News HP TouchPad ab sofort ab 99 Euro

Gu4rdi4n1337 schrieb:
hieß es nicht dass vorkasse besteller die ware trotzdem bekommen?

Leider hat er hierzu keinen passenden Satz von Cyberport kopieren können, weswegen es nur schwer verständlich ist.
So wie ich es interpretiere bekommen Leute die per Vorkasse bezahlt haben auch mehr als 1 Touchpad geliefert. Alle anderen die mehr als 1 Touchpad bestellt haben bekommen ihre Bestellung storniert.
 
Also jetzt nehmen wir noch einmal kurz Bezug auf die (angebliche) aktuelle Aussage der HP-Hotline. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass die Aussage korrekt sein soll, dass keine Pads (insbesondere 16 GB) mehr versendet werden. Ich habe sowohl Auftrags-, Annahme- und Lieferbestätigung von HP erhalten. Damit kann sich HP rechtlich nicht mehr herausreden. Allein durch die Annahmebestätigung kommt ein rechtwirksamer Kaufvertrag zustande. Zusätzlich hat sich mein Lieferdatum laut System vom 22.09 auf den 07.09 und letztendlich auf den 05.09. korrigiert. Versandzeitpunkt ist der 02.09. da 3. und 4. Wochenende ist und UPS nicht ausliefert. Das kann sich nur um einen Fehler der Hotlinedame handeln die davon ausgeht, dass keine Annahmebestätigung gekommen ist oder einfach keinen Plan hat. Warum sollte sich ein Lieferdatum ändern wenn keine Vorräte mehr vorhanden sind. Außerdem sind in anderen EU-Ländern noch genügend Geräte vorrätig. Warum sollte HP einen derartigen Schritt gehen und mit jedem Gerät sich einem Prozessrisiko von ca. 500 EUR je Gerät aussetzen. Ich werde definitv den rechtlichen Weg bestreiten. Ein Ipad 2 Wifi 16 GB für 99 EUR ist auch nicht von der Hand zuweisen. Hier ein bißchen Lektüre für die werten Herrschaften:

Also Konzentrationsmodus on. Ich denke, dass unsere (rechtliche) Lage besser ist als zunächst angenommen. Falls sich HP nicht in der Lage sieht die bestellten Touchpads an uns zu liefern besitzen wir das Recht Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags durchzusetzen. Im Fall des Falles sollten wir uns nicht von irgendwelchen unwissenden Hotlinemitarbeitern abwimmeln lassen und entsprechend zumindest mit einem Schreiben reagieren. Widmen wir uns also kurz diesem Sachverhalt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Es muss ein wirksamer Kaufvertrag zwischen uns und HP zustande gekommen sein. Grundsätzlich wird ein Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende (konkludente) Willenserklärungen geschlossen. Dies ist in
unserem Falle dann gegeben, wenn wir sowohl Eingangs- als auch Annahmebestätigung erhalten haben. Unser Angebot wird durch die Annahmebestätigung seitens HP angenommen. Dies lässt sich auch durch die AGB des HP-Stores fundieren.

"Ihre Bestellung an uns stellt ein bindendes Angebot an uns zum Vertragsabschluss dar. Wir werden Ihnen eine E-Mail zusenden, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt.Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihrer Bestellung dar, sondern nur eine Information, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben. Die Annahme Ihres Angebots durch uns
erfolgt durch separate E-Mail an Sie."

2. Die Lieferung muss fällig sein. Die Lieferung ist in meinem Fall erst mit Ablauf des 22.09.2011 (Lieferdatum aus Onlinesystem HP) fällig.

3. Der Käufer wurde ordnungsgemäß gemahnt. Dies sollte aus Beweiszwecken nicht per eMail sondern per Einschreiben erfolgen. Sollte HP die Lieferung jedoch endgültig verweigern (bsp. per eMail) dann erübrigt sich eine derartige Mahnung.

4. Sollte HP keine Reaktion zeigen und weiterhin von einer Lieferung absehen muss erneut gemahnt werden und eine letzte Frist zur Lieferung gesetzt werden. Im Falle einer Nichtlieferung muss gedroht werden, dass die Annahme der Lieferung von unserer Seite abgelehnt wird. Zweite Mahnung ist wie gesagt dann entbehrlich, wenn HP uns mitteilt, dass keine Lieferung möglich ist.

5. Verkäufer hat die Nichtlieferung der Kaufsache verschuldet. Beweislast liegt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beim Verkäufer. Wir haben keine Mitschuld an der Nichtlieferung, da unser Part durch die Autorisierung der Kreditkartenzahlung bzw. Paypal erfüllt ist. Im Falle einer Zahlung durch Überweisung besteht m.E. keine Chance, da HP überhaupt keine Annahmebestätigung versendet hat.

