argumente man vertritt, das ist jetzt das wichtige denke ich. Stichworte dazu wären "Offenbarungspflichter Unfallschaden" und inwiefern dieser im Kaufvertrag gekennzeichnet werden muss, das Thema, das er als Händler einen Privatverkauf tätigt (Stichwort "Scheinprivatverkauf"). Kennt sich da jemand aus?
Danke für eure Antworten!
Wenn wir jetzt zum Rechtsanwalt gehen (ja, meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung), dann kann es aber sein, dass im Zuge eines etwaigen Rechtsstreits der Wagen aufgrund Beweismittelsicherung stillgelegt werden muss. Das wollen wir aber eigentlich auch nicht, da ich das Auto eigentlich jeden Tag 140 km bewegen muss und ich im Moment das Auto eines Nachbarn ausleihen muss.
Mein Vater plant jetzt, das Auto zu einem möglichst hohen Preis gleich wieder zu verkaufen - mit dem Schaden den er hat. Es wäre meiner Meinung nach aber erstmal sinnvoll einen Versuch zu starten und den Händler aufzufordern die Reperaturkosten zu übernehmen und den Wagen dann repariert zu verkaufen. Dazu braucht es aber eine gute Drohkulisse mit der man den Händler unter Druck setzen kann. Wie man diese nun aufbaut, welche Beweisführung man antritt und welche Argumente man vertritt, das ist jetzt das wichtige denke ich. Stichworte dazu wären "Offenbarungspflichter Unfallschaden" und inwiefern dieser im Kaufvertrag gekennzeichnet werden muss, das Thema, das er als Händler einen Privatverkauf tätigt (Stichwort "Scheinprivatverkauf"). Kennt sich da jemand aus?
Danke für eure Antworten!