Hallo zusammen,
ich bin Jurist und auch einer der betroffenen Touchpad-Besteller.
Ich will mal die Sache rechtlich ein wenig aufarbeiten!
Strafrechtlich könnte man ihm einen Betrug vorwerfen. Hierfür muss er grob gesagt täuschen und selber einen Vermögensvorteil erlangen. Von einer Täuschung gehe ich mittlerweile aus (auch wenn ich viel Geduld hatte und dachte, dass er nur überfordert ist). Den Vermögensvorteil kann man darin sehen, dass er zumindest ca. drei Wochen lang Gelder hatte, die ihm Zinsen aufs Konto brachten und uns nicht. Dazu kommt versuchter Betrug, weil es vielleicht Leute gibt, die nicht mit PayPal sich das Geld zurückgeholt haben und er darauf vertraut, dass einer der Besteller die Bestellung vergisst. Dadurch hätte er dann 100 € erlangt.
Zivilrechtlich werde ich ihn warscheinlich verklagen, wenn demnächst das Touchpad nicht kommt. Bei Geschäften im Internet ist es so, dass man mit seiner Bestellung ein Angebot abgibt (es ist nicht so, dass mit der Bestellung ein Kaufvertrag zustande kommt), welches der Händler annehmen kann aber nicht muss. Die Annahme kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Eine stillschweigende Annahme ist etwa das Zusenden der Ware. DM-Telecom hat aber (zumindest mir) zweimal per E-Mail die Lieferung zugesagt. Das stellt auf jeden Fall eine Annahme vor und der Kaufvertrag ist geschlossen. Von diesem Kaufvertrag kann der Händler nicht zurücktreten, es sei denn es liegen wirklich auserordentliche Gründe vor (die hier aber nicht ersichtlich sind). Selbst dann müsste er Schadensersatz leisten, in der Form, dass die Kosten für die Beschaffung eines Touchpads erstattet werden.
Dieses ganze Problem ist von DM-Telecom hausgemacht. Hätte er von vornherein mit offenen Karten gespielt, hätte sich das ganze nicht so entwickelt. Er hätte doch einfach zugeben können, dass er keine TP hatte oder andere Probleme aufgetreten sind. Die Folgen muss er jetzt schlucken. Derjenige, der sich am Handel beteiligt muss auch die Spielregeln einhalten.
Ich denke nicht, dass ein Rechtsanwalt ihm da helfen kann, denn er selber hat die ganzen E-Mails mit Lieferungszusagen verschickt. Seine einzige Chance ist, dass er Insolvenz anmeldet. Wobei auch darin eine Strafbarkeit gesehen werden kann. Sollte er das jedoch machen, werde ich alle juristischen Mittel auffahren, dass er kein Folgeunternehmen mehr gründen kann. Mittel hierfür wäre beispielsweise dem zuständigen Gewerbeamt in Vechte mitzuteilen, wie Herr XY Geschäfte macht. Die können ihm dann das Gewerbe entziehen. Es gibt auch noch weitere Möglichkeiten...
Es liegt jetzt an ihm: Entweder habe ich bald mein TP oder die Justiz wird diesen Fall in allen Belangen aufrollen und diese Möglichkeit wäre für den jungen Herrn XY nicht gut, wenn er noch am Geschäftsleben teilnehmen will.
ich bin Jurist und auch einer der betroffenen Touchpad-Besteller.
Ich will mal die Sache rechtlich ein wenig aufarbeiten!
Strafrechtlich könnte man ihm einen Betrug vorwerfen. Hierfür muss er grob gesagt täuschen und selber einen Vermögensvorteil erlangen. Von einer Täuschung gehe ich mittlerweile aus (auch wenn ich viel Geduld hatte und dachte, dass er nur überfordert ist). Den Vermögensvorteil kann man darin sehen, dass er zumindest ca. drei Wochen lang Gelder hatte, die ihm Zinsen aufs Konto brachten und uns nicht. Dazu kommt versuchter Betrug, weil es vielleicht Leute gibt, die nicht mit PayPal sich das Geld zurückgeholt haben und er darauf vertraut, dass einer der Besteller die Bestellung vergisst. Dadurch hätte er dann 100 € erlangt.
Zivilrechtlich werde ich ihn warscheinlich verklagen, wenn demnächst das Touchpad nicht kommt. Bei Geschäften im Internet ist es so, dass man mit seiner Bestellung ein Angebot abgibt (es ist nicht so, dass mit der Bestellung ein Kaufvertrag zustande kommt), welches der Händler annehmen kann aber nicht muss. Die Annahme kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Eine stillschweigende Annahme ist etwa das Zusenden der Ware. DM-Telecom hat aber (zumindest mir) zweimal per E-Mail die Lieferung zugesagt. Das stellt auf jeden Fall eine Annahme vor und der Kaufvertrag ist geschlossen. Von diesem Kaufvertrag kann der Händler nicht zurücktreten, es sei denn es liegen wirklich auserordentliche Gründe vor (die hier aber nicht ersichtlich sind). Selbst dann müsste er Schadensersatz leisten, in der Form, dass die Kosten für die Beschaffung eines Touchpads erstattet werden.
Dieses ganze Problem ist von DM-Telecom hausgemacht. Hätte er von vornherein mit offenen Karten gespielt, hätte sich das ganze nicht so entwickelt. Er hätte doch einfach zugeben können, dass er keine TP hatte oder andere Probleme aufgetreten sind. Die Folgen muss er jetzt schlucken. Derjenige, der sich am Handel beteiligt muss auch die Spielregeln einhalten.
Ich denke nicht, dass ein Rechtsanwalt ihm da helfen kann, denn er selber hat die ganzen E-Mails mit Lieferungszusagen verschickt. Seine einzige Chance ist, dass er Insolvenz anmeldet. Wobei auch darin eine Strafbarkeit gesehen werden kann. Sollte er das jedoch machen, werde ich alle juristischen Mittel auffahren, dass er kein Folgeunternehmen mehr gründen kann. Mittel hierfür wäre beispielsweise dem zuständigen Gewerbeamt in Vechte mitzuteilen, wie Herr XY Geschäfte macht. Die können ihm dann das Gewerbe entziehen. Es gibt auch noch weitere Möglichkeiten...
Es liegt jetzt an ihm: Entweder habe ich bald mein TP oder die Justiz wird diesen Fall in allen Belangen aufrollen und diese Möglichkeit wäre für den jungen Herrn XY nicht gut, wenn er noch am Geschäftsleben teilnehmen will.
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