Somit muss HP die Kosten tragen, die uns entstanden sind, weil wir die Ware endgültig nicht erhalten haben. Neben einem Verzögerungsschaden können wir auf Erstattung der Mehrkosten bestehen, die ggf. für einen teureren Kauf einer entsprechenden Sache anfallen würden. Hierbei handelt es sich um einen Deckungskauf. Jedoch verlangt das Urteil des AG Heinsberg Az. 18 C 21/10 vom 21.04.2010 "dass für die Geltendmachung eines Schadensersatzes auf einem nichterfüllten Kaufvertrag ein konkreter Deckungskauf notwendig ist." Also müsste hypothetisch das HP Touchpad zu einem normalen Preis gekauft werden oder falls nicht verfügbar ein gleichwertiges Gerät (IPAD 2 16GB WIFI-only) erworben werden.
 
Ist es nicht so das bei fast allen Online Shop´s erst mit der Lieferung der Ware der Kaufvertrag seitens des Verkäufers zustande kommt.
Glaube nicht das es bei HP anders ist.
 
Zitat HP-Store-Bedingungen:


2.3
Ihre Bestellung an uns stellt ein bindendes Angebot an uns zum Vertragsabschluss dar.
Wir werden Ihnen eine E-Mail zusenden, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt.
Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihrer Bestellung dar, sondern nur eine Information, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben. Die Annahme Ihres Angebots durch uns erfolgt durch separate E-Mail an Sie.


Da liegst Du leider (Gott sei Dank) falsch. Der Vertrag kommt (auch unter Berücksichtigung der AGB) mit Annahme des Antrags oder aber spätestens mit Lieferung der bestellten Ware zustande. Die Annahme des Antrags ist eindeutig und ausdrücklich durch die Formulierung "wir bestätigen die Annahme Ihrer Bestellung." seitens HP vorgenommen worden. Da kann aus meiner Perspektive nichts mehr schief gehen. Problematisch wäre die Formulierung "Wir werden ihren Auftrag umgehend bearbeiten". Das wäre keine Annahme.
 
Irgendwie ist es ja logisch , die Leute die nur 1 Pad bestellt haben zubeliefern und die mit mehr zu stornieren , da es natürlich ein rießen Aufwand ist alle zufragen.Wobei ich mir aber die Option B gewünscht hätte , indem einfach alle eine Mail schreiben mit JA oder NEiN , ob sie mit nur einem Pad zufrieden sind oder nicht.Im Header einfach und Rechnungsnr daneben, so müsste der Mitarbeiter nur scrollen und könnte alles Perfekt einsehen und entscheiden - kein wirklicher mehraufwand und eine wirklich schnell und einfach umsetzbare Lösung.
Aber heyy - der Weg des geringsten Wiederstandes ...
 
Ich kann an dieser Stelle nochmal von meinen Erfahrungen im HP-Shop berichten. Ich habe dort nicht zum ersten Male bestellt.

Es gab vor einigen Monaten einen relativ günstiges Notebook (sehr hohe Nachfrage). Habe die Bestellung durchgeführt. Alles ist glatt gegangen. Trotzdem habe ich binnen zwei Tagen eine Storno bekommen. Bestellungen > Vorrat. Das Shopsystem war aber auch in diesem Fall so intelligent mir keine Annahmebestätigung zu senden. Lediglich eine unverbindliche Auftragsbestätigung lag in meinem Postfach. Da gibt es dann auch nichts zu beanstanden.

Somit können wir aber aus diesem Verhalten des eShops schließen, dass die Leute die eine Annahmebestätigung erhalten haben auch ein Tablet bekommen werden. So schlau ist das Shopsystem schon, dass nicht wahllos rechtsverbindliche Bestellungen zugelassen werden. Jede Bestellung die nicht ausgeführt wird kostet HP Geld. Zwar können diese ein Klageverfahren hinziehen aber ein Risiko besteht für uns kaum. Natürlich kann ich keine Rechtsberatung übernehmen. Aber ein niedergelassener RA wird euch nichts anderes erzählen. Also lasst euch bloß nicht abspeisen mit irgendwelchen 10 EUR Gutscheinen. Das ist nur eine Taktik. Ich glaube es wird nicht dazu kommen. Aber wenn ja dann lasst es krachen.
 
ich habe eine frage.

ein freund hat beim t-onlineshop 1 pad bestellt.
32GB für 499,- das kam vorgestern mit nachname.
hat der t-onlineshop nicht auch dieses angebot gemacht von 129,- für 32GB ?
auf dem zettel steht aber 499,- + 2 euro nachname gebühren.
kurz nach seiner bestellung, haben sie ja die pads entfernt.
kriegt er das restliche geld zurück ?

danke für antworten.
 
