Hui - ganz schön viel Polemik und offensichtlich wenig Ahnung aber haufenweise Vorurteile.
Das Ziel ist grundsätzlich nicht Angestelltenverhältnis sondern Beamtenverhältnis, welches grundsätzlich vom AG auch ausgesprochen wird. Die Übergangszeit ist halt nach E-Tabelle, nach (in Bayern) nun nem halben Jahr (neuerdings) ist man auf Probe verbeamtet, mit A10/2 (Bachelor / Dipl. FH) oder A13 (Master / Dipl. Univ), ggf. noch diverse Zulagen und schon sind 3,5k und mehr „Beamtenbrutto“ zum ‚Start‘ nicht so verkehrt.
Kann ja jeder mal ausrechnen, was bspw. 50k Beamtenbrutto „regulär“ in der freien Wirtschaft entspricht....
Kleine Ergänzung für die Unwissenden: Beamtenbezahlung ist über Zeit eine Konstante - also im Dienst und der Pension, zur Dienstzeit halt mit paar Einbußen zur freien Wirtschaft, dafür halt in der Pension mit dem Gehalt, das ca. dem Einstiegsgehalt nach paar Jahren entspricht. Altersarmut ist was anderes .... oder aber man muss seine private Altersvorsorgung früh selbst genug angehen, um mehr als 2k Rente zu haben 😝