Crabjaw8910 schrieb:
für alle die es interessiert, expert bekommt noch einige wenige hp touchpads von hp geliefert.
haben z.B 5 bestellt und 1 wird geliefert. ist nicht viel, aber immerhin kommt noch was.

Ist das sicher? Oder woher hast du die Information?
 
@MrGigi1982:
Der Händler kann das Pad zu jedem Preis verkaufen, auch für 1000 Euro.
Nur weil HP seinen Händlern eine Gutschrift gibt, muss der Händler den günstigen Preis nicht weitergeben.
Das hat one.de erst vor kurzer Zeit so gemacht.
Die 32 GB-Version wurde dort innerhalb kürzester Zeit für 199 Euro verkauft.
Ich möchte nicht wissen, was die damit für eine Handelsspanne hatten?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@MrGigi1982: Dein Freund hat auf Nachnahme für 499,- € bestellt. Die Ware wurde per Nachnahme zu 499,- € geliefert. Damit sollte die Frage beantwortet sein.

Hätte der t-online-Shop eine Preisanpassung vorgenommen, wäre die Änderung auf der Rechnung vermerkt.


@Darkness667: Wie ich sehe, möchtest Du es auf einen Rechtsstreit mit hp ankommen lassen. Halte uns bitte über den Ausgang auf dem Laufenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Strenni

Ich glaube nicht, dass wir überhaupt einen Rechtsstreit benötigen werden. Wie Du aus meinen letzten Postings erkennen kannst halte ich das Shopsystem von HP für ausreichend intelligent reale und rechtlich verpflichtende Annahmebestätigungen nach dem tatsächlich vorhandenen Deckungsbestand von Touchpads zu versenden. HP ist ein global operierendes Unternehmen. In den USA ist noch nicht einmal sicher ob nicht doch eine zweite Verkaufswelle hinsichtlich des Pads gestartet werden soll. Ich bin mir sicher, dass selbst im europäischen Umland noch genügend Geräte vorhanden sind, die auf dem kurzen Dienstweg nach Deutschland gebeamt werden können um die restlichen paar Tausend verkauften Geräte wirklich ausliefern zu können. Warum sollten denn sonst die Lieferdaten laufend angepasst worden sein. Außerdem haben die Erfahrungen von Montag gezeigt wie hoch das Useraufkommen war. Wenn keine Geräte mehr vorhanden wären hätte sich HP niemals auf einem fortlaufenden Verkauf am Dienstag morgen eingelassen.

Sollte es wider Erwartens zu einer flächendeckenden Storno kommen habe ich entsprechende Anwälte (alte Schullkollegen und Geschwister) an der Hand die uns bei einem Rechtsstreit helfen werden. Wir dürfen nur nicht den Fehler machen uns mit einem "Lolli" abspeisen lassen, wenn wir den Kuchen bekommen können.

:cool_alt:
 
Da bin ich ja mal gespannt, wie du den Schadenersatz geltend machst.
 
Schadensersatz wird wohl schwierig. Weil man erstmal einen Schaden nachweisen müsste. Aber ein gleichwertiges Ersatzgerät kann man dann schon verlangen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ein Ersatzgerät kein Schadensersatz? :freak:
 
Schadensersatz ist schon der richtige Begriff, geregelt wird es im HGB §§ 280 ff. , wenn ich mich an meinen Wirtschafts GK noch richtig erinnere ;)
 
Man muss einen konkreten Deckungskauf tätigen. Falls das Touchpad nicht mehr zu erwerben ist sollte man wohl das iPad wählen. Hierbei muss aber noch Rücksprache mit einem Fachanwalt gehalten werden. Den Differenzbetrag zwischen 390 EUR und 99 EUR ist von HP zu tragen. Natürlich werden auch die 99 EUR zurückgezahlt.

Jetzt auch auf Facebook @HP

Aktuell wird in diversen Foren berichtet, dass die noch ausstehenden Touchpads aus den Bestellungen im HP-Store nicht ausgeliefert werden sollen. Zahlreiche Forenmitglieder berichten über widersprüchliche und teils unqualifizierte Aussagen Ihrer Hotlinemitarbeiter. Ich hoffe, dass es sich bei diesen Aussagen nur um Gerüchte handelt. Öffentliche Umfragen zeigen, dass ein Großteil der Besteller sowohl Eingangs-, Annahme- als auch Lieferbestätigung erhalten haben. Wie Ihnen sicher bekannt sein dürfte ist durch die Annahme Ihrerseits ein rechtlich wirksamer und bindender Kaufvertrag geschlossen worden. Sollten Sie Ihrer Lieferpflicht nicht nachkommen, so würden Sie sich Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung aussetzen, die insbesondere die Tragung der Kosten für einen konkreten Deckungskauf implizieren. Ein weitreichender Imageschaden wäre bei entsprechender Publikation in den Medien wahrscheinlich. Über eine Stellungnahme auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
 
Zurück
Oben